Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - : Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute? 1 Was ist ein? 2 Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? 3 4 Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? 5 Welche Besonderheit beim muss man kennen? 6 Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es?
1 Was ist ein?
Was ist ein? Welche Pflichten bestehen im? Übergabe ( 854 BGB) Übereignung ( 929 ff. BGB) Keine Sach- oder Rechtsmängel ( 434, 435 BGB) Verkäufer Zahlung von Geld ( 270 BGB) Abnahme der Sache (grds. nicht Gegenleistungspflicht isv 320 BGB) Käufer Sache ( 90 BGB)
Was ist ein? Was passiert, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt? Käufer zahlt nicht Rücktritt des Verkäufers ( 323 Abs. 1 BGB) Leistungsverweigerung ( 320 BGB) Verzugszinsen ( 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB) Käufer nimmt nicht ab Schadensersatz wegen Verzögerung ( 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB) Rücktritt ( 323 Abs. 1 BGB) Schadensersatz statt der Leistung ( 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB oder 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB), verg. Aufwendungen ( 284 BGB) Aufwendungsersatz ( 304 BGB), Besitzaufgabe ( 303 BGB)
Was ist ein? Was passiert, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt? Rücksichtsnahmepflichtverletzung Verkäufer übergibt nicht und/oder übereignet nicht Schadensersatz neben d. Leistung ( 280 Abs. 1 BGB ivm 241 Abs. 2 BGB) SchE statt der Leistung ( 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 BGB), verg. Aufwendungen ( 284 BGB) Rücktritt ( 324 BGB) Rücktritt des Käufers ( 323 Abs. 1 BGB oder 326 Abs. 5 ivm 323 Abs. 1 BGB) Leistungsverweigerung ( 320 Abs. 1 BGB) SchE wg. Verzögerung ( 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB) SchE statt der Leistung ( 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB oder 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB oder 311a Abs. 2 BGB), verg. Aufw. ( 284 BGB)
Was ist ein? Was ist ein Eigentumsvorbehalt? ( 449 BGB) Kaufpreiszahlung Käufer 320 BGB: nur Zug um Zug Verkäufer Übergabe und Übereignung ( 433 Abs. 1 S. 1 BGB) Ratenzahlung? Vorzeitige Nutzung? Vorleistung Kreditfinanzierung Eigentumsvorbehalt Problem: 811 ZPO Problem: Kreditkosten Herausgabe aus 985 BGB, 811 Abs. 2 ZPO Schutz: 771 ZPO, 47 InsO
Was ist ein? Welche Folgen hat ein Eigentumsvorbehalt? Vor Kaufpreiszahlung Bei Kaufpreiszahlung Vorleistungspflicht des Verkäufers: Übergabe und aufschiebend bedingte ( 158 Abs. 1 BGB) Übereignung Bedingung tritt ein Übereignung wird wirksam (beachte auch 161 BGB) Nach Rücktritt wegen Nichtzahlung (beachte: 503 Abs. 2 S. 1 BGB, 498 Abs. 1 BGB) Herausgabe aus 346 Abs. 1 BGB oder 985 BGB beachte: 218 Abs. 1 S. 3 BGB, 216 Abs. 2 S. 2 BGB
2 Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen?
Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? Welche drei Vertragstypen sollten Sie unterscheiden? ( 433 BGB) Werklieferungsvertrag ( 651 BGB) ( 480 BGB) Sache, Recht oder sonstiger Gegenstand ( 453 BGB) Dauerhafte Übertragung (Übereignung, Abtretung) Gegen Geld Neu herzustellende / zu erzeugende Sache Dauerhafte Übertragung (Übereignung, Abtretung) Gegen Geld Sache, Recht oder sonstiger Gegenstand ( 453 BGB) Dauerhafte Übertragung (Übereignung, Abtretung) Gegen Geld
Welche verwandten Vertragstypen sollte man kennen? Wie verhalten sich die Vertragstypen zueinander? Pflicht der einen Partei Eigentum + Besitz an einer Sache 433 BGB Pflicht der anderen Partei Recht oder sonstiger Gegenstand 453 BGB Zahlung von Geld Neu hergestellte oder zu erzeugende Sache 651 BGB Andere Sache 480 BGB Recht oder sonstiger Gegenstand
3 Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht?
Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Worum geht es bei der tragung? Übergabe oder Übereignung der vom Verkäufer ausgewählten Sache wird unmöglich (bzw. unzumutbar) Muss der Verkäufer eine andere Sache liefern? Nein, 275 Abs. 1 BGB bzw. 275 Abs. 2 BGB Leistungsgefahr (beachte auch 300 Abs. 2 BGB) Muss der Käufer bezahlen? Grds. nein, 326 Abs. 1 BGB Gegenleistungsgefahr / Preisgefahr Ausnahmen: 446 BGB 447 BGB Ausnahmen: 326 Abs. 2 BGB, 326 Abs. 3 BGB
Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Was regelt 446 S. 1 BGB? übergang bei Übergabe Zahlungspflicht besteht trotz Untergangs / Verschlechterung fort Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft ( 854 BGB) Nutzungsziehung ( 100 BGB) Lastentragung ( 446 S. 2 BGB) Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln ( 437 BGB) Insbesondere: Eigentumsvorbehalt ( 449 BGB) Eigentumserwerb irrelevant
Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Was regelt 446 S. 3 BGB? übergang bei Annahmeverzug Eintritt des Annahmeverzugs ( 294 oder 295 oder 296) Für Zahlungspflicht: 326 Abs. 2, 1. Var. BGB ( 446 S. 3 BGB irrelevant) Lastentragung ( 446 S. 2 BGB) Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln ( 437 BGB)
Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Was regelt 447 BGB? Versendungskauf 1. Schickschuld: Leistungsort bei Verkäufer, Erfolgsort bei Käufer 2. Versendung auf Verlangen des Käufers : Einverständnis genügt (Antrag / Vorschlag des Käufers nicht erforderlich) 3. Versand vom Erfüllungsort (von anderem Ort nur mit Einverständnis des Käufers) übergang durch Übergabe an Transportperson ( 447 Abs. 1 BGB); Konkretisierung ( 243 Abs. 2 BGB)
Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Gibt es Schadensersatz bei Beschädigung durch die Transportperson? Verkäufer Vertrag Transportperson Erhält Kaufpreis, muss nicht erneut liefern ( 275 Abs. Vermögensverlust, aber 1, 447 BGB) kein vertraglicher Anspruch Anspruch aus 280 gegen Transportperson, aber kein Vermögensverlust Muss bezahlen, bekommt aber nichts ( 447 BGB, 275 BGB) Verkäufer macht Schaden des Käufers als eigenen geltend Käufer
Welche Regelungen zur "tragung" gibt es im Kaufrecht? Was gilt, wenn ein Mitarbeiter / Verwandter des Verkäufers die Ware transportiert? Transportperson muss nicht Dritter sein Leistungspflicht nur Übergabe an Transportperson Transportperson nur Erfüllungsgehilfe bzgl. Rücksichtsnahmepflicht ( 241 Abs. 2 BGB) SchE nach 280 Abs. 1 bzw. st. d. Leistung 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 BGB Beschädigung / Zerstörung ist Verletzung von 241 Abs. 2 BGB
4 Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen?
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Was regelt 453 Abs. 1 BGB? Kauf von Rechten Kauf von sonstigen Gegenständen Abtretung ( 398 BGB, ggf. ivm 413 BGB) statt Übergabe und Übereignung Übergabe wenn Recht zum Besitz einer Sache berechtigt (zb Nießbrauch, 1036 Abs. 1 BGB) Insbesondere: Unternehmen Downloads Sonstige vermögenswerte Positionen (Know How, Domain) Kosten der Begründung / Übertragung beim Verkäufer ( 453 Abs. 2 BGB)
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Was versteht man unter Factoring? Echtes Factoring Unechtes Factoring Kauf einer Forderung Käufer trägt Risiko der Uneinbringlichkeit ( Delkrederefunktion ) Verkäufer haftet nur, wenn Forderung nicht besteht ( Verität ) Darlehen Abtretung der Forderung erfüllungshalber ( 364 Abs. 2 BGB) Rückzahlungsanspruch erlischt, wenn Forderung gegen Dritten realisierbar ist
Was muss man zum Kauf von Rechten u. sonstigen Gegenständen wissen? Formen des Unternehmenskaufs Verkauf der Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter Share Deal Asset Deal Verkauf von Beteiligungsrechten (Aktien, Geschäftsanteile, etc.)
5 Welche Besonderheit beim muss man kennen?
Welche Besonderheit beim muss man kennen? Welche Frage stellt sich beim Schadensersatz statt der Leistung? Anspruch auf die Leistung erlischt nach 281 Abs. 4 BGB Gegenleistungspflicht besteht fort Stattdessen: Geld ( 251 BGB) Bei Kauf Geld ( 433 Abs. 2 BGB) Surrogationstheorie : Ansprüche unabhängig Aufrechnung ( 389 BGB) möglich (aber nicht automatisch) Differenztheorie : Automatische Verrechnung nur Anspruch auf Differenz, Gegenleistungspflicht erlischt Wahlrecht
Welche Besonderheit beim muss man kennen? Welche Frage stellt sich beim Schadensersatz statt der Leistung? Anspruch auf die Leistung erlischt nach 281 Abs. 4 BGB Gegenleistungspflicht besteht grds. fort Stattdessen: Geld ( 251 BGB) Bei : Sache / Recht ( 480 BGB) Surrogationstheorie : Ansprüche unabhängig Gegenleistung muss (in Natur) erbracht werden Differenztheorie : Automatische Verrechnung nur Anspruch auf Wertdifferenz, Gegenleistungspflicht erlischt Wahlrecht
6 Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es?
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Was ist ein Kauf auf Probe ( 454, 455 BGB)? Verkäufer 433 BGB Käufer Aufschiebende Bedingung ( 158 Abs. 1 BGB): Billigung wird erst mit Billigung wirksam Insbesondere: kein übergang vor Billigung bei Beschädigung durch Käufer nur 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB ivm 280 Abs. 1 BGB bzw. 823 Abs. 1 BGB Billigung = einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Grds. im freien Belieben ( 454 Abs. 1 S. 1 BGB), Frist ( 455 BGB), ggf. Schweigen hinreichend ( 455 S. 2 BGB)
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Was ist ein Wiederkauf ( 456 ff. BGB)? Verkäufer 433 BGB Käufer Recht zum Rückerwerb durch einseitige, formlose empfangsbedürftige Willenserklärung ( 456 Abs. 1 BGB) Zu vertretende ( 276 BGB) Verschlechterung / Untergang SchE / Minderung ( 457 Abs. 2 BGB) Nicht zu vertretende ( 276 BGB) Verschlechterung / Untergang keine Minderung ( 457 Abs. 2 BGB), evtl. 285 BGB Im Zweifel zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis ( 456 Abs. 2 BGB)
Welche besonderen Formen des Kaufs gibt es? Was ist ein Vorkauf ( 463 ff. BGB)? Berechtigter 463 BGB Verkäufer Bei Ausübung: unter mit Dritten 464 BGB vereinbarten Bedingungen ( 464 Abs. 2 BGB) 433 BGB Dritter Ausübung formfrei ( 464 Abs. 1 S. 2 BGB) Dritter: SchE statt der Leistung ( 280 Abs. 1, Abs. 3, 283) Insbesondere: 577 BGB Vorkaufsrecht des Mieters Insbesondere: 24 ff. BauGB Vorkaufsrecht der Gemeinde