1. Was bedeutet der Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. der Privatautonomie und worin liegen die Grenzen?

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Transkript:

Übungsfragen zu : AGB n, Fernabsatzgeschäfte, elektronischer Geschäftsverkehr Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Was bedeutet der Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. der Privatautonomie und worin liegen die Grenzen? Die Vertragsfreiheit ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 GG und beinhaltet sowohl die Abschluss- als auch die Gestaltungsfreiheit. Jeder kann frei darüber entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag abschließt, ebenso auch darüber, wie der Vertrag inhaltlich gestaltet ist. Die Grenzen werden durch zwingendes Gesetzesrecht vorgegeben, insbesondere in straf- und wirtschaftsrechtlichen Vorschriften. 1.1 Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? Nach 305 I BGB handelt es sich hierbei um vorformulierte Vertragsbedingungen, für eine Vielzahl von Verträgen, welche gestellt und nicht individuell ausgehandelt sind und deren formale Präsentation ( gesetzestextähnliche Darstellung )unerheblich ist. 2. Sind folgende Texte AGB-Klauseln? a) Allgemeine Einkaufsbedingungen eines Unternehmens b) Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen Unternehmen c) Allgemeine Reisebedingungen (ARB) als Musterbedingungen des Deutschen Reisebüround Reiseveranstalter-Verbandes (DRV) d) Aufdruck in Lieferschein: Eigentum vorbehalten" e) Aushang: Für Garderobe wird nicht gehaftet?" In allen Fällen liegen AGB vor. Einkaufsbedingungen zwischen Unternehmen ( 614 BGB), zählen ebenso zum Kleingedruckten" wie Lieferung- und Zahlungsbedingungen zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher. Die ARB sind unverbindliche Muster-AGB, welche der DRV beim Bundeskartellamt als Konditionenkartell ( 2 II GWB) anmelden muss, wenn er deren allgemeine Verwendung empfiehlt. Auch kurze Aufdrucke auf Lieferscheinen oder Aushänge sind AGB, da es nicht auf die formale Präsentation ( gesetzestextähnliche Darstellung )ankommt. 3. Welchen Zweck verfolgt das AGB-Recht? Das AGB-Recht der 305-310 BGB will die vertragliche Gestaltungsfreiheit bei Massenverträgen im Interesse des wirtschaftlich Schwächeren sicherstellen und enthält einen Katalog von verbotenen AGB-Klauseln in 308, 309 BGB. 4. Zählen Sie 4 Vorteile für die Verwendung von AGB im Unternehmen auf?

Vereinheitlichung der Geschäftsbeziehungen in rechtlicher Sicht, rationelle Vertragsschlüsse bei Massengeschäften, AGB sind von Fachleuten rechtssicher formuliert, teilweise Abwälzung des Geschäftsrisikos auf die andere Vertragspartei. 5. Was versteht man unter einer AGB-Unterlassungsklage? Nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKIaG) können rechtsfähige Verbände vorbeugend ohne konkreten Anlass unzulässige AG n abmahnen und auch auf Unterlassung und Widerruf klagen, um die Verwendung dieser AGB n bundesweit zu verhindern. Diese Klagemöglichkeit besteht auch bei Verstößen gegen Verbrauchervorschriften des BGB, die für Verbrauchsgüterkäufe, Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge, Teilzeit-Wohnrechte, Reiseverträge, Darlehen- und Finanzierungshilfen, Ratenlieferungen und Darlehensvermittlungen zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher gelten ( 2 UKlaG). 6. Findet das AGB-Recht auf alle Verträge Anwendung? Nach 310 IV BGB ist der sachliche Anwendungsbereich im wesentlichen auf schuld- und sachenrechtliche Verträge begrenzt. Die Bereiche des Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechts sowie der Tarifverträge, Betriebsund Dienstvereinbarungen als Teilbereiche des Arbeitsrechts sind ausgeklammert, ebenso wie gewisse Paragraphen für die Verkehrs- und Versorgungswirtschaft ( 310 II BGB). 7. G ist Kommanditist eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der KG mit über 1000 Gesellschaftern. Er will Schadensersatz von der KG aus einem unrichtigen Verkaufsprospekt für den Kommanditanteil (Prospekthaftung). G fragt, ob der vorformulierte Gesellschaftsvertrag der AGB- Kontrolle unterliegt. nach 310 IV BGB ist das Gesellschaftsrecht ganz vom Anwendungsbereich ausgenommen. Der Gesellschaftsvertrag der KG wird daher nur nach den Vorschriften des HGB und des allgemeinen Vertragsrechts des BGB kontrolliert. 8. Gilt das AGB-Recht auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen wie z. B. für Einkaufsbedingungen zwischen Produzenten, Groß- und Einzelhandel? Werden AGB gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet, werden die 305 II, III und die 308 und 309 BGB nicht angewendet. Bei AGB zwischen Unternehmen ist alleine die Generalklausel Kontrollmaßstab ( 310 I BGB). 9. Unter welchen Voraussetzungen werden AGB Vertragsbestandteil mit Verbrauchern? Nach 305 II BGB i.v. mit 310 I BGB muss der AGB-Verwender bei einem Vertrag mit einem Verbraucher die Einbeziehung in den einzelnen Vertrag sicherstellen. Dazu hat er bei Vertragsschluss

auf die AGB ausdrücklich oder durch Aushang hinzuweisen, der anderen Partei die Möglichkeit der zumutbaren Kenntnis zu verschaffen und das Einverständnis der anderen Vertragspartei zu haben. die Vertragsparteien können auch im voraus eine Rahmenvereinbarung treffen. (vgl. 305 III BGB 10. Wie werden die Allg. Speditionsbedingungen (ADSp) Bestandteil eines Transportvertrags einer Spedition Benz mit einem Verbraucher Maier? Der Hinweis erfolgt entweder durch Aushang oder Aufdruck auf dem Angebot der Firma, die Möglichkeit der Kenntnisnahme kann durch Beilegen oder Abdruck auf dem Angebot oder spätestens bei der vertragsschließenden Auftragsbestätigung erfolgen, während das Einverständnis von Maier in der schlüssigen Vertragsabwicklung gesehen werden kann ( 305 II BGB). 11. Wie werden die Allg. Speditionsbedingungen (ADSp) Bestandteil eines Transportvertrags einer Spedition Benz mit dem Unternehmen Fa. MOCO-Maschinenbau GmbH? Die Rechtsprechung ist bei Unternehmen nicht so streng wie bei 305 II BGB und lässt AGB als Vertragsbestandteil zu, wenn diese - wie hier - branchenüblich sind oder bei dauernder Geschäftbeziehung, bei schlüssigem Verhalten und natürlich auch dann, wenn 305 II BGB erfüllt ist: durch Aushang oder Aufdruck auf dem Angebot der Firma, die Möglichkeit der Kenntnisnahme kann durch Beilegen oder Abdruck auf dem Angebot oder spätestens bei der vertragsschließenden Auftragsbestätigung erfolgen, während das Einverständnis der Fa.MOCO- Maschinenbau GmbH in der schlüssigen Vertragsabwicklung gesehen werden kann ( 305 II BGB). 12. Der Reisende Abele bucht telefonisch aufgrund einer Zeitungsanzeige eine Pauschalreise des Reiseveranstalters R&V, wobei die AGB von R&V bei Vertragsschluss nicht übersandt oder ausgehändigt wurden. Sie waren weder auf der Reisebestätigung abgedruckt, noch lagen sie ihr bei. Im Prozess streiten sie sich, ob die AGB gelten oder nur 651 a-m BGB. Was ist richtig? Zwischen Abele und der R&V ist ein Reisevertrag nach 651 a BGB über eine Reise zustande gekommen. Da Abele als Verbraucher bei Vertragsschluss weder auf die AGB von R&V hingewiesen, noch er die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte, wurden die AGB nicht in den Reisevertrag einbezogen. Der Reisevertrag bleibt im übrigen wirksam, 306 I BGB, wobei sich der Inhalt des Reisevertrags nun ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der 651 a-m BGB richtet.

13. Sind Prospekte, Erläuterungen in einer Bauausschreibung oder DIN-Normen inhaltlich nach 305-310 BGB überprüfbar? da eine inhaltliche Kontrolle ausschließlich bei abänderbaren Rechtsvorschriften stattfindet, nicht aber bei technischen Normierungen oder der Höhe des Preises (vgl. 307 III BGB). 14. Wie wird eine Inhaltskontrolle nach den AGB-Vorschriften durchgeführt? Bei einer Inhaltskontrolle ist zuerst zu prüfen, ob die AGB-Regelung einer der absolut verbotenen Klauseln in 309 BGB widerspricht (Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit). Findet sich dort nichts, werden die verbotenen Klauseln in 308 BGB geprüft, (Klauseln mit Wertungsmöglichkeit). die einen gewissen Wertungsspielraum offen lassen ( unangemessen", sachlich nicht gerechtfertigt") Zuletzt erfolgt eine Kontrolle nach der Generalklausel des 307 BGB, wonach jede Klausel unwirksam ist, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Bei AGB zwischen Unternehmen ist alleine die Generalklausel Kontrollmaßstab ( 310 I BGB). Es wird also von der speziellsten Regelung des 309 BGB über 308 BGB zu der allgemeinsten in 307 BGB geprüft. 15. In welchen Fällen wird eine unangemessene Benachteiligung nach 307 Abs.1 und Abs.2 BGB vermutet? Dies ist der Fall bei wesentlichem Abweichen vom gesetzlichen Leitbild des BGB ( 307 Abs. 2 Nr. 1), Einschränkungen von vertraglichen Kernpflichten ( 307 Abs. 2 Nr. 2) und unklaren und unverständlichen Bestimmungen (Transparenzgebot des 307 Abs. 1 S. 2). 16. Sind folgende AGB-Klauseln mit Verbrauchern wirksam? a) Preiserhöhungen sind einen Monat nach Vertragsschluss stets möglich" b) Der Verkäufer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten" c) Technische Verbesserungen der Kaufsache vorbehalten" e) Der Verkauf erfolgt bei gebrauchten Waren unter Ausschluss der Gewährleistung" f) Wir behalten uns vor, den Auftrag durch ein anderes sachkundiges Unternehmen durchführen zu lassen" a), b) ist unwirksam, da kurzfristige Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten ab Vertragsschluss nicht möglich sind ( 309 Nr. 1 BGB), bzw. ein vertraglich vereinbarter Rücktrittsvorbehalt setzt einen stets sachlichen und im Vertrag angegebenen Grund voraus ( 308 Nr. 3 BGB). c) ist zulässig, da dieser Änderungsvorbehalt zugunsten des Vertragspartners gelten soll. e) ist ebenfalls nach 309 Nr. 8 b BGB zulässig, da sich die Klauselverbote bei Mängeln nur auf neu hergestellte Sachen oder Werkleistungen beziehen.

f) ist unwirksam, wenn der Eintritt eines nicht namentlich bezeichneten Dritten vorbehalten wird ( 309 Nr. 10 a BGB). 17. Im Kleingedruckten" des Kaufvertrages der Firma Warm & Kalt GmbH über eine Heizungsanlage heißt es unter der Überschrift Lieferumfang": Der Käufer ist verpflichtet, die Heizungsanlage von dem Verkäufer warten zu lassen. Die Wartung erfolgt einmal jährlich auf Abruf gegen Zahlung der üblichen Gebühren. Diese Wartungsvereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht bis drei Monate vor Jahresende gekündigt wird." Ist diese Klausel rechtswirksam? denn es handelt sich um eine Überraschungsklausel im Sinne von 305c Abs.l BGB. Die Klausel gehört zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kaufvertrag zu Grunde liegen, vgl. 305 BGB. Innerhalb der formularmäßigen Klauseln erwartet der durchschnittliche Verbraucher unter der Überschrift Lieferumfang" eine Beschreibung der Kaufsache und ihrer Bestandteile sowie der zusätzlichen Leistungen des Verkäufers, zu denen z.b. der Transport, das Auspacken der Ware, die Entfernung der Verpackung, das Aufstellen größerer Gegenstände etc. gehören kann. Keineswegs kann der Verbraucher damit rechnen, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Hier handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das einen anderen Charakter hat als der vereinbarte Kaufvertrag 18. Der Student Bertele kauft am 15.4. für 5.000 bei der Fa. Horex GmbH. ein Motorrad. Im Kaufvertrag wird als Liefertermin 1.7. handschriftlich vereinbart. In den AGB n der Horex, welche Vertragsgegenstand werden, steht: Liefertermine sind unverbindlich". Wann ist die Lieferung fällig? Da gem. 305 6 BGB individuell vereinbarte Vertragsregelungen Vorrang vor AGB-Klauseln haben, ist die Lieferung am 1.7. fällig. 19. Unklare AGB-Bestimmungen sind nach der Unklarheitenregel des 305 c II BGB zu Lasten a) des Verwenders der AGB b) des anderen Vertragspartners c) beider Parteien gleichermaßen auszulegen. Richtig ist a), da Unklarheiten in den AGB nach 305 c II BGB stets zu Lasten des AGB- Verwenders gehen. 20. Der Verbraucher Kiebele hat bei einem Elektrohändler ein Gerät gekauft, dem eine Garantiekarte des Herstellers beiliegt. In den Garantiebedingungen heißt es: Die Garantie von einem Jahr gewähren wir nur bei Vorlage des Kaufbelegs". Ist diese Klausel rechtswirksam? Kann der Kunde auch ohne Beleg die Garantie" geltend machen? Mit der Entgegennahme der Garantiekarte ist auch ohne Erklärung des Kunden nach 151 BGB ein Garantievertrag mit dem Gerätehersteller zustande gekommen. Die Herstellergarantie tritt neben die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Händler, (vgl. 443 BGB)

Die Anforderung eines Kaufbelegs zur Geltendmachung der Garantieleistungen wäre daher zulässig. Der Händler dürfte eine entsprechende KIausel allerdings nicht in seine Garantiebedingungen aufnehmen. Er darf dem Kunden gegenüber die kaufrechtliche Gewährleistung nicht einschränken. 21. Ein Händler hat in den AGB n zu seinen Kaufverträgen folgende Klausel aufgenommen: Gewährleistung gemäß Herstellergarantie". Wäre diese Klausel wirksam? in Formularverträgen über neue Sachen und Leistungen ist der Ausschluss der Gewährleistungsansprüche unwirksam, ( vgl. 309 Nr. 8 b) aa) BGB). Daher kann der Händler die Gewährleistung gegenüber seinen Kunden nicht mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ausschließen. 22. Folgende Klausel hat der Autohändler Aslanius e.k. in seinen Formularvertrag aufgenommen, ohne dass weitere Gewährleistungsansprüche genannt werden: "Der Verkäufer verpflichtet sich zur unentgeltlichen Beseitigung der technischen Mängel, die innerhalb von 6 Monaten auftreten". Ist diese Klausel wirksam? es liegt ein Verstoß gegen 309 Nr. 8 b) bb) BGB vor, weil der Händler seine Gewährleistungsansprüche auf ein Nachbesserungsrecht beschränkt. 23. In dem Formularvertrag der Fa. Aslanius e.k. findet sich auch die Klausel : "Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie 2 Wochen nach Entgegennahme der Ware dem Verkäufer schriftlich angezeigt werden." Ist die Klausel wirksam? denn der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen darf dem anderen Vertragsteil keine Ausschlussfrist für die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel setzen, die kürzer ist als die Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, (vgl. 309 Nr. 8 b) ee) BGB). Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre bei beweglichen Sachen (vgl. 438 BGB) 24. Der Gebrauchtwagenhändler Aslanius e.k. verwendet in seinen Verträgen die Klausel : Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewähr. Alle Ansprüche aus diesem Kaufvertrag verjähren spätestens ein Jahr nach Übergabe des Fahrzeugs." Wie ist die Rechtslage? Die Klausel: Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewähr." betrifft Gewährleistungsansprüche aus Mängeln, die äußerlich erkennbar sind. Diese Regelung ist zulässig, weil sie der Rechtslage nach 442 BGB entspricht. Mit der Klausel Alle Ansprüche aus diesem Kaufvertrag verjähren spätestens ein Jahr nach Übergabe des Fahrzeugs." werden auch Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel erfasst.

Auch diese Regelung entspricht der gesetzlichen Situation im Verbrauchsgüterkauf, da die Verjährungsfrist bei gebrauchten Sachen bis auf ein Jahr reduziert werden kann.