Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestalten und durchsetzen IHK Regional Saarbrücken Referent: RA Matthias Brombach

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3 Themenüberblick Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? - Blickwinkel; Besonderheiten - Einbeziehung in den Vertrag; insb. Eigentumsvorbehalt Zulässige und unzulässige Klauseln; Rechtsfolge von Verstößen - Klauseln zu Gewährleistungsrechten / Garantie - Vorrang der Individualabrede - Regelungen für Verzug (Schuldner und Gläubiger) - Pauschalen, pauschaler Schadensersatz - Haftungsbegrenzungen Kollidierende AGB; Risiko Abmahnung

4 Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

5 Einstiegsfall Die M. Fröhlich GmbH vertreibt seit Jahren erfolgreich gerösteten Kaffee. Zur Erweiterung des eigenen Angebotes hat sich Herr Fröhlich entschlossen, hochwertige Kaffeevollautomaten samt Zubehör anzubieten. Dies soll unter einer neu zu gründenden Firma geschehen. Die Kunden - Privatleute und Gastronomie - sollen in einem kleinen Ladenlokal, aber auch durch eine Bestellmöglichkeit im Internet betreut werden. Herr Fröhlich denkt darüber nach, ob er für die Geschäftstätigkeit dieser neuen Firma die bisher verwandten Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden kann.

6 Blickwinkel Käufer Verkäufer Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen

7 Blickwinkel Allgemeine Einkaufsbedingungen Lieferfristen sind verbindliche und fix einzuhalten.

8 Blickwinkel Allgemeine Verkaufsbedingungen Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung.

9 Blickwinkel langfristige Lieferverträge Verkäufer leistet vor Fernabsatzgeschäft mit Verbraucher etc. Hauptkunden Verbraucher Hauptkunden Unternehmer

10 Blickwinkel Merke: Meine Rolle Mein Geschäft Mein Kunde

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Vertragsbedingungen + + Vom Verwender gestellt Für eine Vielzahl von Fällen und nicht einzeln ausgehandelt

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen können Regelungen jeglicher Art sein! z.b: Lieferfristen Haftungsausschlüsse Eigentumsvorbehalt

13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Vom Verwender gestellt Verwender ist die Vertragspartei, die Bedingungen vorgibt. Diese Vertragspartei hat den Heimvorteil, weil sie in Ruhe vorformulieren konnte

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen Für eine Vielzahl von Fällen Eine Vielzahl von Fällen wird schon bei einmaliger Verwendung mit Wiederholungsabsicht, spätestens aber bei dreimaliger Verwendung angenommen! Bei Verträgen mit Verbrauchern greifen die engen Schranken auch bei einmaliger Verwendung, falls die Vertragsbedingungen vorformuliert sind und der Verbraucher auf den Inhalt keinen Einfluss hat.

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht einzeln ausgehandelt AGB liegen vor, wenn die Regelungen nicht ernsthaft zur Disposition gestellt werden und dem Vertragspartner keine reale Möglichkeit eingeräumt wird, die Inhalte der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können.

16 Allgemeine Geschäftsbedingungen

17 Allgemeine Geschäftsbedingungen Erscheinungsformen - Entweder äußerlich gesonderter Bestandteil eines Vertrages (z. B. auf der Rückseite oder separaten Papieren) - oder Einarbeitung in die Vertragsurkunde selbst (z. B. auch bei Formularverträgen/ QSV) - Unabhängig von Umfang (auch kurze Textpassagen, z. B. Haftung ausgeschlossen ), Schriftart (Druck, Maschine, Handschrift) - Aushänge: z.b. in der Reinigung oder der Gasstätte an der Garderobe

18 Einbeziehung in den Vertrag Herr Fröhlich hat obgleich die AGB noch nicht fertig sind seinen ersten Kaffeevollautomat an die Bar Rialto geliefert. Der Inhaber war zwar freundlich, die Bar aber schäbig und Fröhlich befürchtet, sein Geld nicht zu bekommen. Deswegen schreibt er wie immer - auf die Rechnung: Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum Es kommt wie es kommen muss, wenige Tage später erhält Fröhlich Post vom Insolvenzgericht. Der Inhaber der Bar Rialto ist pleite! Fröhlich überlegt, ob seinen Klausel AGB sind und er vom Insolvenzverwalter jedenfalls die Maschine herausverlangen kann?

19 Einbeziehung in den Vertrag 307 II BGB (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, ( wenn nicht anders möglich) durch deutlich sichtbaren Aushang ( ) auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, ( ) von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

20 Vertragsschluss die Einigung Abgabe und Zugang Willenserklärung Angebot Einigung Annahme Willenserklärung Abgabe und Zugang

21 Einbeziehung in den Vertrag Sind in folgenden Fällen die AGB einbezogen? AGB liegen Katalog bei, Bestellung kommt per Telefon AGB liegen Katalog bei, Bestellung kommt per Bestellkarte aus dem Katalog AGB liegen Katalog bei, Bestellung kommt per Internet

22 Einbeziehung in den Vertrag zwischen Unternehmern: AGB gelten auch für Verträge mit Unternehmern nur, wenn sie durch Einbeziehung Vertragsbestandteil geworden sind*. Dazu genügt die Möglichkeit zu Kenntnisnahme! *(BGHZ 117, 190, 194)

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24 Zulässige und unzulässige Klauseln; Rechtsfolge von Verstößen

25 Gestaltung der AGB Herr Fröhlich hat sich nach einem Lieferanten für Kaffeeautomaten umgesehen. Ein Anbieter offeriert ihm sehr günstige Bedingungen, besteht allerdings auf die Einbeziehung seiner AGB s in denen es unter anderem heißt (was Herr Fröhlich erst später sieht): Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware. Herr Fröhlich unterschreibt!

26 Gewährleistung Gewährleistung 434 ff BGB tatsächliche Beschaffenheit geliefert vereinbarte Beschaffenheit versprochen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung ohne Verschulden Schadensersatz / Aufwendungsersatz mit Verschulden Grundsätzlich 2 Jahre lang!

27 Inhaltskontrolle nach BGB Gegenüber einem Verbraucher Kontrolle nach BGB; Gegenüber Unternehmer nur eingeschränkte Inhaltskontrolle 307 Abs. I Satz 2 BGB Transparenzkontrolle 305 c BGB überraschende Klausel 307 Abs. 1 und 2 BGB: Generalklausel Abs. 2 Leitbildabweichung Vertragszweckgefährdung Abs.1 unangemessene Benachteiligung entgegen Treu und Glauben

28 Gestaltung der AGB Herr Fröhlich hat sich nach einem Lieferanten für Kaffeeautomaten umgesehen. Ein Anbieter offeriert ihm sehr günstige Bedingungen, besteht allerdings auf die Einbeziehung seiner AGB s in denen es unter anderem heißt: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware. Als Fröhlich das nicht unterschreiben will, ergänzt der Vertreter des Kaffeeautomatenherstellers handschriftlich auf dem Vertrag, dass der Hersteller für sämtliche Kaffeeautomaten drei Jahre lang die Freiheit von jeglichen Mängeln garantiere.

29 Garantiehaftung Garantie 443, 477 BGB Beschaffenheitsgarantie Vorhandensein Haltbarkeitsgarantie Vorhandenbleiben Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung ohne Verschulden Schadensersatz / Aufwendungsersatz ohne Verschulden gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt!

30 Vorrang der Individualabrede 305 b BGB Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

31 Gestaltung der AGB Herr Fröhlich kennt aus dem Kaffeegeschäft die Situation, dass nicht alle Aufträge pünktlich abgearbeitet werden können. Er möchte deswegen in seine AGB folgende Klausel aufnehmen: Wir sind stets bemüht, die in unseren Verträgen angegebenen Termin einzuhalten, genannte Lieferfristen sind jedoch freibleibend

32 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1. (Annahme- und Leistungsfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält;.

33 Herr Fröhlich kennt aus dem Kaffeegeschäft zur Genüge Probleme mit zahlungssäumigen Kunden und möchte deswegen in seine AGB s folgende Klausel aufnehmen: Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Lieferung zahlbar

34 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam 4. (Mahnung, Fristsetzung) eine Bestimmung, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen;

35 Herr Fröhlich hat einige Kaffeeautomaten aus einer Insolvenzmasse heraus gekauft und überlegt, ob er diese auch bei EBAY anbietet. Von Kollegen kennt er das Problem der so genannten Spaßbieter, nämlich solche Kunden, die die Ware ersteigern, dann aber nicht abnehmen. Um denen das Handwerk zu legen möchte Herr Fröhlich in seine AGB s eine Klausel aufnehmen, in der folgendes enthalten sein soll: Nimmt der Kunde die Ware, gleich aus welchen Gründen nicht ab, so kann die Fröhlich GmbH wahlweise auf Abnahme bestehen oder 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

36 309 Nr. 5 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder ( ) übersteigt oder b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;

37 Gestaltung der AGB Herr Fröhlich hat sich fleißig im Internet informiert und sehr viel Klauseln gelesen. Er möchte gerne die Klausel eines Mitbewerbers übernehmen in der ein umfänglicher Haftungsausschluss steht: "Wir haften nicht für Schäden auf Grund vorsätzliches oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung."

38 Kollidierende AGB

39 Kollidierende AGB Herr Fröhlich hat zwischenzeitlich seine Einkaufs-AGB erstellt. Sie enthalten die folgende Klausel Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrübergang, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist oder die des Lieferanten/Auftragnehmers nicht länger ist. Bei der Bestellung von 15 Automaten sind diese AGB einbezogen worden - aber auch die AGB des Lieferanten, in denen steht: Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Fröhlich fragt sich, was gilt?

40 Abwehrklausel AGB von Kunde AGB des Vertragspartners Dissens Die AGB beider Vertragsparteien gelten regelmäßig jeweils insoweit, als sie sich nicht widersprechen

41 Abwehrklausel Herr Fröhlich hat auch folgendes in seinen AGB stehen: Andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich von uns widersprochen wird. Sein Lieferant, wie Fröhlich bei der Lektüre von dessen AGB bemerkt, aber auch!

42 Abwehrklausel AGB von Kunde mit Abwehrklausel AGB des Vertragspartners mit Abwehrklausel Dissens Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen!!!

43 Abmahnung Falle! Abmahnung für unwirksame Klausel vermeiden. "Wir haften nicht für Schäden auf Grund vorsätzliches oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung."

44 Was Sie nicht tun sollten: Alle in dieser Präsentation wiedergegebenen Formulierungsbeispiele sind der Praxis entnommen, werden also tatsächlich verwandt. Nicht alle sind jedoch zulässig und richtig! Zudem kommt es immer auf die konkrete Verwendung der Klausel an. Wir warnen deswegen ausdrücklich davor, einzelne Formulierungen seien sie dieser Präsentation oder einer anderen Quelle entnommen - bei Ihrer Geschäftstätigkeit zu Grunde zu legen. Was Sie ab sofort können: - die eigene Perspektive erkennen - danach die wichtigen Klauseln erkennen - diese wirksam in den Vertrag einbeziehen

45 Kontakt RA Matthias Brombach teras Anwaltskanzlei Brombach & Gust Bahnhofstraße Saarbrücken Tel.: Fax:

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