Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Perspektiven für die Behindertenhilfe Good Practice: Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation IfK Institut für Kommunikationsberatung Berlin / BAG BKOM Jörg-M. Lindemann 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 1
IFK Institut für Kommunikationsberatung Berlin...bietet seit 1995 verkaufsunabhängige Beratung zur Versorgung mit Kommunikationshilfen...als Dienstleistung für Kostenträger, Menschen mit Behinderung und deren persönliches Umfeld... frühzeitige Vereinbarungen zur Finanzierung der Beratungstätigkeit...Verbesserung der Versorgungsqualität trotz Einsparungen für die Krankenkassen Problem: Verhandlungen mit jeder Kasse erforderlich 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 2
BAG BKOM Bundesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfe e.v. Versteht sich als Verband der Leistungserbringer für verkaufsunabhängige Beratung zur Unterstützten Kommunikation Bundesweit sind in der BAG BKOM z.z. 21 Beratungsstellen in mehreren Landesarbeitsgemeinschaften organisiert Eine Darstellung unseres Arbeitsverständnisses findet sich in der Rahmenkonzeption im Downloadbereich auf der Internetseite der BAG-BKOM 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 3
Unterstützte Kommunikation (UK) Befasst sich mit allen therapeutischen und pädagogischen Maßnahmen zum Ausgleich von kommunikativen Einschränkungen bei Menschen mit Behinderungen, vorwiegend bei Einschränkungen der Lautsprache. BKOM verwendet die erweiterte Definition, nach der der UK auch alle Maßnahmen zugeordnet sind, die dem Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen beim Spielen, Schreiben und bei der Beeinflussung des Lebensumfeldes dienen. Dadurch sind auch motorische Einschränkungen einbezogen, die es z.b. verhindern, dass ein PC, ein Telefon, der Notruf oder auch nur die Fernbedienung für einen Fernseher bedient werden kann. 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 4
Versorgung mit Kommunikationshilfsmitteln Die Bedeutung der Kommunikation als Grundbedürfnis des Menschen ist allgemein anerkannt und durch die Aufnahme in die ICF gestärkt. Die ICF-Klassifizierung bezieht sich zwar vorwiegend noch auf die bekannten Kommunikationsformen für blinde bzw. gehörlose Menschen. Die Notwendigkeit für Maßnahmen der UK lässt sich aber schon jetzt daraus ableiten. Notwendige Versorgung mit Kommunikationshilfsmitteln ist grundlegend geregelt durch - den Hilfsmittelparagraphen (SGB V und SGB IX) und - das Hilfsmittelverzeichnis nach SGB V 139, - hier speziell in der Produktgruppe 16 - Kommunikationshilfsmittel 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 5
Notwendigkeit der UK-Beratung Der Versorgungprozess mit Kommunikationshilfsmitteln kann sich in Ablauf und Umfang als sehr komplex erweisen. Eine Versorgung nach den Hilfsmittelrichtlinien reicht in der Regel nicht aus. Notwendig ist eine fachlich fundierte Bedarfsermittlung im Rahmen der Prozessbegleitenden Maßnahmen, sie reichen - vom Erstkontakt bis - zur eventuell notwendigen Begleitung durch Kommunikationsassistenten nach erfolgter Versorgung. Innerhalb der Versorgungsprozesse kommt es häufig zum Wechsel zwischen den Bereichen Heil- und Hilfsmittel. Zusätzlich muss der Wechsel der Zuständigkeit der Kostenträger nach erfolgter Versorgung berücksichtigt werden. 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 6
Öffentliche Beratung und UK Im öffentlichen Bereich sollten für die trägerübergreifende und anbieterneutrale Beratung zur Verfügung stehen: - Gemeinsame Servicestellen (nach dem SGB IX 22) - Unabhängige Patientenberatung UPB (nach SGB V 65b) - Sozialträger allgemein (SGB V 275 Begutachtung und Beratung) Leider wird die UK bei diesen Stellen nicht (Service Stellen, UPB) oder nur ungenügend (Krankenkassen, MDK) berücksichtigt. 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 7
Unabhängige Beratungsstellen Zu Beginn der Versorgung mit KHM vor ca. 30 Jahren erfolgte die Beratung vorwiegend durch Hersteller und Händler der Hilfsmittel, was nahezu zwangsläufig zu Interessenskonflikten bei der Auswahl der Hilfsmittel führte. Aus der Einsicht in diese Problematik entstand die Idee zur verkaufsunabhängigen Beratung. Heute reicht die Struktur der existierenden Beratungsstellen von - Einzelpersonen (privatrechtlich organisiert, z.b. in Therapiepraxen) bis zu - angegliederten BUKs, in denen alle notwendigen Disziplinen vertreten sind. 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 8
Ziele der BAG BKOM - Interessen der betroffenen Menschen und der unabhängigen Beratungsstellen gegenüber öffentlichen Stellen vertreten (z.b. Beteiligung an der Neustrukturierung der PG16). - Qualität der UK-Beratung und der Versorgungen mit KHM absichern. - Ausbildung von Beratungs- und Assistenzpersonal aufbauen und unterstützen - Das Netz der unabhängigen Beratungsstellen für UK ausbauen. 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 9
UK in Institutionen Beratung für und Anwendung von Kommunikationshilfsmitteln ist in vielen Institutionen noch nicht (ausreichend) verwirklicht. Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation sind gegeben durch - die Einrichtung eigener Beratungsstellen unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen). - MitarbeiterInnen zu Multiplikatoren fortbilden für Beratungsstätigkeit und Mitarbeiterschulungen. - Kooperation bzw. Kontakt mit ext. Beratungsstellen aufbauen. - Übergeordnete Beratungsstrukturen in den existierenden Beratungsstellen der Wohlfahrtspflege ausbauen. 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 10
Vorteile......die sich für die Institutionen daraus ergeben: - Befindlichkeit der Klienten wird durch UK-Versorgung verbessert - Eigenständigkeit der Klienten wird erhöht - Erleichterungen im Alltag für die Klienten und das zuständige Personal - UK vorteilhaft als Teil des QM im Wettbewerb der Institutionen untereinander 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 11
Finanzierung... Jede Einbindung von UK-Beratung in eine Institution erfordert eine Finanzierung. Diese kann erfolgen - Teil der Leistungsvereinbarungen - Spezielle Vereinbarungen als Komplexleistungen (z.b. Frühförderung) - Individuelle Abrechnung der Heilmittel - Individuelle Abrechnung der Hilfsmittel 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 12
Ausbildungsmöglichkeiten UK nur in Ausnahmefällen Teil der allgemeinen Ausbildung von Fachkräften. (Beispiel: Die KFH Freiburg bietet Studienschwerpunkt UK innerhalb der Heilpädagogikausbildung.) Üblich: Fort- und Weiterbildungen zu Kommunikationspädagogen bzw. Kommunikationsassistenten: 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 13
Kontakt: Geschaeftsstelle.BKOM@t-online.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14.11.09 BeB Bundesverband evangelische Behindertenhilfe 14