Bundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai Zusammenfassung der Ergebnisse aus Schleswig-Holstein -

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Transkript:

Bundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai 2013 - Zusammenfassung der Ergebnisse aus Schleswig-Holstein - 4. Durchführung Es wurden 40 Fragebögen verschickt. Die Fragebögen wurden von der BVWR an die LAG WR SH und von dort an die Werkstatträte geschickt. Der Rücklauf der Fragebögen erfolgte direkt an die Geschäftsstelle der BVWR. Zeitlicher Ablauf ab Juni 2013: Juni 2013 Planungen: mit den Ergebnissen der Umfrage soll in einer Arbeitsgruppe auf der Fachtagung der Werkstatträte in Plön vom... bis... zusammen mit Leitungen weiter gearbeitet werden. Es sollen Lösungen entwickelt werden, die die Defizite ausräumen. Erstes Vorgespräch mit dem Geschäftsführer der LAG WfbM am... 5. Ergebnisse Frage 1: In welchem Bundesland ist Ihre Werkstatt? Bundesland versendete Fragebögen Anzahl Rücklauf Rücklauf in % Schleswig-Holstein 40 20 50,00% Gesamt 1070 425 39,72% Schleswig-Holstein hatte einen Rücklauf von 50%. Das liegt über dem Bundesdurchschnitt und ist sehr gut. 1

Frage 2: Wer ist der Träger von Ihrer Werkstatt? Anzahl der Nennungen Anzahl der Nennungen in % Träger absolut Lebenshilfe e.v. 2 10 % Diakonie 9 45 % Der Paritätische 3 15 % Stiftung 2 10 % ggmbh 1 5 % ASB 1 5 % keine Angabe 2 10 % Gesamt 20 100 % Anhand dieser Frage ist es möglich, die Fragebögen entsprechend der Träger auszuwerten und miteinander zu vergleichen (nächster Schritt). Frage 4: Hat der Werkstattrat ein eigenes Büro? 50 % der Werkstatträte haben kein eigenes Büro. Nach 37 (6) 1 der WMVO (Werkstättenmitwirkungsverordnung) ist der Werkstattrat verpflichtet, Anliegen von Werkstattbeschäftigten vertraulich und geheim zu behandeln. Für vertrauliche Gespräche benötigt der Werkstattrat einen abgeschlossenen Raum. 2

Frage 5: Hat der Werkstattrat einen eigenen Schrank? 25% der Werkstatträte haben keinen eigenen Schrank, um Unterlagen und Dokumente dort abschließbar aufzubewahren. Nach 37 (6) 1 der WMVO (Werkstättenmitwirkungsverordnung) ist der Werkstattrat verpflichtet, Anliegen von Werkstattbeschäftigten vertraulich und geheim zu behandeln. Dazu ist ein abschließbarer Schrank notwendig und muss dem Werkstattrat seitens der Werkstatt zur Verfügung gestellt werden. Frage 6: Hat der Werkstattrat ein eigenes Telefon? 55% der Werkstatträte haben kein eigenes Telefon mit Nummer für Werkstattratstätigkeiten. Frage 7: Hat der Werkstattrat einen eigenen Computer mit Internetzugang 3

40 % der Werkstatträte haben keinen eigenen Computer für Werkstattratstätigkeiten. Frage 8: Hat der Werkstattrat eine eigene E-mail Adresse? 25 % haben keine eigene E-Mail Adresse. 4

Frage 9: Hat der Werkstattrat eine selbstgewählte Vertrauensperson? 5 % der Werkstatträte haben ihre Vertrauensperson nicht selbst gewählt. Fazit: Nach 39 (2) muss die Werkstatt dem Werkstattrat im erforderlichen Umfang Räume, sächliche Mittel zur Verfügung stellen. Nach modernen Standards sollte ein eigenes Büro mit Computer und Telefon Standard sein. Im Sinne der Gleichbehandlung und Nicht- Diskriminierung sollte sich die Ausstattung des Werkstattrates an der des Betriebsrates in der jeweiligen Werkstatt orientieren. Überlegungen: Werkstatträte müssen ihre Rechte besser kennen: - Vertrauensperson muss sich darum kümmern, dass der Werkstattrat seine Rechte kennt (Rolle der Vertrauensperson) - WMVO in leichter Sprache muss jeden Werkstattrat zugänglich sein - BVWR und LAG WR evtl. gefordert Werkstattrat besser zu informieren (Infomaterialien, Veranstaltungen) Selbstbewusstsein der Werkstatträte stärken Führungskräfte/Werkstattleitungen über WR-Arbeit informieren/aufklären (evtl. über Fortbildungen der WfbM Träger) 5

Frage 10: Gibt es auf der Internetseite von der Werkstatt auch Informationen über den Werkstattrat? In 60 % der Werkstätten gibt es keine Informationen über den Werkstattrat auf der Internetseite. Frage 11: Wie oft sind die Sitzungen vom Werkstatt-Rat? In 5 % finden Werkstattratssitzungen seltener als einmal im Monat statt. Laut WMVO sollte einmal pro Monat eine Sitzung des Werkstattrates stattfinden. Überlegungen: 6

Nach den Erfahrungen der Werkstatträte (BVWR, LAG WR) und Assistenzpersonen, ist mindestens einmal pro Monat eine Sitzung notwenig, andernfalls ist der Werkstattrat vermutlich nicht gut genug in das Werkstattgeschehen eingebunden. Frage 12: Wie oft trifft sich der Werkstattrat mit der Werkstatt-Leitung? Überlegungen: Nach den Erfahrungen der Werkstatträte (BVWR und LAG WR) sollte mindestens einmal im Monat ein Gespräch zwischen Werkstattleitung und Werkstattrat zu den aktuellen Themen stattfinden. Bei wichtigen Themen ist es auch notwendig kurzfristige Termine zu vereinbaren. Darüber hinaus ist ein permanenter informeller Austausch notwendig. Frage 13: Kann der Werkstatt-Rat Weiterbildungen machen? 7

Laut 37 der WMVO hat der Werkstattrat das Recht auf zehn bzw. zwanzig Fortbildungstage pro Amtszeit. Frage 14: Gibt es in der Werkstatt Beschäftigten-Versammlungen? Laut 9 der WMVO soll der Werkstattrat einmal pro Kalenderjahr eine Beschäftigtenversammlung durchführen. 15 % führen keine Beschäftigten-Versammlung durch. Die Beschäftigtenversammlung hier ist gleichzusetzen mit der Werkstattversammlung nach 9 der WMVO. Überlegungen: - eine Beschäftigtenversammlung bedeutet viel Arbeit, vielleicht schreckt das manche Werkstatträte ab - eine angemessene Unterstützung (zeitlich, personell) durch die Werkstatt ist dringend notwendig. - Projekt AM?? Frage 15: Bekommt der Werkstatt-Rat alle wichtigen Informationen? 8

Über 55% der befragten Werkstatträte sind der Ansicht, dass sie manchmal keine oder nicht alle wichtigen Informationen bekommen. Überlegungen: Es ist wichtig feste Besprechungstermine zwischen WR und Werkstattleitung zu haben, um den WR zu informieren und nichts vergessen werden kann. Frage 16: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Arbeit als Vorsitzender vom Werkstatt-Rat? Hier lohnt es zu schauen, was zur Zufriedenheit/Unzufriedenheit des WR führt. Abweichung nach oben vom Bundestrend. 9

Fragen 17 und 18: BVWR Die BVWR ist 30 % der Werkstatträte nicht bekannt. Der Bekanntheitsgrad liegt hier über dem Bundesdurchschnitt. Das liegt möglicherweise daran, dass ein Werkstattrat aus Schleswig-Holstein im Vorstand der BVWR ist. Überlegungen: Es ist eine größere interne Öffentlichkeitsarbeit seitens der BVWR notwendig (z.b. Jahresbericht). Von der BVWR wünschen sich die Befragten vor allem folgende Unterstützung: - Weiterbildungsangebote für Werkstatträte 61% - Infos über Werkstätten 68% - Beratung zur WMVO 50% - Treffen für Werkstatträte 60% Dieses Ergebnis konnte nicht für Schleswig-Holstein unabhängig ausgewertete werden. Bei der frei zu formulierenden Antwort wurde folgendes genannt: 10

Fragen 19/20: UN-Vertrag? 40 % der Befragten ist der UN-Vertrag nicht bekannt. Vom UN-Vertrag wünschen sich die Befragten vor allem: - Umsetzung des Vertrages (16%) - Barrierefreiheit (14%) - Akzeptanz von Menschen mit Behinderung (13%) 11

- Gleichberechtigung (11%) - mehr Lohn (auch Lohn überhaupt, Einkommen von dem man leben kann) (9%) - mehr Arbeit (d.h. mehr Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt, besserer Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt) (7%) - Diese Frage konnte nicht länderspezifisch ausgewertete werden. 12