Leipziger Chef-Depesche 2008

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Leipziger Chef-Depesche 2008 Abgeltungsteuer: Gezeitenwende in der Besteuerung der Kapitalanlage Edition Leu

Leipziger Chef-Depesche 2008 Inhalt Seite Abgeltungsteuer: Gezeitenwende in der Dipl-Kfm. Adi Kaufmann Besteuerung der Kapitalanlage, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 3 Anleger haben noch wenige Tage, um sich steuergünstig zu positionieren. Liste der bisherigen Beiträge in der Leipziger Chef-Depesche 10 Wir über uns 12 Edition Leuu Hermann-Sander-Straße 23 04316 Leipzig/Mölkau eine Aktivität der Leu GmbH Herausgeber: Dr. Franz Frantzen, München und Leipzig

Dipl.-Kfm. Adi Kaufmann 1 Abgeltungsteuer: Gezeitenwende in der Besteuerung der Kapitalanlage Anleger haben noch wenige Tage, um sich steuergünstig zu positionieren Der 1.1.2009 bringt eine wichtige Zäsur für Kapitalanleger. Denn zu diesem Termin tritt die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte in Kraft. Wie jede grundlegende Reform hat auch diese Steuerreform Gewinner und Verlierer. Bis Ende nächsten Jahres gilt es daher, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und Anlageziele und Besteuerung so in Einklang zu bringen, daß unter dem Strich eine möglichst hohe Nachsteuerrendite erzielt wird. Geltendes Besteuerungsregime gestaltungsfreundlich Seit Jahrzehnten unterscheidet das Einkommensteuerrecht zwischen steuerpflichtigen laufenden Kapitalerträgen einerseits und außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist regelmäßig steuerfreien Kursgewinnen andererseits. Was lag da näher als der Versuch, steuerpflichtige laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden in steuerfreie Kursgewinne zu transformieren. Hierfür bietet der Markt eine Vielzahl von Instrumenten, z.b. unter pari notierende niedrigverzinsliche Anleihen, eine Vielzahl von Zertifikaten oder spezielle steueroptimierte Fonds. Gut beratenen Anlegern war es damit möglich, die effektive Steuerlast auf ihre Kapitaleinkünfte stark zu minimieren. 1 Dipl-Kfm. Adi Kaufmann ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und war bis März 2008 langjähriger Partner bei VRT Linzbach, Löcherbach & Partner, Horbeller Str. 10-14, 50858 Köln- Marsdorf, www.vrt.de 3

Besser 25% von x als 42% von nix Im Hinblick auf diese Gestaltbarkeit der Steuerbelastung rief Finanzminister Peer Steinbrück die Parole aus: Besser 25% von x als 42% von nix. Will heißen: mit der neuen Abgeltungsteuer sollen sämtliche privaten Kapitalerträge unabhängig von ihrer Herkunft steuerlich erfaßt werden. Die Spekulationsfrist für Wertpapiere wird abgeschafft und Kursgewinne werden genauso wie Zinsen, Dividenden, Investmenterträge oder Erträge aus Finanzinnovationen und Termingeschäften usw. mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer insgesamt dann mit rd. 28 % - belastet. Diese Steuer wird direkt an der Quelle von den Banken einbehalten, von den Banken an den Fiskus abgeführt und entfaltet für den Kapitalanleger Abgeltungswirkung hinsichtlich seiner Einkommen- und Kirchensteuer. Die Zahlung der Kirchensteuer ist allerdings de facto für die Jahre 2009 und 2010 freiwillig. Nur wer der Bank seine Konfession freiwillig mitteilt, bekommt die Kirchensteuer zusätzlich abgezogen. Erst ab 2011 ermöglicht die neue Steuer-Identitätsnummer den anonymen Abzug der Kirchensteuer. Der Steuersatz von 26,38% (mit Solidaritätszuschlag aber ohne Kirchensteuer) hat anders als die bisherige Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer keine Vorauszahlungswirkung, sondern ist im Grundsatz abgeltend. Die der Abgeltungsteuer unterworfenen Kapitalerträge brauchen somit in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben zu werden und gehen nicht mehr in die Steuerveranlagung ein. Sie wirken sich damit auch nicht mehr auf die Steuerprogression aus; ein Vorteil, den vor allem vermögende Privatiers ohne andere Einkunftsquellen schätzen dürften. Wer hingegen aufgrund eines insgesamt niedrigen Einkommens einen geringeren Einkommensteuersatz als 25% hat, hat zumindest die Möglichkeit, sich auf Antrag mit seinen Kapitaleinkünften zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen und die von der Bank zuviel abgeführte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen. 4

Auch wer Konten und Depots im Ausland unterhält, muß deren Erträge im Rahmen seiner Steuererklärung deklarieren und dem Abgeltungssatz unterwerfen. Denn ausländische Banken können vom deutschen Fiskus nicht verpflichtet werden, Abgeltungssteuer einzubehalten und an die deutsche Finanzverwaltung abzuführen. Ansonsten wird die Abgeltungsteuer auf private Kapitaleinkünfte unmittelbar von der Bank an den Fiskus abgeführt; dabei berücksichtigt die Bank die im Laufe des Jahres angefallen Erträge, Verluste, ausländischen Quellensteuern sowie den Sparerpauschbetrag. Die Banken werden damit zunehmend zum Helfer des Finanzamts. Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren entfallen Trotz des auf den ersten Blick günstigen Steuersatzes und der von unseren Politikern behaupteten Verwaltungsvereinfachung kommt mit der neuen Abgeltungsteuer auf viele Anleger eine erhebliche Mehrbelastung zu. Denn bisher konnten sie sämtliche Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei einstreichen. Ab 2009 unterliegen hingegen Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Papiere der Besteuerung. Allerdings greift die neue Steuerpflicht für Kursgewinne nur für Aktien und Fonds, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden. Veräußerungsgewinne aus Papieren, die bereits am 31.12.2008 im Depot liegen und über die einjährige Spekulationsfrist hinaus gehalten werden, bleiben auch weiterhin steuerfrei. Für Zertifikate gilt dies allerdings nur beschränkt. Im Hinblick auf die teilweise sehr langen oder gar unbegrenzten Laufzeiten, hat der Fiskus die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs auf Zertifikate beschränkt, die vor dem 14.3.2007 erworben wurden. Ab diesem Stichtag gekaufte Zertifikate bleiben nur steuerfrei, wenn sie bis zum 30.6.2009 verkauft werden und die Spekulationsfrist von einem Jahr dann schon abgelaufen war. Mit Einführung der Abgeltungsteuer endet zudem das Halbeinkünfteverfahren. 5

Dividenden müssen daher nicht mehr nur hälftig, sondern vollständig der Besteuerung unterworfen werden. Vor allem für Kleinanleger verdoppelt sich damit die Steuer auf Dividenden. Allerdings sinkt durch die bereits 2008 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform die Vorbelastung der Gewinne auf Unternehmensebene, was tendenziell zu höheren Ausschüttungen führen dürfte. Somit werden sich zumindest Spitzenverdiener in Zukunft auch beim Aktienkauf steuerlich nicht schlechter stehen als heute. Freibeträge bleiben erhalten; Werbungskostenabzug entfällt Der bisherige Sparerfreibetrag von 750 und der Werbungskostenpauschbetrag von 51 werden zu einem neuen umfassenden Sparerpauschbetrag von 801 zusammengeführt. Ein Abzug der tatsächlich entstandenen höheren Werbungskosten, wie etwa Schuldzinsen oder Depotgebühren oder Gebühren für den Vermögensverwalter, ist allerdings nicht mehr möglich. So kann man sich einerseits das Sammeln von Belegen in Zukunft regelmäßig sparen. Wer anderseits hohe Werbungskosten hat, z.b. weil Anlagen fremdfinanziert werden, für den können sich bei Anwendung der Abgeltungsteuer utopische Steuersätze von mehreren hundert Prozent ergeben. Das trifft insbesondere GmbH-Gesellschafter, die den Erwerb ihrer Beteiligung ganz oder teilweise mit Kredit finanziert haben, wenn sie als nicht in der Gesellschaft tätige Gesellschafter weniger als 25 % Beteiligung halten. Wer allerdings mit mindestens 25 % beteiligt ist (oder als in der Gesellschaft tätiger Gesellschafter mit mindestens 1 % beteiligt ist), kann die Versteuerung der Ausschüttungen nach dem Teileinkünfteverfahren beantragen und in diesem Zusammenhang alle Refinanzierungszinsen und sonstige Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. 6

Der Abzug hoher Werbungskosten insbesondere der Abzug von Schuldzinsen - läßt sich nur erreichen, indem die entsprechenden Kapitalanlagen einschließlich deren Refinanzierung in ein bestehendes Betriebsvermögen oder eine neu gegründete gewerbliche Gesellschaft überführt werden. Denn die Abgeltungsteuer greift nur für private Kapitalanlagen und das Abzugsverbot nur für Werbungskosten. Für in einem Betriebsvermögen entstandene Betriebsausgaben gilt die Abzugsbeschränkung nicht. Hier gelten wie für mit mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter und weitere Fälle Sonderregelungen außerhalb der Abgeltungssteuer. Komplizierte Verlustverrechnung Kehrseite der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ist die steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten. Dabei hat der Gesetzgeber eine mehr als komplizierte Verlustverrechnungsregelung konzipiert. Zukünftig werden die Banken für jeden Anleger zwei Verlustverrechnungstöpfe führen müssen: einen für Verluste aus Aktienverkäufe und einen für alle übrigen Verluste. Hintergrund ist, daß Verluste aus Aktienverkäufen zukünftig ausschließlich aus Gewinn aus Aktienverkäufen verrechnet werden können, während alle übrigen Veräußerungsverluste sowohl mit allen übrigen Veräußerungsgewinnen und mit laufenden Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können. Wer aber noch Altverluste aus 23 EStG vor sich herschiebt oder in 2008 neu erlitten hat das sind Spekulationsverluste, die bis 31.12.2008 entstanden sind und per Steuerbescheid festgesetzt werden muß sich beeilen: Diese Altverluste können nur noch bis zum 31.12.2013 verrechnet werden, und zwar ausschließlich mit Veräußerungsgewinnen, die in der Zeit vom 1.1.2009 bis 31.12.2013 erzielt werden. Dabei ist es egal, ob diese Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder anderen Wertpapieren entstanden sind. 7

Eine Verrechnung mit laufenden Kapitaleinkünften ist diesen Altverlusten allerdings verwehrt. Somit empfiehlt es sich, bis zum 31.12.2008 Verluste aus Wertpapieranlagen, die noch nicht länger als 12 Monate im Depot sind, durch Verkauf tatsächlich zu realisieren und den Veräußerungsverlust zur späteren Verrechnung steuerlich feststellen zu lassen. Strategien zur Steueroptimierung ab 2009 Gerade im Übergang zur neuen Abgeltungsteuer bieten sich Anlegern verschiedene Optionen, um ihre steuerliche Situation zu optimieren. Großer Gewinner der Reform sind zweifellos die risikoscheuen Anleger, die vorwiegend auf Anleihen, Renten- und Geldmarktfonds oder Garantiezertifikate setzen und bislang ihre Zinseinkünfte mit dem normalen Steuersatz versteuert haben; ihre Steuerbelastung sinkt deutlich. Für Rentenanleger mit hoher Progression bietet es sich daher an, Zinserträge in die Zeit nach dem 1.1.2009 zu verlagern, um sie dann mit dem niedrigeren Abgeltungssteuersatz zu versteuern. Vor allem mit dem Kauf von Zerobonds, Bundesschatzbriefen Typ B oder Finanzierungsschätzen des Bundes läßt sich der Zufluß von Zinserträgen problemlos und ohne Risiko in die Zukunft verschieben. Diese Zinserträge unterliegen dann nicht mehr den derzeitigen hohen Einkommensteuer-Spitzensätzen von 42% bzw. 45% (incl. Reichensteuer), sondern nur dem Abgeltungssatz von 25%. Auch vor dem 1.1.2009 unter pari gekaufte niedrigverzinsliche Anleihen sind wegen der steuerfreien Kursgewinne weiter interessant. Wer besonders clever ist, kauft noch vor dem 31.12.2008 Anleihen, deren Zinsauszahlung kurz nach Silvester erfolgt. Die beim Kauf zu zahlenden Stückzinsen mindern in 2008 als negative Zinseinnahmen noch die Einkommensteuer 2008 mit dem vollen Grenzsteuersatz (bei Spitzenverdiener also mit knapp 50 %). Die volle Zinszahlung Anfang 2009 unterliegt dann der 25 %-igen Abgeltungssteuer. 8

Risikobewußte Anleger dürften demgegenüber vor allem auf eine Konservierung der Übergangsregelung für steuerfreie Kursgewinne bauen. Trotz der nachteiligen steuerlichen Regelung für Zertifikate bietet sich auch weiterhin die Anlage in diese Produktart an. Aber dann müssen sich diese Anleger beeilen und bis zum 31.12.2008 investieren. Werden zum Beispiel Fonds bis zum 31.12.2008 gekauft und dauerhaft gehalten, bleiben Kursgewinne nach der heute geltenden Gesetzeslage langfristig steuerfrei. Zukünftige Wertsteigerungen aus Aktien oder Aktienfonds können dann auch weit nach 2008 steuerfrei realisiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang der Wertpapierbestand im Fonds selbst umgeschichtet wird. Insbesondere Dachfonds könnten damit einen Schub bekommen. Anleger sind sicherlich gut beraten, eine bewährte Anlagestrategie nicht einfach wegen der neuen Abgeltungsteuer über Bord zu werfen. Es kommt schließlich nicht darauf an, auf Teufel komm raus Steuern zu sparen, sondern vielmehr den Ertrag nach Steuern zu maximieren. Die Risikoneigung des Anlegers und die maßgeschneiderte Asset Allokation sind und bleiben auch nach Einführung der Abgeltungsteuer die entscheidenden Stellgrößen für den individuellen langfristigen Anlageerfolg. Diese Binsenweisheit hat sich durch die aktuelle Krise auf dem Finanzmarkt für viele Anleger mal wieder schmerzhaft bestätigt. 9

Liste der bisherigen Beiträge in der Leipziger Chef-Depesche Die deutsche Chance (Dr. Franz Frantzen, Leipzig) LCD 1/93 Wirtschaftsstandort Ostdeutschland (s.o.) LCD 2/93 Die politische Chance (s.o.) LCD 3/93 Wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern (s.o.) LCD 4/93 Subventionen gemessen am Subsidiaritätsprinzip (s.o.) LCD 1/94 Erfinder- und Wirtschaftsstandort Deutschland LCD 2/94 (Prof. Dr. Erich Häußer, Präsident des Deutschen Patentamtes, München) Kommunikation, ein Schlüssel zum Erfolg im Unternehmen LCD 2/94, S. 5 (Dr. Franz Frantzen) Basis-Prinzip und Unternehmensführung (s.o.) LCD 3/94 Innovation entscheidet (Prof. Dr. habil. Günter Nötzold, Leipzig) Rohstoff- und Energieabgaben anstelle von Erfolgs- und Ertragssteuern LCD 4/94, S. 7 f. (Dr. Franz Frantzen) Vom Geist des Runden Tisches LCD 5/94 (Dr. Hinrich Lehmann-Grube, OB der Stadt Leipzig) Vertrauen ist das Fundament der Kooperation (Dr. Franz Frantzen) LCD 5/94, S 4 Auswirkungen der Planwirtschaft auf die Unternehmensführung gemessen am Basis Prinzip (s.o.) LCD 6/94 Hoffnungsträger Gewerkschaft (s.o.) LCD 7/94 Management by Poker - Unternehmensführung mit Ballast (s.o.) LCD 8/94 Unser Recht auf Arbeit (s.o.) LCD 1/95 Abbau bürokratischer Hemmnisse. Wir brauchen einen LCD 2/95 schlankeren Staat (Rudolf von Sandersleben, Leipzig und Althörnitz, Lausitz) Joint Venture Unternehmen in Polen LCD 3/95 Amerikanische Aktionen und Investitionen in den neuen Bundesländern LCD 4/95 (Anette Veler, Generalkonsulin der USA, Leipzig) Eine Frage der Würde (Dr. Franz Frantzen) LCD 1996 Chancen für Leipzig (s.o.) LCD 1997 10

Situation der Bundeswehr (Generalmajor der Bundeswehr von Scotti) LCD 1/98 Schlüssel für den Erfolg von Gemeinschaften (Dr. Franz Frantzen) LCD 2/98 Wirtschaftspaten. Das DtA/DIHT Patenschaftsmodell LCD 1999 im Kammerbezirk der IHK zu Leipzig Parteien, Programme, Persönlichkeiten (s.o.) LCD 2000 Unternehmernachfolge (s.o.) LCD 2001 Kindererziehung, eine Lebensaufgabe (Hansjörg Landkammer, StD. i.r.) LCD 2002 Aufbruch zur Normalität (I Finanzstrategie der öffentlichen Hand) LCD 2002 (Dr. Franz Frantzen, Leipzig und München) 3. Oktober 2003 Tag der Deutschen Einheit LCD 2003 (Dr. Paul Krüger, Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg) Aufbruch zur Normalität II, Arbeitsmarkt (Dr. Franz Frantzen) LCD 2003 Leserbrief (Dr. Franz Pichler, Bamberg) LCD 2003 There is a breath-taking need of love in the world LCD 2004 (Prof. Dr. Ingo Herrmann, Rom) Nachlese aus dem Tagebuch von August 2003, (Dr. Eleonore Frantzen) LCD 2004 Aufbruch zur Normalität III, Gewaltentrennung (Dr. Franz Frantzen) LCD 2004 Chemie und Gesellschaft (Dr. Dieter Ambros, München) LCD 2005 Reifeprüfung (Prof. Dr. Ingo Herrmann und Dr. Franz Frantzen) LCD 2005 Leserbrief (Prof. Dr. habil. Günter Nötzold, Potsdam) LCD 2005 Rückblick auf das Jahr 2005 (Rudolf von Sandersleben) LCD 2006 Blühende Landschaften oder Einheit gescheitert LCD 2006 (Dr. Jürgen Schwieder, München) Leserbriefe Dipl.-Ing. Karl Drobniewski, Neukirchen, Erzgebirge LCD 2006 Prof. Dr. habil. Günter Nötzold, Potsdam Dr. rer. Nat. Manfred F. Hebler, M.A., Leverkusen Leipzig, die Stadt mit Vergangenheit und Zukunft LCD 2007 (Wolf - Dietrich Freiherr Speck von Sternburg, München und Leipzig) Stabilität von Familienunternehmen (Dr. Franz Frantzen) LCD 2007 11

L e u Management Wir über uns Entstehung: Leu wurde 1980 als temporäre Management- Kooperationszentrale für mehr als 10 Unternehmen des Energiehandels aus der Taufe gehoben. Der Umsatz der einzelnen zum Teil unabhängigen zum Teil konzernzugehörigen Betriebe lag zwischen 60 und 500 Mio DM. Ziel war die Unterstützung auf Feldern, die nicht zur Kernkompetenz der Gruppe gehörte. Entwicklung Partner: Zeit: Seit 1993 ist Leu im Bereich von Interims Management, Management auf Zeit und Coaching tätig. Zu den Auftraggebern gehören private und konzerngebundene Unternehmen, öffentlich rechtliche Institutionen sowie Banken und Gesellschafter. Aufgaben sind Führung von Unternehmen, Betrieben oder Abteilungen, Steigerung der Personaleffizienz in den Bereichen Vertrieb, Produktion und Verwaltung sowie Finanzmanagement zur Steigerung von Ertrag und Liquidität. Leu-Partner sind Praktiker mit mehr als 10 jähriger Führungserfahrung überwiegend als Manager oder Chef in mittleren oder/und Konzernbetrieben. Sie haben Erfahrung mit - coaching, auch für Chefs von kleinen Unternehmen, - Unternehmensführung, - Einsatz und Kontrolle von externen Beratern, - Projektleitung. Leu-Partner denken und handeln unternehmerisch. Aufgrund des langjährigen know how werden Aufgaben von dem Leu-Team besonders schnell und effizient gelöst. Wichtige Aufgaben sind so schnell zu erledigen, daß sie gar nicht erst dringend werden. Osterwaldstraße 55, 80805 München; Telefon: 89-361 31 49, Funk: 0172-71 52 630, LeuML@t-online.de Leu Management, eine Aktivität der Leu GmbH, München, HRB 64264 AG München, Geschäftsführer: Dr. Eleonore Frantzen 12

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