Konzept der Mitarbeiterberatung in der Hoffmann Medical Service GmbH Gelsenkirchen 1
1. Auftrag und Zuständigkeit 2. Struktur 2.1 Räumlichkeiten / Sprechstunden 2.2 Mitarbeiter 2.3 Praktikanten 2.4 Leitung 3. Schweigepflicht 4. Aufgaben der Mitarbeiterberatung 4.1 Suchtberatung 4.2 Allgemeine Beratung 4.3 Prävention 4.4 Zusammenarbeit mit internen Diensten 4.5. Zusammenarbeit mit externen Institutionen 5. Dokumentation 5.1 Aktenführung 5.2 Statistik 6. Zusammenfassende Darstellung 2
1. Auftrag und Zuständigkeit Die Mitarbeiterberatung versteht sich als ein Dienstleistungsangebot für alle MitarbeiterInnen der einzelnen, jeweils rechtlich unabhängigen Firmen innerhalb der Hoffmann Personaldienstleistungsgruppe, bestehend aus der Hoffmann Zeitarbeit im Revier GmbH, Hoffmann Personaldienstleistungen GmbH, Hoffmann Schweißservice GmbH, Hoffmann Malerservice GmbH und Hoffmann Medical Service GmbH. Ebenso kann auch den MitarbeiterInnen der Kundenunternehmen nach Absprache mit der jeweiligen Geschäftsleitung das Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Die Beratung und Hilfe in persönlichen Krisen- und Konfliktsituationen sind der wesentliche Auftrag der Mitarbeiter-Beratung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Hilfe für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Menschen. 2. Struktur Die Mitarbeiter-Beratung ist als betriebliche Beratungsstelle der Hoffmann Medical Service GmbH in Gelsenkirchen zugeordnet. Sie ist ein Teil dieser Abteilung und vollständig in diese integriert. 2.1 Räumlichkeiten / Sprechstunden Die Räume der Mitarbeiter-Beratung befinden sich im Bereich des Hoffmann Medical Service Gelsenkirchen. Sie sind allen MitarbeiterInnen zugänglich. Sprechstunden werden regelmäßig angeboten. 2.2 Mitarbeiter Ein Diplom-Sozialarbeiter ist Mitarbeiter der Mitarbeiter-Beratung. 2.3 Praktikanten Studenten der Fachrichtung Sozialarbeit / Sozialpädagogik können in der Sozial-Beratung ihre studienbegleitenden Fachpraktika ableisten. Praxisanleiter ist der hier tätige Diplom- Sozialarbeiter, welcher die Voraussetzung zur Praxisanleitung für Studierende der Fachrichtung Sozialarbeit / Sozialpädagogik entsprechend der Praktikumsrichtlinien der Gesamt- und Fachhochschulen erfüllt. 3
2.4 Leitung Die Dienstaufsicht obliegt den Geschäftsführern der Hoffmann Personaldienstleistungsgruppe. 3. Schweigepflicht Für die unter 2.2 genannten Mitarbeiter gilt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach 203 StGB gegenüber jedermann. Informationen über Gesprächsinhalte und persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betroffenen an andere Abteilungen (z. B. Geschäftsleitung) weitergegeben werden. Alle Klienten werden bei der ersten Beratung darauf hingewiesen. 4. Aufgaben der Mitarbeiterberatung Die Mitarbeiterberatung hat die Aufgabe, mit Hilfe psychosozialer Beratung die Mitarbeiter bei persönlichen Problemen und Konflikten zu unterstützen. Dies bedeutet, ihr eigenverantwortliches Handeln zu fördern und konkrete Vorschläge zur Problemlösung zu erarbeiten. 4.1 Suchtberatung Motivationsberatung Analyse der Konfliktsituation am Arbeitsplatz / in der Familie Beratung aller Beteiligten (Vorgesetzte, Mitarbeiter, Angehörige) Herstellung des Kontaktes zu Selbsthilfeorganisationen Vermittlung therapeutischer Maßnahmen Zusammenarbeit mit externen Institutionen (s. 4.5) Begleitung therapeutischer Maßnahmen Nachsorge im Unternehmen 4
4.2 Allgemeine Beratung z. B. bei Familien- und Partnerproblemen psychischen Erkrankungen sozialer Isolation und Vereinsamung finanziellen Schwierigkeiten / Überschuldung Problemen im Umgang mit Behörden der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger Krankheits-, Unfall- und Sterbefällen 4.3 Prävention Aufklärung und Schulung aller Mitarbeiter zur Suchtproblematik Koordination aller inner- und außerbetrieblicher Maßnahmen und Bemühungen Beteiligung an Informationsveranstaltungen und Seminaren 4.4 Zusammenarbeit mit internen Diensten Die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen wird angestrebt und kooperativ gestaltet. Im Kommunikationsprozess muss sichergestellt bleiben, dass der sensible Bereich der Verschwiegenheit und des Datenschutzes Berücksichtigung findet. 4.5 Zusammenarbeit mit externen Institutionen Im Rahmen guter Kooperation arbeitet die Mitarbeiterberatung eng und intensiv mit externen psychosozialen Diensten zusammen. Es wird die Schweigepflicht beachtet. Externe Institutionen sind z. B.: Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände Fachkliniken für suchtkranke Menschen Fachabteilungen der örtlichen Krankenhäuser Kranken- und Rentenversicherungsträger Örtliche und überregionale Arbeitskreise Sozialberatungen anderer Industrie-Unternehmen Gesundheits-, Jugend- und Sozialämter Selbsthilfeorganisationen Fachabteilungen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Hochschulen 5
5. Dokumentation Betriebliche Mitarbeiterberatung erfordert die Sicherstellung notwendiger Information. Hierzu bedient sich die Mitarbeiterberatung geeigneter Dokumentationsformen. 5.1 Aktenführung Für jeden Klienten wird eine Akte angelegt. Damit die Entwicklung des Einzelfalles nachvollziehbar bleibt, werden über alle wichtigen Punkte Aktennotizen erstellt. Diese Dokumentationen dürfen nur von denen unter 2.2 genannten Personen eingesehen werden. Sie sind in geeigneter Weise unter Verschluss zu halten. 5.2 Statistik Nach Abschluss eines Kalenderjahres wird eine Statistik der Mitarbeiterberatung erstellt. Namen oder persönliche Daten werden in diesen Unterlagen nicht festgehalten. 6. Zusammenfassende Darstellung Die vordringliche Aufgabe der Mitarbeiterberatung ist es, allen Rat suchenden Mitarbeitern größtmögliche Hilfestellung zur Bewältigung ihrer persönlichen Probleme und Konfliktsituationen unter Berücksichtigung professioneller Beratungsmethoden zu gewährleisten. Das Ziel jeglicher Hilfe bleibt in jedem Fall die Befähigung des Betroffenen zur eigenverantwortlichen Selbsthilfe. Alle Bemühungen und Aktivitäten orientieren sich an den persönlichen Möglichkeiten und Interessen des Ratsuchenden. Dies gilt in besonderer Weise auch für Mitarbeiter mit Alkohol- oder anderen Suchtproblemen. Die Vermittlung diesbezüglicher therapeutischer Maßnahmen erfolgt erst nach genauer Prüfung der individuellen Rahmenbedingungen des Suchtkranken und einer umfassenden Analyse der Konfliktsituation am Arbeitsplatz. Somit sollen die Leistungen der Mitarbeiterberatung als innerbetriebliche psychosoziale Beratungsstelle auch ein zusätzliches Instrument zur Personalförderung und Personalentwicklung darstellen. In erster Linie soll bei Inanspruchnahme nicht nur jeder Mitarbeiter persönlich profitieren, sondern auch zukünftig in Folge dem Unternehmen ein nachhaltiger Benefit beschert werden. 6