In den Heimgärten. Gestaltungsvorgaben der Stadt Aachen zur Erhaltung und Entwicklung der Siedlung. In den Heimgärten

Ähnliche Dokumente
Bürgerinformationsveranstaltung

Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße und der Heinrich-von-Kleist-Straße. Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Gestaltungssatzung. Siedlung Marienhof. Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz

Örtliche Bauvorschrift

zweigeschossiges Wohgebäude mit Satteldach, teilunterkellert Grundstücksfläche ca. 237 m² kleiner Garten, Felsenkeller

Gestaltungssatzung. Präambel

Präambel. 1 Räumlicher Geltungsbereich

Gestaltungssatzung für Reihen- und Doppelhäuser in Haßloch-Nord

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

Satzung der Stadt Lehrte Ortschaft Sievershausen/Altes Dorf (Gestaltungssatzung)

Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für das Wohngebiet Bellmannstraße / Chemnitzstraße

STADT ALSDORF. Gestaltungssatzung. -Alt-Busch-Ostder. Stadt Alsdorf im Bereich des. Bebauungsplanes Nr. 276 Am Waldsaum

Stadt Marktoberdorf. Örtliche Bauvorschriften. (Stand der 2. Änderung)

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

ANHANG zum Antrag auf Sanierungsgenehmigung

Neufassung der Satzung über die Unterschutzstellung der Zechensiedlung Teutoburgia in Herne - Stadtbezirk Sodingen Anlage 4 Fotodokumentation

Gestaltungssatzung für das Baugebiet Max-Beckmann-Weg in Haßloch-Nord

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

GESTALTUNGSFIBEL FÜR DIE KLEINSIEDLUNG ROCHWITZ DRESDEN

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Was ist eine Gestaltungssatzung?

Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

Beiblatt zur Satzung Bühl, Hagelloch, Kilchberg, Lustnau, Weilheim Hinweise zur Anwendung der Satzung im Baugenehmigungsverfahren

DENKMALSCHUTZSIEDLUNGEN IM ORTSTEIL STADT WOLFEN

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel

B. Abstandsflächengebot

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

Gemeinde Kieselbronn Örtliche Bauvorschriften für den Bereich der geschlossenen Bebauung in Kieselbronn Bereich C - Ortserweiterungen

Ehemalige Bergarbeitersiedlung Teutoburgia. Eine regional bedeutsame Siedlung mit Gartenstadt-Charakter

Stadt Hessisch Oldendorf

Satzung für den Denkmalbereich "Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen" vom

Gestaltungssatzung. 1 - Örtlicher Geltungsbereich

Örtliche Bauvorschrift

Gestaltungssatzung Raunheim "Südlich der Bahn"

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2.

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 06. Februar 2007 die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie beruht auf den nachstehenden Vorschriften:

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD

Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Brauweiler vom

Anlage Baukultur/Barrierefreiheit Quelle: LES, Anlage Übersicht zu Kriterien der regionalen Baukultur Land des Roten Porphyr, Fassung vom

Sammlung des Ortsrechts. m Differenz weiterzuführen (siehe Abb. 1). (2) Der Ortgang aneinandergrenzender Gebäude ist mit der gleichen Dachneigung

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift -

Präambel. S 1 Geltungsbereich

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Baupolizeiverordnung

Siedlung Pfaffenwiesen

Klimaschutzsiedlung Blausteinsweg. Der Bebauungsplan 449 und seine Festsetzungen

Stadt Hessisch Oldendorf

Memminger Stadtrecht MStR

B. Abstandsflächengebot

Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,

Satzung der Gemeinde Schonungen über die Gestaltung des Altortbereiches von Schonungen (Gestaltungssatzung)

Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Seehauser Straße Gemeinde Grasberg - Entwurf (Stand:

Siedlung Möttelistrasse

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

Teil A - Geltungsbereich

Gestaltungssatzung Rethen. (örtliche Bauvorschrift gem. 84 NBauO) - Abschrift - Präambel und Ausfertigung. Verfahrensvermerke

Textliche Festsetzungen

Vogelrutherfeld. Erläuterungen zum Bebauungsplan 254 nördlich Heppendorfer Straße. Kolpingstadt Kerpen Amt für Planen, Bauen, Wohnen und Klimaschutz

Örtliche Bauvorschrift

Satzung der Stadt Gladbeck

BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN

Steinbach-Hallenberg, Dachlandschaften

Gestaltungssatzung Lamersdorf

Örtliche Bauvorschriften

Detmold Hohenloh Leitlinien zur Umgestaltung der denkmalgeschützten Gebäude und Freiflächen

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

SATZUNG DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN ÜBER BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN (ORTSGESTALTUNGSSATZUNG)

Ortsrecht. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich 2. 2 Definitionen 2. 3 Anforderungen an nicht überbaute Flächen Fassaden 3.

Gestaltungsleitfaden Musikerviertel Klein Hehlen

Details zur Umsetzung der regionalen Baukultur Stand

Stadt Schwäbisch Hall. Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann

Präambel. 1 Geltungsbereich

Gestaltungsrichtlinien

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

IDEENWERKSTATT BAUERN(H)AUSZEICHNUNG - HATZESHOF LAJEN

Textfestsetzungen zum Bebauungsplan INSEL 1. Änderung in Kehl-Stadt

Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )

- 1 - Satzungsentwurf. über örtliche Bauvorschriften Gestaltungsvorschriftenfür das Satzungsgebiet im Olsberger Stadtteil Bruchhausen vom

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Altstadtreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Präambel. ort. Vorwort

bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

In der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 12 vom ) in der vom an gültigen Fassung

Transkript:

In den Heimgärten Gestaltungsvorgaben der Stadt Aachen zur Erhaltung und Entwicklung der Siedlung In den Heimgärten

In den Heimgärten Historische und städtebauliche Bedeutung Ende der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden 228 typisierte Reihenhäuser Am Branderhof errichtet. Die Siedlung In den Heimgärten ist ein herausragendes Beispiel für die damalige Gartenstadtbewegung. Viele Qualitäten, wie z.b. das eigene Haus, die liebevollen Architekturdetails und die repräsentativen Straßen und Plätze, wurden erstmals auch für untere Einkommensschichten durchgesetzt. Mit Ausdehnung der Stadt ist die Siedlung zu einem beliebten innenstadtnahen Wohnstandort geworden. Schon die dritte Generation von Familien sind in der Siedlung eingezogen. Auch wenn bereits unterschiedliche Veränderungen an den Häusern vollzogen worden sind, ist der besondere Charme der Siedlung bis heute lebendig.

Hier sieht man noch die Baustelle: Die Siedlung In den Heimgärten entstand Ende der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts. Erhaltung und Entwicklung Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung in den Heimgärten zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen. Folgende Satzungen wurden erlassen: Der Bebauungsplan regelt die Größe und Form der Anbauten und schreibt den vorhandenen Siedlungsgrundriss fest. Die Denkmalbereichssatzung schützt den Siedlungsgrundriss, straßenseitig sichtbare historische Fassaden und Dächer, Vorgärten, Eingrünungen, Blickbeziehungen und Platzgestaltungen. Die Gestaltungssatzung nimmt Einfluss auf geplante Veränderungen an straßenseitigen Fassaden und Dächern sowie auf die Gestaltung der Vorgärten. Um einen Überblick über die Möglichkeiten der Veränderungen, aber auch den Anforderungen der Erhaltung zu geben, sind die Regelungen der drei Satzungen zu den verschiedenen Bauteilen und Freiflächen auf den folgenden Seiten aufgelistet.

Fassaden

Die vorhandenen Fassaden können repariert und instand gehalten werden. Das gilt auch für Fassadenmaterialien, die zukünftig nicht mehr zulässig sind, wie zum Beispiel Verklinkerung oder Eternitverkleidungen. Weitere Vorgaben sind wie folgt einzuhalten: Dämmung Eine Dämmung der straßenseitigen Fassade und der seitlichen Fassade ist nicht zulässig, wenn die historische Fassade noch vorhanden ist. Wird z.b. eine Eternitverkleidung entfernt und der ursprüngliche Putz mit den für die Siedlung typischen Riemchen tauchen darunter auf, dann ist es erforderlich, diese zu erhalten. Es kann aber eine Fassadensanierung vorgenommen werden. Eine Dämmung der vorderen und seitlichen Fassade ist nicht möglich. Ist nun bei der Entfernung von Fassadenverkleidungen die ursprüngliche Fassade nicht mehr vorhanden, kann eine Dämmung vorgenommen werden. Putz und Farbe Es soll grundsätzlich ein mineralischer Putz (Kalk-Zementputz) aufgebracht werden. Die Oberfläche soll abgerieben sein. Strukturputze wie Kratzputze und Edelputze sind unzulässig. Mauer- und Putzrisse können mit geeigneten Mitteln wie zum Beispiel Verpressen der Fugen und Bewehrung des Putzes mit Glasfasergeweben saniert werden. Die Putzfläche kann hellfarbig in Abstimmung mit der Denkmalpflege gestrichen werden.

Fassaden

Klinkerriemchen Soweit die Ziegelbänder noch vorhanden sind, müssen sie unbedingt erhalten werden. Sie sollen ungestrichen sein. Fehlende Zierbänder sollen bei Fassadensanierungen wieder vervollständigt werden. Fenster Wenn jemand seine Fenster erneuern möchte, so sollten die Fenster aus Holz und außen weiß gestrichen sein. Die Fenster sollen in ihrer Aufteilung und Größe den historischen Fenstern entsprechen. Die Fenster werden demnach ein-, zwei, bzw. dreiflügelig erstellt. Die horizontale Sprossierung wird nicht gefordert. Wer dennoch gerne Sprossen einbauen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Die Sprossen sollen möglichst schmal und echt glasteilend oder mit eingelegter Aluminiumschiene ausgebildet werden. Zwischen die Glasscheiben eingelegte Sprossen ( Sprossen in Aspik ) werden nicht zugelassen. Haustüren Die originalen noch vorhandenen Haustüren sollen möglichst erhalten werden. Geht dies aus technischen Gründen nicht oder soll eine bereits veränderte Haustür erneuert werden so soll eine Holzhaustür mit einer waagerechten Verbretterung und einem schmalen senkrechten Lichtschlitz eingebaut werden. Die Oberfläche soll deckend lackiert sein. Die Farbgebung wird nicht vorgegeben und soll mit der Denkmalpflege im Einzelfall abgestimmt werden.

Dach Maximale Dachgaube an der Rückseite 3 Dachpfannen 2,50 m 1 Dachpfanne

Dachaufbauten An der rückwärtigen Seite können Dachgauben errichtet werden, die es in der ursprünglichen Form der Siedlung nicht gegeben hat. Um im Dachraum möglichst viel Raum zu gewinnen, können die Gauben fast über die ganze Hausbreite errichtet werden. Es müssen nur mindestens drei Dachpfannenreihen auf einer Seite erhalten bleiben. Die Vorderseite der Gaube darf vom Boden des Dachgeschoßes gemessen 2,50m nicht überschreiten. Die Gaube darf nicht bis nach vorne zur Fassade reichen, es muss mindestens eine Dachpfanne an der Traufe durchlaufen. Die historischen straßenseitigen Dachgauben sollen erhalten werden. Sind Dachgauben bereits in ihrer Bekleidung oder in ihrer Größe und Form verändert, so haben diese Gauben Bestandschutz. Wenn der Eigentümer eine Veränderung an seiner Gaube wünscht, so sollte er z.b. bei Erneuerung der Bekleidung eine dunkle Oberfläche wählen, wie dunkel gestrichenes Holz, Eternit oder Schiefer. Soll die gesamte Gaube erneuert werden, muss in Form und Größe die historische Gaube nachempfunden werden. Dachflächen Die Siedlung wurde einheitlich mit braunen Rheinlandziegeln gedeckt. Die Dachpfannen sollen beibehalten werden. Sind Dächer bereits verändert, müssen nur bei einer vollständigen Erneuerung der Dachfläche Rheinlandziegel gewählt werden.

Vorgärten

Gartengestaltung Die historischen Einfassungen und Hecken sind zu erhalten. Sind diese nicht mehr da, sind die gleichen Hecken wieder anzupflanzen. Die Vorgärten sollen nicht versiegelt werden. Abstellplatz für Fahrräder oder Abfallbehälter Es können bis zu 4 m 2 Fläche des Vorgartens genutzt werden, um z.b. Abfallbehälter oder Fahrradständer einzurichten. Die Gestaltung der Einrichtung ist mit der Denkmalpflege abzustimmen. Stellplätze In den Vorgärten sind keine Stellplätze, Garagen oder Carports möglich. An den Endhäusern können im Bauwich und 1,0 m hinter dem seitlichen Eingang ein Carport und bei einsehbaren Bereichen ein Stellplatz errichtet werden. Alle mittleren Häuser sind darauf angewiesen, auf der Straße zu parken.

Anbauten Rückwärtige Anbauten: Die Anbaumöglichkeiten sind unterschiedlich und hängen davon ab, ob es sich um ein Haus einer Hausgruppe mit oder ohne eine sogenannte Kellerküche handelt. Bei den Hausgruppen ohne die historischen Kellerküchen kann der Anbau über die gesamte Hausbreite gebaut (geschlossene Bauweise) werden, also 5,50 m bei einem Mittelhaus oder etwa 5,70 m beim Endhaus. Die maximale Höhe des Anbaues darf die Unterkante der Obergeschossfenster nicht überschreiten, die bei etwa 3,90 m liegt. Das Dach kann flach oder geneigt, als Pult- oder Satteldach ausgebildet werden. Auch ein gläserner Aufbau oder eine Terrasse ist möglich, wenn die maximale Höhe nicht überschritten wird. Es können alle gewünschten Materialien gewählt werden. Der Anbau darf 4,0 m tief sein. Bei den Hausgruppen mit tiefen Grundstücken wurde im Bebauungsplan noch eine zusätzliche Anbaumöglichkeit von weiteren 2,0 m (also insgesamt 6,0 m) angeboten allerdings nur, wenn der Nachbar damit einverstanden ist. Bei den Hausgruppen mit den historischen Kellerküchen kann der Anbau wie oben beschrieben nur mit Zustimmung der Nachbarn gebaut werden (offene Bauweise). Im Bebauungsplan können Sie nachsehen, ob an Ihrem Haus für den Anbau eine offene oder geschlossene Bauweise gilt.

Unterkante Fenster OG 4,0 m 2,0 m gesamte Hausbreite

Anbauten Seitliche und vordere Anbauten Wenn es sich um den historischen Eingangsanbau handelt, so ist dieser in seiner ursprünglichen Form zu erhalten oder wieder herzustellen. Handelt es sich um einen darüber hinausgehenden jüngeren Anbau können Instandhaltungen und gestalterische Veränderungen vorgenommen werden, eine Vergrößerung des seitlichen Anbaus ist jedoch nicht möglich. Alle Anbauten genießen Bestandsschutz. Sollte ein Anbau zerstört werden, der nicht zu dem historischem Siedlungsgrundriss gehört, kann dieser nicht wieder aufgebaut werden. Es muss dann der historische Zustand hergestellt werden.

Denkmalschutz Denkmalschutz Alle straßenseitig sichtbaren Veränderungen an Fassaden, Dächern und Vorgärten müssen vor Ausführungsbeginn mit der Denkmalpflege abgestimmt werden. Falls Sie an ihrem Haus nichts verändern, sondern lediglich kleinere Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen durchführen wollen, können Sie diese selbstverständlich ohne weitere Auflagen in Angriff nehmen. Auf Veränderungen im Inneren der Gebäude wird kein Einfluss genommen. Alle Aufwendungen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Bauteilen, die von Forderungen aus der Denkmalbereichssatzung betroffen sind, können nach Denkmalschutzgesetz erhöht (zu 100%) abgeschrieben werden. Dies gilt sowohl für privat genutzte Häuser als auch für vermietete Flächen unter der Bedingung, dass alle Maßnahmen mit der Denkmalpflege vor Beginn abgestimmt und die hieraus resultierenden Forderungen eingehalten wurden.

Kontakt Die Stadt Aachen hat für Bauwillige einen Beratungsservice (Bauservice) eingerichtet. Sie können sich zu den Öffnungszeiten (Mo, Mi, Fr 8.30 bis 12.00 Uhr und Mi 13.30 bis 16.15 Uhr) ohne Voranmeldung beraten lassen. Oder rufen Sie an: Telefon: 0241-432-63 81. Wir beraten Sie gern. Herausgeber: Stadt Aachen Planungsamt