Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013



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Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013

2 Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013 1. Depotobjekte Die Verwaltungs- und Privatbank Aktiengesellschaft (nachfolgend: VP Bank) übernimmt folgende Objekte zur Aufbewahrung bzw. Verwaltung ins offene Depot: Wertpapiere aller Art, inklusive Bucheffekten nicht verbriefte Geld- und Kapitalmarktanlagen nicht verbriefte Wertrechte Edelmetalle Wertsachen Derivate Dokumente Es steht der VP Bank frei, die Entgegennahme von Depot - objekten oder die Eröffnung von Depots ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sie kann jederzeit die Aufhebung des Depots oder die Rücknahme einzelner Depotobjekte verlangen. Diese Depotbestimmungen gelten für alle Depotobjekte, unabhängig davon, ob sie von der VP Bank gehalten werden und/oder bei einer Sammeldepotzentrale, einem Drittverwahrer (Unterdepotbank) und/oder im Namen der VP Bank, des Kunden und/oder eines «Nominee» (vgl. Ziff. 8) eingetragen sind. Für die Miete von Schrankfächern gilt ein separates Reglement. 2. Prüfung von Depotobjekten Die VP Bank kann eingelieferte Depotobjekte auf Echtheit und Sperrmeldungen prüfen lassen, ohne dafür haftbar zu werden. Die VP Bank ist insbesondere nicht verpflichtet, Verwaltungshandlungen vor abgeschlossener Prüfung vorzunehmen. Entsprechend muss auch ein Verkaufsauftrag bzw. ein Geschäft, bei welchem die Depotobjekte gegen Entschädigung an eine Drittpartei herausgegeben werden sollen, während der Dauer der Prüfung nicht ausgeführt werden. 3. Aufbewahrung Die VP Bank verpflichtet sich, die Depotobjekte des Kunden mit der auch für eigene Werte angewandten Sorgfalt an einem sicheren Ort aufzubewahren oder verwahren zu lassen. 4. Pfandrecht Die VP Bank hat gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche gegenwärtigen oder künftigen Forderungen, ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit oder Währung, ein Pfandrecht an allen Depotobjekten, die die VP Bank auf Rechnung des Kunden bei sich selbst oder andernorts aufbewahrt. 5. Empfangsschein, Depotschein Die VP Bank übergibt dem Kunden bei physischer Einlieferung Empfangsscheine bzw. bei elektronischer Einlieferung Depotscheine, welche die möglichst genaue Bezeichnung der zur Aufbewahrung übernommenen Depotobjekte enthalten. Die Empfangsscheine bzw. die Depotscheine sind weder übertrag- noch verpfändbar. 6. Versicherungen Wenn der Kunde nichts anderes bestimmt, besorgt die VP Bank auf seine Kosten die Versicherung der von ihr auszuführenden Transporte von hinterlegten oder zu hinter - legenden Depotobjekten, soweit deren Wert bestimmbar und eine solche Versicherung üblich ist und im Rahmen der bankeigenen Versicherung bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden kann. Es steht dem Kunden frei, die deponierten Gegenstände durch eine private Police gegen Schäden versichern zu lassen. Die VP Bank übernimmt auf Wunsch die Vermittlung einer solchen Versicherung. 7. Form der Aufbewahrung / Settlement Die VP Bank ist ausdrücklich ermächtigt, die Depotobjekte bei sich, einer Sammeldepotzentrale oder einem Drittverwahrer (Unterdepotbank) ihrer Wahl aufbewahren zu lassen. Sammeldepotzentrale wie auch Drittverwahrer können sich auch im Ausland befinden. Depotobjekte, die nur oder vorwiegend im Ausland gehandelt werden, werden in der Regel auch dort aufbewahrt oder auf Kosten und Gefahr des Kunden dorthin verlagert, falls sie andernorts eingeliefert werden. Ist bei bestimmten

Depotobjekten eine Eintragung auf den Kunden am Ort der Auf bewahrung unüblich oder nicht möglich, kann die VP Bank diese Werte auf den eigenen Namen oder auf den Namen eines Dritten jedoch immer auf Rechnung und Gefahr des Kunden eintragen lassen (vgl. Ziff. 8). Ohne ausdrückliche anderslautende Instruktion ist die VP Bank berechtigt, Depotobjekte gattungsmässig in ihrem Sammeldepot oder im Sammeldepot eines Drittverwahrers oder bei einer Sammeldepotzentrale aufbewahren zu lassen. Vorbehalten bleiben Depotobjekte, die wegen ihrer Natur oder aus anderen Gründen einzeln verwahrt werden müssen. Verlangt der Kunde die Einzelverwahrung von sammelverwahrfähigen Depotobjekten, werden die Depotobjekte lediglich im geschlossenen Depot aufbewahrt, und die VP Bank besorgt keine Verwaltungshandlungen. In beiden Fällen werden die anfallenden Mehrkosten dem Kunden weiterbelastet, und er hat die zusätzlichen Risiken zu tragen. Inländische Depotobjekte sowie solche von Schweizer Emittenten, die zur Sammelverwahrung zugelassen sind, werden regelmässig bei der Schweizer Effektensammelverwahrstelle SIS Sega Intersettle verwahrt. Ausländische Depotwerte werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. Bei einer Sammelverwahrung im Fürstentum Liechtenstein oder in der Schweiz hat der Kunde im Verhältnis zu den in seinem Depot verbuchten Depotobjekten Miteigentum am jeweiligen Bestand des Sammeldepots. Auslosbare Depot - objekte können ebenfalls im Sammeldepot aufbewahrt werden. Von einer Auslosung erfasste Depotobjekte verteilt die VP Bank mittels Zweitauslosung unter den entsprechenden Kunden. Dabei wendet sie eine Methode an, die allen tangierten Kunden eine gleichwertige Aussicht auf Berücksich - tigung wie bei der Erstauslosung bietet. Bei Auslieferung von Depotobjekten aus einem Sammeldepot besteht kein Anspruch auf bestimmte Nummern oder Stückelungen. Bei Aufbewahrung im Ausland unterliegen die Depotobjekte den Gesetzen und Usanzen der entsprechenden ausländischen Jurisdiktion. Wird der VP Bank die Rückgabe im Ausland aufbewahrter Depotobjekte durch die ausländische Gesetzgebung verunmöglicht oder erschwert, ist die VP Bank nur verpflichtet, dem Kunden am Ort einer Korrespondenzbank einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch zu verschaffen. Ausländische Bestimmungen können von den inländischen insbesondere bezüglich des Bankgeheimnisses stark abweichen. Bei der Ausführung von Handelsaufträgen des Kunden bezüglich Depotobjekten erfolgt die Einbuchung gekaufter Titel bzw. die Gutschrift des Verkaufserlöses jeweils unter Vorbehalt des anschliessenden Settlements, das heisst vorbehaltlich der effektiven Titellieferung bzw. des effektiven Zahlungseingangs. Die VP Bank ist nicht verpflichtet, Handelsaufträge auszuführen, die Titel bzw. Guthaben betreffen, die noch nicht effektiv geliefert bzw. gutgeschrieben wurden. 8. Eintragung der Depotobjekte «Nominee» Die VP Bank ist berechtigt, die Depotobjekte des Kunden in ihrem eigenen Namen, dem Namen des Kunden oder auf den Namen einer im Auftrag der VP Bank handelnden Drittperson («Nominee») eintragen zu lassen. Dies stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Nominee ist einzig der Bank gegenüber verpflichtet und übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Eine Eintragung der Depotobjekte im Namen der VP Bank (oder des Nominee), aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden, hat keine Auswirkungen auf die in den vorliegenden Depotbestimmungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VP Bank festgesetzten Pflichten oder die Verantwortlichkeit der VP Bank. Die VP Bank hat jederzeit das Recht, den Nominee für die gehaltenen Depotobjekte zu ändern, ohne den Kunden vorgängig informieren zu müssen. Die VP Bank kann den Emittenten der Depotobjekte und/ oder Dritte (zum Beispiel Sammeldepotzentralen, Drittverwahrer, Aufsichtsbehörden usw.) informieren, dass sie oder der Nominee als treuhänderischer Inhaber auf ihren/ seinen Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden und gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr von anderen 3 Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013

4 Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013 Bankkunden, handelt. Ohne vorgängige Genehmigung durch den Kunden darf die VP Bank die Identität und jegliche andere vertrauliche Information über den Kunden (die Identität des wirtschaftlich Berechtigten eingeschlossen) nur in folgenden Fällen bekannt geben: Die auf die VP Bank oder auf die Depotobjekte anwendbaren gesetzlichen Vorschriften oder Reglemente sehen eine entsprechende Offenlegung vor. Die Offenlegung ist notwendig, um die gute Erfüllung der vom Kunden erhaltenen Weisungen sicherzustellen. Die Offenlegung ist notwendig, damit die VP Bank ihre aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Rechte geltend machen bzw. ihre berechtigten Interessen wahrnehmen kann. Wenn gegen die VP Bank bzw. eine ihrer Gruppengesellschaften, Mitarbeiter, Organe oder jeweilige Vertreter sowie Nominees Ansprüche gemäss Ziff. 15 Abs. 2 dieser Depotbestimmungen geltend gemacht werden. Dieser Fall ist nicht gegeben, wenn der Kunde ausreichende Garantien in einer von der VP Bank akzeptierten Form liefert, um den Betrag der Ansprüche decken zu können. 9. Marktüberwachung/Offenlegung Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die VP Bank die Entgegennahme und Ausführung von Aufträgen für bestimmte Börsenplätze von einer vorgängigen separaten und schriftlichen Erklärung abhängig machen kann, worin der Kunde die VP Bank ausdrücklich vom Bankgeheimnis entbindet und diese dazu ermächtigt, sämtlichen im entsprechenden Land gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verlangten Offenlegungspflichten nachzukommen. Ohne Vorliegen einer solchen Erklärung ist die VP Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche Aufträge für die betroffenen Börsenplätze abzulehnen. Der Kunde trägt den Schaden, der ihm dadurch entstehen kann, dass sein Auftrag bis zum Vorliegen seiner schriftlichen Erklärung nicht ausgeführt wird. Es obliegt ausschliesslich dem Kunden, sich bei den Emittenten und/oder den zuständigen Behörden über eine allfällige Meldepflicht für bedeutende Beteiligungen zu informieren und einer allfälligen Meldepflicht, insbesondere bei Überschreitung einer Meldepflichtschwelle, nachzukommen. Der Kunde entschädigt die VP Bank für jeglichen Schaden, der ihr aus der Nichteinhaltung seiner Meldepflicht entstehen könnte. Die VP Bank ist nicht verpflichtet, den Kunden bezüglich seiner Meldepflichten zu informieren oder Weisungen auszuführen, von denen sie annehmen könnte, dass sie eine solche Meldepflicht auslösen oder die diesbezüglich anwendbaren regulatorischen Vorschriften verletzen könnten. 10. Emittenten Im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Verwaltung von Depotobjekten kann die VP Bank zur Ausübung von Rechten im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden befugt sein. Hat der Kunde Depotobjekte einer Gesellschaft erworben, die zahlungsunfähig oder Gegenstand eines Vergleichs-, eines Konkurs-, eines Sanierungsverfahrens oder einer «Class-/Corporate-/Derivative-Action» (Sammelklage / Klage eines Aktionärs / Nebenklage) ist, kann die VP Bank nach ihrem Ermessen die mit diesen Depotobjekten verbundenen Rechte (Forderungsrechte sowie sämtliche damit zusammenhängende Nebenrechte) an den Kunden zur direkten Ausübung abtreten. (Bei einer «Class-/Corporate-/Derivative- Action» handelt es sich um Klagen einer Gruppe von Aktionären oder Anleihensgläubigern gegen die Gesellschaft oder im Namen der Gesellschaft gegen Dritte, im Allgemeinen wegen einer finanziellen Benachteiligung.). Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, beim ersten Ersuchen der VP Bank diese Forderung und allfällige Nebenrechte auf seinen Namen oder auf den Namen einer dritten Person zurückzunehmen. Nennt der Kunde der VP Bank innerhalb der ihm gesetzten Frist keinen Namen einer Drittperson, erfolgt die Übertragung auf seinen eigenen Namen, damit er selbst alle erforderlichen Massnahmen einleiten kann, um im Rahmen des Vergleichs-, Konkurs-, Sanierungsverfahrens oder einer «Class-/Corporate-/ Derivative-Action» seine Interessen wahren zu können.

Im Übrigen übernimmt die VP Bank keine weiteren Schritte gegenüber der betreffenden Gesellschaft oder der Gruppe von Aktionären, auch im Fall, dass sie die hier erwähnten Rechte nicht abgetreten oder ihre Abtretung nicht vorgeschlagen hat. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen der Gerichtsverfahren, der Zwangsvollstreckung oder Liquidierung (zum Beispiel Konkurs, Vergleich usw.) selbst geltend zu machen und die hierfür nötigen Informationen selbst zusammenzutragen. 11. Verwaltung Auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden besorgt die VP Bank vom Tage der Deponierung an: den Einzug oder gegebenenfalls die bestmögliche Verwertung fälliger Zinsen und Dividenden sowie rückzahlbarer Titel; die Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konversionen, Bezugsrechten und Amortisationen von Wertpapieren aufgrund der bei der VP Bank vorliegenden Publikationen, ohne dass die VP Bank eine Verantwortung übernimmt; den Bezug neuer Couponbogen und den Umtausch von Interimsscheinen gegen definitive Titel. Die VP Bank übernimmt ferner auf rechtzeitig erfolgten Auftrag des Kunden: die Besorgung von Konversionen; die Vermittlung von Einzahlungen auf nicht voll einbezahlte Wertschriften; die Entgegennahme von Zinsen und Kapitalabzahlungen auf Hypothekartiteln; die Kündigung und das Inkasso von Hypothekartiteln; die Ausübung oder den Verkauf von Bezugsrechten. Sofern die VP Bank innert angemessener Frist keinen abweichenden Auftrag des Kunden entgegengenommen hat, ist sie berechtigt, das Bezugsrecht nach Ablauf des dem Kunden mitgeteilten Zeitpunktes bestens zu verkaufen; Den Kauf, Verkauf und die Ausübung von anderen Rechten. Ohne Auftrag ist die VP Bank nicht verpflichtet, interessewahrende Folgehandlungen auszuführen. 12. Bewertung Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf Kursen und Kurswerten aus banküblichen Informationsquellen. Einige dieser Angaben werden möglicherweise nur periodisch aktualisiert, etwa vom Emittenten selbst oder von an ihn gebundenen, in keiner Weise unabhängigen Dritten. Stehen die Angaben der VP Bank nicht oder nicht mehr zur Verfügung, kann diese nach eigenem Ermessen die letzten Schätzungen im Auszug der Depotobjekte beibehalten oder auf eine Wertangabe der betreffenden Position verzichten. In jedem Fall gelten die angegebenen Werte bloss als Richtlinien und sind für die VP Bank nicht verbindlich. 13. Übergabe Depotobjekte, die verschlossen ins offene Depot übergeben werden, sind mit einer Wertdeklaration zu versehen; sie müssen auf der Umhüllung die genaue Adresse des Kunden sowie eine Inhaltserklärung tragen. Die VP Bank ist berechtigt, einen Ausweis über die Natur der deponierten Gegenstände zu verlangen. 14. Inhalt Depotobjekte, die verschlossen ins offene Depot übergeben werden, dürfen keine feuer- oder anderweitig gefährlichen oder zur Aufbewahrung in einem Bankgebäude ungeeigneten Sachen enthalten. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der infolge Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen entsteht. 15. Haftung / Schadloshaltung durch den Kunden Die VP Bank lehnt insbesondere die jedenfalls betragsmässig durch den deklarierten Wert des Depotobjekts begrenzte Haftung für Schäden ab, die durch atmosphärische Einflüsse oder durch im Auftrag des Kunden vorgenommene Manipulation irgendwelcher Art an deponierten Sachen entstehen. Mit der Rückgabe ist die VP Bank von jeglicher Haftung befreit. 5 Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013

Der Kunde verpflichtet sich, die VP Bank bzw. ihre Gruppengesellschaften, Mitarbeitenden, Organe oder jeweilige Vertreter sowie «Nominees» (vgl. Ziff. 8) von jeder / für jede Art von Haftung, Anspruch, Kosten, Schaden, Forderung, Verlust, Aus -lagen, Nachteil und Schadensersatz (die «Ansprüche») zu entbinden, zu schützen und zu entschädigen, der sich diese Personen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und/oder der Verwaltung der Depotobjekte aussetzen, sofern diese Ansprüche nicht auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten gründen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, jeder der oben genannten Personen auf erste Aufforderung hin sämtliche von der betreffenden Person bezahlte oder zu bezahlende Vorschüsse und Rechtskosten für ein Verfahren im Zusammenhang mit den hier beschriebenen Ansprüchen zurückzuerstatten und/oder sie vorzuschiessen. Der Kunde ermächtigt die VP Bank, sämtliche Summen im Zusammenhang der hier beschriebenen Ansprüche seinem Konto zu belasten. Jede der hier genannten Personen ist berechtigt, die Ausübung dieser Entschädigungsklausel gemäss 881 ABGB persönlich einzufordern. 6 Depotbestimmungen Gültig ab 1. Mai 2013 16. Änderung der Depotbestimmungen Die VP Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Depotbestimmungen vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. 17. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VP Bank bleiben vorbehalten. Es gelten insbesondere die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das anwendbare Recht, den Gerichtsstand und den Betreibungsort. 18. Gültigkeit Diese Depotbestimmungen wurden von der Geschäftsleitung am 29. Oktober 2012 beschlossen, treten am 1. Mai 2013 in Kraft und ersetzen die bisherigen Bestimmungen.

Die VP Bank Gruppe Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft ist eine in Liechtenstein domizilierte Bank und untersteht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), Landstrasse 109, Postfach 279, LI-9490 Vaduz, www.fma-li.li Verwaltungs- und Privat-Bank Aeulestrasse 6 Aktiengesellschaft LI-9490 Vaduz - Liechtenstein Tel +423 235 66 55 - Fax +423 235 65 00 info@vpbank.com - www.vpbank.com MwSt.-Nr. 51.263 - Reg.-Nr. FL-0001.007.080 VP Bank (Schweiz) AG Bahnhofstrasse 3 - Postfach 2993 CH-8022 Zürich - Schweiz Tel +41 44 226 24 24 - Fax +41 44 226 25 24 - info.ch@vpbank.com VP Bank (Luxembourg) S.A. 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxembourg - Luxembourg Tel +352 404 770-1 - Fax +352 481 117 - info.lu@vpbank.com VP Bank (BVI) Limited 3076 Sir Francis Drake s Highway - P.O. Box 3463 Road Town, Tortola VG1110 - British Virgin Islands Tel +1 284 494 11 00 - Fax +1 284 494 11 44 - info.bvi@vpbank.com VP Bank (Singapore) Ltd. VP Wealth Management (Hong Kong) Ltd. Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft Hong Kong Representative Office VP Bank (Switzerland) Ltd. Moscow Representative Office VPB Finance S.A. 9 Raffles Place - #49-01 Republic Plaza Singapore 048619 - Singapore Tel +65 6305 0050 - Fax +65 6305 0051 - info.sg@vpbank.com 33/F - Suite 3305 - Two Exchange Square 8 Connaught Place - Central - Hong Kong Tel +852 3628 99 00 - Fax +852 3628 99 55 - info.hkwm@vpbank.com 33/F - Suite 3305 - Two Exchange Square 8 Connaught Place - Central - Hong Kong Tel +852 3628 99 99 - Fax +852 3628 99 11 - info.hk@vpbank.com World Trade Center - Entrance 7-5th Floor - Office 511-12 Krasnopresnenskaya Emb. RU-123610 Moscow - Russian Federation Tel +7 495 967 00 95 - Fax +7 495 967 00 98 - info.ru@vpbank.com 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxembourg - Luxembourg Tel +352 404 777 383 - Fax +352 404 777 389 - vpbfinance@vpbank.com IFOS Internationale Fonds Service Aeulestrasse 6 Aktiengesellschaft LI-9490 Vaduz - Liechtenstein Tel +423 235 67 67 - Fax +423 235 67 77 - ifos@vpbank.com

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