Versicherungen Die Deutsche Sozialversicherung sorgt in Deutschland für die soziale Sicherheit der Bürger und ist ein Kernelement des Sozialsystems. Das wichtigste Prinzip ist das Solidaritätsprinzip: Alle Versicherten tragen gemeinsam die Leistungen der Sozialversicherung. Das bedeutet, dass alle Versicherten Versicherungsbeträge einzahlen. Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit erhalten die davon betroffenen Versicherten finanzielle Unterstützung. Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, ist die Sozialversicherung grundsätzlich eine Pflichtversicherung für Sie. Sind Sie dagegen selbstständig tätig, so müssen Sie sich in der Regel privat und eigenverantwortlich um Ihre Absicherung kümmern (siehe Kapitel angestellte Erwerbstätigkeit und selbstständige Erwerbstätigkeit). Die Sozialversicherung setzt sich zusammen aus den nachfolgend beschriebenen fünf Versicherungen. Die monatlich für Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung zu bezahlenden Beiträge nennt man Sozialabgaben. Die eine Hälfte dieser Sozialabgaben bezahlt der Arbeitgeber. Die andere Hälfte wird automatisch als Arbeitnehmeranteil von Ihrem Lohn oder Gehalt einbehalten und in die Sozialversicherung einbezahlt (Eine Ausnahme: Die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung werden vollständig vom Arbeitgeber bezahlt). So erwerben Sie Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Das sind Arbeiter ebenso wie Angestellte oder Auszubildende - für Selbstständige gilt dies nicht. Ihre Arbeitgeber zahlt für die Dauer Ihrer Beschäftigung sowohl den Arbeitgeberanteil als auch Ihren Anteil, der von Ihrem Lohn abgezogen wird, in die Arbeitslosenver- sicherung ein. Sollten Sie arbeitslos werden, können Sie auf Antrag, abhängig von der Dauer und der Hö- he der eingezahlten Versicherungsbeiträge, Leistun- gen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Die Agentur für Arbeit prüft für Sie, ob die dafür not- wendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie sich bei Ihrer regionalen Agentur für Arbeit oder bei Arbeitslosenberatungen oder -initiativen. Rentenversicherung Durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversi- cherung erwerben Sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Rentenanspruch und damit eine gewisse finanzielle Sicherheit im Al- ter oder bei einer möglichen Erwerbsunfähigkeit. Sie werden beim Rentenversicherungsträger unter Ihrer Sozialversicherungsnummer registriert. Die Sozial- versicherungsnummer erhalten Arbeitnehmer erstmalig durch den Rentenversicherungsträger, wenn der Arbeitgeber die Aufnahme einer Beschäftigung an die Krankenkasse oder die Mini- 42
selben Leistungen stehen auch Ihren Familienangehörigen zu, wenn Sie gemeinsam mit ihnen in einer so genannten Familienversicherung krankenversichert sind. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle gleich, jedoch variieren die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen. Die pri- vaten Krankenversicherungen gestalten ihre Tarife und Leistungen unterschiedlich. Es lohnt sich darum in beiden Fällen, sich über das jeweilige Leis- tungsspektrum und die Tarife genau zu informieren. Informieren Sie sich bei der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, dem Versiche- rungsamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder der Verbraucherzentrale vor Ort! jobzentrale meldet. Die Versicherungsnummer wird in Ihrem Sozialversicherungsausweis eingetragen. Dieser Ausweis wird bei der ersten Beschäftigung automatisch von der Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger beantragt und Ihnen zugeschickt. Den Rentenantrag können Sie stellen, wenn Sie als Versicherter ein bestimmtes Alter (dies variiert je nach Beruf und gesetzlicher Regelung) erreicht haben oder erwerbsunfähig sind und eine bestimmte Versicherungszeit (Mindestversicherungszeit) vorweisen können. In einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Diese private Vorsorge ist oft ergänzend notwendig und wird vom Staat gefördert. Informieren Sie sich über die staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente). Als selbstständig Tätiger sichern Sie in der Regel privat Ihre Altersvorsorge ab, jedoch gilt für bestimmte freie Berufe (mit einer Mitgliedschaft in einer so genannten Berufskammer) und auch für bestimmte (laut Gesetzgeber) sozial schutzbedürftige Personenkreise eine Rentenversicherungspflicht. Informieren Sie sich beim Versicherungsamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, bei der Deutsche Rentenversicherungsanstalt oder der Verbraucherzentrale vor Ort! Krankenversicherung Die Krankenversicherung bietet Ihnen weitgehende finanzielle Leistungen für den Erhalt oder das Wie- derherstellen Ihrer Gesundheit bei einer Krankheit. Sie übernimmt dazu z.b. Kosten für Gesundheitsvorsorge, für notwendige medizinische Hilfe oder für Rehabilitationsmaßnahmen. Sind Sie krankenversichert, erhalten Sie eine Kran- kenversicherungskarte. Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Ihnen ein Krankengeld. Die Haftpflichtversicherungen Eine für den Alltag wichtige Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Sie bezahlen mo- natliche oder jährliche Beträge an Ihre Versicherung. Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden, die Sie bei anderen verursacht haben. Sie übernimmt auch die Kosten für Schäden, die Ihre Kinder verur- sacht haben, da Eltern in Deutschland für ihre min- derjährigen Kinder haften. Sollten Sie ein Auto be- sitzen, müssen Sie für dieses eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese reguliert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr verur- sacht haben (siehe Kapitel Kraftfahrzeug-Zulassung). Weitere Versicherungen sind zum Beispiel die Hausratversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Lebensversicherung und die Versicherungen zur privaten Altersvorsorge (siehe Kapitel Selbstständige Erwerbstätigkeit). Informieren Sie sich bei der Verbraucherzentrale vor Ort oder über die Tests der Stiftung Warentest, die regelmäßig Versicherungsprodukte prüft und die Ergebnisse in ihrer Zeitschrift Test, in Büchern oder im Internet veröffentlicht. 43