Informationen zum Vorbereitungsdienst



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Informationen zum Vorbereitungsdienst

Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Informationen 1 1. Stadtplanauszug 1 2. Postanschrift 2 3. Seminar und Verwaltung 2 4. Sprechzeiten 2 5. Schriftwechsel 2 6. Informationssäule/Anschlagtafel VD 18 2 7. Bescheinigungen 3 8. Hausordnung u. Schließfächer 3 9. Erste Hilfe 3 10. Bibliothek 3 11. Ausbildungspersonalrat 3 12. Seminarkonferenz 3 13. Amtsblatt "Kultus und Unterricht" (K.u.U.) 3 14. Erwerb der Lehrbefähigung in einem weiteren Fach 4 15. Ferien und Erholung 4 16. Verschiedene Adressen und Zuständigkeiten 4 II. Pflichten und Rechte aus dem Beamtenverhältnis 5 1. Dienstversäumnisse und Beurlaubung 5 2. Anwärterbezüge, Beihilfen, Reisekosten u.ä. 7 III. Informationen zur Ausbildung 11 1. Rechtsgrundlagen 11 2. Verantwortlichkeit für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst 11 3. Beginn und Dauer des Vorbereitungsdienstes 11 4. Gliederung und Organisation des Vorbereitungsdienstes 11 5. Erster Ausbildungsabschnitt 12 6. Zweiter Ausbildungsabschnitt 12 IV. Qualitätsentwicklung 14 1. Qualitätsleitbild 14 2. Gemeinsame Ausbildungsziele der einzelnen Ausbildungsphasen 16 3. Individualfeedback und Evaluationen 17 Anlagen 1. Musterschreiben für Antrag auf Freistellung 18 2. Unterrichtsverpflichtung im 1. Ausbildungsabschnitt 19

Vorwort Sehr geehrte Studienreferendarin, sehr geehrter Studienreferendar, wir begrüßen Sie am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Freiburg zur zweiten Phase der Lehrerbildung und freuen uns über Ihren Entschluss, Lehrerin/Lehrer an einer beruflichen Schule zu werden. Der Beruf des Lehrers ist interessant und gleichermaßen anspruchsvoll und herausfordernd. Bei der Realisierung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in den verschiedensten Klassen des beruflichen Schulwesens werden seitens aller Partner, die an der Ausbildung beteiligt sind, hohe Ansprüche an Ihre berufliche Kompetenz gestellt. Unsere Lehrveranstaltungen zielen gemeinsam mit der Ausbildungsschule darauf ab, Sie im Verlauf des Vorbereitungsdienstes bestmöglich für Ihren zukünftigen Beruf zu qualifizieren. Diese Anstrengungen können nur dann erfolgversprechend sein, wenn Sie hohes Engagement, stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und entsprechende Kooperationsbereitschaft zeigen. Die Ausführungen dieses Informationsheftes über den Ablauf und die Organisation des Vorbereitungsdienstes am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Freiburg sollen während der gesamten Ausbildung als erste Informationsquelle dienen. Die Homepage des Seminars enthält weitere wichtige Informationen (www.bs.seminarfreiburg.de) sowie einen "Fahrplan", der für eine zuverlässige Termineinhaltung sorgt. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf den Mentorenleitfaden hin, in dem Hinweise auf die schulpraktische Ausbildung gegeben werden. Wir wünschen Ihnen einen guten Verlauf des Vorbereitungsdienstes und bereits heute einen erfolgreichen Abschluss. Mit freundlichen Grüßen Vogelbacher (Direktor)

I. Allgemeine Informationen 1. Stadtplanauszug Standorte von Beruflichen Schulen in Freiburg Berufsschulzentrum, Bissierstraße 17 - Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule - Gertrud-Luckner-Gewerbeschule - Edith-Stein-Schule Walther-Rathenau-Gewerbeschule, Friedrichstraße 51 Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule, Friedrichstraße 51 Gertrud-Luckner-Gewerbeschule, Außenstelle Kirchstraße 4 Walter-Eucken-Gymnasium, Glümerstraße 4 Max-Weber-Schule, Fehrenbachallee 14 Merian-Schule, Rheinstraße 3-1 -

2. Postanschrift Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Freiburg Bertoldstraße 55 79098 Freiburg 3. Seminarleitung und Verwaltung Direktor Prof. Bernhard Vogelbacher 0761/21864-11 Ständiger Vertreter des Direktors Prof. Ralf-Oliver Prost 0761/21864-12 Sekretariat Frau Janine Gutgsell Frau Sonja Riesterer 0761/21864-10 0761/21864-13 Bibliothek Frau Ursula Uhl 0761/21864-14 Telefax 0761/21864-20 E-Mail Poststelle@seminar-bs-fr.kv.bwl.de Website: www.bs.seminar-freiburg.de 4. Sprechzeiten Seminarleitung: nach Vereinbarung Sekretariat: täglich: 09.00 09.30 Uhr 12.45 14.00 Uhr außerhalb der Seminarveranstaltungen 5. Schriftwechsel Als Beamter auf Widerruf sind Sie verpflichtet, Ihren Schriftverkehr mit allen Institutionen, mit denen Sie aufgrund Ihres Beamtenverhältnisses in Verbindung treten (Regierungspräsidium, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport usw.) auf dem Dienstweg über das Seminar abzuwickeln. Beachten Sie dazu bitte unser beigefügtes Musterschreiben (Anlage 1). Ist die Schule von Ihrem Anliegen betroffen, so übergeben Sie bitte eine weitere Fertigung Ihrem Schulleiter. Der Dienstweg gilt nicht für Ihren Schriftverkehr mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Fellbach. 6. Informationssäule/Anschlagtafel VD18 Bitte sehen Sie die Anschläge regelmäßig ein. Tagesaktuelle Informationen finden Sie an der Informationssäule (Treppenaufgang zum 3. Stock) bzw. Bildschirm 2. Stock. - 2 -

7. Bescheinigungen Bestätigungen für Versicherungen (z.b. Kfz), dass Sie sich im Beamtenverhältnis befinden, werden von Frau Gutgsell erteilt. 8. Hausordnung und Schließfächer Bitte beachten Sie die aushängende Hausordnung und die ausgewiesenen Fluchtwege. Aus baupolizeilichen Gründen ist das Rauchen im Hause nicht gestattet. Das Gebäude ist während der Dauer der Lehrveranstaltungen nicht abgeschlossen. Für abhanden gekommene Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Es besteht die Möglichkeit für das erste Ausbildungsjahr ein Schließfach anzumieten. Einen Schlüssel erhalten Sie nach der Hinterlegung einer Kaution von 10,- und der schriftlichen Anerkennung der Nutzungsbedingungen in der Verwaltung zu Beginn des Vorbereitungsdienstes. 9. Erste Hilfe Ansprechpartner für die Erste Hilfe finden Sie in der Verwaltung. Der Erste-Hilfe-Kasten hängt im Sozialraum des Kollegiums im 3. Stock. Im Ernstfall wenden Sie sich bitte immer zuerst an die Ersthelferinnen bzw. Ihre Ausbilder. 10. Bibliothek Die Bibliothek befindet sich im Raum 301. Ausführliche Informationen zur Bibliothek finden Sie auf unserer Homepage unter www.bs.seminar-freiburg.de, Menüpunkt Seminar, Untermenüpunkt Bibliothek. 11. Ausbildungspersonalrat Beim Seminar besteht ein Ausbildungspersonalrat, an den Sie sich mit Ihren Anliegen, sofern sie die Ausbildung bzw. die Prüfung betreffen, wenden können. Eine Liste der Mitglieder des Ausbildungspersonalrates hängt am Anschlagbrett des Ausbildungspersonalrates aus. Der örtliche Personalrat an Ihrer Schule ist für Sie formell nicht zuständig. Es ist jedoch empfehlenswert, sich an ihn zu wenden, wenn Sie speziell Ihre Ausbildungsschule betreffende Probleme haben. 12. Seminarkonferenz Nach 2 Abs. 1 des Organisationsstatuts der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung - Ordnung für die Seminarkonferenz der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung "KonfO" - gehören gewählte Vertreter der Lehramtsanwärter für jeden Kurs als Mitglieder der Seminarkonferenz an. Die gewählten Vertreter werden jeweils durch Anschlag bekanntgegeben. 13. Amtsblatt Kultus und Unterricht (K. u. U.) Als Lehrer sind Sie verpflichtet, regelmäßig Einsicht in das Amtsblatt Kultus und Unterricht (K.u.U.) bei der Schule zu nehmen. - 3 -

14. Erwerb der Lehrbefähigung in einem weiteren Fach Der Antrag auf Zulassung zu der erweiterten Ausbildung ist mit dem Zulassungsantrag zum Vorbereitungsdienst zu stellen. Ausnahmsweise kann er umgehend nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt werden. 15. Ferien und Erholungsurlaub Die für die Schulen verbindliche Ferienregelung ist auch für die Seminarferien maßgebend. Die beweglichen Ferientage und die unterrichtsfreien Tage sind weitgehend denen der Freiburger beruflichen Schulen angepasst. Weichen die beweglichen Ferientage bzw. die unterrichtsfreien Tage der Schule, an der Ihre schulpraktische Ausbildung erfolgt, von den beweglichen Ferientagen bzw. den unterrichtsfreien Tagen des Seminars ab, so muss die jeweilige Unterrichts- bzw. Hospitationsverpflichtung bzw. die Verpflichtung zum Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung wahrgenommen werden. Der dem Beamten zustehende Erholungsurlaub ist beim Lehrer mit den Schulferien abgegolten. 16. Verschiedene Adressen und Zuständigkeiten Regierungspräsidium Freiburg Abt. 7 Schule und Bildung Eisenbahnstr. 68 Postanschrift: Postfach, 79095 Freiburg Durchwahl: 0761/208 (Apparatenummern in Klammern) E-Mail: abteilung7@rpf.bwl.de Website: www.rp-freiburg.de Referat für Personalgewinnung und -entwicklung Zulassung zum Vorbereitungsdienst StD'in Brendel StD Steiner OStR Schopp AR'in Laurent (6117) (6260) (6272) (6083) Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Freiburg - zuständig für die 2. Staatsprüfung - Pädagogische Prüfung - für die Lehrämter an beruflichen Schulen: Postanschrift: Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg Kontaktaufnahme ist über das Regierungspräsidium Freiburg möglich: StD Karl Duffner, Telefonnummer 0761/208-1343 E-Mail: abteilung7@rpf.bwl.de oder karl.duffner@rpf.bwl.de Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Postanschrift: 70730 Fellbach Website: http://www.lbv.bwl.de (wichtig zum Downloaden von Formularen) Namen und Telefonnummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiters sowie Ihre Personalnummer werden Ihnen vom Landesamt mitgeteilt. - 4 -

II Pflichten und Rechte aus dem Beamtenverhältnis Als Beamter auf Widerruf haben Sie besondere Pflichten und Rechte, die im Landesbeamtengesetz vom 19. März 1996 (Gesetzblatt S. 285) und im Dienstrechtsreformgesetz vom 09. November 2010 (Gesetzesblatt S. 793) näher beschrieben sind. Im Folgenden werden einige dieser Pflichten und Rechte kurz beschrieben. 1. Dienstversäumnisse und Beurlaubung Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und die Wahrnehmung der Unterrichts- und Hospitationsverpflichtungen sowie die Teilnahme an den Konferenzen der Schule gehören zu den Dienstpflichten. Eine Befreiung von diesen Pflichten ist nur bei Vorliegen wichtiger Anlässe möglich. Liegen solche Anlässe vor, so ist die erforderliche Dienstbefreiung rechtzeitig vorher bei der Seminarleitung schriftlich zu beantragen. Fernbleiben vom Dienst ohne Beurlaubung bzw. Begründung kann z. B. die Einbehaltung des Unterhaltszuschusses und ggf. die Nichtzulassung zur Prüfung nach sich ziehen. In besonderen Fällen wird der Dienstvorgesetzte benachrichtigt. 1.1 Krankmeldung Bitte beachten Sie bei der Krankmeldung folgende Regelungen: Dauer der Abwesenheit 1 Tag voraussichtlich 2 5 Tage voraussichtlich mehr als 1 Woche Art des versäumten Dienstes Allgemeine Lehrveranstaltungen Fachdidaktische Lehrveranstaltungen Unterricht / Hospitation an der Schule sofern auch schulischer Einsatz betroffen ist umgehend Mitteilung (telefonisch / per Mail) an Seminarverwaltung Seminarverwaltung / Fachleiter Seminarverwaltung / Schule generell: Seminarverwaltung zusätzlich: Schule Seminar unter Vorlage eines ärztlichen Attests und Mitteilung an die Schule Außer bei 1-tägiger Abwesenheit muss in jedem Fall die Wiederaufnahme des Dienstes angezeigt werden (auch während der Ferienzeit!). Krankmeldung während des 2. Ausbildungsabschnittes siehe besonderes Merkblatt. 1.2 Unfallmeldungen Sie sind verpflichtet, dem Regierungspräsidium Freiburg auf den entsprechenden Formularen über jeden Unfall, gleichgültig ob innerhalb oder außerhalb des Dienstes geschehen, einen Unfallbericht vorzulegen, sofern eine unfallbedingte Dienstunfähigkeit eintrat. Bei Sachschaden, der im Zusammenhang mit dem Dienst eingetreten ist, können Sie einen Antrag auf Ersatz auf den hierfür vorgesehenen Formularen stellen. Sofern der Unfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit an Ihrer Schule steht, ist die Schule für die Weiterleitung der Formulare an das Regierungspräsidium zuständig, in allen anderen Fällen das Seminar. - 5 -

1.3 Urlaub aus wichtigen persönlichen Anlässen Gemäß 10 Abs. 1 APrObSchhD vom 10.03.2004 ist der Vorbereitungsdienst ein zielgerichtetes Ausbildungsverhältnis. Über 12 der Urlaubsverordnung hinausgehende Beurlaubungen sind daher mit Ausnahme der Regelung zu Abs. 4 der Verwaltungsvorschrift während dieser Zeit nicht möglich. Die Urlaubsverordnung hat folgenden Wortlaut (Auszug): Sofern nicht dienstliche Gründe entgegenstehen, kann dem Beamten für die Dauer der notwendigen Abwesenheit unter Belassung der Bezüge Urlaub bewilligt werden. Folgende Anlässe kommen in Frage: a) Niederkunft der Ehefrau 1 Arbeitstag b) Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils 2 Arbeitstage c) Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort d) schwere Erkrankung aa) eines Angehörigen, soweit er in demselben Haushalt lebt, bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach 45 SGBV besteht oder bestanden hat, cc) einer Betreuungsperson, wenn der Angestellte deshalb die Betreuung seines Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss, 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag im Kalenderjahr bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa) und bb) die Notwendigkeit der Anwesenheit des Angestellten zur vorläufigen Pflege bescheinigt. Die Freistellung darf insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten. e) Ärztliche Behandlung des Angestellten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss. erforderlich nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten. In diesen Fällen ist rechtzeitig formlos ein Antrag an Herr Vogelbacher zu stellen. - 6 -

1.4 Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub Bitte Mutterschutzverordnung beachten: Sobald einer schwangeren Beamtin ihr Zustand bekannt ist, soll sie ihn unter Vorlage eines Zeugnisses eines Arztes oder einer Hebamme mit dem mutmaßlichen Tag der Entbindung dem Dienstvorgesetzten mitteilen. Sie werden gebeten mit dem Seminarleiter ein Gespräch zu vereinbaren, so dass sie mit Blick auf die Fortführung des Vorbereitungsdienstes beraten werden und offene Fragen geklärt werden. 1.5 Bundeswehr / ziviler Ersatzdienst Bei Einberufung zu MOB-Übungen sind Sie grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet. Sie werden gebeten, in diesem Fall mit dem Seminarleiter Rücksprache zu nehmen. 2. Anwärterbezüge, Beihilfen, Reisekosten u.ä. 2.1 Anwärterbezüge Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf wird mit dem Tag der Aushändigung der Urkunde wirksam. Vom gleichen Tag an erhalten Sie Anwärterbezüge, sofern Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Beamtenverhältnis nachkommen. Die in den Tabellen über die Bezüge genannten Beträge sind Bruttobeträge, von denen die Lohnsteuer abgeht. Der Beamte ist grundsätzlich versicherungsfrei. Gegebenenfalls erhalten Sie Kindergeld (Antrag erforderlich). Die Anwärterbezüge werden vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gezahlt. Sie müssen damit rechnen, dass die erste Anweisung erst etwa 5 bis 6 Wochen nach der Meldung des Dienstantritts durch das Seminar an das Landesamt für Besoldung und Versorgung erfolgt. 2.2 Unterlagen für das Landesamt für Besoldung Alle Vorgänge betreffend Bezüge, Beihilfe, Vermögenswirksame Leistungen müssen direkt mit dem LBV nach der Zuteilung einer Personalnummer abgeklärt werden. Alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Geburt, Wohnungswechsel, Telefon usw.) müssen Sie anhand der 1. Fertigung des Vordrucks LBV 527-04/12 dem Landesamt direkt, d. h. nicht auf dem Dienstweg, mitteilen und die Änderung gegebenenfalls durch Vorlage einer entsprechenden Urkunde belegen. Die beiden anderen Fertigungen des Vordrucksatzes geben Sie bitte beim Seminar ab. Bitte informieren Sie auch die Schule - am besten mit einer Kopie - über die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse. 2.3 Nebentätigkeit (Siehe 82 ff. Landesbeamtengesetz) Nebentätigkeit (Nebenamt oder Nebenbeschäftigung) ist generell anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Antrag unter Angabe des zeitlichen Umfangs und des Verdienstes bitte über Seminarleitung an das Regierungspräsidium richten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Tätigkeit oder ein (Weiter-)Studium an einer Hochschule/Universität als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit gilt. 2.4 Vorschüsse in besonderen Fällen Siehe Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien -VR-) K. u. U. 1984, S. 19 und K. u. U. 1985, S. 474. - 7 -

2.5 Vermögenswirksame Leistung Das Landesamt für Besoldung und Versorgung nimmt aus Gründen der Datenverarbeitung keine Formulare der Banken, der Bausparkassen usw., sondern nur seine eigenen Formulare an. 2.6 Beihilfe Als Beamter sind Sie nicht versicherungspflichtig. Vielmehr haben Sie Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach der Verordnung des Finanzministeriums in der Fassung vom 12.03.1986 - K. u. U. 1986 S. 363 - und weiterer ergänzender (hier nicht aufgeführter) Vorschriften. Die Beihilfe ist nicht als Kostenersatz durch den Dienstherren zu sehen, sondern als eine ergänzende Leistung, für die u. a. folgende Grundsätze gelten: 1. Beihilfefähig sind grundsätzlich Aufwendungen für Sie selbst, für Ihren nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten und für die zu berücksichtigenden Kinder. 2. Beihilfefähig sind Aufwendungen im notwendigen und angemessenen Umfang. Dabei werden die sogenannten Regelspannen zugrunde gelegt. Der Arzt (ausgenommen Zahnarzt) kann in der Regel höchstens das 2,3-fache bei überwiegend technischmedizinischen Leistungen, etwa bei Laboruntersuchungen oder Röntgenaufnahmen, höchstens das 1,8-fache des einfachen Gebührensatzes in Rechnung stellen. 3. Durch die Beihilfe wird Ihnen immer nur ein gewisser Teil der beihilfefähigen Aufwendungen nach folgenden Bemessungssätzen erstattet: Beamter ohne oder mit einem Kind 50 % Beamter mit zwei oder mehr Kindern 70 % Wirtschaftlich nicht selbständiger Ehegatte 70 % Jedes Kind oder jede Waise 80 % Wichtig: Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn des Vorbereitungsdienstes über Bedingungen / Leistungen von Anbietern von Privaten Krankenversicherungen. Durch einen Versicherungsvertrag mit einer Privaten Krankenversicherung kann zusammen mit der Leistung der Beihilfe ein 100%-iger Versicherungsschutz erreicht werden. 2.7 Reisekosten a. Das Seminar erstattet Reisekosten für die Ausbildungs- und Prüfungsreisen in Höhe von 50% gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG) in der Fassung vom 20. Mai 1996 (GBl. S. 466), geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 432) und VwV vom 30.11.2009 (GABl. S. 307). b. Für die Dauer der Ausbildungsreisen steht Ihnen ein gestaffeltes Tagegeld zu: mindestens 8, weniger als 14 Stunden 6 (50 % = 3 ) mindestens 14, weniger als 24 Stunden 12 (50 % = 6 ) mehr als 24 Stunden 24 (50 % = 12 ) c. Die Ausschlussfrist für die Beantragung der Reisekosten beträgt 6 Monate (Eingangsstempel). d. Kosten für Fahrten zum Wohn- oder Dienstort können nicht erstattet werden. Dienstort ist im Regelfall der Ort Ihrer Ausbildungsschule. Diese Kosten können nur über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. e. Ausbildungsfahrten müssen grundsätzlich vor Antritt schriftlich genehmigt werden. Zu Beginn Ihrer Ausbildung legt das Seminar in Zusammenarbeit mit Ihnen unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht sowie dem allgemeinen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit - 8 -

und Sparsamkeit den Umfang der Reisekostenvergütung fest (Beförderungsmittel, Dauer sowie Ausgangs- und Endpunkt der Reise) f. Die Lehrveranstaltungen des Seminars sind auf die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt. Der Hauptbahnhof und Straßenbahnhaltestellen liegen ca. 2 Gehminuten vom Seminar entfernt. Bei der Reisekostenerstattung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dabei werden die notwendigen Fahrkosten in Höhe der Kosten der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Weiter gilt: - Fahrpreisermäßigungen wie Regiokarten, Umweltpunktekarten, Schwerbehindertenermäßigung u. dgl. müssen Sie ausnützen. - Die Kosten für die Anschaffung einer BahnCard können nach der Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu 50 % erstattet werden (Formulare dazu in der Verwaltung) g. Für den Einsatz eines privaten Fahrausweises (Zeit- oder Netzkarte, BahnCard) können Sie keine Fahrkostenerstattung erhalten. Sie haben keinen Anspruch auf anteilige Erstattung eines dienstlichen genutzten privaten Fahrausweises. h. Die Kosten für die Fahrten zu den Seminarveranstaltungen mit dem PKW werden mit triftigen Gründen erstattet (Beispiel: fehlende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Fahrgemeinschaften). Die Anerkennung triftiger Gründe muß im Voraus beim Seminar beantragt werden (vgl. 5). Die Wegstreckenentschädigung beträgt dann 25 Cent pro Kilometer (50% = 12,5 Cent/km). Bitte beachten Sie, dass am Seminar keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. i. Übernachtungskosten können nur im absoluten Ausnahmefall mit vorheriger schriftlichen Genehmigung des Seminars erstattet werden. j. Die zuständige Abrechnungsstelle kann die Vorlage der Kostenbelege verlangen. Können diese nicht innerhalb eines Monats vorgelegt werden, so kann die Erstattung abgelehnt werden. Bitte bewahren Sie alle Belege der Ausbildungsfahrten auf. k. Bitte rechnen Sie monatlich auf den seminareigenen Formularen (auf der Homepage) Ihre Reisekosten unter Verwendung eines blauen oder schwarzen Kugelschreibers bzw. als PC-Ausdruck ab (bitte immer Vorder- und Rückseite abgeben). Nach der Bearbeitung des Reisekostenantrags erhalten Sie einen EDV-Ausdruck, den Sie für die Einkommenssteuererklärung verwenden können. l. Bei Fragen zu den Reisekosten wenden Sie sich an die Verwaltung vor Antritt der jeweiligen Reise. 2.8 Arbeitslosengeld nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes Für den Fall, dass aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen, sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses (Vorbereitungsdienst) persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Im Falle eines Fristversäumnisses müssen Sie mit einer Kürzung bzw. einem Verlust des Arbeitslosengeldes rechnen. - 9 -

III. Informationen zur Ausbildung 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Organisationsstatut der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (K. u. U. 2003 S. 376). Die aktuelle Fassung erhalten der Ausbildungspersonalrat und die gewählten Mitglieder der Seminarkonferenz. 1.2 Grundlagen für die Ausbildung und Prüfung Für den Vorbereitungsdienst und die Pädagogische Prüfung sind folgende Grundlagen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg maßgebend: Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (APrObSchhD) vom 10.03.2004 mit Änderung vom 17. November 2009. 2. Verantwortlichkeit für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst Der Direktor des Seminars ist Vorgesetzter der Studienreferendare; er ist verantwortlich für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. 3. Beginn und Dauer des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst beginnt nach den Weihnachtsferien. Der Vorbereitungsdienst ist ein zielgerichtetes Ausbildungsverhältnis und dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre. Falls der Vorbereitungsdienst verlängert wird, ist 66 Bundesbesoldungsgesetz zu beachten: Kürzung der Anwärterbezüge (1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann den Anwärtergrundbetrag bis auf 30 vom Hundert des Grundgehaltes, das einem Beamten der entsprechenden Laufbahn in der ersten Stufe zusteht, herabsetzen, wenn der Anwärter die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder sich die Ausbildung aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grunde verzögert. (2) Von der Kürzung ist abzusehen 1. bei Verlängerung des Vorbereitungsdienstes infolge genehmigten Fernbleibens oder Rücktritts von der Prüfung, 2. in besonderen Härtefällen. (3) Wird eine Zwischenprüfung nicht bestanden oder ein sonstiger Leistungsnachweis nicht erbracht, so ist die Kürzung auf den sich daraus ergebenden Zeitraum der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes zu beschränken. 4. Gliederung und Organisation des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in den 1. Ausbildungsabschnitt: Kompaktphase und ein Schulhalbjahr 2. Ausbildungsabschnitt: zwei Schulhalbjahre - 10 -

5. Erster Ausbildungsabschnitt 5.1 Lehrveranstaltungen 5.1.1 Allgemeine Lehrveranstaltungen Die allgemeinen Lehrveranstaltungen finden wöchentlich montags bzw. mittwochs in Freiburg in folgenden Bereichen statt: Pädagogik und Pädagogische Psychologie, Schulrecht, Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht und Schulorganisation Ergänzende Lehrveranstaltungen 5.1.2 Fachdidaktische Lehrveranstaltungen Die fachdidaktischen Lehrveranstaltungen dienen der didaktischen und methodischen Ausbildung in den beiden Unterrichtsbereichen / -fächern, in denen auf der Grundlage der fachwissenschaftlichen Ausbildung die Lehrbefähigung angestrebt wird. Die regulären fachdidaktischen Lehrveranstaltungen finden dienstags oder donnerstags, in der Regel in einem vierzehntägigen Rhythmus A- (ungerade Kalenderwoche) und B- (gerade Kalenderwoche) Wochen, statt (A-B-Wochenplan siehe Downloadbereich der Homepage). 5.1.3 Ergänzende Lehrveranstaltungen Ergänzende Lehrveranstaltungen werden überwiegend im Bereich "EDV für Schule und Unterricht" sowie wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angeboten. 5.2 Schulpraktische Ausbildung Grundsatz: Zur Wahrnehmung der 6- bis 8-stündigen Verpflichtung an der Schule stehen dem Lehrer i. V. folgende Wochentage ohne Einschränkung zur Verfügung Montag oder Mittwoch, Freitag, ggf. auch Samstag. Mindestanforderung Im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung im ersten Ausbildungsabschnitt müssen i.d.r. mind. 40 Stunden begleitet unterrichtet (bu) werden und mind. 80 Hospitationsstunden (H) nachgewiesen werden. Die nicht mit fachdidaktischen Veranstaltungen belegten Dienstage und Donnerstage stehen bei Bedarf ebenfalls für die schulpraktische Ausbildung zur Verfügung. Über die Ausbildung an der Schule, die Aufgaben des Mentors und der betreuenden Lehrer informiert der Mentorenleitfaden (Downloadbereich unserer Homepage). Übersicht zu den Mindestanforderungen: siehe Anlage 2 6. Zweiter Ausbildungsabschnitt 2. Halbjahr Die Lehrveranstaltungen werden im Umfang von 24 Std. je Fachdidaktik montags weitergeführt. Für die schulpraktische Tätigkeit stehen die Tage von Dienstag bis Samstag zur Verfügung. 3. Halbjahr - 11 -

Lehrveranstaltungen des Seminars finden nicht mehr statt. In diesem Zeitraum wird die Zweite Staatsprüfung abgenommen. Auch während des zweiten Ausbildungsabschnitts steht der Mentor dem Studienreferendar als Berater zur Verfügung. Nachweis der schulpraktischen Ausbildung Der Nachweis der schulpraktischen Ausbildung ist in einem besonderen Heft geregelt. Bitte lassen Sie die Eintragungen von Ihrem Mentor bzw. von Ihrer betreuenden Lehrkraft laufend testieren und übergeben Sie das auf den neuesten Stand gebrachte Heft bei beratenden Unterrichtsbesuchen dem jeweiligen Fachleiter unaufgefordert zur Einsichtnahme. Anmerkung: Diese Broschüre ist als einführende Information über grundlegende Fragen des Vorbereitungsdienstes gedacht und kann deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. - 12 -

IV. Qualitätsentwicklung am Seminar 1. Qualitätsleitbild Unser gemeinsames Ziel als Mitarbeiter des Staatlichen Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (BS) Freiburg (kurz: Seminar) ist es, unsere Aufgaben im Rahmen der Lehrerbildung als Didaktisches Zentrum bestmöglich wahrzunehmen. Unser Wirken, in dessen Mittelpunkt die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung stehen, ist geprägt von Prinzipien der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens. Offene Kommunikation, Transparenz und Kooperation betrachten wir als zentral für den Aufbau einer Seminarkultur, die die Entwicklung und Stärkung der Lehrperson als wesentlichen Teil der Professionalisierung betrachtet. Unsere Ziele, an denen wir unsere Tätigkeit ausrichten und welche die Grundlage der Qualitätsentwicklung am Seminar bilden, haben wir wie folgt konkretisiert: Wir qualifizieren die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung durch unsere Lehrveranstaltungen. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die angehenden Lehrerinnen und Lehrer zu befähigen, ihren Beruf verantwortungsvoll und nachhaltig auszuüben. Dazu vermitteln wir in unseren Lehrveranstaltungen fachdidaktische, pädagogischpsychologische, schulrechtliche und schulorganisatorische Kenntnisse, die sich am aktuellen Stand der Fachwissenschaft und Fachdidaktik orientieren. Zudem fördern wir bei unseren Lehrerinnen und Lehrern in Ausbildung ihre Eigenverantwortlichkeit, Selbstreflexionsfähigkeit und Teamfähigkeit sowie ihre Fähigkeit, wertorientiert pädagogisch zu handeln. Wir arbeiten bereichsübergreifend zusammen und achten auf eine sinnvolle Koordination unserer Veranstaltungen. Für die einzelnen Ausbildungsabschnitte formulieren wir Standards, die wir transparent machen, deren Zielerreichung wir regelmäßig überprüfen und die wir kontinuierlich weiterentwickeln. Wir kooperieren mit allen an der Ausbildung Beteiligten. An der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sind die Hochschulen und die Ausbildungsschulen beteiligt. Die Kooperation mit unseren Ausbildungspartnern ist uns sehr wichtig. Eine möglichst abgestimmte Ausbildung wird verfolgt, indem wir mit den Hochschulen zusammenarbeiten und somit die erste und zweite Phase der Lehrerbildung verzahnen. Wir kooperieren mit den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung in der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung betreuen und qualifizieren diese für ihre Aufgaben. Hierzu stehen wir mit den Ausbildungsschulen in einem permanenten Erfahrungs- und Informationsaustausch. Wir tragen Verantwortung bei der Durchführung von Prüfungen und der Bewertung von Prüfungsleistungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, die wir durch die Abnahme von Prüfungen übernehmen. Dieser Verantwortung kommen wir nach, indem wir für Prüfungen, an denen wir beteiligt sind, Standards für die Durchführung und die Bewertung der erbrachten Leistungen entwickeln, diese transparent machen und einhalten. - 13 -

Wir unterstützen Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Weiterentwicklung von Unterricht. Wir wirken bei der Weiterentwicklung von Unterricht über die Ausbildung hinaus mit. Daher besteht unsere Aufgabe auch darin, die Lehrerinnen und Lehrer in der Berufseinstiegsphase gemeinsam mit dem Regierungspräsidium zu begleiten. Zudem unterstützen wir Schulen beim Einsatz und der Erprobung von aktuellen fachdidaktischen und pädagogischen Konzeptionen, indem wir nachfrageorientiert Unterstützungsleistungen zur Unterrichtsentwicklung anbieten und schulintern durchführen. Wir arbeiten im Team. Alle Mitarbeiter am Seminar arbeiten zusammen, um unsere gemeinsamen Ziele erfolgreich zu erreichen. Es ist dabei auch unser Ziel, die individuellen Stärken der Lehrpersonen in die Seminararbeit zu integrieren und ihre persönliche Entwicklung zu unterstützen. Auf der Grundlage von Qualitätsstandards fördern wir die kollegiale Zusammenarbeit. Wir befinden uns in einem kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess. Um unsere Aufgaben möglichst gut zu erfüllen, wollen wir uns kontinuierlich zielorientiert weiterentwickeln. Daher werden Qualitätsprozesse mit eindeutigen Qualitätsstandards formuliert, fortlaufend evaluiert und optimiert. Zudem ist es uns besonders wichtig, dass jeder Ausbilder am Seminar direkt auf der Basis der Qualitätsstandards Rückmeldung erhält. Wir achten auf den konsequenten Einsatz und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Individualfeedbacks. Bei unserer Qualitätsentwicklungsarbeit legen wir großen Wert darauf, dass diese transparent erfolgt und von möglichst vielen Interessengruppen des Seminars mitgetragen wird. Dabei beziehen wir insbesondere die angehenden Lehrerinnen und Lehrer und deren gewählte Vertreter systematisch mit ein. Wir haben ein Qualitätsmanagement-System eingeführt und dieses in einem Prozessmodell beschrieben, mit dessen Hilfe die Überprüfung und Weiterentwicklung der formulierten Ziele möglich ist. - 14 -

2. Gemeinsame Ausbildungsziele der einzelnen Ausbildungsphasen Ausbildungsphase Qualitätsziel Kompetenzbereiche Praxissemester Kompaktphase Inhaltliche Gestaltung der Veranstaltungen im Schulpraxissemester mit dem Ziel, die Berufsorientierung und Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis für Studierende für das Lehramt an Gymnasien und das höhere Lehramt an beruflichen Schulen herzustellen. Gestaltung der Kompaktphase mit dem Ziel, begleiteten Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren Grundlage 11 (1) APrOSchhD): Der Vorbereitungsdienst beginnt in der Regel mit einer Kompaktphase, die auf der Grundlage der Inhalte und Erfahrungen des Studiums in die Ausbildung einführt. Sie dient insbesondere der fachdidaktischen Vorbereitung der Studienreferendare für eine baldige Unterrichtsaufnahme an der Schule. Regelgeleitete Hospitation Umsetzung einfacher Unterrichtsthemen in didaktische Strukturen Theoriegeleitete Reflexion des Handelns als Lehrer an beruflichen Schulen Fachbezogenes Unterrichten Auf der Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Unterrichtsentwurfs erfolgt die Lehrvorführung des Ausbilders Ausgewählte Inhalte des Schulrechts, Beamtenrechts und der Schulorganisation 1. Ausbildungsabschnitt Erweiterte und vertiefte Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit mit dem Ziel, die Lehrer in Ausbildung zu eigenverantwortlichem Unterricht im beruflichen Schulwesen zu befähigen 2. Ausbildungsabschnitt Kontinuierliche und nun weitgehend selbst gesteuerte Professionalisierung als Lehrer Berufsanforderungen in der Entwicklung des Lebensraums Schule Theoriegeleitete Gestaltung von Lern- und Interaktions-prozessen Selbstgeplanten Unterricht realisieren Leistungsmessung und -beurteilung - 15 -

3. Individualfeedback und Evaluationen 3.1 Individualfeedback Jeder Ausbilder/jede Ausbilderin holt in seiner/ihrer Lehrveranstaltung zweimal ein Individualfeedback ein. Die Feedback-Werkzeuge werden im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt. Auf die Wahrung von Anonymität wird großen Wert gelegt. 3.2 Selbstevaluationen Evaluationen mit Hilfe von Fragebögen finden innerhalb des gesamten Kurses statt. Der Ausbildungspersonalrat wird bei der Erarbeitung der Befragungsinstrumente, der Auswertung der Ergebnisse und bei der Präsentation der Rückmeldungen eingebunden. Im Laufe der Ausbildung sind folgende Evaluationen geplant: Kompaktphase / 1. Ausbildungsabschnitt ab April 2013 Allgemeine Fragen Herr Prost Fokusevaluationen: Ziele 1. Abschnitt EDV Schule und Unterricht Blended Learning Praxis Individualfeedback Ausbilder Herr Bär Herr Tolksdorf Herr Scholz Ausbilden Juni 2014 Ausbilder - 16 -

Anlage 1 Mustermann, Max Freiburg, 17.12.2012 Kurs VD 18/11 Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg 2. Abschnitt Fächer D / E Diese Angaben bitte immer angeben (auch bei E-Mails) Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (BS) Freiburg Bertoldstr. 55 79098 Freiburg Antrag auf Freistellung von schulischen und seminaristischen Verpflichtungen Sehr geehrter Herr Vogelbacher, zur Teilnahme an einer Studienfahrt als Begleitperson im 2. Ausbildungsabschnitt. Mit freundlichen Grüßen - 17 -