Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz

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Transkript:

Die Unterstützte Kommunikation und Beratung nach dem DVfR-Symposium Unterstützte Kommunikation am 06.11.2015 in Frankfurt a.m. Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Freiburg i. Br.

Gliederung 1. Themenkomplex Beratung im Beteiligungsverfahren zum 2. Vorschläge zum zur Gestaltung der Beratungsstruktur 3. Auswirkungen auf die UK in der Beratung und UK- Beratungsstellen

Themenkomplex Beratung im Beteiligungsverfahren zum Reformziele des es Weiterentwicklung des Rechts im Lichte der UN-BRK Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung der Menschen mit Behinderung Modernes Teilhaberecht Prüfung der Möglichkeiten unabhängiger Beratung S. 12/17 Abschlussbericht des BMAS vom 14.04.2015

Thema Beratung in der AG 17.09.2014 Ziel: Durch Neuausrichtung der EGH hohe Anforderungen an die Beratung Grundlage für die selbstbestimmte Teilhabe Handlungsbedarf: bestehende Angebote optimieren mit Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung flankieren neue unabhängige Fachberatung S. 12/17 Abschlussbericht des BMAS vom 14.04.2015

Beratungen im Rahmen der AG 17.09.2014 Ergebnis: Erhöhter Bedarf an Beratung Notwendigkeit von Qualitätsstandards für Beratungsleistungen Auch Peer Counseling zu berücksichtigen Doppelstrukturen vermeiden Neue Schnittstellen in der Beratungslandschaft vermeiden Keine einheitliche Position hinsichtlich der konkreten Gestaltung Leistungsträger sind wegen der hohen Kosten besorgt Beratungen im Rahmen der AG 02.12.2014 (Leistungserbringungsrecht) Beratung stärkt die Position des Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck S. 17/25 Abschlussbericht des BMAS vom 14.04.2015

Auswirkungen auf die Leistungserbringer Unabhängige Beratung Werkstattgespräch 23.06.2015 Erhöhter Bedarf an Beratung und Notwendigkeit von Qualitätsstandards Werkstattgespräch 23.06.2015 bundesweites Förderprogramm zum Aufbau von flächendeckenden Beratungsstrukturen

Workshop des BMAS am 23.06.2015: Unabhängige Beratung Ziel: Stärkung der Position des Leistungsberechtigten Handlungsbedarf: Kompetente und umfassende Beratung erforderlich Durch Neuausrichtung der EGH hohe Anforderungen an die Beratung Klärung des Begriffes unabhängige Beratung Handlungsoptionen: Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Beratung Förderung von Beratungsstellen für unabhängige Beratung durch ein Bundesprogramm

Workshop des BMAS am 23.06.2015: Unabhängige Beratung Ergebnis: Förderung von Beratungsstellen für unabhängige Beratung durch ein Bundesprogramm Konzeptionelle Anlehnung an die Förderung von Beratungsstellen gegen Diskriminierung Kostenlose Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung Anlehnung an Förderprogramme auf Landesebene Schaffung von niedrigschwelligen Angeboten ( Angebotsmodell )

Workshop des BMAS am 23.06.2015: Unabhängige Beratung Bundesprogramm: Förderung von unabhängigen Beratungsstellen Förderung auf Antrag Förderung von nichtöffentlichen Stellen, die berechtigt sind außergerichtliche Beratung zu leisten mit Nachweis der Eignung und Neutralität Zugelassene und förderfähige Stellen nach 8 Abs. 1 Nr. 5 RDG: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Verbände zur Förderung der Belange behinderter Menschen nach 13 Abs. 3 BGG Konzept für Inhalte und Methoden der unabhängigen Beratung (z.b. Peer counseling ) Förderrichtlinien des Bundes als Rahmen für förderfähige Beratungskonzepte

Workshop des BMAS am 23.06.2015: Unabhängige Beratung Bundesprogramm: Förderung von unabhängigen Beratungsstellen Förderentscheidung: BMAS bzw. beauftragter Dritter Förderrichtlinien und Förderumfang: Bausteine wie Einzelberatung, überregionale Vernetzung und Austausch zwischen Beratungsstellen, Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung, Dokumentation Finanzierung aus dem Bundeshaushalt - Mitberücksichtigung der Förderprogramme der Länder - Einbringung von Eigen- bzw. Drittmitteln Evaluation und Ideentransfer - wissenschaftliche Begleitung - Prüfung der Möglichkeit der dauerhaften Implementierung

Auswirkungen auf die UK in der Beratung Aufnahme der UK in Förderrichtlinien (als Baustein) erforderlich Das Konzept der UK als Teil des Konzeptes der gesamten Beratung von Menschen mit Behinderung Finanzierung der UK-Beratung als Teil der Gesamtberatung aus dem Bundeshaushalt

Auswirkungen auf die UK-Beratungsstellen Teilnahme am Bundesprogramm zur Förderung von unabhängigen Beratungsstellen Nachweis der Eignung und Unabhängigkeit der UK-Beratungsstellen Nachweis der Voraussetzungen (Förderrichtlinien): Festlegung des Beratungsumfangs, Einzelberatung, überregionale Vernetzung und Austausch zwischen Beratungsstellen, Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung, Dokumentation Finanzierung aus dem Bundeshaushalt - Klärung der Finanzierungsanteile der EGH und der anderen Reha-Träger - Einbringung von Eigen- bzw. Drittmitteln

Manche Menschen sehen die Dinge wie sie sind und fragen: Warum? Ich träume von Dingen, die es nie gegeben hat und frage: Warum nicht? (Georg Bernhard Shaw) Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Karlstr. 40, 79108 Freiburg, Karlstr. 40, 79104 Freiburg Tel: 0761 / 200 664Fax: 0761 / 200 666 E-Mail: janina.bessenich@caritas.de