Protokoll zur Gemeinderatssitzung des Gemeinderates des Marktes Eisenheim am 09. April 2008 im Rathaus Untereisenheim ö f f e n t l i c h

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Transkript:

Protokoll zur Gemeinderatssitzung des Gemeinderates des Marktes Eisenheim am 09. April 2008 im Rathaus Untereisenheim ö f f e n t l i c h Schriftführerin: U. Iff Bürgermeister Hoßmann eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen war und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn der Sitzung sind 11 Gemeinderäte anwesend. GR Wolter erscheint um 20:10 Uhr Tagesordnung Bürgermeister Hoßmann begrüßt Herrn Fischer, Leiter des Vermessungsamtes Würzburg, der ein Angebot für die Ortsvermessung erläutern möchte. Diese Angelegenheit wird in die Tagesordnung mit aufgenommen. Der Tagesordnung wird zugestimmt, mit Aufnahme des Tagesordnungspunktes Erläuterung der Vermessung der beiden Ortskerne. 12 : 0 angen. Annahme der Gemeinderatsprotokolle Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 19. März 2008 2. Bürgermeister Schuler verweist auf folgende Änderung bzw. Aufnahme zum TOP 4.3. Bauantrag für den Umbau der Grundschule in Untereisenheim : Der Förderrichtwert liegt bei 3.246, /qm. 2. Bgm. Schuler entgegnet GR Wolter, dass ein Neubau nicht auf die Grenze der beiden Ortsteile, sondern am Ortsausgang Untereisenheim Richtung Obereisenheim linksseitig erstellt werden soll. 1

Dem Protokoll der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19. März 2008 wird mit den vorgenannten Änderungen zugestimmt. 12 : 0 angen. 1. Erläuterung zur Vermessung der beiden Ortskerne durch das Vermessungsamt Sachverhalt: Im Zuge der Dorferneuerung werden neue Straßenflächen gestaltet. Es stellt sich die Frage, wie mit den bestehenden Grenzzeichen umgegangen werden soll. Im Vorfeld wurde abgeklärt, dass hierfür keine Zuschüsse des ALE gewährt werden, da die Grenzzeichen durch die Baufirma zu sichern und wieder herzustellen sind. Herr Fischer vom Vermessungsamt Würzburg erläutert den Gemeinderäten den vorliegenden Lageplan mit eingezeichneten Flächen, wofür keine genauen Grenzzeichen festliegen. Seitens des Vermessungsamtes wurde ein Kostenvoranschlag auf Grund der Gebührenordnung erarbeitet. Herr Fischer erläutert, dass für die Dorferneuerungsmaßnahmen für Untereisenheim Kosten in Höhe von ca. 5.300,, für Obereisenheim ca. 6.000, anfallen, wenn die Grenzpunkte wieder vom Vermessungsamt hergestellt werden. Für sämtliche fehlende eingezeichnete Vermessungen würde ein Betrag in Höhe von ca. 27.000, anfallen. Die Restkosten werden vom Freistaat Bayern übernommen. Eine Begleichung des Betrages kann auf 3 Jahre erfolgen. Vorteile eine Neuvermessung wären exakte Unterlagen für die Verwaltungsgemeinschaft, sowie exakte Angaben der Grenzen GR Gehring, Feldgeschworener, könnte sich vorstellen, dass das Vermessungsamt Würzburg vorneweg die Grenzzeichen sucht, die Feldgeschworenen diese sodann sichern und wieder herstellen. GR Ender stellt die Frage, ob die bereits vermessenen Grundstücke der betreffenden Bereiche wiederum in die Vermessung fallen. Herr Fischer entgegnet, dass nur die Flächen neu vermessen werden, die seit 1830 unverändert sind. Es werden keine Grundstücke doppelt vermessen. 2. Bgm. Schuler stellt die Frage, ob die Grundstückseigentümer zu den Kosten herangezogen werden. Herr Fischer erläutert, dass eine Vereinbarung über die Katasterneuvermessung mit dem Markt Eisenheim geschlossen wird, diese auch die Kosten tragen. Die evtl. anfallenden Kosten für Feldgeschworene könnten auf die Eigentümer umgelegt werden. In anderen Gemeinden des Landkreises Würzburg wurden die Kosten bei einer Neuvermessung ebenfalls durch die Gemeinde übernommen. GR Wolter sieht das Problem der Gleichbehandlung der Bürger des Marktes Eisenheim. Die Kosten sollten auf die Bürger umgelegt werden, die es betrifft. Hierzu entgegnet Herr Fischer, dass sodann mit jedem einzelnen Bürger ein Vertrag abgeschlossen werden muss. 2

Für die Grundstückseigentümer ergibt sich die Möglichkeit bei der Durchführung des Vermessungsamtes, Grenzbegradungen zu beantragen. Die Kosten muss der Grundstückseigentümer sodann übernehmen. GR Holzinger erinnert daran, im Leistungsverzeichnis der Baufirmen die Position der Sicherung der Abmarkungen herauszunehmen. 2. Bgm. Schuler sieht die Maßnahme für die Gebiete der Dorferneuerung als ausreichend. Er stellt in den Raum, evtl. nur die Grenzzeichen neu zu vermessen, welche an öffentlichen Straßen liegen. Bürgermeister Hoßmann schlägt vor, die vorhandenen Pläne an die Feldgeschworenen zu geben. Diese sollen feststellen, welche Grenzzeichen vorhanden sind, und welcher Aufwand hierfür benötigt wird. Sodann sollte nochmals mit dem Vermessungsamt Kontakt aufgenommen werden. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung nochmals beraten. Man fasst folgenden Die Feldgeschworenen werden beauftragt, die vorhandenen Grenzzeichen der beiden Ortskerne festzustellen und den Aufwand einer Neuvermessung zu ermitteln. 13 : 0 angen. 3

2. Beteiligung des Marktes Eisenheim an der Mainschleifen Erlebniskarte 2008 Nachfolgendes e mail liegt vor: 4

Herr Maiberger wurde noch gebeten, bis zum Sitzungstermin mitzuteilen, wie die anderen Fährenbetreiber die Angelegenheit handhaben, da letztendlich der Freistaat öffentliche Defizitzuschüsse gibt und dieser letztlich durch diese Ermäßigung sich vergrößert. Beratung Die Angelegenheit hat sich zwischenzeitlich erledigt, da es hinsichtlich der Zuschüsse durch den Freistaat Bayern nicht möglich ist. Die Fähren werden in der Mainschleifen Erlebniskarte nicht mit aufgenommen. Man nimmt Kenntnis. 3. Bauanträge und Bauvorhaben Es liegen keine Anträge vor. 4. Dorferneuerung in Eisenheim 4.1. Vorstellung der Brunnengestaltung am Marktplatz in Obereisenheim Eine Skizze des Brunnens wird dem Gemeinderat erläutert. Der Entwurf wurde bereits vom Arbeitskreis Ortsbildgestaltung für gut geheißen. Nach Beratung fasst man folgenden Der Markt Eisenheim ist mit dem vorliegenden Vorschlag der Brunnengestaltung am Marktplatz in Obereisenheim einverstanden. 13 : 0 angen. 4.2. Ausgestaltung Eckanfahrpoller Hierzu liegt eine entsprechende Skizze vor. Nach Beratung fasst man folgenden 5

Mit dem Entwurf der Ausgestaltung der Eckanfahrpoller besteht Einverständnis. 4.3. Lagerplätze für Ober und Untereisenheim 13 : 0 angen. Sachverhalt: Für den Ortsteil Untereisenheim wird zusätzlich noch vorgeschlagen, den Bereich an der ehemaligen Bushaltestelle als Lagerplatz für Baumaterialen vorzuhalten, nicht zum Ablagern von entsprechendem Ausbaumaterial. Für Obereisenheim wurde bislang noch keine Lösung gefunden. Es wird versucht, mit dem Pächter der gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen Herrn König eine entsprechende Übereinkunft bis zur Sitzung zu bekommen. Beratung Zwischenzeitlich wurde mit Herrn König ein Gespräch geführt. In Betracht kommt das Flurstück FlNr. 1007 mit 1.700 qm. Ein solcher Lagerplatz muss jedoch seitens des Landratsamtes genehmigt werden. Man fasst folgenden Für einen Zwischenlagerplatz von Material der Maßnahme zur Dorferneuerung wird das Grundstück FlNR. 1007 festgelegt. Ein entsprechender Antrag wird gestellt. 13 : 0 angen. 5. Vorschlag der Schöffen aus Eisenheim für die Jahre 2009 2013 Sachverhalt: Im Mitteilungsblatt wurde veröffentlich, dass Vorschläge für das Amt des Schöffen gemacht werden sollen. Bis zum Diktat der Sitzung sind hierzu keine Vorschläge eingegangen. Sofern bis zum Sitzungstermin noch Vorschläge eingehen, werden diese bekannt gegeben. Beratung Bürgermeister Hoßmann informiert, dass noch keine Vorschläge eingegangen sind. Er schlägt vor abzuwarten, bis die Frist Ende April abgelaufen ist. Es sollten 2 Schöffen aus Eisenheim vorgeschlagen werden. 6

6. Antrag auf Bezuschussung der Baumaßnahme Weggestaltung Friedhof Obereisenheim Nachfolgend Schreiben der Evang. Luth. Kirchengemeinde Obereisenheim v. 04. März 2008: Sachverhalt: Hierzu muss angemerkt werden, dass bislang nichts davon bekannt war, dass sich der Markt Eisenheim auch an den Gestaltungsmaßnahmen im Friedhof beteiligen soll. Insofern überrascht dieser Zuschussantrag. Im Haushaltsplan für das Jahr 2008 ist hierfür kein Betrag vorgesehen. Es gibt allerdings noch mehrere Positionen, die im Jahr 2008 auf die Gemeinde zukommen, für die keine Beträge im Haushalt angesetzt sind (z.b. Beteiligung an der Infotafel für die Mainfähre an der Staatsstraße). 7

In der Vergangenheit hat der Markt Eisenheim Zuschussanträge von kirchlicher Seite immer mit einem Zuschusssatz von 10 % auf die tatsächlichen Kosten bezuschusst. Beratung Bürgermeister Hoßmann informiert über einen weiteren Zuschussantrag der Evang. Luth. Kirchengemeinde Obereisenheim zur Abrechnung der Nutzung des Pfarrhauses. GR Därr plädiert dafür, beim Zuschusssatz von 10 % zu bleiben. Es wurde in der Vergangenheit immer versucht, Zuschüsse zu gewähren. GR Bach plädiert, den Betrag des Kostenvoranschlages festzuhalten, hierfür einen Zuschuss zu gewähren, um nicht mit höheren tatsächlichen Kosten überrascht zu werden. GR Wolter möchte die Übergabe der Rechnung an die Gemeinde. Es stellt sich die Frage, ob ein Zuschussbetrag im Haushaltsjahr 2008 mit aufgenommen, oder eine Vertröstung für 2009 angestrebt werden soll. Nach ausgiebiger Diskussion fasst man folgenden Der Evang. Luth. Kirchengemeinde Obereisenheim wird für die Weggestaltung im Friedhof ein Zuschuss von 10 % auf die tatsächlichen Kosten gewährt. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Der Zuschuss wird für das Jahr 2008 aufgenommen. Der Zuschuss beträgt max. 3.000, 13 : 0 angen. 7. Vermietung der Turnhalle in der Grundschule Untereisenheim Sachverhalt: Hierzu wurden Vergleichszahlen hinsichtlich der Vermietung von Turnhallen eingeholt. Es ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass die Angabe 1/3 einer Dreifachturnhalle von der Größe sicher größer sein dürfte, als die Größe der Turnhalle in der Grundschule Untereisenheim. Folgende Preise wurden ermittelt: Teilheim: 1/3 für Ortsvereine 2,50, an ortsfremde Vereine 6, Randersacker: 1 Hallenteil 5,11, ortsfremde Vereine 10,67 Reichenberg Einfachhalle 6,50 Schulverband Schwanfeld 1/3 Turnhalle 3,00 an Vereine aus Mitgliedsgebiete Stadt Würzburg Durchschnittspreis 4,30 8

Bislang hat der ASV Untereisenheim für die Turnhallenbenutzung an den Schulverband Schwanfeld einen Preis von 5, /Std. entrichtet. Die Anzahl der an den Schulverband gemeldeten Stunden kann jedoch nicht hinterfragt werden. Die Turnhalle in der Grundschule Untereisenheim wird wöchentlich an insgesamt 9 Stunden genutzt. Die Nutzung der Turnhalle geschieht hierbei hauptsächlich in den Wintermonaten. Es ist davon auszugehen, dass auf das Jahr betrachtet, in lediglich 8 Monate die Turnhalle genutzt wird. Demzufolge ist davon auszugehen, dass die Turnhalle ca. 280 Stunden genutzt wird. Beratung 2. Bürgermeister Schuler schlägt vor, die Hallennutzung der Turnhalle in Untereisenheim kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug soll der SCO einen jährlichen Zuschuss als Ausgleich erhalten, um die ständigen Diskussionen im Ortsteil Obereisenheim auszuräumen. Hier schlägt Schuler 3.000, vor. Er erinnert daran, dass in Obereisenheim die Halle durch den SCO errichtet wurde und unterhalten wird. Diskussion entsteht, da die Turnhalle in Untereisenheim nicht als gleichwertig mit der Halle in Obereisenheim gesehen wird. Auch der Zuschussbetrag an den SCO wird diskutiert. Bürgermeister Hoßmann schlägt einen Betrag von 2.000, vor. Nach ausgiebiger Diskussion fasst man folgenden Die Nutzung der Turnhalle im ehemaligen Schulgebäude in Untereisenheim ist für den ASV Untereisenheim kostenlos. Als Ausgleich erhält der SC Obereisenheim einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.000, ab 2008. 8 : 5 angen. 9

8. Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hinsichtlich wasserbauliche Maßnahmen Nachfolgend das Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken v. 31.01.2008, sowie das Schreiben des Marktes Eisenheim v. 27.02.2008: 10

11

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Sachverhalt: Der Marktgemeinderat hat über diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Sitzung vom 20.02.2008 beraten. Hierbei wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Angelegenheit derzeit zurückgestellt werden soll, da mit der Dorferneuerung und dem möglichen Um oder Neubau der ehemaligen Grundschule in einen gemeinsamen Kindergarten erhebliche finanzielle Belastungen auf den Markt Eisenheim zukommen. 13

In Reaktion auf unser Schreiben vom 27.02.2008 hat Herr Fischer beim 1. Bürgermeister gebeten, die Angelegenheit nochmals zu beraten. Herr Fischer rät dazu, auf jeden Fall die Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken einzugehen, denn nur so sichert sich der Markt Eisenheim die entsprechenden Zuschüsse. Nach seiner mündlichen Auskunft müssen die Maßnahmen auch nicht sofort ausgeführt werden. Der Markt Eisenheim könnte dies durchaus noch um einige Jahre verzögern. Dies macht insbesondere deswegen auch Sinn, weil die Maßnahmen nicht das Budget der Dorferneuerung schmälern. Im Schreiben vom 31.01.2008 werden die Regenrückbaumaßnahmen I und II in der Gemarkung Untereisenheim, sowie V und VI in der Gemarkung Obereisenheim genannt. Die Gesamtsumme der Kosten beträgt lt. entsprechender Kostenschätzungen 341.500,. Es wäre dies die Regenrückhaltebecken an der Dipbacher Straße mit 83.500,, ein Regenrückhaltebecken im Bereich des Grundstücks von Bruno Heck mit 60.000,. Der Regenrückhalt am Grundstück der Gemeinde in Obereisenheim im Bereich des Tannenbergweges mit 124.000, und ein Rückhaltebecken in der Gemarkung Obereisenheim auf dem Grundstück von Günter Riegler mit 74.000,. Grunderwerbskosten sind vermutlich in der Kostenschätzung nicht enthalten. Herr Fischer hat vorgetragen, dass ggf. auch wieder eine Rücknahme einer Kostenvereinbarung im beiderseitigem Einvernehmen möglich ist. Nach Beratung fasst man folgenden Der Markt Eisenheim stimmt der Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hinsichtlich wasserbauliche Maßnahmen zu. 13 : 0 angen. 9. Zukünftige Handhabung beim Holzeinschlag Sachverhalt: Hierzu muss berichtet werden, dass beim diesjährigen Holzeinschlag die Holzwerber fast ausnahmslos die vorher schriftlich übermittelten Regeln nicht eingehalten haben. Es wurde bei schlechtem Wetter abgefahren, nicht markierte Bäume gefällt und offensichtlich markiertes Wertholz als Brennholz aufgearbeitet. Außerdem ist in den Rückegassen gefahren worden. Es wird deshalb vorgeschlagen, im nächsten Jahr kein Brennholz aufarbeiten zu lassen. Das durch den letzten Sturm umgefallene Kronenholz soll im Zuge der Bürgerholzverteilung aufgearbeitet werden. Falls die Menge nicht ausreicht, sollen zusätzlich entsprechende dürre Bäume mit gefällt werden. Für die darauf folgende Brennholzaufarbeitung wird vorgeschlagen, dass eine Abfahrt erst nach der Rückung erfolgen darf, dass sämtliches Brennholz an den Rückegassen aufgesetzt werden muss. Der Brennholzpreis wir auf 15, /Ster festgelegt, da letztendlich über den erhöhten Verkaufserlös auch eine Kontrollperson für den Holzeinschlag zu bezahlen ist. 14

Das Brennholz soll von der Fa. Reith komplett gefällt werden, sodass von den einzelnen Holzwerbern keine Bäume mehr zu fällen sind. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass auch die dürren Bäume mit gefällt werden. Hinsichtlich des Bürgerholzes und dessen Ablösung kann Folgendes berichtet werden. Von den 28 Rechteinhabern haben 10 einer Ablösung zugestimmt. 18 Rechteinhaber haben einer Ablösung nicht zugestimmt. Der Markt Eisenheim hat den Inhabern einen Betrag von 525 /Ster angeboten. Im Jahr 1999 wurde mit der Pfründestiftung Untereisenheim eine Ablösung von 2 Ster Holz + 300 Wellen vorgenommen. Hierbei wurde ein Preis von 430, DM abgelöst. Es wurde vorgeschlagen, mit den Rechteinhabern, die mit einer Ablösung einverstanden sind, die Ablösung zu betreiben. Nach Beratung fasst man folgenden Im kommenden Jahr wird kein Bürgerholz vergeben. Für die darauf folgende Brennholzaufarbeitung wird festgelegt, dass eine Abfahrt des Brennholzes erst nach der Rückung erfolgend darf, sämtliches Brennholz an den Rückegassen aufgesetzt werden muss und die Kosten einer Kontrolle durch eine Person auf die Holzwerber umgelegt werden. 11 : 2 angen. Ablösung des Bürgerholzes Man fasst folgenden Die Ablösung der Bürgerholzrechte wird betrieben. 11 : 0 angen. GR Bernhard Wolter, sowie GR Thomas Gehring sind zu diesem Punkt als persönlich Beteiligte von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 10. Verschiedenes 10.1. Kostenvergleich Umbau/Neubau gemeinsamer Kindergarten 15

Mit Herrn Buzzi wurde vereinbart, dass er kostenlos nochmals eine Kostenschätzung nach den Vorgaben der Kindergartenleitungen und den Vorgaben des Landratsamtes Kindergartenaufsicht für einen Neubau erstellt. Die Gegenüberstellung der Zahlen wird in der Gemeinderatsitzung am 16.04.2008 behandelt. GR Dr. Hartmann erinnert daran, dass in der letzten Gemeinderatsitzung kein Kostenvergleich gewünscht wurde. Er befürchtet, dass wieder Emotionen aufkommen. Bürgermeister Hoßmann befürchtet, dass Vorhaltungen seitens der Bürger gemacht werden, wenn sich der Gemeinderat um keinen Kostenvergleich bemüht. Er informiert über die stattgefundene Besprechung mit den Kindergartenleitungen und Herrn Buzzi. Hierbei wurde ein Bedarf von 600 qm für einen Neubau festgelegt. Das ehemalige Schulgebäude weist 636 qm auf. Nach ersten Kostenschätzungen wird ein Neubau um einiges teurer sein wird. 2. Bgm. Schuler appelliert an die Gemeinderäte, dass man sich die Mühe machen sollte, nochmals eine Kostenaufstellung vorzulegen, da bereits einige anonyme Briefe in Umlauf sind. GR Dr. Hartmann warnt davor, nur an die Kosten und nicht an die pädagogischen Ansprüche zu denken. 10.2. Einladung zur Ortskernrevitalisierung Am 25.04.2008 findet durch die LAG Mainsteigerwald eine Veranstaltung zur Ortskernrevitalisierung statt. Wer Interesse hat, möchte sich bitte beim Bürgermeister melden. Ende des öffentlichen Teils. Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an. 16