Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum für Wohngeld

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Transkript:

Kreisverwaltung Neuwied / Wohngeldbehörde Stand: 23.06.2016 Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum für Wohngeld Nach 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Hilfebedürftigkeit liegt nicht vor, wenn Sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Die Pflicht zur Erteilung von Auskünften betreffend Einkommen und Vermögen der Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft ergibt sich aus 60 SGB I. Das monatlich zu berücksichtigende Buttoeinkommen ermittelt sich ab dem 01.01.2009 grundsätzlich nach den im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Betriebseinnahmen, abzüglich der zu erwartenden notwendigen Betriebsausgaben, wenn sie den Lebensumständen während des Bezuges von Wohngeldleistungen entsprechen, geteilt durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sind zunächst zu schätzen. Auf Grund dieser Schätzung wird über die Wohngeldleistung nur mit einem ggf. verkürzten Bewilligungszeitraum von dann bis zum Jahresende entschieden. Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Bewilligungszeitraumes nachweisen. Andernfalls kann die Wohngeldbehörde den Wohngeldbescheid von Amts wegen nach 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz überprüfen und weitergehende Schritte bis zur vollständigen Erstattung der erhaltenden Leistungen vornehmen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft i.s.d. EStG erzielten Einnahmen, die im beantragten Bewilligungszeitraum für Wohngeld voraussichtlich zufließen werden (Prognose). Steuerrechtliche Regelungen bzgl. der Einnahmeerklärung für ein abgelaufenes Kalender- / Wirtschaftshr finden keine Anwendung. Wird die selbständige Erwerbstätigkeit nur in einem Teil des Bewilligungszeitraumes ausgeübt, z.b. weil die Tätigkeit voraussichtlich beendet wird oder erst im Laufe des beantragten Bewilligungszeitraumes aufgenommen wird, wird das Einkommen aus dieser Tätigkeit nur für diesen Zeitraum wohngeldrechtlich berechnet und berücksichtigt. Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Wohngeldbewilligungszeitraum voraussichtlich zu leistenden notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. (Keine Abschreibung / keine pauschalen Abzüge). Steuern auf das Einkommen, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, KFZ-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein privates Kraftfahrzeug, gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung, ggf. Beiträge zur Krankheitsund Altersvorsorge, Beiträge zur Riester Rente, Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort. Soweit Ihnen derartige Aufwendungen entstehen, geben Sie diese bitte auf einem formlosen Beiblatt zum Antrag auf Wohngeld an. Grundsätzlich sind die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben von den Bruttoeinnahmen abzusetzen. Die Kosten für Betriebs KFZ (Versicherung, Steuer, Betriebsstoffe) sind ebenfalls in tatsächlicher Höhe als Ausgaben abzusetzen. Wird hingegen ein privates Kraftfahrzeug für ausschließlich betriebliche Fahrten benutzt, können die Kosten mit 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer pauschaliert abgesetzt werden. Bitte Folgeseite beachten

Wird ein betriebliches Kraftfahrzeug privat genutzt, sind die Betriebsausgaben um 0,10 Euro für jeden privat gefahrenen Kilometer zu mindern. Ist kein separater betrieblicher Telefonanschluss vorhanden, können die Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen je zur Hälfte dem betrieblichen und privaten Bereich zugeordnet werden, wenn die Anteile nicht anders ermittelt werden können. Ausgaben werden jedoch nicht abgesetzt, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Wohngeld entsprechen, die Ausgaben als wirtschaftlich nicht angemessen sind. Bei Betrieben oder Tätigkeiten, deren Eigenart eine hresbezogene Betrachtung erfordert, ist auch solches Einkommen ergänzend zu berücksichtigten, das in der Saisonzeit oberhalb der Bedarfsgrenze zur Verfügung stand, also bei jährlicher Berechnung zu berücksichtigen wäre. Dies ist bei Betrieben der Fall, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen zu verzeichnen sind; z.b. typische Saisonbetriebe wie Strandkorbvermieter, Eisdielenbetreiber, Skiliftbetreiber, Kioskinhaber an Sommer- oder Winterausflugszielen u. ä.. Die Regelung findet auch bei nicht üblicherweise saisonabhängigen Tätigkeiten Anwendung. Beispiel: (Künstler mit unregelmäßigem Verkauf von Kunstwerken, Dozenten an Volkshochschulen u. ä.) Ist demnach eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt, ist in die Berechnung des Einkommens auch Einkommen einzubeziehen, das innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt wurde. Der Selbständige wird von der Wohngeldbehörde schriftlich darauf hingewiesen, wenn die jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt ist. Der Selbständige muss dann wenn möglich während der Saison Rücklagen bilden. Verfahren Nach Antragstellung ist zunächst Ihr voraussichtliches Einkommen im Bewilligungszeitraum festzustellen. Dazu ist von Ihnen der Vordruck über die Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit abzugeben. Ihre Angaben über das voraussichtliche Einkommen sind soweit wie möglich zu plausibilisieren. Dies kann wie folgt geschehen: Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der vergangenen sechs Monate. Einnahme- / Überschuss Rechnung für das vorangegangene Kalenderhr oder aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen. Ggf. kann die Wohngeldbehörde die Berechnung des Einkommens im vorangegangenen Bewilligungszeitraum als Anhaltspunkt nehmen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes wird ggf. neu über den Leistungsanspruch entschieden. Hierzu ist von Ihnen ggf. erneut der Vordruck Prognoseerklärung über das zu erwartenden Einkommen einschließlich der Anlage auszufüllen und die Einnahmen und Ausgaben für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum nachzuweisen. Das ggf. zu viel gezahlte Wohngeld wird von Ihnen zurückgefordert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Wohngeldbehörde

Stand: 23.06.2016 Kreisverwaltung Neuwied -Wohngeldbehörde Aktenzeichen: Antragsteller/in: Anlage zum Antrag auf Wohngeld vom: Selbstauskunft für Gewerbetreibende & Selbständige i.s.d. EStG Antragstellerin bzw. Antragsteller für Wohngeld Angaben zur Person und deren Tätigkeit 1. Name des Haushaltsmitgliedes, das die selbständige Tätigkeit ausübt Name: Vorname:. Geburtsdatum: /../. 2. Art der selbständigen Tätigkeit (genaue Bezeichnung) Gewerbetreibender: z.b. Einzelhändler, Kurierfahrer, Gastronom Freiberufler: z.b. Journalist, Lehrkraft, wissenschaftliche Dienstleistung Land- und Forstwirtschaft i.s.d. ESTG genaue Bezeichnung:. 3. Seit wann wird die selbständige Tätigkeit ausgeübt? (Bei Ausübung eines Gewerbes bitte Gewerbeanmeldung vorlegen). 4. Welche Rechtsform/en hat/haben die Unternehmung/en? (z.b. GmbH, OHG, KG)? Bitte entsprechende/n Verträge/Vertrag vorlegen 5. Wo befindet/n sich die Betriebsstätte/die Betriebsstätten bzw. der Geschäftsraum / die Geschäftsräume? 6. Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn? (Bitte ankreuzen und entsprechende Nachweise beifügen).. Erstellen Sie eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustberechnung. 4 Abs. 1 EStG? Einnahmeüberschussberechnung. 4 Abs. 3 EStG?.. Bitte Folgeseite beachten

7. Von wem wird die Einkommenssteuererklärung erstellt? Name: Anschrift:. 8. Arbeiten auch Haushaltsmitglieder in Ihrer/n Unternehmung/en? Wenn, füllen Sie bitte entsprechende/n Verdienstbescheinigung/ en aus und bei geringfügig beschäftigten Personen Name: Vorname:. Name: Vorname:. 9. Werden Investitionsabzugsbeträge bzw. Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner u. mittlerer Betriebe nach 7g EStG geltend gemacht? Wenn, für welchen Gegenstand und in welcher Höhe jährlich)? EURO 10. Werden höchstmögliche Absetzungen für Abnutzung (Afa) nach 7 EStG in Anspruch genommen? (Beachte 14 (2) Nr. 16 WoGG) Wenn, für welchen Gegenstand und in welcher Höhe (jährlich)..euro 11. Tätigen Sie Privatentnahmen bzw. Einlagen? (Bitte geeignete Unterlagen vorlegen, wie Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmeüberschussrechnung oder sonstige Nachweise) von / bis Wenn, in welchem Zeitraum? und in welcher Höhe? EURO 12. Haben Sie eine Lebensversicherung/Rentenversicherung abgeschlossen? Wenn, in welcher Höhe (Nachweisführung der mtl. Beiträge) EURO 13. Wie sind Sie krankenversichert? Selbstversichert bei mtl. Beitrag.EURO Familienversichert über

Stand: 23.06.2016 14. Entrichten Sie Einkommensteuer? (nicht gemeint ist die Umsatzsteuer) 15. Haben Sie sich von der Erhebung der Umsatzsteuer befreien lassen? ( Anwendung der Kleinunternehmerregelung i.s.d. 19 UStG, wenn der Umsatz zzgl. Steuern im lfd. Kalenderhr nicht größer als 50.000 Euro und im vorangegangenen Kalenderhr der Umsatz zzgl. Steuern nicht größer als 17.500 Euro ist) 16. Wie hoch war Ihr Gewinn bzw. Verlust im Kalender- bzw. Wirtschaftshr? vom: TT/MM/JJ.. bis: TT/MM/JJ EURO Gewinn vom: TT/MM/JJ.. bis: TT/MM/JJ EURO Verlust Betriebseinnahmen lt. Anlage zzgl. Privatentnahmen lt. Anlage abzgl. Einlage lt. Anlage Zwischensumme: abzgl. Betriebsausgaben lt. Anlage abzgl. Investitionsabzugsbeträge lt. Anlage abzgl. Sonderausgaben lt. Anlage Zwischensumme: abzgl. Absetzung für Absetzungen lt. Anlage abzgl. Absetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter GEWINN: Betrag in EURO 17. Bitte geben Sie eine Gewinnprognose für Ihr Unternahmen / Geschäft in EURO a.) ab dem Antragsmonat für die nächsten 12 Monate b.) für den von Ihnen beantragten Bewilligungszeitraum ab. c.) in Ihrem steuerlichen / betrieblichen Wirtschaftshr Gewinn Verlust zu a) zu b) zu c) i. H. v..euro (Nähere Erläuterungen und detaillierte Darstellung bitte auf einem gesonderten Blatt vornehmen) 18. Ich füge folgende Unterlagen dieser Selbstauskunft bei: Gewerbeanmeldung letzter Umsatzsteuerbescheid Gewinn- und Verlustrechnung vorletzter Umsatzsteuerbescheid Einnahme- Überschussrechnung letzter Einkommenssteuerbescheid Bilanz vorletzter Einkommenssteuerbescheid Nachweis Krankenversicherung letzte Umsatzsteuervoranmeldung Nachweis Rentenversicherung letzte Einkommenssteuererklärung Nachweis Lebensversicherung Einkommensprognose (siehe Formblatt) Verdienstbescheinigung(en) Anlage zur Einkommensprognose Bitte Folgeseite beachten

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss nach 60 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind. Nach 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WoGG (Wohngeldgesetz) sind alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verpflichtet der Wohngeldbehörde Auskunft über ihre für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse zu geben. Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) über den Antrag zu entscheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können. Verstöße gegen die Auskunftspflicht können nach 37 WoGG mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden. Ich versichere, dass alle Angaben auch die der Anlagen richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass bei unrichtig gemachten Angaben, 1. ein evtl. gezahltes Wohngeld von mir ganz oder teilweise zurück zu zahlen ist und 2. eine Anzeige wegen Betruges gem. 263 StGB gegen mich gestellt werden kann. Ort, Datum. Unterschrift.

Stand: 23.06.2016 Kreisverwaltung Neuwied Aktenzeichen: 138000/ -Wohngeldbehörde Antragsteller/in: Anlage zum Antrag auf Wohngeld vom: Prognoseerklärung über das zu erwartende Einkommen aus selbständiger Tätigkeit i.s.d. EStG in den nächsten zwölf Monaten zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde Auskunftspflicht nach 23 WoGG, Mitwirkungspflicht nach 60 SGB I Personen mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft i.s.d. ESTG Name: Vorname:. Geburtsdatum: /../. Zeitraum, für den Sie Wohngeld beantragen (Bei Erstantrag oder Weitergewährung: Ab dem Monat der Antragstellung zzgl. 11 Monate) von.. bis... Allgemeine Daten zur selbständigen Tätigkeit Gewerbeart bzw. Tätigkeit Beginn, ggf. Ende der Tätigkeit Betriebssitz (Straße, Ort) :.. : : Angaben zum Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit (Grundlage sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im oben genannten Zeitraum) Voraussichtliche Einnahmen im oben genannten gesamten Zeitraum : Euro Voraussichtliche Ausgaben im oben genannten gesamten Zeitraum : Euro Zuwendungen / Darlehn / Fördergelder (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Haben Sie einen Gründungszuschuss beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen? Wenn, bei der Agentur für Arbeit: ggf. beantragt am:.. für die Zeit ab:. Beziehen Sie einen Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss? Wenn, Art der Zuwendung:.. durch die Agentur für Arbeit:.. in Höhe von :... Euro / monatlich Angaben zu den Betriebsräumen Wird die Miet- / Eigentumswohnung / das Eigenheim (auch nur teilweise) für Ihre selbständige Tätigkeit gewerblich genutzt? Wenn, geben Sie bitte an, wie viele Quadratmeter auf die gewerblich genutzten Räume entfallen. Anzahl der gewerblich genutzten Räume:. mit insgesamt qm Bitte Folgeseite beachten

Weitere Aufwendungen im oben genannten Zeitraum, die nicht Betriebsausgaben sind Leisten Sie Einkommensteuervorauszahlungen? Wenn, am:.. in Höhe von. Euro Wenn, am:.. in Höhe von. Euro Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Änderungen der Einkommenshöhe oder der Aufwendungen werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen und entsprechende Nachweise vorlegen. Die Hinweise zur Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum habe ich erhalten und kenne deren Inhalt.. Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers / Ort, Datum Unterschrift des Selbständigen