Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. (Stand: 7. April 2016) Plangebiet

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Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:

Transkript:

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer (Stand: 7. April 2016) Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer Plangebiet Das ca. 4.600 m² große Plangebiet wird im Westen durch die Straße Horemer begrenzt. Im Norden und Westen schließen unbebaute Flächen an, die später als Technologiepark genutzt werden sollen, und die ihrerseits durch den Nordring und die Waldhäuser Straße begrenzt sind. Im Süden befindet sich zwischen dem Plangebiet und dem Kinderhaus Horemer eine Fläche, die freigehalten werden soll. Falls eine Erweiterung des Kinderhauses nötig wird, könnte dies dort geschehen. Planerische Rahmenbedingungen Bebauung und Nutzung Das Plangebiet ist derzeit unbebaut. Es liegt im städtebaulichen Entwicklungsbereich obere Viehweide und ist dort als Baufläche für einen Technologiepark vorgesehen. Das Entwicklungsziel beinhaltet auch Wohnflächen für am Technologiepark Beschäftigte, beispielsweise in Form von Boardinghäusern. Ziel ist es daher, dort Investoren zu finden, die als Nachfolgenutzung der jetzt notwendigen Nutzung Wohnformen anbieten, die dem Entwicklungsziel entsprechen. Das Plangebiet soll zwischen der kleinkörnigen, ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung im Horemer und den hohen und ausgedehnten Forschungsgebäuden östlich der Waldhäuser Straße vermitteln. Planerisch sind daher drei bis vier Vollgeschosse vorgesehen, eine Körnung mit Baufeldern von ca. 400 m² Grundfläche und großzügige, als Hausgärten nutzbare Grünflächen zwischen den Baufeldern. Am Standort sollen nach derzeitigem Stand 100 bis 200 geflüchtete Menschen untergebracht werden. Verkehr und Erschließung Das Plangebiet ist über die Straße Horemer an den Nordring angebunden. Die für die jetzige Nutzung der Gebäude baurechtlich erforderlichen Stellplätze werden provisorisch als offene Stellplätze zwischen dem Plangebiet und dem Nordring untergebracht. Im Rahmen der Erstellung weiterer Technologiegebäude auf der Fläche östlich des Plangebiets sollen dadurch notwendige Stellplätze in einem Parkhaus untergebracht werden. Sobald dieses errichtet wird, sollen die offenen Stellplätze zurückgebaut werden und der Stellplatznachweis im Parkhaus erfolgen. Fußläufig ist das Gebiet über einen neu geplanten Fußweg und über im Zusammenhang mit der Entwicklung des Technologieparks entstehende neue Wege an Grün- und Erholungsräume östlich und südlich des Technologieparks angeschlossen. Dieser Fußweg führt auch auf kurzem Wege zu Bushaltestellen in der Waldhäuser Straße oder der neuen Erschließungsstraße im Technologiepark. Um die Führung der Regionalstadtbahn auf der als Variante diskutierten Trasse durch den Technologiepark möglich zu halten, sind die dafür notwendigen Flächen von einer Überbauung frei gehalten. Auch eine vom Verband Pro Region Stadtbahn vorgeschlagene Trasse östlich der neuen Gebäude bleibt möglich, weil die Grundstücke dort bei der Stadt verbleiben.

Energiekonzept In der Straße Horemer liegt eine Gasleitung, im Nordring aber auch Fernwärme. Mit den SWT wird derzeit abgestimmt, ob die geplanten Gebäude mit Fernwärme versorgt werden können. Grün und Freiraum Ziel des Plankonzepts ist eine räumliche Fassung der heute nur einseitig bebauten Straße Horemer. Aus diesem Grund sollen die Gebäude bis auf 3 m an die Straße herangerückt werden und in den Freiräumen zwischen den Gebäuden sollen den Straßenraum fassende Bäume gepflanzt werden. Mit dem in diesem Zusammenhang mitgeplanten Fußweg von der Straße Horemer zur neuen Erschließungsstraße im Technologiepark soll die Anbindung auch der bestehenden Bebauung an Bushaltestellen und Grünräume verbessert werden. Planungsrecht Das Plangebiet ist im Geltungsbereich des Bebauungsplan 328 Horemer aus dem Jahr 1972. Dort ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen und Spielflächen mit zugehörigen Stellflächen festgesetzt. Im neuen Bebauungsplan soll entweder Sondergebiet oder Mischgebiet festgesetzt werden, um damit die Entwicklungsziele der Entwicklungssatzung erreichen zu können: Eines der Entwicklungsziele ist die Ansiedlung von Boardinghäusern oder anderen Wohnformen, die der Versorgung der im Technologiepark arbeitenden Menschen mit Wohnungen dienen soll. Erstes Ziel der Verwaltung ist daher eine Nachfolgenutzung der Gebäude, nachdem sie für geflüchtete Menschen nicht mehr benötigt werden, als Boardinghäuser. Gelingt im Rahmen der Vermarktung die Ansiedlung solcher Konzepte soll die Fläche als Sondergebiet Technologiepark mit entsprechender textlicher Präzisierung ausgewiesen werden. Sollten keine Angebote von Kaufinteressenten dafür vorgelegt werden, sollen die Häuser mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss versehen werden. Im Technologiepark und im angrenzenden Max-Planck-Campus sind viele Arbeitsplätze vorhanden, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass hieraus ein Bedarf an unterschiedlichsten Dienstleistungen erwächst, der in den Erdgeschossen der neuen Gebäude gedeckt werden soll. Ergibt die Vermarkung diese Lösung, soll im Bebauungsplan Mischgebiet ausgewiesen werden. Beide Varianten schränken Nutzungen im verbleibenden Teil des Horemers als Technologiepark nicht ein. Liegenschaften Die meisten Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Lediglich das Grundstück Flurstück Nr. 6960 ist noch in Privatbesitz. Bis zur Sitzung des Planungsausschusses sollen mit den Eigentümern Gespräche geführt werden, in denen die Verkaufsbereitschaft geklärt werden soll. Gelingt ein Ankauf nicht, wird das nördlichste der vier geplanten Gebäude aus der Vermarktung und aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Die Baugrundstücke sollen grundsätzlich veräußert werden. Etwaige Erschließungsbeiträge übernimmt die Stadt, eine Abwassernachveranlagung fällt im üblichen Maße an. Umweltbelange Planerische Vorgaben Nachfolgend werden die Aussagen von übergeordneten Fachplänen aufgeführt und die Art und Weise, wie diese Vorgaben im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollen. Ziele / Aussagen Berücksichtigung Regionalplan Neckar-Alb 2013 Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet keine Änderung erforderlich Flächennutzungsplan Sonderbaufläche Wissenschafts- und Berichtigung im Nachgang zum Technologiepark Bebauungsplanverfahren Landschaftsplan Bestand: Grünland und Streuobst Berücksichtigung bei der Konzeption von Ausgleichsmaßnahmen Schutzgebiete Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erste Einschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung und weiterer Untersuchungsbedarf.

Umweltbelange Mögliche Auswirkung Vermeidung (V) / Kompensation (K) Weitere Untersuchungen? (Bestandsanalyse) Schutzgut Meschen Angrenzender Technologiepark Einwirkungen durch Gewerbelärm sind zu erwarten Lärmschutzmaßnahmen Lärmgutachten in Bearbeitung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfal Biotopstruktur: ggf. Verlust von hochwertigen alter Streuobstbestand Biotopstrukturen Eingrünung mit Bäumen und Sträuchern (K) ggfs. Artenschutzmaßnahmen (V, K) ggfs. weitere, noch zu konkretisierende Ausgleichsmaßnahmen (K) Habitat-potentialanalyse, artenschutz- rechtliche Untersuchungen in Bearbeitung Bodenwertigkeit: hochwertige Bodenfunktionen vorhanden (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter und Puffer) Altlasten: keine verzeichnet Kampfmittel: keine bekannt, Freigabe steht noch aus Neuversiegelung und Verdichtung von überwiegend hochwertigen Böden Reduzierung der Versiegelung und Verdichtung auf das zwingend erforderliche Maß (V) ggfs. weitere, noch zu konkretisierende Ausgleichsmaßnahmen (K) keine Schutzgut Wasser Grundwasser / hydrogeologische Einheit: Mittel- und Unterjura (GWG) Oberflächengewässer: nicht vorhanden Hochwasser: nicht relevant keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten Niederschlagswasserversickerung (V) Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (V) Reduzierung der Versiegelung auf das zwingend erforderliche Maß (V) keine Schutzgut Klima und Luft Freilandklimatop, Verlust klimaaktiver Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftstrom Belüftungsfunktion des Kalt- Freiflächen Horemer/Obere Viehweide werden (Klimagutachten luftstromes kann erhalten Obere Viehweide, 2015) Reduzierung der Versiegelung auf das zwingend erforderliche Maß (V) Begrünungsmaßnahmen (K)

Umweltbelange Mögliche Auswirkung Vermeidung (V) / Kompensation (K) Weitere Untersuchungen? (Bestandsanalyse) Schutzgut Landschaft / landschaftsbezogene Erholung Ausläufer der freien Landschaft (Käsenbachtal), südl. Bereich bereits versiegelt durch Parkplatz keine direkte Naherholung im Gebiet (keine Wegeverbindungen oder sonst. Einrichtungen) keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplante Bebauung Schaffung einer landschaftsgerechten Randeingrünung (K) Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Auf dem Horemer ist Verlust der historischen die historische Landnutzungsform Landnutzungsform Wölbäcker noch erkennbar Wechselwirkungen zwischen den o. g. Schutzgütern s. o. Schutzgüter keine zusätzlichen negativen Einwirkungen auf Wechselwirkungen zu erwarten Eingriffe in Natur und Landschaft Durch Vermeidung und Minimierung sollen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst gering gehalten werden. Da bereits Baurecht besteht, ist nicht mit der Erforderlichkeit von Kompensationsmaßnahmen zu rechnen.

H:\Formular\021\Projektblätter mit Plan/Projektblatt_05_Horemer_2016