Werbungskostenabzug für Berufskleidung



Ähnliche Dokumente
BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

# Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Erntezeit: Unterkunft und Verpflegungsleistungen

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten Deutscher Bundestag WD /16

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

IHK-Steuerforum am Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

Die 5 besten Steuertipps

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Kinderbetreuungskosten. ab Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor:

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Das neue Reisekostenrecht 2014

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., und

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

Reisekosten-Reform (Teil 1)

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss Gebührenberechnung GBS

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem

Sonderbeitrag ab

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Betriebliche Altersvorsorge

copyright by Harald Heintze 1

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org,

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Neuerungen 37b EStG BMF

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Berufungsentscheidung

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Informationsbrief zum 3. November 2009

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die richtige Rechtsform im Handwerk

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 S /3 St32

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

3. Sitzung. am 29. August der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

Was ist clevere Altersvorsorge?

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Innovative Lösungen rund ums Auto.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str Nauen Tel.

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem

Transkript:

STEUER NEWS HERBST 2014 wellphoto - Fotolia.com Telearbeitsplatz: Voraussetzungen für Werbungskostenabzug Mehr dazu auf Seite 2. Businesskleidung ist keine typische Berufskleidung Werbungskostenabzug für Berufskleidung Typische Berufskleidung Aufwendungen für typische Berufskleidung sind als Werbungskosten abziehbar ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz-EStG). Zur typischen Berufskleidung zählt die Finanzverwaltung u.a. Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer z.b. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung (durch Firmenlogo usw.) objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (R 3.31 der Lohnsteuer-Richtlinien 2014). Der Bundesfinanzhof hat 2013 entschieden, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung keine Werbungskosten darstellen (Urt. v. 13.11.2013, VI B 40/13). Bürgerliche Kleidung Zur bürgerlichen Kleidung zählt auch die Businesskleidung wie Anzüge, Hemden und Schuhe. Diesbezügliche Aufwendungen können nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg (Urt. v. 26.03.2014, 6 K 231/12) nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden. Vergeblich geklagt hat ein angestellter Rechtsanwalt. Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung u. a. damit, dass eine private Nutzungsmöglichkeit der Kleidung nicht so gut wie ausgeschlossen ist. Ebenso wenig als Werbungskosten abziehbar sind Aufwendungen eines Croupiers für einen schwarzen Anzug (FG Baden-Württemberg v. 31.01.2006, 4 K 448/01). Dienstanweisung Selbst eine vom Arbeitgeber per Dienstanweisung vorgeschriebene Kleidung stellt keine typische Berufskleidung dar. Der Bundesfinanzhof hat 1996 entschieden, dass ein zur bürgerlichen Kleidung gehörendes Kleidungsstück nicht dadurch zur typischen Berufskleidung wird, weil es nach der Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Dienstbekleidung zählt und ein Dienstabzeichen aufgenäht ist. Geklagt hat ein Forstamtsleiter, der sich einen Lodenmantel anschaffte und die Kosten als Werbungskosten geltend machen wollte. Selbst mit dem Dienstabzeichen sei die private Nutzung nicht nahezu ausgeschlossen (Urt. v. 19.01.1996, VI R 73/94). www.tlc.ag info@tlc.ag T: Hamburg +49 (0)40 / 300 66 88 0 T: Berlin +49 (0)30 / 726 188 460 T: Brandenburg +49 (0)3366 / 15 25-0

2 HERBST 2014 VERDECKTE EINLAGEN Lässt sich der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die vertraglichen Gehaltsbestandteile nicht nur später auszahlen, sondern verzichtet er letztlich darauf, liegt eine verdeckte Einlage vor. Als verdeckte Einlage gelten Zuwendungen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die nicht auf gesellschaftsvertraglichen Regelungen basieren. Verdeckte Einlagen dürfen sich nicht auf den Gewinn der Gesellschaft auswirken und müssen außerhalb der Bilanz korrigiert werden. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer erhöhen sie die Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Ob der Geschäftsführer für den Gehaltsverzicht Lohnsteuern zahlen muss, hängt davon ab, ob er nach Anspruchsentstehung verzichtet oder davor. Verzichtet er nach Anspruchsentstehung, besteht Lohnsteuerpflicht. Im anderen Fall nicht (vgl. H 40 der Körperschaftsteuerrichtlinien). GEHALTSBESTAND- TEILE EINES GMBH- GESELLSCHAFTER- GESCHÄFTSFÜHRERS ZUFLUSSFIKTION Nicht selten lässt sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Teile seiner im Anstellungsvertrag vereinbarten Geschäftsführergehälter nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen. Das heißt nicht, dass der Geschäftsführer darauf keine Lohnsteuern zahlen müsste. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung in diesen Fällen eine Zuflussfiktion bejaht, und zwar bereits mit Fälligkeit der Gehaltsteile. Die Finanzverwaltung ist in dem neuen Schreiben vom 12.05.2014 (IV C 2 - S 2743/12/10001) der Auffassung des BFH gefolgt. Unerheblich für die Zuflussfiktion ist dabei, ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat. BFH verneint den Werbungskostenabzug Werbungskosten für häuslichen Telearbeitsplatz Der Fall Ein Beamter hatte mit seinem Dienstherrn vereinbart, an regelmäßigen Wochenarbeitstagen zu Hause zu arbeiten. Der Dienstherr richtete einen sogenannten Telearbeitsplatz ein. Die Kosten für Heizung, Strom und das Mobiliar trug der Steuerpflichtige. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung dieser Kosten (509 ) als Werbungskosten ab. Das erstinstanzliche Finanzgericht sprach dem Steuerpflichtigen den Werbungskostenabzug zu (FG Rheinland Pfalz, Urt. v. 19.01.2012, 4 K 1270/09). Das Urteil Der Bundesfinanzhof folgte hingegen der Auffassung der Finanzverwaltung und lehnte den Werbungskostenabzug ab. Der Telearbeitsplatz wird büromäßig genutzt und dient der Erledigung gedanklicher, schriftlicher und verwaltungstechnischer Arbeiten, so der BFH. Scheinrenditen aus Schneeballsystemen Schneeballsysteme wellphoto - Fotolia.com Der Werbungskostenabzug scheiterte in erster Linie daran, dass der Arbeitgeber des Klägers nicht bestätigen konnte, dass dem Steuerpflichtigen sein Büro an den Heimarbeitstagen nicht zur Verfügung steht (Urt. v. 26.02.2014, VI R 40/12). Arbeitsplatz-Auslagerungen Das aktuelle Urteil zeigt aber auch, dass ein Werbungskostenabzug in jenen Fällen nicht ausgeschlossen ist, in denen dem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber für die Zeit der Nutzung des Telearbeitsplatzes nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Gerade in Fällen, in denen der Arbeitgeber Arbeitsplätze ganz oder teilweise in den häuslichen Bereich seiner Mitarbeiter verlagert, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der in der Privatwohnung unterhaltene Arbeitsplatz einem der Abzugsbeschränkung unterliegenden häuslichen Arbeitszimmer entspricht. Geprellte Anleger, die einem Anlagebetrüger aufgesessen sind, der ein Schneeballsystem betreibt, müssen ihre sogenannten Scheinrenditen versteuern. Eine Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die vom Anleger angeforderten Ausschüttungen auf sein Verlangen hätten ausgezahlt werden können. Unbedeutend ist, ob der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern. Im Streitfall hatte das Finanzamt nicht tatsächlich ausgezahlte, sondern auf Drängen des Betrügers wiederangelegte Erträge der Besteuerung unterworfen (BFH, Urt. vom 11.02.2014, VIII R 25/12).

HERBST 2014 3 Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen und privaten Nutzung Steuerliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen Steuervergünstigung Die private Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist seit dem Veranlagungszeitraum 2013 steuerbegünstigt. Die Begünstigung besteht darin, dass die für die Berechnung der steuerpflichtigen privaten Nutzungsentnahme maßgeblichen Anschaffungskosten um die Mehrkosten für das Batteriesystem zu kürzen sind. Neues BMF-Schreiben Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen BMF-Schreiben v. 05.06.2014, IV C 6 S 2177/13/10002 Details zu den Steuervergünstigungen erläutert. Danach gilt bei: Anwendung der 1 %-Methode Die Mehrkosten für das Batteriesystem können von dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung (der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Entnahmewertes für die Privatnutzung) abgezogen werden. Der Abzug ist allerdings nicht in Höhe der Gesamtkosten zulässig, sondern nur bis zur Höhe eines von der Batteriekapazität abhängigen Minderungsbetrages. Dieser beträgt beispielsweise bei Anschaffung eines solchen Fahrzeugs in 2014 450 je Kilowattstunde Batteriekapazität, höchstens jedoch 9.500. Der Minderungsbetrag verringert sich jedes Jahr um 50 je Kilowattstunde. Er beträgt im Jahr 2022 (dem letzten Jahr der Steuerförderung) noch 50 für eine Kilowattstunde Batteriekapazität. Führung eines Fahrtenbuches Die Mehrkosten für das Batteriesystem können für die Ermittlung der Gesamtkosten bzw. bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils von der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) des Fahrzeuges abgezogen werden. Die Minderungsbeträge entsprechen jenen, die bei Anwendung der 1 %-Methode zum Abzug kommen. Beträgt beispielsweise der Listenpreis des Fahrzeugs mit einer Batterieleistung von 10 Kilowattstunden 40.000, mindert sich die AfA- Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils um 4.500 (450x10) auf 35.500. Daraus ergibt wellphoto - Fotolia.com sich eine AfA pro Jahr (Nutzungsdauer 6 Jahre) von 5.916,66. Hinzu kommen Aufwendungen für Strom (890 ) und Versicherung (1.000 ). Die Summe der geminderten Gesamtaufwendungen beträgt demnach 7.806,66. Der steuerpflichtige private Nutzungsanteil beträgt bei einer Privatnutzung gemäß Fahrtenbuch von 20 % 1.561,33. Die steuerliche Abschreibung des Fahrzeuges im Betrieb ist von der Minderung der AfA- Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Gesamtkosten und des privaten Nutzungsanteils unberührt. Anwendungszeitraum Die Steuervergünstigungen gelten für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die ab dem 01.01.2013 und bis zum 31.12.2022 angeschafft worden sind. FORDERUNGEN RICHTIG ABSCHREIBEN FORDERUNGEN Forderungen stellen Aktiva dar, die allerdings nur soviel wert sind, als der Schuldner an Bonität besitzt. Fällt der Schuldner ganz oder teilweise aus, kann auch das Finanzamt durch geschickte Forderungsabschreibung an dem Verlust beteiligt werden. ABSTUFUNGSSCHRITTE Treten Zweifel an der Bonität eines Schuldners auf, sind die Forderungen in einer ersten Stufe als dubiose Forderungen umzubuchen. Die Umbuchung ist auch dann vorzunehmen, wenn nicht ganz ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner doch noch zahlt. EINZELABSCHREIBUNG Ist für eine bestimmte Forderung aus dem laufenden Geschäftsjahr das Ausfallrisiko festgestellt, ist die Forderung ganz oder teilweise abzuschreiben. Abzuschreiben ist dabei jeweils der Nettobetrag der Forderung; die Umsatzsteuer ist gesondert zu berichtigen. Zahlt der Schuldner im Laufe der nächsten Geschäftsjahre einen Teilbetrag, der geringer ist als der ursprünglich erwartete Geldeingang, mindert der geringere Betrag den steuerpflichtigen Gewinn in dem betreffenden Geschäftsjahr als periodenfremder Aufwand. PAUSCHALWERTBERICHTIGUNG Die Pauschalwertberichtigung ermöglicht das Abschreiben aller einwandfreien Forderungen zu einem bestimmten Prozentsatz. Der Prozentsatz ist individuell und ergibt sich nach sorgfältiger Schätzung aus der Höhe der wahrscheinlich ausfallenden Forderungen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass nicht jede einzelne Forderung zu bewerten ist. Die Berichtigung erfolgt über das Konto Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. Dieses Aufwandskonto mindert den steuerpflichtigen Gewinn für das betreffende Geschäftsjahr. Pauschal berichtigt wird hier wiederum der Nettobetrag, ohne Umsatzsteuer.

4 HERBST 2014 LEBENSVERSICHE- RUNGSREFORM- GESETZ (LVRG) VERABSCHIEDET LV-REFORMGESETZ Am 04.07.2014 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen. Es wurde am 06.08.2014 im Bundesgesetzblatt (Teil I Seite 1330ff.) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der garantierten Zusagen der Versicherungsgesellschaften für die Zukunft. GARANTIEZINS Die von den Lebensversicherern garantierte Mindestverzinsung (Garantiezins) soll ab 01.01.2015 von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt werden (Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung). Die Neuregelung betrifft ausschließlich Neuverträge. BEWERTUNGSRESERVEN Die Bewertungsreserven, die die Versicherungen für bestehende Verträge u. a. zur Sicherstellung des Garantiezinses bilden, dürfen ab 01.01.2015 nur noch insoweit auf die Versicherten verteilt werden, als ein bestimmter Sicherungsbedarf nicht unterschritten wird (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 56a Abs. 3). RISIKOÜBERSCHÜSSE Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung ( 4 Abs. 4) wird die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen mit 90 % statt bisher 75 % festgeschrieben. Risikoüberschüsse zählen neben den Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zur Überschussbeteiligung. AKTIONÄRE Schließlich sind auch die Aktionäre der Versicherungsunternehmen betroffen. Ihre Dividenden müssen künftig an den Finanzierungsbedarf des Versicherungsunternehmens für die übernommenen Garantieleistungen angepasst werden. Kein Steuerabzug von Aufwendungen für Zwecke der Unterhaltung oder Repräsentation Aufwendungen für Herrenabende Kosten der privaten Lebensführung Ein Betriebsausgabenabzug ist per Gesetz für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und ähnliche Zwecke ausgeschlossen ( 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes EStG). Dazu zählen auch damit zusammenhängende Aufwendungen für Bewirtungen. Auf dieser Rechtsgrundlage stützte sich das Finanzgericht Düsseldorf. In dem aktuellen Fall ging es um den Steuerabzug von Aufwendungen für Herrenabende (FG Düsseldorf v. 19.11.2013, 10 K 2346/11 F, veröffentlicht am 15.07.2014). Herrenabende Solche Veranstaltungen führte der Partner einer Rechtsanwaltskanzlei in seinem privaten Garten durch. Eingeladen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 2015: Ausnahmeregelungen Kirchensteuerabzug Ab 2015 muss die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden direkt von der Kapitalerträge auszahlenden Stelle einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt werden. Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten fragen die Religionszugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Ausnahmekatalog Denis Junker - Fotolia.com waren neben Mandanten auch Persönlichkeiten aus der Politik, Verwaltung sowie diverse Geschäftspartner. Die Veranstaltung wurde zur Pflege geschäftlicher Kontakte veranlasst. Diese Argumentation war dem Finanzamt und auch dem Finanzgericht nicht ausreichend. Keine betriebliche Veranlassung Der Betriebsausgabenabzug scheiterte daran, dass die Herrenabende keine Informationsveranstaltung über ein juristisches Thema beinhalteten, sondern den Zweck der Unterhaltung und Repräsentation verfolgten. Der Rechtsanwalt hatte Zelt und Bühne aufbauen lassen. Das genügte den Richtern, einen Zusammenhang mit der privaten Lebensführung der begünstigten Geschäftsfreunde nicht ganz auszuschließen. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen. Unter anderem kann die Registrierung und Abfrage zunächst unterbleiben bei Ein-Mann- GmbHs, wenn der Alleingesellschafter- Geschäftsführer konfessionslos ist. Tritt der Gesellschaft eine zweite Person bei, ist die Abfrage allerdings durchzuführen. Von Abfragen kann auch abgesehen werden, wenn eine Ausschüttung mit Sicherheit auszuschließen ist. Weitere Ausnahmen vgl. Fragen- Antworten-Katalog unter www.bzst.de.

HERBST 2014 5 Neuregelungen für Arbeitnehmer Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 NEUE STEUERLICHE GEBÄUDESACH- WERTE Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende April 2014 den ersten Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 (LStÄR 2015) veröffentlicht. Die wesentlichen Neuregelungen sind: Mahlzeitengestellung In R 3.13 LStÄR 2015 wird klargestellt, dass Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält, nicht steuerfrei sind. Sachbezüge Gemäß R 8.2 LStÄR 2015 sollen Arbeitnehmer bei der steuerlichen Bewertung ihrer Sachbezüge zwischen den Marktpreisen ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag und den Endpreisen des Arbeitgebers mit Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag wählen können. Geschenke und Aufmerksamkeiten Die Grenze für steuerfreie Geschenke und sonstige Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen soll zum 01.01.2015 von 40 auf 60 angehoben werden (R 19.05 Abs. 6, R 19.06 LStÄR 2015). Zu beachten ist jedoch, dass die Sachgeschenke bis 60 in die 110- -Freigrenze für Betriebsveranstaltungen einzubeziehen sind. Letztere wurde allerdings nicht erhöht. Reinigung von Berufskleidung Die Reinigung von typischer Berufskleidung zählt nicht zu den steuerlich absetzbaren Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (R 3.31 LStÄR 2015). Zukunftssicherungsleistungen Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis zu 44 monatlich z.b. in Form von Warengutscheinen oder in Form eines Job-Tickets steuerfrei zuwenden. R 8.1. Abs. 3 LStÄR 2015 stellt klar, dass die 44- -Freigrenze nicht für Zukunftssicherungsleistungen gilt. Erholungsbeihilfen Für die Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen genügt es künftig, wenn die Leistung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers gewährt wird (R 40.2 Abs. 3 LStÄR 2015). Maßgebliche Lohnsteuerabzugsmerkmale Gemäß R 39b LStÄR 2015 gelten künftig für die Lohnsteuerberechnung jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Tag, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Dies gilt sowohl beim Arbeitgeberwechsel während eines Lohnzahlungszeitraumes als auch für sonstige Bezüge, die der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden bezieht. Anwendung Die Lohnsteueränderungsrichtlinen gelten ab dem 01.01.2015. GEBÄUDEWERTERMITTLUNG Die Bewertungsverfahren für Grundbesitz und Gebäude wurden im Zuge der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts 2008 umfassend reformiert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Dieses hat 2008 gerügt, dass die steuerlichen Grundstückswerte den jeweiligen Verkehrswerten entsprechen müssen. Aus den allgemeinen Gebäudewertermittlungsverfahren ins Steuerrecht übernommen wurden daher das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Gegenüber der zivilrechtlichen Grundstücks- und Gebäudewertermittlung gibt es im Steuerrecht allerdings zahlreiche Vereinfachungsregelungen. SACHWERTVERFAHREN Der Bundesrat hat jüngst eine Neuregelung der Bestimmungen zur Ermittlung von Gebäudesachwerten vorgeschlagen (vgl. hib-meldung Nr. 327 v. 23.06.2014). Unter anderem sollen die Regelherstellungskosten an den Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt werden. alphaspirit- Fotolia.com ALTERSWERTMINDERUNG Der Gebäuderegelherstellungswert ist regelmäßig um eine Alterswertminderung zu kürzen. Diese betrug bisher maximal 60 %. Gemäß den Änderungsvorschlägen des Bundesrates soll diese auf 70 % erhöht werden.

6 HERBST 2014 INVESTITIONSAB- ZUGSBETRAG AUCH NACHTRÄGLICH BILDEN cirquedesprit - Fotolia.com INVESTITIONSABZUGSBETRAG Für die Anschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. In einem aktuellen Fall, den der 4. Senat des FG Niedersachsens zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden kann, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen. DAS URTEIL Das FG hat in dem aktuellen Urteil vom 02.04.2014 (Az. 9 K 308/12) die nachträgliche Bildung bejaht, wenn seit der tatsächlichen Anschaffung weniger als 3 Jahre vergangen sind. Allerdings hat der Senat in diesem Urteil betont, dass die Anschaffung nicht erkennbar zur Kompensation nachträglicher Einkommenserhöhungen dienen darf. In einem Urteil aus 2013 (v. 18.12.2013, 4 K 159/13) hat das FG hingegen auch die nachträgliche Inanspruchnahme nach Durchführung einer Außenprüfung zum Zweck des Ausgleichs nachträglicher Einkommenserhöhungen für zulässig erachtet. Die Finanzverwaltung lässt eine nachträgliche Bildung nach der erstmaligen Steuerfestsetzung nicht zu, soweit die Nachholung erkennbar dem Ausgleich nachträglicher Einkommenserhöhungen, z.b. nach einer Außenprüfung, dient (BMF, Schreiben v. 20.11.2013, Tz. 24). REVISION Gegen das Urteil 9 K 308/12 hat die Finanzverwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt. Auch gegen das Urteil 4 K 159/13 ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. IV R 9/14). Strafzuschlag künftig schon ab 25.000 hinterzogener Steuern Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Selbstanzeige Selbstanzeige Vom Instrument der Selbstanzeige haben in letzter Zeit insbesondere Auslandsgeldanleger regen Gebrauch gemacht. Ab dem 01.01.2015 sollen die Bedingungen für die strafbefreiende Wirkung solcher Steuernacherklärungen erheblich verschärft werden. Darauf haben sich Bundesfinanzministerium und Länder Ende April des Jahres verständigt (Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburg vom 30.04.2014). Strafzuschlag Nach aktuell geltendem Recht ist bei einem Steuerhinterziehungsvolumen von mehr als 50.000 (diese Grenze gilt pro Tat) ein Strafzuschlag in Höhe von 5 % fällig. Die Zahlung des Strafzuschlags ist Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Mit der Zahlung erwirbt der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Einstellung des Verfahrens. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle sieht nach Zahlung von der Verfolgung der Steuerstraftat ab. Künftig muss bereits Kürzeste Entfernung auch bei verkehrsrechtlichen Benutzungsverboten maßgeblich Entfernungspauschale Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Als maßgebende Entfernung gilt kraft Gesetz die kürzeste Straßenverbindung. Diese gilt auch dann, wenn sie tatsächlich für eine Hinterziehung von 25.000 bis 100.000 ein Strafzuschlag von 10 % gezahlt werden. Ab hinterzogenen Steuern in Höhe von 100.000 bis zu 1 Mio. beträgt der Zuschlag künftig 15 %. Ab 1 Mio. hinterzogener Steuern sollen 20 % Strafzuschlag fällig werden. Strafrechtliche Verjährungsfristen Grundvoraussetzung für die Erlangung von Straffreiheit ist, dass gegenüber der Finanzbehörde alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang berichtigt werden. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt nach geltendem Recht 5 Jahre; sie soll künftig auf 10 Jahre verdoppelt werden. Damit müssen künftig für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige vollständige Angaben für insgesamt 10 zurückliegende Jahre nachgeholt werden. Dieser lange Verjährungszeitraum kann angesichts des Vollständigkeitsgrundsatzes in Fällen, in denen die Auslandsbank keine Erträgnisaufstellungen mehr liefern kann, zu Problemen führen. nicht befahren werden darf, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urt. v. 24.09.2013, VI R 20/13). Im Streitfall durfte ein Mopedfahrer eine Kraftfahrstrasse nicht befahren. Die längere Umwegstrecke wurde nicht anerkannt.

HERBST 2014 7 Neue Grundsätze der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen Zuordnungsgebote und Wahlrechte beim Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze ausführen, können die gezahlte Umsatzsteuer für dem Unternehmen zuzuordnende Lieferungen und Leistungen grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Unternehmer eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung besitzt. Der Vorsteuerabzug ist außerdem nur in jenem Umfang möglich, als der Unternehmer die Lieferungen und Leistungen für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet bzw. zu verwenden beabsichtigt. Zuordnung/Verwendungsabsicht Bezieht der Unternehmer eine Lieferung oder Leistung ausschließlich für das Unternehmen, ist diese dem Unternehmen zuzuordnen (Zuordnungsgebot). Der Vorsteuerabzug kommt hier voll zum Tragen. Dient die Lieferung oder Leistung ausschließlich nichtunternehmerischen Zwecken, besteht ein Zuordnungsverbot zum Unternehmen und folglich ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung oder Leistung nur zu einem sehr geringen Teil, das heißt zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt wird. Für Lieferungen oder Leistungen, die sowohl für unternehmerische als auch für die nichtunternehmerischen Tätigkeiten bezogen werden, gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF v. 02.01.2014, IV D 2 S 7300/12/10002) folgendes: Lieferungen über vertretbare Sachen und Leistungen Bei solchen Sachen ist der Vorsteuerabzug gemäß der beabsichtigten Verwendung aufzuteilen. Einheitliche Gegenstände Nutzt der Unternehmer einen einheitlichen Gegenstand teilweise für sein Unternehmen und zum Teil nichtunternehmerisch, ist der Vorsteuerabzug anteilig auf die unternehmerische Nutzung beschränkt, wenn die nichtunternehmerische Nutzung eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ist (z. B. Nutzung für den ideellen Bereich von Vereinen). Nutzt der Unternehmer den Gegenstand teilweise everythingpossible - Fotolia.com privat (unternehmensfremd), kann er den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen (voller Vorsteuerabzug, es sei denn die Privatnutzung überwiegt zu 90 %). Er kann den Gegenstand aber auch im Privatbereich belassen (kein Vorsteuerabzug). Oder er kann den Gegenstand dem Unternehmen teilweise - nach der beabsichtigten betrieblichen Verwendung - zuordnen. Dokumentation der Zuordnungsentscheidung In jenen Fällen, in denen der Unternehmer ein Wahlrecht bezüglich der Zuordnung hat (und kein Aufteilungsgebot besteht), er dieses in der erstmöglichen Umsatzsteuer-Voranmeldung durch die Höhe des geltend gemachten Vorsteuerabzugs zu dokumentieren. SELBSTBEHALT ZUR PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG KRANKENVERSICHERUNGSBEITRÄGE ALS VORSORGEAUFWENDUNGEN Krankenkassenbeiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist der Steuerabzug auf jene Beitragsteile begrenzt, die auf Leistungen entfallen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen (Basisvorsorge). Beiträge für Zusatzleistungen (z. B. für das Einzelzimmer im Krankenhaus) sind nicht abzugsfähig. SELBSTBEHALT/EIGENLEISTUNG Privatversicherte vereinbaren zur Beitragssenkung vielfach einen Selbstbehalt in Höhe eines bestimmten Betrags. Ein Steuerpflichtiger tat dies für sich und seine beiden Töchter. Er machte die Selbstbehalte zunächst als außergewöhnliche Belastung und im Einspruchsverfahren als Sonderausgaben geltend. Einspruch und die darauffolgende Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht Köln verneinte den Sonderausgabenabzug, weil es sich bei dem Selbstbehalt nicht um Beiträge an das Versicherungsunternehmen handelte und die Selbstbehalte auch nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dienen (Urt. v. 15.08.2013, 15 K 1858 / 12). AUSGABEN DOKUMENTIEREN UND BELEGEN Der Kläger hat zwischenzeitlich beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (Az - X R 43/14). Steuerpflichtige, die privat krankenversichert sind und einen Selbstbehalt tragen müssen, sollten diesen unter Berufung auf das anhängige Verfahren als Sonderausgaben geltend machen. Der jeweilige Steuerbescheid wäre anschließend durch Einspruch offenzuhalten und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Somit sichert sich der Steuerpflichtige den Sonderausgabenabzug auf den Selbstbehalt, wenn der Bundesfinanzhof demgemäß entscheidet. Für den Fall dass der BFH die Eigenleistungen ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zulässt, sollte ein weiteres Einspruchsbegehren offengehalten werden.

STEUER 8 HERBST 2014 NEWS the rock Fotolia.com Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten Urlaubsaushilfe Kurzfristige Beschäftigung Arbeiten Schüler und Studenten während der Sommerferien für nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Dies unabhängig von der Höhe des während des Sommerjobs erzielten Arbeitsentgelts. Es fällt lediglich Lohnsteuer an. Beträgt das gesamte Jahresarbeitseinkommen aber weniger als 9.354 (Freibetrag von 8.354 zzgl. 1.000 Werbungskosten), erhält der Schüler/Student die gesamte Lohnsteuer wieder zurück. Minijob und Ferienjob Vorsicht geboten ist, wenn ein ganzjährig als Minijobber beschäftigter Schüler/Student während der Sommerferienzeit Vollzeit arbeitet. Wird in unmittelbarem Anschluss an einen Minijob beim selben Arbeitgeber eine Vollzeitstelle angetreten, nimmt die Sozialversicherung die Fortsetzung des bisherigen Dauerarbeitsverhältnisses an. Das Ergebnis ist eine volle Sozialversicherungspflicht. Zeitraum zwischen Abitur und Uni Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Studenten gelten erst ab Semesterbeginn. Arbeitet z.b. die angehende Medizinstudentin nach dem Abitur (Mai) bis Semesterbeginn (Oktober) in einer Arztpraxis für mehr als 450 / Monat, besteht Sozialversicherungspflicht. WICHTIGE ZAHLUNGSTERMINE OKTOBER 10.10.2014 Umsatzsteuer mtl. für September bzw. August mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ev. und röm.-kath. für September 13.10.2014 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. 24.10.2014 Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Einreichung Beitragsnachweis, gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist) 27.10.2014 Zusammenfassende Meldung Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Einreichung Beitragsnachweis, gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober kein Feiertag ist) 28.10.2014 Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Beitragszahlung in Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist) 29.10.2014 Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Beitragszahlung in Bundesländern, in denen der 31. Oktober kein Feiertag ist) NOVEMBER 10.11.2014 Umsatzsteuer mtl. für Oktober bzw. September mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ev. und röm.-kath. für Oktober 13.11.2014 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. 24.11.2014 Sozialversicherungsbeiträge November (Einreichung Beitragsnachweis) 25.11.2014 Zusammenfassende Meldung 26.11.2014 Sozialversicherungsbeiträge November (Beitragszahlung) DEZEMBER 10.12.2014 Umsatzsteuer mtl. für November bzw. Oktober mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ev. und röm.-kath. für November Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer. 15.12.2014 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. 19.12.2014 Sozialversicherungsbeiträge Dezember (Einreichung Beitragsnachweis) 23.12.2014 Sozialversicherungsbeiträge Dezember (Beitragszahlung) 29.12.2014 Zusammenfassende Meldung Anmerkung für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet. Stand: 23.08.2014 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: TLC AG Steuerberatungsgesellschaft Büro Berlin: Zimmerstr. 79-80 D-10117 Berlin Tel. +49 (0)30 / 726 188 460 Fax: +49 (0)30 / 726 188 469 Mail: info@tlc.ag Niederlassung Beeskow: Markt 11 D-15848 Beeskow Tel. +49 (0)3366 / 15 25-0 Fax: +49 (0)3366 / 15 25 19 Mail: beeskow@tlc.ag Niederlassung Hamburg: Große Elbstraße 47 D-22767 Hamburg Tel. +49 (0)40 / 300 668 887 Fax: +49 (0)40 / 300 668 888 Mail: info@tlc.ag www.tlc.ag; Layout und grafische Gestaltung: Atikon Marketing & Werbung GmbH, E-Mail: info@atikon.com, Internet: www.atikon.com; Grundlegende Richtung: Dieser Newsletter beinhaltet unpolitische News, die sich mit dem Steuer-, Sozial- und Wirtschaftsrecht beschäftigen. Haftungsausschluss: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und die Kanzlei von Haftung ausgeschlossen ist. Für Detailinformationen kontaktieren Sie bitte unsere Berater.