Ausländerrecht und Asylverfahren. Gliederung. II. Rechtliche Grundlagen

Ähnliche Dokumente
Situation der unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren

Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

Ablauf eines Asylverfahrens

- Rechtsstand: Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation

Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten?

Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC

Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters

Inhaltsverzeichnis VII

Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick

Grundlagen des Asylrechts. Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße

Wolfgang Grenz. Heidelberg,

Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling

Übersichten zu den gesetzlichen Neuerungen ab 1. Dezember 2013

Unbegleitete Minderjährige Aktuelle Entwicklungen, Zugangsmöglichkeiten und Asylverfahren. Uta Rieger UNHCR-Zweigstelle Nürnberg

Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )

Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht

AK Asyl Backnang.

Menschen auf der Flucht:

SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen

Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling

Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes

Frühjahrstagung des 25. Februar Umgang mit Behörden: Was die Jugendhilfe über das BAMF wissen muss. Jochen Thiel, Referat 61A

Asyl- und Aufenthaltsrecht 5. Vorlesung: Übersicht Schutzgründe. RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich

Definition : Unbegleitete Minderjährige

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen

RAA BRANDENBURG NL. FRANKFURT(ODER) Flucht und Asyl. Allgemeine Informationen zu Asyl in Deutschland

Die rechtliche Situation der (junger ) Flüchtlinge in Deutschland

Die materielle Prüfung des Asylantrags. 5. Januar 2016 RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC Berlin

I. Statistiken zu Flucht und Asyl Weltweite Fluchtbewegungen

Die rechtliche Situation junger Flüchtlinge in Deutschland

Rechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland

Flüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte

Einführung in das Asyl- und Ausländerrecht mit Fokus auf unbegleitete Minderjährige

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.

Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich , Krawinkelsaal Bergneustadt

Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Anerkennungsformen im Asylverfahren

Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung

Schutzsuchende. anerkannter Schutzstatus. offener Schutzstatus. abgelehnter Schutzstatus. Resettlement, humanitäre Aufnahme durch Bund oder Länder

EINFÜHRUNG IN DAS ASYL- UND AUFENTHALTSRECHT

Wege zur Aufenthaltssicherung in und außerhalb des Asylverfahrens

allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung, rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen

Samstag, 9. Januar und 15 Uhr

Vortrag VÖBAS Asylrecht Grundstrukturen

Vorw ort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Kapitel 1 Rechtsquellen des Asylrechts...

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung - Rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen

Asylbewerber im Landkreis Augsburg

Herzlich willkommen!

Einführung in das Asylverfahren

Rechtliche Ausgangslage

Das Asylverfahren in NRW

Flucht und Asyl. Einführung in die europäische Asylpolitik und die Asylbetreuung in Deutschland

Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts. Christiane Lex-Asuagbor Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung

Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts. Christiane Lex-Asuagbor Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung

Einführung in das deutsche und europäische Asylrecht

Flüchtlingsrecht und Genfer Konvention

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten

Workshop. Rechtliche Aspekte der Beratungsarbeit mit Flüchtlingsfamilien. Erziehungsberatungen im Netzwerk der Hilfen

Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsverfestigung

Faktencheck Flucht & Asyl KF Willich

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung, rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen

Grundkurs Asylbegleitung

Einführung in das Asylverfahren

FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK EINLEITUNG FÜR DIE EHRENAMTLICHE FLÜCHTLINGSARBEIT IN MÖRFELDEN-WALLDORF

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen

Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland

Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts. Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung

Flucht, Asyl, Asylverfahren

Flüchtlinge in Bochum. Unser Asylrecht und die Folgen

Brennpunkt Somalia: Fluchtgründe, Asylverfahren und Entscheidungspraxis

Flüchtlingsdiakonat Heilbronn - Annette Walter 1

Ablauf. Theorie: Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebehindernisse(, Asyl) Praxis: Anhörungsvorbereitung und -begleitung

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS

Geert Mackenroth MdL Veranstaltung - Datum. Migranten im Freistaat Sachsen - Zahlen und Fakten -

Geänderte Entscheidungspraxis des BAMF zu asylsuchenden Syrer/-innen

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg

Vorwort 19. Vorläufige Inobhutnahme 37 III. Vertretung des UMF 55 IV. Die zwei Wege der Aufenthaltssicherung 65 V

Asylantragstellung. Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage)

Einführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht

Neuerungen im Asylrecht. Insbesondere zu Änderungen durch Asylpaket II und Integrationsgesetz

Das Asylverfahren: Menschen im Wartezustand?

Schriftliche Kleine Anfrage

a) Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde b) Ausländerbehörde

Recht für Flüchtlinge

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße

Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Nord-West im VDSt Flucht als Thema der Statistik

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Flüchtlings- und Asylrecht in Deutschland Rechtsgrundlagen, Verfahren und statistische Daten

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Rechtliche Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2. April Thomas Berthold / Niels Espenhorst Bundesfachverband UMF

Transkript:

SkF Landesverband Bayern e.v., München Arbeit mit Flüchtlingen Grundlagen für Beratung und Hilfe: Rechtskenntnis und Kultursensibilität Ausländerrecht und Asylverfahren Uta Rieger UNHCR Nürnberg Gliederung I. Einführung II. Rechtliche Grundlagen III. Aufenthaltstitel IV. Asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing V. Schutzumfang bei Asylantrag VI. Abwägungsgründe für oder gegen ein Asylverfahren VII. Asylantragstellung und Vorbereitung auf die Anhörung VIII. Begleitung in die Anhörung IX. Einreichen zusätzlicher Informationen X. Einlegen von Rechtsmitteln II. Rechtliche Grundlagen Nationales Recht Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) Beschäftigungsverordnung SGB, darunter: Kinder- und Jugendhilfegesetz 1

II. Rechtliche Grundlagen Recht der Europäischen Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union (z.b. Artikel 24 (Rechte des Kindes) EU-Verordnungen (gelten unmittelbar) Dublin-Verordnung EU-Richtlinien (müssen umgesetzt werden) Aufnahmerichtlinie Verfahrensrichtlinie Anerkennungsrichtlinie oder Qualifikationsrichtlinie Rückführungsrichtlinie Familienzusammenführungsrichtlinie II. Rechtliche Grundlagen Völkerrecht Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Kinderrechtskonvention (KRK) III. Aufenthaltstitel Für UM relevante Aufenthaltstitel: Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens) Aufenthaltserlaubnis (befristet - je nach Art der Aufenthaltserlaubnis unterschiedliche Rechte) Niederlassungserlaubnis (unbefristet, Bedingungen für den Wechsel in die Niederlassungserlaubnis hängen von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab) Die Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ist kein Aufenthaltstitel 2

III. Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnisse, die für UM relevant sein können: 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigung, Art. 16 a GG) 25 Abs. 2, 1. Alternative AufenthG (Flüchtlingseigenschaft, 3 Abs. 1 AsylVfG) 25 Abs. 2, 2. Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz, 4 Abs. 1 AsylVfG) 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsschutz, 60 Abs. 5 oder 60 Abs. 7 AufenthG) 25a AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) 25 Abs. 5 AufenthG (Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich) 23a AufenthG (Härtefall) Duldung (ist kein Aufenthaltstitel und führt zu keiner Aufenthaltsverfestigung) (Antrag beim BAMF zu stellen / Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen) III. Aufenthaltstitel Unterschiedliche Folgerechte bei den verschiedenen Aufenthaltstiteln Familiennachzugsmöglichkeit (bei Flüchtlingsstatus/Asyl, subsidiärem Schutz) Schutz vor Ausweisung Zugang zu Arbeit (Arbeitserlaubnis) Zugang zu Sozialleistungen Zugang zu Gesundheitsversorgung Zugang zu eigener Wohnung Zugang zu BaföG /Ausbildungsförderung Freizügigkeit (Möglichkeit des Wohnortwechsels/Residenzpflicht) Einbürgerung Ausstellung von Pass (GFK-Pass, Passersatzpapieren) Jugendhilfeleistungen sind nicht vom Aufenthaltstitel abhängig! IV. Asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing Mögliche Akteure Vormund Anwalt Asylberatungsstellen Aufarbeitung der Fluchtgründe Abgleichen mit Herkunftslandinformationen Familiäre Bindungen? (Familienzusammenführung, Dublinverfahren) 3

V. Schutzumfang des Asylverfahrens Schutz im Rahmen der GFK Internationaler Schutz Asylrecht Art. 16a GG Flüchtlingsschutz nach nach GFK 60 60 (1) AufenthG (1) bzw. AufenthaltsG 3 AsylVfG Subsidiärer Schutz 4 AsylVfG 4 (1) 1 vor Todesstrafe 4 (1) 2 vor Folter Abschiebungshindernisse 60 (7) Nationaler Schutz 60 (5) Schutz nach der EMRK 4 (1) 3 vor bewaffneten Konflikten VI. Schutzumfang des Asylverfahrens Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Art. 1 GFK, umgesetzt in 60 Abs. 1 AufenthG: In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. VI. Schutzumfang des Asylverfahrens Prüfungsschema Verfolgungshandlung ( 3a Abs. 1 u. 2 AsylVfG) i.v.m. Verfolgungsakteuren ( 3c AsylVfG) begründete Furcht, verfolgt zu werden (Art. 2 d QRL; Art. 4 Abs. 3 QRL) Verknüpfung ( 3a Abs. 3 AsylVfG) mit einem der fünf Verfolgungsgründe: Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ( 3b AsylVfG) fehlender effektiver Schutz im Herkunftsstaat ( 3d und 3e AsylVfG) Keine Beendigungs- ( 72 AsylVfG) oder Ausschlussgründe ( 3 Abs. 2 AsylVfG) 4

VI. Schutzumfang des Asylverfahrens Kinderspezifische Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention: UNHCR: Richtlinien zum Internationalen Schutz: Asylanträge von Kindern im Zusammenhang mit Artikel 1 (A) 2 und 1 (F) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 2009 - Kinderspezifische Rechte - Kinderspezifische Verfolgungsformen - Kinderspezifische Wahrnehmung - Kinderspezifische Verfahrensgarantien VI. Schutzumfang des Asylverfahrens Subsidiärer Schutz: 4 AsylVfG (ehemals 60 Abs. 3, 2 und 7 Satz 2 AufenthG) (1)Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, 2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder 3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. VI. Schutzumfang des Asylverfahrens Abschiebungshindernisse: 60 Abs. 5 AufenthG: Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( ) [EMRK] ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist 60 Abs. 7 AufenthG: Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Gefahren nach Satz 1, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Anordnungen nach 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen. 5

VII. Schutzumfang des Asylverfahrens 100% Entscheidungsquoten bezüglich UMF, 2014 80% o.u. Ablehnung 60% Ablehnung 40% 20% Abschiebungshindernisse Subsidiärer Status 0% Gesamt Syrien Afghanistan Eritrea Somalia Irak Ägypten Pakistan Iran Äthiopien Marokko Flüchtlingsstatus/Asyl Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge VIII. Abwägungsgründe für und gegen eine Asylantragstellung Pro Asylantrag Bei positiver Entscheidung hochwertiger Aufenthaltstitel mit entspr. Folgerechten (Elternnachzug, schneller Wechsel in Daueraufenthalt, erleichterte Einbürgerung ) Mündliches Verfahren, Minderjähriger kann alle Gründe vortragen Bundesamt bemüht sich um ein kindgerechtes Verfahren Bei vorherigem Asylantrag in einem anderen Dublinstaat schützt der Asylantrag in Deutschland vor Rücküberstellung Asylantrag ermöglicht Familienzusammenführung mit Eltern, Geschwistern, Großeltern und Onkeln/Tanten im Rahmen des Dublinverfahrens Asylantrag sofort möglich, Aufenthaltssicherung während des Verfahrens Während des Verfahrens keine Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung, Zugang zu Ausbildung daher möglicherweise einfacher als mit Duldung VIII. Abwägungsgründe für und gegen eine Asylantragstellung Contra Asylantrag Kein Asylantrag bei aussichtslosen Fällen! (rein wirtschaftliche Gründe, bessere Bildung) Aufenthaltsrechtliche Einschränkung bei Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach 30 Abs. 3 Nr. 1-6 AsylVfG Lange Verfahrensdauer In der Praxis manchmal kein kindgerechtes Verfahren Aber: Lange Verfahrensdauer gibt es auch bei Anträgen bei der ABH (z.b. 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) und sie müssen ausführlich schriftlich begründet werden. Es gibt nicht viele Alternativen und sie stehen ggfs. auch nach einem Asylverfahren offen Viele Alternativen bedürfen einer gewissen Aufenthaltsdauer und Integrationsleistungen, was tun bis dahin? 6

IX. Asylantragstellung und Vorbereitung auf die Anhörung Schriftliche Antragstellung Vorbereitung auf die Anhörung Mit Anhörungssituation vertraut machen X. Begleitung in die Anhörung Recht des Vormunds / Recht des Beistands Sonderbeauftragte für UMF Aktive Vertretung der Kindesinteressen Ergänzungen XI. Einreichen zusätzlicher Informationen Welche Informationen können nützlich sein? Herkunftslandinformationen Beweismittel, Zeugen? Ärztliche Atteste Beobachtungen des Vormunds, der Jugendhilfeeinrichtung Neue Erkenntnisse (z.b. Kontaktaufnahme mit Eltern, Verwandten) 7

XII. Einlegen von Rechtsmitteln Bei negativer Entscheidung: - auf Rechtsmittelfrist achten (Rechtsmittelbelehrung hängt an Bescheid an) - Anwalt einschalten - Klage einreichen Bei teilpositiver Entscheidung - Bescheid überprüfen und Chancen auf höherwertigen Schutz prüfen - (auch langfristige) Folgerechte bei höherwertigem Schutz beachten (z.b. Möglichkeit des Elternnachzugs bei Flüchtlingsanerkennung) - Während des Klageverfahrens werden die Rechte aus dem schon erteilten voll Status gewährt (d.h. es gibt nichts zu verlieren) 8