Fragen Übung 12 Erläutern Sie den Unterschied zwischen der kaufvertraglichen Regelung in 442 BGB und der werkvertraglichen Regelung in 640 Abs. 2 BGB. Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den von der Kassiererin genannten Preis. - Wie werden hier Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft geschlossen? - Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt? Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes? Was versteht man unter einem Verrichtungs- und was unter einem Erfüllungsgehilfen? Besteller B hat von Unternehmer U sein Fahrrad reparieren lassen. Erläutern Sie wenigstens zwei Wege auf denen die Abnahme des Fahrrads erfolgen kann. Besteller B hat Unternehmer U seinen Fernseher zur Reparatur überlassen. U hat den Fernseher repariert und möchte wissen, was er tun kann, wenn B sich weigert die Reparatur zu bezahlen. Erläutern Sie an diesem Beispiel das Unternehmerpfandrecht im Werkvertrag.
Erläutern Sie den Unterschied zwischen der kaufvertraglichen Regelung in 442 BGB und der werkvertraglichen Regelung in 640 Abs. 2 BGB. - 442 BGB bestimmt einen Gewährleistungsausschluss hinsichtlich solcher Mängel, die der Käufer kannte oder kennen musste. Erforderlich ist also zumindest grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels. o Bonus: Grob fahrlässige Unkenntnis liegt unter anderem vor, wenn der Käufer ihm obliegende Prüfungspflichten verletzt. Solche Prüfungspflichten werde allerdings nur in Einzelfällen wie dem Immobilienkauf oder dem Ankauf von Gebrauchtwagen durch einen Händler bejaht. - 640 Abs. 2 BGB ordnet einen Gewährleistungsausschluss nur für Mängel an, die der Besteller kannte, grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. - Der entscheidende Zeitpunkt ist bei 442 BGB der Vertragsschluss, während 640 Abs. 2 BGB auf den Zeitpunkt der Abnahme des Werkes abstellt. Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den von der Kassiererin genannten Preis. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e) geschlossen? - Das VPG (der Kaufvertrag) ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft: o Dadurch dass die Kassiererin den Rechnungsbetrag feststellt, macht sie S das Angebot, die Joghurts für diesen Preis zu kaufen. Dadurch, dass S ihr das Geld aushändigt, nimmt er das Angebot durch konkludentes Verhalten (= WE) an. Weitere Meinungen: Auslegen der Ware = Angebot, Vorzeigen an Kasse = Annahme Vorlegen an der Kasse = Angebot, Feststellung des Rechnungsbetrages = Annahme Hinweis: Sie können hier das vertreten was Sie am plausibelsten finden, müssen es aber begründen.
- VFG: Das Eigentum an Yoghurts und Geld wird durch Einigung u Übergabe übertragen. Es reicht wieder schlüssiges Verhalten: S gibt K das Geld und S räumt die Yoghurts vom Band in seinen Einkaufswagen. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung. Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Nur eins. Das Angebot ist hinreichend bestimmt wenn es mit Ja beantwortbar ist. Angebot hier: 20 Joghurts für festgestellten Rechnungsbetrag? à Ja. Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt? - 21 à 20 mal Joghurt, einmal Geld. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? - Der Besteller kann o zunächst Nacherfüllung verlangen ( 634 Nr. 1, 635). o unter den Voraussetzungen des 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. o vom Vertrag zurücktreten ( 634 Nr. 3 Fall 1, 636, 323 BGB). o die Vergütung mindern ( 634 Nr. 3 Fall 2, 638 BGB). o Schadensersatz verlangen ( 634 Nr. 4, 280, 281 BGB). Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes? - Die Verjährung gem. 634a BGB beginnt (vgl. 634a Abs. 2 BGB). - Die Vergütung wird fällig, 641 Abs. 1 BGB. - Der Gefahrübergang findet statt, 644 BGB. Das Gewährleistungsrecht ist eröffnet. Was versteht man unter einem Verrichtungs- und was unter einem Erfüllungsgehilfen? 1. Die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach 831 Abs. 1 BGB ist ein eigener Anspruch, während die Haftung für Erfül-
lungsgehilfen in 278 BGB nur eine Zurechnungsnorm ist. 2. 831 BGB verlangt im Gegensatz zu 278 BGB kein Schuldverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn und dem Geschädigten. 3. 831 BGB umfasst nur unselbstständige Hilfspersonen, während Erfüllungsgehilfen auch selbstständige Personen sein können. 4. Nur 831 Abs. 1 BGB kennt die Möglichkeit der Exkulpation. 5. 831 BGB verlangt kein Verschulden des Verrichtungsgehilfen, während bei 278 BGB eben dieses Verschulden dem Geschäftsherrn zugerechnet wird. 6. 831 BGB verlangt eine Handlung in Ausübung der Verrichtung. ( 278 BGB kennt seinem Wortlaut nach diese Voraussetzung nicht, auch wenn dort in der Praxis entsprechend verfahren wird, wobei wegen der Weisungsgebundenheit eine Handlung bei Gelegenheit i.s.d. 831 BGB schneller als ein Ausbrechen aus der übertragenen Pflicht i.s.d. 278 BGB bejaht wird.) Besteller B hat von Unternehmer U sein Fahrrad reparieren lassen. Erläutern Sie wenigstens zwei Wege auf denen die Abnahme des Fahrrads erfolgen kann. - Die Abnahme kann ausdrücklich erfolgen, indem B das Fahrrad entgegennimmt und erklärt, dass es im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht worden ist. In einigen Fällen wird die Abnahme fingiert: - Bei Ingebrauchnahme des Fahrrades durch B. - Wenn B das Fahrrad entgegennimmt und die Reparaturrechnung bezahlt. - Wenn U dem B eine Frist setzt, binnen derer B das reparierte Fahrrad abnehmen muss. Nimmt er das Rad nicht ab, gilt es gem. 640 Abs. 1 S. 3 BGB als abgenommen. Besteller B hat Unternehmer U seinen Fernseher zur Reparatur überlassen. U hat den Fernseher repariert und möchte wissen, was er tun kann, wenn B sich weigert die Reparatur zu bezahlen. Erläutern Sie an diesem Beispiel das Unternehmerpfandrecht im Werkvertrag. - Da U zum Zwecke der Ausbesserung in den Besitz des Fernsehers gekommen ist und es sich bei diesem um eine
bewegliche Sache handelt, hat U für alle vertraglichen Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht gem. 647 BGB. 1 Zu den Forderungen aus dem Werkvertrag zählt auch sein Anspruch aus Vergütung gem. 631 BGB. - Das Pfandrecht ( 1204ff. BGB) berechtigt U, sich aus dem Gegenstand zu befriedigen (z.b. durch Verkauf). Sobald die Forderung fällig ist, kann U also den Fernseher verkaufen und den Reparaturpreis einbehalten. Den Rest des Geldes muss er an B zahlen. 1 Palandt/Sprau, 647, Rn. 2.