- Ingenieurbüro Thorsten Neemann Vorstellung Sicherheitsaudit Fahrradstraße Wachmannstraße im Beirat Schwachhausen am

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Transkript:

Folie 1

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Allgemeines Was ist ein Sicherheitsaudit? (audire: [lat.] hören, Audit: Anhörung ) Das Sicherheitsaudit von Straßen stellt die unabhängige Prüfung des Straßenentwurfs auf die Einhaltung der Belange der Verkehrssicherheit dar. Verkehrssicherheitsbrille Es ist ein formalisiertes Verfahren. Folie 2

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Grundlage für die Durchführung von Sicherheitsaudits sind die Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS) (Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen) Folie 3

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Die ESAS unterscheiden 4 Auditphasen: Auditphase 1: Vorplanung Auditphase 2: Vorentwurf Auditphase 3: Ausführungsentwurf Auditphase 4: Verkehrsfreigabe Im Anhang der ESAS gibt es Checklisten für die verschiedenen Auditphasen und die Strassenarten Autobahnen, Landstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen. Folie 4

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Beauftragung des Auditors durch den AG Auditprozess (aus ESAS) Wie wird ein Audit durchgeführt? Übergabe aller Unterlagen an den Auditor durch den AG Unabhängige Prüfung, ggfs. Ortsbesichtigung, Abfassen des Auditberichtes durch den Auditor Übergabe des Auditberichtes an den AG Ggfs. Besprechung des Auditberichtes zwischen AG, Planer und Auditor Entscheidung über das Auditergebnis durch den AG AG hält Änderungen für erforderlich Entwurf wird geändert AG hält Änderungen für nicht erforderlich Entwurf wird nicht geändert Abschluss der Auditphase Folie 5

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Sicherheitsaudit von Straßen für die Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Wachmannstraße zwischen Schubertstraße und Schwachhauser Ring in Bremen-Schwachhausen Auditbericht vom 26.07.2011 (Auditphase 1: Vorplanung) Folie 6

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Gliederung des Auditberichtes 1. Allgemeine Projektangaben 2. Detaillierte Projektangaben 3. Vorbemerkungen 4. Grundsätzliche Auditergebnisse 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße 6. Bereich Strecke Wachmannstraße 7. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße 8. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schwachhauser Ring 9. Unfallzahlen 10. Hinweise Folie 7

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 1. Allgemeine Projektangaben Folie 8

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 2. Detaillierte Projektangaben Bemerkenswert sind die hohen Radverkehrsstärken in der Wachmannstraße, die ca. 30 % über den Verkehrsstärken des Kfz-Verkehrs liegen. Am Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße / Benquestraße ist der Radverkehrsanteil sogar fast doppelt so hoch, wie der Kfz-Anteil. Die Wachmannstraße ist als angebaute Hauptverkehrsstraße eingestuft. Die erhobenen Verkehrszahlen bestätigen das, wobei diese aber noch im normalen Bereich liegen. Die RAST 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) geben im Kap. 5.2.4 für eine Hauptverkehrsstraße als Quartiersstraße Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1.000 Kfz/h an (entspricht einem DTV von ca. 4.000 Kfz/24h bis 10.000 Kfz/24h). Folie 9

Schwachhauser Ring Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Folie 10 Auditierte und untersuchte Bereiche Schwachhauser Ring Carl-Schurz-Straße Hans-Thoma-Straße Arnold-Böcklin-Straße Benquestraße Wachmannstraße Wachmannstraße Wachmannstraße Donandtstraße Klugkiststraße Carl-Schurz-Straße Joseph-Haydn-Straße Schubertstraße

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 3. Vorbemerkungen (1) Die Planung umfasst ausschließlich die beiden Knotenpunkte Wachmannstraße / Schubertstraße und Wachmannstraße / Schwachhauser Ring. Das Audit betrachtet aber auch die dazwischen liegende Strecke der Fahrradstraße einschließlich der weiteren Knotenpunkte in diesem Bereich. Besonders wird die Querung des Gleisbereiches Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße durch Fußgänger (insbesondere Schulkinder) in der Ist- Situation betrachtet. (2) Die Wachmannstraße ist für eine Hauptverkehrsstraße normal belastet (DTV Kfz = ca. 2.850 Kfz/24h). Der Radverkehr dominiert in dem zu betrachtenden Streckenabschnitt zwischen Schubertstraße und Schwachhauser Ring (DTV Rad = ca. 3.750 R/24h). Damit sind die Einsatzkriterien für eine Fahrradstraße erfüllt. Diese besagen, das der Radverkehr dominieren muss, damit eine Fahrradstraße eingerichtet werden darf. Außerdem dürfen alle Fahrzeuge gem. ERA 2010 (Pkt. 6.3) nicht schneller als 30 km / h fahren. Dieses Kriterium ist mit der Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km / h im betrachteten Abschnitt der Wachmannstraße zwischen Schubertstraße und Schwachhauser Ring erfüllt. (3) Straßenquerschnitte liegen nicht vor. Für das Audit wurden daher Querschnittsangaben und Breiten aus den Lageplänen bzw. Betriebsplänen sowie den Angaben des Erläuterungsberichtes entnommen. (4) Bei den Ortsbesichtigungen wurden hohe Geschwindigkeiten im Radverkehr beobachtet. Weiterhin wurde mehrfach ein ungeordnetes Fahren bzw. Abbiegen der Radfahrer beobachtet. Folie 11

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 4. Grundsätzliche Auditergebnisse Linienführung In den Planunterlagen sind keine Radien der Radwegtrassierung angegeben sowie keine Aussagen über die fahrbaren Geschwindigkeiten des Radverkehrs aufgeführt. Somit lassen sich keine Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung von Kurvenmindestradien gem. den ERA 2010 durchführen. Die entsprechenden Angaben sind in der nächsten Planungsphase in die Planunterlagen einzuarbeiten. Die Sichtfelder für Radfahrer sind gem. ERA 2010 zu prüfen. Sicherheitsrelevante Entwässerungsbelange sind nach Höhenplänen oder Deckenhöhenplänen zu bewerten. Diese Pläne sind in den weiteren Planungsphasen zu erarbeiten. Dabei sind entwässerungsschwache Zonen zu vermeiden. Knotenpunkte / Zufahrten Die Schleppkurven in den Knotenpunkten sind für alle notwendigen Fahrzeugbewegungen nachzuweisen. Gerade bei Abbiegevorgängen von größeren Fahrzeugen ist zu vermeiden, dass diese in den entgegenkommenden Radfahrerstrom auf der Fahrradstraße fahren. Die Sichtfelder bei Einmündungen und Knotenpunkten in der Wachmannstraße sowie bei den Grundstückzufahrten sind nachzuweisen. Fußgänger- / Radfahrerführung Die Warteflächen für Radfahrer und Fußgänger sind an Querungsstellen ausreichend zu bemessen. Die RAST 06 schreibt dazu auf Seite 114 vor, dass bei der Anlage von Furten Warteflächen für Fußgänger und Radfahrer ausreichend groß zu bemessen sind (ca. 2 m² / Radfahrer). Folie 12

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Straßenquerschnitt Die gewählte Schutzstreifenbreite von 1,25 m im Knotenpunktbereich Wachmannstraße / Schubertstraße am Anfang der Fahrradstraße zum Übergang in den Bestand ist ein Mindestmaß gem. ERA 2010. Unter Pkt. 3.2 (Seite 23) gibt die ERA 2010 eine Regelbreite von 1,50 m an. Es ist zu prüfen, ob die Regelbreite von 1,50 m angewendet werden kann. Folie 13

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Straßenquerschnitt Die Breite der Wachmannstraße ist im Bereich der Schubertstraße nicht ausreichend, um die Verkehrsteilnehmer (Kfz-Verkehr und Radfahrer) gefahrlos in die Fahrradstraße zu leiten. Die notwendige Breite ergibt sich aus dem nebeneinander fahren von entgegenkommenden Radfahrer (stadteinwärts) sowie dem in Richtung stadtauswärts fahrenden Kfz- und Radverkehr. Durch die entsprechende Verbreiterung der Fahrbahn (bisher geplant 1,25 m + 3,42 m = 4,67 m, wünschenswert wären 1,25 m + 3,00 m + 1,85 m = 6,10 m) würde in den Gehweg auf der südlichen Seite der Wachmannstraße eingegriffen werden und dieser eingeengt werden. Es wäre zu prüfen, ob der Gehweg dann noch eine ausreichende Breite hat. Denkbar wäre hier in einem ersten Schritt, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die bisher geplante Lösung zu realisieren. Nach Umsetzung der Maßnahme in einem ersten Schritt sollte der Verkehrsablauf über einen gewissen Zeitraum beobachtet werden. Stellen sich durch die Umbaumaßnahmen keine signifikanten Verbesserungen ein, ist abzuwägen, ob bauliche Nachbesserungen durch weitere Maßnahmen, wie oben beschrieben, anzustreben sind. Folie 14

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Straßenquerschnitt Die Einfahrt von Kfz aus der Wachmannstraße in Höhe Schubertstraße in die Fahrradstraße ist zu überprüfen, da die Breite als nicht ausreichend angesehen wird und der Schutzstreifen mit befahren wird oder die Furt. Die Planung sieht eine Breite von 3,42 m einschl. Furt (b = 1,85 m) vor. Hier ist eine Verbreiterung auf z. B. eine Breite von 3,00 m für den Kfz- Verkehr zwischen den entgegengesetzt fahrenden Radfahrern zu untersuchen und abzuwägen. Eine Verbreiterung von ca. 1,40 m wäre an dieser Stelle notwendig. Allerdings würde dies zu Lasten des Gehweges gehen. Im Erläuterungsbericht (Seite 5, Spiegelstrich 5) ist diese Maßnahme bereits beschrieben. Folie 15

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Markierung Die Führung und Markierung für aus der Benquestraße kommende und in die Fahrradstraße einfahrende Radfahrer ist zu prüfen und zu präzisieren. Konflikte mit entgegenkommenden Radfahrern (insbesondere im Gleisbereich) sind zu vermeiden. Folie 16

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Markierung In der Schubertstraße ist die Haltelinie vom Fahrbahnrand / Breitstrich 0,5 / 0,2 abzurücken. Unterstützend für die Rechtsabbieger in die Fahrradstraße könnte eine Leitlinie als Rechtsbogen, unterstützt mit dem bereits vorgesehenen Verkehrszeichen 209-31, deutlicher in die Fahrradstraße führen. Folie 17

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Markierung Im Bereich Schubertstraße ist für Radfahrer aus Richtung Schwachhauser Ring kommend und den Gleisbereich überquerend stadteinwärts die Markierung (S 1/1) zu überprüfen. Diese ist evtl. zu erweitern / verlängern, damit der Radfahrer schon frühzeitig die Führung durch den Schutzstreifen erkennt und benutzt und die Separation am Ende der Fahrradstraße verdeutlicht wird.. Ansonsten könnte die Gefahr bestehen, dass die Radfahrer den rot eingefärbten Radfahrstreifen benutzen und somit in den Fahrradgegenverkehr in der Wachmannstraße Süd einfahren. Ggfs. sind ergänzende Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn aufzubringen (z. B. Schrägrechtspfeil für den Gleisbereich stadteinwärts querende Radfahrer). Folie 18

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Markierung Gem. ERA 2010, Pkt. 3.10 sind bei der Führung des Radverkehrs spitzwinkelige Überquerungen von Straßenbahngleisen zu vermeiden. Die ERA empfehlen einen Querungswinkel von 50 gon. Dann ist eine Überquerung von Rillenschienen problemlos möglich. Die Markierung des Schutzstreifens im Knotenpunktbereich Wachmannstraße / Schubertstraße zur Führung der Radfahrer für die Querung der Gleise ist daraufhin zu prüfen. Folie 19

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 5. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schubertstraße Z 100-32 Radfahrer kreuzen von rechts und von links Beschilderung Im Bereich der Schubertstraße sollte zur Verdeutlichung für den rechts in die Fahrradstraße abbiegenden Kfz-Verkehr das Verkehrzusatzzeichen 1000-32 ergänzt werden. Damit wird der in beide Richtungen querende Radverkehr angezeigt. Folie 20

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 6. Bereich Strecke Wachmannstraße Straßenquerschnitt Aufstellbereiche bei Überquerungsanlagen sollen gem. ERA 2010 (Seite 73, Bild 79) 3,00 m, mindestens aber 2,50 m sein. Die RAST 06 bestätigt diese Angaben mit einer Regelbreite von 3,00 m bzw. einer Mindestbreite von 2,50 m (Seite 112, Bild 104). Diese Maße sind bei den entsprechenden Querungsstellen zu prüfen bzw. einzuhalten. Folie 21

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 6. Bereich Strecke Wachmannstraße Linienführung Im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße sollte auch eine grundsätzliche Verkehrsregelung in der Wachmannstraße überlegt werden. Dadurch, dass der Radverkehr in der Fahrradstraße keine Behinderung durch den Kfz-Verkehr erfahren soll, könnte die Rechts- vor Links-Regelung an den Knotenpunkten abgeschafft werden. Die einbiegenden Fahrzeuge haben Wartepflicht, was durch entsprechende Beschilderung angezeigt wird. Um die Wartepflicht zu unterstützen und die Vorfahrtregelung auf der Fahrradstraße zu betonen könnten die Einmündungsbereiche im gesamten Abschnitt der Wachmannstraße hochgepflastert werden. Entsprechende Empfehlungen werden in den ERA 2010 unter Pkt. 6.3 gegeben. Dieses ist zu prüfen. Im südlichen Abschnitt der Wachmannsraße sind die Einmündungsbereiche entsprechend ausgeführt. Andererseits ist die Rechts-vor-Links-Regelung, im Hinblick auf querenden Verkehr und bzgl. der Geschwindigkeit der Radfahrer, eher positiv zu bewerten. Hier ist eine entsprechende Abwägung hinsichtlich der Gesamtverkehrssituation durchzuführen. Folie 22

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 6. Bereich Strecke Wachmannstraße Benquestraße Hans-Thoma-Straße Arnold-Böcklin-Straße Carl-Schurz-Straße Schwachhauser Ring Wachmannstraße Wachmannstraße Wachmannstraße Schubertstraße Joseph-Haydn-Straße Carl-Schurz-Straße Klugkiststraße Donandtstraße Schwachhauser Ring Knotenpunkte / Zufahrten Das Linksabbiegen von der Wachmannstraße in die Arnold-Böcklin und Hans-Thoma-Straße sowie in die Carl- Schurz-Straße ist kritisch zu prüfen. Es wird nicht nur der Gleisbereich gequert, sondern auch der entgegenkommende, Vorrang genießende Radfahrerstrom gekreuzt. Ggfs. sind geeignete Maßnahmen (z. B. Markierung einer Wartelinie und Leitlinie für den abbiegenden Kfz-Verkehr) vorzusehen. Folie 23

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 6. Bereich Strecke Wachmannstraße ÖPNV-Belange Der Haltestellenbereich Joseph-Haydn-Straße ist besonders zu beachten. Für die im Haltestellenbereich aus der Straßenbahn aussteigenden Fahrgäste sind Querungsmöglichkeiten der Wachmannstraße zu prüfen und festzulegen. Entsprechende Aufstellbereiche sind auszuweisen. Folie 24

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 6. Bereich Strecke Wachmannstraße Benquestraße Hans-Thoma-Straße Arnold-Böcklin-Straße Carl-Schurz-Straße Schwachhauser Ring Wachmannstraße Wachmannstraße Wachmannstraße Schubertstraße Markierung / Beschilderung Gem. ERA 2010, Pkt. 7.4 (Maßnahmen in Hauptverkehrsstraßen) wird als Hinweis für den Kfz-Verkehr empfohlen, an allen Konfliktstellen Fahrradpiktogramme mit einem Richtungspfeil und zusätzlicher Beschilderung auf den gegengerichteten Radverkehr hinzuweisen. Dieses sollte durch entsprechende Markierung und Beschilderung beachtet um umgesetzt werden. Joseph-Haydn-Straße Carl-Schurz-Straße Klugkiststraße Donandtstraße Schwachhauser Ring Markierung Die Markierung in der Fahrradstraße ist durch Piktogramme und Pfeilmarkierungen im Bereich von Knotenpunkten und Querungsstellen zu ergänzen. Folie 25

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 7. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße Straßenquerschnitt Aufstellbereiche bei Überquerungsanlagen sollen gem. ERA 2010 (Seite 73, Bild 79) 3,00 m, mindestens aber 2,50 m sein. Die RAST 06 bestätigt diese Angaben mit einer Regelbreite von 3,00 m bzw. einer Mindestbreite von 2,50 m (Seite 112, Bild 104). Diese Maße sind bei den entsprechenden Querungsstellen zu prüfen bzw. einzuhalten. Folie 26

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 7. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße Im Rahmen von 2 Ortsbesichtigungen wurden im Radverkehr hohe Geschwindigkeiten beobachtet. Besonders einige Radfahrer fahren sehr schnell und teilweise auch rücksichtslos. Punktuell wurden sogar langsam fahrende Radfahrer, unter Mitnutzung des Kfz-Fahrstreifens im Gegenverkehr, überholt. Folie 27

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 7. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der Straßenbahn ist zu prüfen. Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit wird das subjektive Empfinden z. B. für querende Fußgänger (insbesondere aber auch Schulkinder, vor allem am Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl- Schurz-Straße) angesprochen und durch die verringerte Geschwindigkeit eine höhere Sicherheit empfunden. Diese Thematik ist mit der BSAG zu erörtern. Evtl. kann eine z. B. 6-monatige Probephase nähere Erkenntnisse vor einer dauerhaften Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung bringen. Eine Signalisierung der Querungsstelle / des Knotenpunktes schafft m. E. keine verbesserte Sicherheit, da bei der Taktfolge der Straßenbahnen in Spitzenzeiten ca. alle 5 Minuten eine Straßenbahn pro Richtung fährt. In der Überlagerung von beiden Fahrtrichtungen ergeben sich im Bereich des Knotenpunktes Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße in den Verkehrsspitzenstunden ca. alle 2-3 Minuten passierende Straßenbahnen. Die vorrangige Straßenbahn benötigt entsprechende Freigabezeiten mit den erforderlichen Zwischenzeiten, sodass für die querenden Fußgänger lange Rot-Phasen mit langen Wartezeiten entstehen. Es ist dann zu befürchten, dass Fußgänger oder auch querende Radfahrer nach längerem Warten auch bei Rot die Gleistrasse und die Fahrbahn überqueren. Die Signalisierung würde damit nur eine Scheinsicherheit suggerieren. Folie 28

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 7. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße Bevor eine Signalisierung in Erwägung gezogen wird, sollten für die Querung die Aufstellbereiche größer dimensioniert werden, besonders zwischen Fahrbahn / Fahrradstraße und Gleistrasse. Den Fußgängern und Radfahrern wird damit ein sicherer Raum angeboten mit den erforderlichen Sicherheitsabständen zur Gleistrasse und zum Kfz-Verkehr bzw. Längsverkehr der Radfahrer. Die Empfehlungen der ERA 2010 hinsichtlich der Aufstellflächen sind dabei zu beachten. Hier werden unter Pkt. 2.2.3 Maße für das Aufstellen von Fahrrädern von ca. 2,00 m Länge und 1,00 m Breite angegeben. Bei Fahrrädern mit Anhänger, wie sie bei den Ortsbesichtigungen mehrfach beobachtet wurden, sind Längen von 3,00 m 3,50 m erforderlich. Diese Maße sind für den Bestand und für die geplanten Maßnahmen zu prüfen. Denkbar ist ein stufenweises Vorgehen. 1. Stufe: Querung Carl-Schurz-Straße vorerst so belassen und beobachten, wie sich die Situation nach Einrichtung der Fahrradstraße einstellt (ein halbes Jahr beobachteter Probebetrieb ). Sollten Probleme mit der Fahrradstraße entstehen, dann 2. Stufe: Verbreiterung der Aufstellflächen in Höhe der Querung einrichten und ebenfalls z. B. ein halbes Jahr Probebetrieb unter Beobachtung. Eine 3. Stufe wäre dann, falls sich weiterhin Probleme trotz vergrößerter Aufstellbereiche ergeben, evtl. ein Probebetrieb mit einer Bedarfsampel. Während des Probebetriebes ist dann zu beobachten, ob sich Verbesserungen einstellen, die einen dauerhaften Betrieb gerechtfertigen. Folie 29

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 7. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Carl-Schurz-Straße Bepflanzung Sichtbehindernde Grünflächen bzw. Bewuchs sind entsprechend zurückzuschneiden bzw. zu entfernen. Knotenpunkte / Zufahrten Weiterhin sind die Sichtverhältnisse im Bereich der Querungsstelle zu überprüfen. Auf der nördlichen Seite befindet sich eine Grünfläche zwischen Carl-Schurz- Straße und Querungsstelle, die sehr stark eingegrünt ist. Teilweise können z. B. kleine Kinder / Schüler hinter dem Grün nicht oder nur sehr schwer und damit sehr spät erkannt werden. Hier wird empfohlen, den Bewuchs zurückzuschneiden bzw. ganz zu entfernen. Damit wird eine bessere Sicht bzw. Einsicht auf wartende Personen einerseits und nahende Straßenbahnen andererseits gewährleistet. Folie 30

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 8. Bereich Knotenpunkt Wachmannstraße / Schwachhauser Ring Straßenquerschnitt Die gewählte Schutzstreifenbreite von 1,25 m im Knotenpunktbereich Wachmannstraße / Schwachhauser Ring am Ende der Fahrradstraße zum Übergang in den Bestand ist ein Mindestmaß gem. ERA 2010. Unter Pkt. 3.2 (Seite 23) gibt die ERA 2010 eine Regelbreite von 1,50 m an. Es ist zu prüfen, ob die Regelbreite von 1,50 m angewendet werden kann. Folie 31

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 9. Unfallzahlen Eine Auswertung von Verkehrsunfallzahlen für die Jahre 2009 und 2010 sowie die erste Jahreshälfte 2011 hat ergeben, dass sich im Jahr 2009 5 Unfälle mit einem Leichtverletzten, 2010 2 Unfälle mit Sachschaden sowie in 2011 bis einschließlich Monat Juni bisher kein Unfall ereigneten. Diese Entwicklung zeigt, dass der Kontenpunkt bzw. die Querungsstelle Carl-Schurz-Straße im Unfallgeschehen rückläufig ist. Bei genauerer Betrachtung von Unfallursache, Unfallart bzw. typ sowie Unfallbeteiligten stellt man fest, dass es in den genannten Jahren keinen Unfall mit Fußgängern gab. Auffällig ist weiterhin, dass die Unfallbeteiligten bzw. Unfallverursacher überwiegend auswärtige Kfz-Fahrer (ortsunkundige Fahrer?) waren. Dies könnte evtl. ein Hinweis auf eine ungenügende Beschilderung und Markierung sein. Folie 32

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen 10. Hinweise Über die Bauausführung, Bauzeiten und die Verkehrsregelung während der Bauzeit sind in den nächsten Planungsphasen detailliert Angaben zu machen. Es ist sicherzustellen, dass auch während der Bauzeit ein verkehrssicherer Kfz-, Fußgänger und Radverkehr entlang der Strecke, insbesondere im Hinblick auf die Schulwegsicherung, gewährleistet wird. Folie 33

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Situationsbilder / Impressionen Folie 34

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Situationsbilder / Impressionen Folie 35

Sicherheitsaudit in Bremen-Schwachhausen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 36