JAV Basisseminar - die Grundlage für die neu gewählte JAV Als Mitglied der JAV müssen Sie sich innerhalb kurzer Zeit mit den wesentlichen Themen auseinandersetzen, um wirkungsvoll tätig werden zu können. Daher ist es für Sie besonders wichtig, schnell fit zu sein. Wir geben Ihnen den Überblick über Ihre Rechte und den richtigen Umgang mit Betriebsrat und Arbeitgeber. Starten Sie jetzt mit uns durch. Inhalte des Seminars: Das BetrVG und die Stellung der JAV Möglichkeiten und Grenzen des Betriebsverfassungsgesetzes Die Aufgaben der JAV ein Überblick Kontrolle der Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat Kooperation und Information Beteiligung an der Beschlussfassung zu Themen der JAV Aussetzung von BR-Beschlüssen Fortsetzung der Seminar-Inhalte: Grundsätze der JAV-Geschäftsführung Die JAV-Sitzung Protokollführung Beschlüsse der JAV Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht in Deutschland Kollektives und individuelles Arbeitsrecht Die Jugend- und Auszubildendenversammlung Der rechtliche Rahmen Vorbereitung und Durchführung einer Versammlung Der JAV-Tätigkeitsbericht Weitere Themen Themen der Berufsausbildung Arbeitsfelder und Rechte der Mitbestimmung Die JAV im System des BetrVG Gestaltungsmöglichkeit der JAV durch Betriebsvereinbarungen Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer Die Betriebliche Berufsbildung Beurteilungsverfahren für Auszubildende Auswahlrichtlinien bei Einstellungen Die Gesamt-Jugendund Auszubildendenvertretung Seminardauer: 3 Tage (Seminarbeginn: 13 Uhr / Seminarende: 12:30 Uhr) 590,- EUR pro Teilnehmer (zzgl. der jeweiligen Hotelkosten, die Sie der nachfolgenden Seite entnehmen können) Der Termin für das JAV Basiswissen-Seminar: 02. 05.03.2015 in Köln (Seminarnummer JAV-20150203) Referent Jürgen Stachan, NAG 1
Referent / Seminarhotel Jürgen Stachan Schon früh engagierte sich Jürgen Stachan betrieblich in der JAV und der GJAV, sowie im Betriebsrat, aber auch ehrenamtlich in verschiedenen gewerkschaftlichen Gremien. Seit 1999 ist er hauptberuflich als ssekretär tätig, wobei die Jugendarbeit im Versicherungsbereich sowie die Organisation und Durchführung von Seminaren, insbesondere auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter stets fester Bestandteil seines Tätigkeitsbereiches war und ist. Gemeinsam mit den Jugend- und Auszubildendenvertretungen Handlungsfelder zu identifizieren, Ideen zu entwickeln und die rechtlichen und strategischen Möglichkeiten einer erfolgreichen Umsetzung aufzuzeigen, bilden den Ansatz seiner JAV-Seminare. Köln NH Köln Mediapark Im Mediapark 8b 50670 Köln Telefon 02 21-27 15 0 http://www.nh-hotels.de/hotel/nh-koln-mediapark Kosten: 660,73 EUR pro Person Lage Das NH Köln Mediapark Hotel liegt inmitten vom Kölner Grüngürtel nur einen Katzensprung vom bekannten Mediapark entfernt. Das Kölner Stadtzentrum mit seinem berühmten Dom erreicht man zu Fuß in nur 15 Minuten. Zimmer Die 217 Zimmer sind freundlich und einladend mit klassischer Einrichtung und luxuriösen Marmorbädern gestaltet. Alle Zimmer verfügen über kostenfreies WLAN sowie Teeund Kaffeezubereitungsmöglichkeiten. Die drei obersten Etagen eröffnen einen beeindruckenden Ausblick auf den See und den Kölner Dom. Auf der Terrasse des hoteleigenen Restaurants können Sie im Freien mit Blick auf den See speisen. Zudem gibt es einen Fitnessraum mit Dampfbad und Sauna. Zahlreiche Parkplätze in der Tiefgarage des Hotels erleichtern die Anreise. 2
Betriebsratsbeschluss über die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen nach 37.6 BetrVG Mitteilung an den Bereich Personal - im Hause - Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom..2015 beschlossen, Frau/Herrn 1. Teilnehmer (Nachname, Vorname) 2. Teilnehmer (Nachname, Vorname) 3. Teilnehmer (Nachname, Vorname) zu der NAG-Schulungsveranstaltung JAV Basisseminar - die Grundlage für die neu gewählte JAV gemäß 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden. Das Seminar findet statt vom 02. 03. 2015 bis einschließlich 05. 03. 2015 in. Köln Die Seminargebühr (inkl. der Hotelkosten) beträgt 1.250,73 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Betriebsratsgremium hält das Seminar für erforderlich. Die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung wurde unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange im Vorfeld der Mitteilung abgestimmt. Eine Kopie der Seminar-Ausschreibung inkl. der Angaben zum Seminarinhalt, Zeit, Veranstaltungsort und Gesamtpreis haben wir diesem Beschluss beigefügt. Sofern wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine gegenteilige Information von Ihnen bekommen, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Teilnahme an dem Seminar einverstanden sind. Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r) 3
Anmeldung für Seminare nach 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte / JAV / SBV der Versicherungsbranche Bitte zurücksenden an: Neue Postfach 110804 35353 Gießen oder per Fax an 06 41-350 99 793 Zu dem folgenden Seminar Seminartitel JAV Basisseminar - die Grundlage für die neu gewählte JAV Seminarnummer JAV-20150203 Ort Köln Termin vom 02. 03.2015 bis 05. 03.2015 melden wir heute verbindlich die nachstehenden Teilnehmer an: 1. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche E-Mail 2. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche E-Mail 3. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche E-Mail Firma Straße + Hausnummer Postleitzahl + Ort Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r) 4
Allgemeine Bedingungen und organisatorische Hinweise für die Teilnahme an einem NAG-Seminar 1. Anmeldung zum Seminar Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Durch unsere Bestätigung liegt dann eine verbindliche Anmeldung vor. 2. Zahlung von Seminargebühren und Hotelkosten Unsere Rechnung richten wir nach Möglichkeit direkt an die von Ihnen angegebene personalführende Stelle. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Abrechnung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Übernachtung und Verpflegungspauschalen, ohne weitere Nebenkosten) übernimmt die NAG ebenfalls. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt dabei ausschließlich zwischen Hotel und Seminarteilnehmer zustande. 5. Vorbehalt der Änderung Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und / oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen. Diese Änderungen sind soweit begrenzt, als dass dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht erheblich verändert wird. Im Verhinderungsfall sind wir berechtigt, die vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. 6. Streitfall Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar und/oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber obliegt es dem Arbeitnehmervertreter, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmervertreter das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 3. Stornierungsmöglichkeiten Bis zu 4 Wochen vor Beginn des Seminars können Sie Ihre Teilnahme schriftlich stornieren. Von Seiten der NAG entstehen dadurch keine Kosten. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn müssen Sie für die Unterbringung im Hotel mit einer Stornogebühr rechnen. Diese kann je nach Seminarhotel abweichen. Eine solche Gebühr werden wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Bei nicht fristgemäßer Absage ist die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten. Eine Alternative zur Stornierung ist die Meldung eines Ersatzteilnehmers. Dadurch entstehen keine Kosten. 4. Seminarstornierung durch die NAG Bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich die NAG vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann abhängig von der jeweiligen Veranstaltung bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder z. B. wegen Krankheit des Referenten oder aus sonstigen Gründen, die nicht von der NAG beeinflusst werden können, der Fall sein. Das trifft z. B. auch bei höherer Gewalt zu. In einem solchen Fall werden wir uns bemühen, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten. 7. Haftungsausschlüsse Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogramms unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. 8. Datenschutz Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. 9. Veranstalter und Gerichtsstand Veranstalter ist die Neue Gerichtsstand ist Gießen. 5
Wichtige Hinweise Der Teilnehmerkreis...... setzt sich ausschließlich aus Arbeitnehmervertretern der Versicherungsbranche zusammen. Die Themen, mit denen sich diese Arbeitnehmervertreter auseinandersetzen müssen, unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Branchen. So ist sichergestellt, dass Ihnen Kenntnisse anhand Ihrer ganz eigenen Herausforderungen als Arbeitnehmervertreter vermittelt werden. Unsere Grundlagenseminare richten sich an alle neu gewählten oder nachgerückten Arbeitnehmervertreter, die noch keine gesetzlichen Grundkenntnisse haben. Sie sind auch für Ersatzmitglieder zu empfehlen. Ihr Schulungsanspruch Als Betriebsrat haben Sie einen Anspruch auf Schulung und Freistellung zur Fortbildung. Nehmen Sie diesen Anspruch wahr, damit Sie sich fachgerecht weiterbilden und so die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb kompetent und rechtssicher vertreten können. Ihre Pflicht...... sich verantwortungsvoll für die Belegschaft einzusetzen, können Sie nur erfüllen, wenn Sie ausreichend informiert sind und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Deshalb haben Sie ein Recht auf das notwendige Handwerkszeug aber eben auch die Pflicht, sich ausreichendes Wissen anzueignen. Zunächst einmal sind grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht unumgänglich. Die Freistellung zum Seminar Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt in 37 Absatz 6 vor, dass der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freizustellen und die Kosten (Seminargebühr, Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu übernehmen hat, soweit diese Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Keine Diskussion über die Notwendigkeit der Seminarteilnahme! Die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gehört auf jeden Fall zu den zulässigen Schulungsinhalten. Sie sind in aller Regel für jedes Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Diese Kenntnisse werden vor allen Dingen in unseren Grundlagenseminaren vermittelt. Hält der Arbeitgeber bei der Wahl des Seminartermins betriebliche Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt und ist gegen diesen Termin, so muss er zur Klärung dieser Frage die Einigungsstelle anrufen ( 37 Abs. 6 BetrVG). Bezweifelt der Arbeitgeber, dass das Seminar für die BR-Arbeit notwendige Kenntnisse vermittelt, muss diese Meinungsverschiedenheit durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Unsere Seminare erfüllen jedoch ohne Zweifel die gesetzlichen Anforderungen, so dass diese Szenarien unwahrscheinlich sind. Ergänzendes zur Anmeldung Bitte achten Sie unbedingt auf einen rechtzeitigen Beschluss nach 33 BetrVG und Weiterleitung an den Arbeitgeber! Bitte lassen Sie uns nach dem BR-Beschluss und der Mitteilung an den Arbeitgeber die Anmeldung per Brief, E-Mail oder Fax zukommen. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung und Sie erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn alle notwendigen Anreiseinformationen (Anfahrtsskizze / Bahnverbindung / Teilnehmerliste...). Selbstverständlich können Sie sich bereits vorher unverbindlich einen Platz im Seminar reservieren lassen. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an seminare@neue-assekuranz-gewerkschaft.de. Hinweise zur Abrechnung Die Abrechnung der Seminargebühren erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber. Gleiches gilt für die im Hotel anfallenden Kosten. Sowohl die Übernachtung als auch die Kosten für die Verpflegung rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06 41-350 99 789 zur Verfügung. 6