StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!

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Transkript:

StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite! PTG aktuell, 8. November 2010

Inhaltsverzeichnis Quellen einer Extrarendite Transaktionskonstellationen und deren ertragsteuerliche Konsequenzen aus Verkäufersicht Asset Deal oder Share Deal Die vertragliche Steuerklausel

Quellen einer Extrarendite

Quellen einer Extrarendite Verkäufer: Käufer: Vorvertragliche Strukturierung zur Minimierung der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn - Tax due diligence - Minimierung der nachvertraglichen laufenden Besteuerung - Transformation der Anschaffungskosten in laufende Abschreibungen - Verrechenbarkeit der Finanzierungskosten aus der Fremdfinanzierung des Kaufpreises - Vermeidung nachvertraglicher Steuer- Überraschungen (vertragliche Steuerklausel)

Transaktionskonstellationen

Transaktionskonstellationen aus Verkäufersicht Objekt ( 1 ) Personengesellchaft (KG, OHG, GbR) Verkäufer ( a ) Einzelperson ( b ) Personengesellschaft ( 2 ) Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) ( a ) Einzelperson ( b ) Kapitalgesellschaft

Transaktionskonstellationen A ( 1a ) Verkauf einer Personengesellschaft durch eine Einzelperson Rechtsfolgen nach EStG: - Veräußerungsgewinn wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert (höchste Progression 45%; Progressionsmilderung mit 1/5-Regelung möglich) - Tarifbegünstigung möglich nach Vollendung des 55. Lebensjahrs (56% des Durchschnittssteuersatzes; mindestens 15%; Grenze 5,0 Mio.); 45% x 56% = 25,2% - Freibetrag max. 45.000 EUR (mit Kappungsgrenze 136.000 EUR) bei Erstveräußerung nach Überschreiten des 55. Lebensjahrs Rechtsfolgen nach GewStG keine GewSt bei Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung

Transaktionskonstellationen A ( 1b ) Verkauf einer Personengesellschaft durch eine Personengesellschaft Rechtsfolgen nach EStG: - Prinzipiell wie bei Einzelperson als Eigentümer - Probleme bei der Freibetragsgrenze werden hier vernachlässigt Rechtsfolgen nach GewStG Die Veräußerung unterliegt der Gewerbesteuer, die aber bei der Einkommensteuer anrechnungsfähig ist.

Transaktionskonstellationen A ( 2a ) Verkauf einer Kapitalgesellschaft durch eine Einzelperson Rechtsfolgen nach EStG: 1. Anteile werden im Privatvermögen gehalten TEV: - 60% des Veräußerungsgewinns sind zu versteuern - keine weitere Tarifvergünstigung - Freibetrag 9.060 (Kappungsgrenze 36.100 ) 45% x 60% = 27% 2. Anteile werden im Betriebsvermögen (EU, PersG) gehalten wie 1. Rechtsfolgen nach GewStG zu 1. keine GewSt zu 2. Die Veräußerung unterliegt der Gewerbesteuer, die aber bei der Einkommensteuer anrechnungsfähig ist.

Transaktionskonstellationen A ( 2b ) Verkauf einer Kapitalgesellschaft durch eine Kapitalgesellschaft Rechtsfolgen nach KStG: steuerfrei (unter den Voraussetzungen des 8b KStG) Ausnahme: Finanzunternehmen, die unter das KWG fallen aber: 5% des Veräußerungsgewinns = nicht abzgf. Betriebsausgabe (KSt: 5% x 15% = 0,75%) Rechtsfolgen nach GewStG keine GewSt

Transaktionskonstellationen Nicht begünstigte Besteuerung - Veräußerung nur eines Teils einer Beteiligung an einer Personengesellschaft - Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen, die kein Teilbetrieb sind - Kapitalgesellschaft veräußert einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil

Asset Deal oder Share Deal

Asset Deal oder Share Deal Asset Deal aus Sicht des Verkäufers Verkäufer von Einzelwirtschaftsgütern ist - Einzelperson oder Personengesellschaft hier stellt sich die Frage nicht, weil immer Asset Deal vorliegt Steuerbegünstigungen wie unter (1) (a) und (1) (b) - Kapitalgesellschaft Veräußerungsgewinn wird wie laufender Gewinn ohne jegliche Begünstigung mit KSt und GewSt besteuert (Sonderfall: Verlustvorträge)

Asset Deal oder Share Deal Asset Deal aus Sicht des Käufers - Möglichkeit den Kaufpreis auf die einzelnen Assets zu verteilen - Schaffung von Abschreibungspotential (Minderung der nachvertraglichen laufenden Besteuerung) - Kaufpreis wird zeitlich gestreckt abgeschrieben - Finanzierungskosten sind (mit Ausnahmen) Betriebsausgaben

Asset Deal oder Share Deal Share Deal aus Sicht des Verkäufers Verkäufer ist - Einzelperson oder Personengesellschaft Steuerbegünstigungen wie unter (2) (a) - Kapitalgesellschaft Steuerbegünstigungen wie unter (2) (b)

Asset Deal oder Share Deal Share Deal aus Sicht des Käufers - Keine Verteilung der Anschaffungskosten auf die Wirtschaftsgüter - Buchwerte bleiben unberührt, d.h. keine Abschreibungen - Keine Abschreibung des Beteiligungswertes - Finanzierungskosten sind (mit Ausnahmen) Betriebsausgaben

Zusammenfassung bis dahin ESt KSt GewSt (1) (a) EP verkauft PG <=55 Jahre 45% (1/5-Regel) - - >55 Jahre 25,2% bis 5,0 Mio. (2) (a) EP verkauft KP PV 27% - - BV 27% - - (1) (b) PG verkauft PG <=55 Jahre 45% (1/5-Regel) >55 Jahre 25,2% bis 5,0 Mio. (2) (b) KP verkauft KP - 0,75% 0,75% - später: Abgeltungssteuer 25% oder TEV Prämissen: Spitzenprogression 45%; GewSt-HS=380; Soli vernächlässigt

Die vertragliche Steuerklausel

Steuerklausel Steuerliche Bilanzgarantie Steuerklausel ergänzt Bilanzgarantie mit folgenden Regelungsinhalten: Wer trägt die bis zum Übergangsstichtag wirtschaftlich verursachten Steuerbeträge Wer trägt nicht erkennbare Steuernachforderungen bzw. erstattungen, (Betriebsprüfungsklausel) Vereinbarung über die Haftung für steuerliche Mehrbelastungen aufgrund von verdeckten Gewinnausschüttungen Objektivierung der steuerlichen Sachverhalte nach Transaktion Einigung auf neutralen Sachverständigen Schiedsverfahren