BAUSTEINE FÜR EINE NACHHALTIGE VERDICHTUNG Schauplatz Architektur und Bauen, Rüschlikon, 23. Oktober 2014 Lukas Bühlmann, Schweiz. Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN
Unsere Siedlungsentwicklung ist nicht nachhaltig
Ausdehnung der Siedlungsflächen Quelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, 2010
Weiterfahren wie bisher? Quelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, 2010
.oder verdichten? Quelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, 2010
Paradigmenwechsel Präzisierung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung Stärkung der kantonalen Richtplanung Restriktive Anforderungen an die Ausscheidung von Bauzonen Übergangsregelung mit Sanktionen Seit dem 1. Mai 2014 in Kraft.
Innen- vor Aussenentwicklung Neueinzonungen, wenn Nutzungsreserven ausgeschöpft sind.
Verdichten ist kein Sonntagsspaziergang Lernen, mit der Komplexität umzugehen Föderalistisches Planungssystem Starker Rechtsschutz / hohe Rekursfreudigkeit Demokratische Legitimierung der Planungsentscheide Hoher Stellenwert der Eigentumsgarantie Zunehmend enger werdender Raum Wachsende Ansprüche Qualität schaffen Wachsende Reglementierung
Bau- (und Stolper-) Steine der Verdichtung Welches ist die richtige Dichte? Klare Vorstellungen der langfristigen räumlichen Entwicklung Notwendiger Blick über die Gemeindegrenzen hinaus Die Mobilisierung von Bauland und Wege zur Deblockierung von Entwicklungen Schaffung einer hohen Siedlungs- und Wohnqualität.
Welches ist die richtige Dichte? Interessenabwägungen im Einzelfall gestützt auf kommunale/regionale Siedlungs- und Freiraumkonzepte
Massgeschneiderte Lösungen Verdichtungspotenziale sorgfältig prüfen 150 E/ha 180 E/ha 140 E/ha 100 E/ha 55 E/ha 40 E/ha Quelle: Departement für Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau
Undifferenzierte Erhöhung der baulichen Nutzung über die ganze Gemeinde ist keine Lösung.
Räumliche Entwicklungsvorstellungen als Leitlinie für das künftige Handeln 1. Grundlagen Wo stehen wir? 2. Rechtlicher Rahmen, kantonaler Richtplan Was ist vorgegeben? 3. Strategische Planung Raumentwicklungskonzept Siedlungsleitbild, kommunaler Richtplan 4. Nutzungsplan und Baureglement / Sondernutzungsplanung Wohin wollen wir? Massnahmen Umsetzung
Wettbewerbe, Studienaufträge und Testplanungen sorgen für Qualität 14
Keine Verdichtung ohne Bevölkerung... Grösse und Dichte sind gewöhnungsbedürftig.
Zürich
Aargau?
(Nach-) Verdichtung und Ortsbild Zerstörte Quartierstruktur oder unvermeidliche Brüche im Siedlungsbild?
Verdichtung eine Aufgabe der Städte? Potenzial für die Innenentwicklung gibt es auch in den ländlichen Gemeinden.
Ortszentren - Brennpunkte der Innenentwicklung vorher 20 x
Notwendiger Blick über die Gemeindegrenzen hinaus Art. 15 RPG Bauzonen 1 ( ) 2 ( ) 3 Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen; dabei sind die Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu befolgen ( ). 4 ( ) 5 ( ).
Gemeindefusionen erhöhen den Handlungsspielraum Christian Büttiker Gemeinderat Glarus, Ressort Planung und Bau «Am meisten von der Gemeindefusion profitiert hat die Raumplanung.» Veranstaltung Kantonsplanerkonferenz, 21. August 2014 Glarus Glarus-Nord Glarus-Süd Peter Weber Gemeindepräsident Mettauertal AG «Wir haben jetzt die Chance, die Bauzonen so zu planen, wie sie Sinn machen. ( ) Wir könnten einen Neuanfang machen, fast wie auf einem weissen Blatt Papier.» Tagung der SAB und der VLP-ASPAN, Mai 2013
Baulandhortung vor allem ein Problem in ländlichen Gemeinden Beispiel Kanton St. Gallen Knapp 1/3 der Reservefläche wird gehortet (rund 500 ha). Überwiegend kleinere Flächen (Grundfläche < 2 000 m 2 ). Mehrheitlich innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets, wo raumplanerisches Interesse an einer Überbauung am grössten ist. Flächenpotenzialanalyse Kanton St. Gallen 2011
Die Folgen der Hortung Weil kein Bauland verfügbar ist, wird am Siedlungsrand neu eingezont. Die unüberbauten Flächen im bestehenden Baugebiet bleiben erhalten. Es entsteht ein Flickenteppich mit einer teuren, ineffizienten Erschliessung. eine Hauptursache für die Zersiedelung!
Massnahmen zur Baulandmobilisierung Art. 15a Abs. 2 RPG Auftrag an die Kantone Art. 126a ff. Entwurf Baugesetz Baulandumlegungen (Art. 119 ff.) Vertragliche Bauverpflichtungen mit Kaufrecht (Art. 126 b) Bedingte Einzonungen (Art. 126 c) Anordnung einer Bauverpflichtung mit Enteignungsrecht nach nicht erfolgter Überbauung innerhalb von 10 Jahren Ausgleich von Planungsvorteilen, zeitlich abgestufter Abgabesatz bei Einzonungen (Art. 142 ff) 42 Abs. 2 Steuergesetz Verkehrswert- statt Ertragswertbesteuerung von eingezonten, aber noch nicht überbauten Grundstücken.
Herausforderung Nachverdichtung Blockierung der baulichen Entwicklung durch Einzelgrundstücke, Schlüsselparzellen.
Nachverdichtung und Eigentumsgarantie Blockierung der baulichen Entwicklung an strategisch wichtigen Lagen durch einzelne Eigentümer Was tun? Verhandlung? Abtausch von Flächen? Nutzung eines günstigen Zeitfensters? Gesetzlicher Druck?
Verhandlung Gemeinde Ruswil LU Ortkernbeauftragter «Kümmerer» im Mandatsverhältnis
Flächentausch Abtausch von Nutzungen Verlagerung Recycling-Sortierwerk erfordert aktive Bodenpolitik der Gemeinde
Entwicklungszonen mit Enteignungsrecht Entwurf Baugesetz Art. 17 E-BauG Entwicklungszonen, Grundsätze 1 Entwicklungszonen ermöglichen die Neuüberbauung von unternutzten oder in Umstrukturierung befindlichen Siedlungsgebieten. 2 ( ) Art. 18 E-BauG Entwicklungszonen, Enteignung 1 Die politische Gemeinde kann im Rahmennutzungsplan ein Enteignungsrecht für Flächen vorsehen, deren Verfügbarkeit für die Erreichung der Entwicklungsziele unerlässlich ist. 2 ( )
Schaffung einer hohen Siedlungs- und Wohnqualität
Der Handlungsbedarf ist gross
Mittelbeschaffung über den Mehrwertausgleich? Beispiel Basel-Stadt
Beispiel Stadt Zürich Pfingstweidpark in der Stadt Zürich Kosten: 9.8 Mio Franken Beitrag der Anrainer: knapp 2 Mio Franken
Wieviel Orts- und Denkmalschutz? Historische Bauten und Anlagen schaffen Identität! Es war ein Fehler, alle identitätsstiftenden Gebäude abzureissen, auch aus Investorensicht. Matthias Meier, Mediensprecher Allreal Immobilien zur Überbauung Neu-Oerlikon in Zürich Nord, NZZ 19.05.2010
Verhindert Lärmschutz einen guten Städtebau? Anonyme Aussenräume und Strassenschluchten sind nicht das Ziel. Bilder: Thomas Gastberger, Lärmschutzfachstelle Kanton Zürich
Bauen in lärmbelasteten Gebieten ist möglich! Überbauung Kalkbreite, Zürich Kreativität und Offenheit sind gefragt: Qualitativ hochstehender Wohnungsbau mit (zumindest teilweise) ruhigen Aussenräumen, Lebendige Strassenräume Nutzungsmässig und sozial durchmischte Siedlungen.
Faktoren für eine erfolgreiche Innenentwicklung Hohe fachliche und soziale Kompetenz der Behörden Zusammenarbeit mit Grundeigentümern und Investoren, frühzeitiger und stufengerechter Einbezug der Betroffenen Orientierung an guten Beispielen, Schaffung von Qualität über Wettbewerbe, Testplanungen, Studienaufträge Gute Netzwerke (Kontakte zu Personen und Institutionen, die Unterstützung bieten können, fachlich, ideell und finanziell) Meilensteine setzen..
mit den Worten des Leiters Gebietsmarketing Glattpark «Die sorgfältige Planung, die Bereitschaft, etwas zu ändern, und der Dialog zwischen Stadt, Gebietsmarketing und Grundeigentümern das sind die Erfolgsrezepte des Glattparks.» Bernhard Ruhstaller, Leiter Gebietsmarketing, in Baublatt 20/2013
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT