Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Pflegestufen werden e... 2 3. Kosten... 4 3.1 Grundsätzliches... 4 3.1.1 Ein- und Auszug... 4 3.1.2 Abwesenheiten... 5 3.2 Pflegekosten... 7 3.2.1 Beträge... 9 3.2.2 Bestandschutz... 10 3.3 Weitere Kosten... 12 4. Beispielrechnungen... 13 4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit... 13 4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit... 14 5. Was ändert sich im Alltag?... 15
1. Einleitung Ab dem 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Wir als St. Vincenz-Haus möchten Sie, als Bewohner und Angehörige mit diesem Booklet über die kommenden Änderungen informieren. Allgemeine Änderungen entnehmen Sie bitte der Broschüre PSG II Kompakt. 2. Pflegestufen werden e Das System der Pflegestufen wird ab dem Jahr 2017 durch die neuen e abgelöst. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer alten Pflegestufe in einen neuen nach einem festgelegten Schema übergeleitet werden. Hierfür ist keine neue Begutachtung durch den MDK notwendig. Bei einer Höhergruppierung erhalten Sie demnach auch einen höheren. Bei der Überleitung ist zu beachten, dass bei einer vorliegenden attestierten eingeschränkten Alltagskompetenz ein doppelter Stufensprung erfolgt. Liegt keine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, so erfolgt ein einfacher Stufensprung. Sie erhalten also grundsätzlich einen höheren, als Ihre momentane Stufe. Unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz versteht man: Betroffen sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der 2
Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. (SGB XI 45a (1)) Folgende Grafik soll das Schema der Überleitung von Pflegestufen in e verdeutlichen: Pflegestufe 0 I I mit EA II II mit EA III III mit EA IIIH IIIH mit EA EA= eingeschränkte Alltagskompetenz Wird zu 1 wird nur bei Neugruppierung vergeben. 1 2 3 4 5 3
3. Kosten 3.1 Grundsätzliches Ab dem 01.01.2017 werden die täglichen Sätze für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten in monatliche Pauschalbeträge umgerechnet. 3.1.1 Ein- und Auszug Bei Ein- und Auszügen werden im Gegensatz zur grundsätzlichen Regelung der monatlichen Pauschalbeträge mit tagesgenauen Sätzen berechnet. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Tagessätzen. 4
1 2 3 4 5 Kosten für die Pflege: 54,34 69,67 85,85 102,71 110,27 Unterkunft: 21,04 Verpflegung: 16,20 Ausbildungsumlage: 3,61 Investitionskosten für Einzelzimmer: 22,38 3.1.2 Abwesenheiten Tabelle mit Tagessätzen Bei Abwesenheiten ab dem dritten Tag werden 25% der Tagessätze gutgeschrieben und nicht, wie in der Vergangenheit, 75% der Tagessätze berechnet. Unterhalb finden Sie eine weitere Tabelle mit den entsprechenden Gutschriftsbeträgen. 5
1 2 3 4 5 Kosten für die Pflege: 13,59 17,42 21,46 25,68 27,57 Unterkunft: 5,26 Verpflegung: 4,05 Ausbildungsumlage: 0,90 Tabelle mit tagesgenauen Gutschriftsbeträgen 6
3.2 Pflegekosten Zukünftig zahlen Sie für die pflegebedingten Aufwendungen im zwei bis fünf unabhängig vom einen monatlich konstanten Betrag: Den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dies bedeutet für Sie, dass sich auch bei einer Erhöhung des es der Eigenanteil für die Pflege nicht verändert. Im PSG 2 wurde der Begriff des Bestandschutzes definiert. Dieser besagt, dass Ihnen nach Überleitung in die e kein finanzieller Nachteil entstehen darf. Auf diesen Punkt gehen wir später noch genauer, unter Punkt 3.2.2 ein. Im St. Vincenz-Haus beträgt der EEE 1.349,51 (Stand: 01.01.2017). 7
Pflegekosten St. Vincenz-Haus 4.000,00 3.500,00 3.000,00 2.500,00 2.000,00 1.500,00 1.000,00 500,00 - Übernahmebetrag Pflegekasse Eigenanteil (EEE) Grafik zum Bestandschutz Wie Sie sehen, steigen zwar die Gesamtpflegeaufwendungen, allerdings bleibt Ihr Eigenanteil durch alle e hinweg unverändert. 8
3.2.1 Beträge Im Folgenden sehen Sie die monatlichen Beträge für die Pflege: 1 2 3 4 5 Kosten für die Pflege: 1.653,02 2.119,51 2.611,51 3.124,51 3.354,51 -Übernahme durch die Pflegekassen (max. 75% der Pflegekosten): -125,00-770,00-1.262,00-1.775,00-2.005,00 Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: 1.528,02 1.349,51 Tabelle Pflegekosten monatlich 9
2016 2017 St. Vincenz-Haus 3.2.2 Bestandschutz Wie bereits in Punkt 3.2 erwähnt, darf durch die Überleitung für Sie kein finanzieller Nachteil entstehen. Sollten Sie zur Zeit in die Pflegestufe 0, I oder II eingestuft sein, wäre in Zukunft der EEE höher, als Ihr momentaner Eigenanteil. Diese Differenz übernimmt die Pflegekasse und erstattet diese direkt an das St. Vincenz-Haus. Für Sie ändert sich also nichts. Diesen Betrag übernimmt die Pflegekasse EEE Grafik zum Bestandschutz Bei einer Höhergruppierung in 2017 oder später verfällt der Bestandschutz. Weiteres finden Sie auf der nächsten Seite. 10
Durchschnittliche Pflegekosten (30,42 Tage) Alte Pflegestufe Übernahmebetrag der Pflegekasse Alter Selbstzahleranteil EEE Differenz 0 1.162,96 231,00 931,96 1.349,51 417,55 I 1.847,71 1.064,00 783,71 1.349,51 565,80 II 2.669,36 1.330,00 1.339,36 1.349,51 10,15 III 3.521,42 1.612,00 1.909,42 1.349,51-559,91 IIIH 3.904,41 1.995,00 1.909,41 1.349,51-559,90 Tabelle zum Bestandschutz 11
3.3 Weitere Kosten Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und für die Ausbildungsumlage werden in Zukunft auch als Monatspauschale ausgewiesen. 1 2 3 Unterkunft: 640,04 Verpflegung: 492,80 Ausbildungsumlage: 109,82 Investitionskosten für Einzelzimmer: 680,80 4 5 Tabelle zu den monatlichen nicht pflegebedingten Kosten Bei Abwesenheiten werden bei allen Komponenten, bis auf den Investitionskosten, ab dem dritten Tag 25% des jeweiligen Tagessatzes gutgeschrieben. Die Preise hierfür finden Sie unter Punkt 3.1. 12
4. Beispielrechnungen 4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit Für 4: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 Unterkunft: 640,04 Verpflegung: 492,80 Investitionskosten Einzelzimmer: 680,80 Ausbildungsumlage: 109,82 Summe: 5.047,97 -Übernahme durch die Pflegekasse: -1.775,00 Eigenanteil: 3.272,97 Wie Sie sehen, ist der EEE auf dieser Beispielrechnung nicht ersichtlich. Diese Beispielrechnung werden Sie auch so in Zukunft von uns erhalten. Dennoch kann der EEE leicht errechnet werden: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 -Übernahme durch die Pflegekasse: -1.775,00 EEE: 1.349,51 13
4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit Für 4: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 Unterkunft: 640,04 Verpflegung: 492,80 Investitionskosten Einzelzimmer: 680,80 Ausbildungsumlage: 109,82 -Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage -51,36 -Unterkunft bei Abwesenheit für 2 Tage -10,52 -Verpflegung bei Abwesenheit für 2 Tage -8,10 -Ausbildungsumlage bei Abwesenh. für 2 Tage -1,80 Summe: 4.976,19 -Übernahme durch die Pflegekasse: -1.775,00 Eigenanteil: 3.201,19 Der Eigenanteil für die Pflege beläuft sich für diesen Monat auf: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 -Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage -51,36 -Übernahme durch die Pflegekasse: -1.775,00 Eigenanteil für die Pflege: 1.298,15 Wie Sie an der obigen Rechnung erkennen, werden Sie in Zukunft in en zwei bis fünf nie mehr für die Pflege bezahlen, als den Einrichungseinheitlichen Eigenanteil. 14
5. Was ändert sich im Alltag? Das PSG 2 verändert Ihren Alltag im St. Vincenz-Haus nicht. Die erklärten Änderungen beziehen sich nur auf die Abrechnung der stationären Heimkosten. Die Lebensqualität im Haus bleibt, wie gewohnt hoch. Wenn Sie über dieses Booklet hinaus noch weitere Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne an. Alle erwähnten Beträge gelten ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres. Diese werden sich im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen ändern. Wenn das St. Vincenz-Haus in die Pflegesatzverhandlung tritt, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Alle Preise sind ohne Gewähr. 15