Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten - Gesetzessammlung Schönfelder, - Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterung und Kommentierungen, - Taschenrechner, - Gebührentabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer, - Kalender Erstkorrektur Zweitkorrektur Punkte Punkte Datum Datum Name, Unterschrift Name, Unterschrift
2 I. Allgemeiner Teil 1. Aufgabe (5 Punkte) a) Unter welchen Voraussetzungen wird der anwaltliche Vergütungsanspruch nach dem RVG grundsätzlich fällig? b) Unter welchen weiteren Voraussetzungen wird darüber hinaus der Vergütungsanspruch nach dem RVG aus einem gerichtlichen Verfahren fällig?
3 2. Aufgabe (7 Punkte) Unterscheiden Sie, in welchen Fällen es sich um dieselbe Angelegenheit, um verschiedene oder um besondere Angelegenheiten handelt. a) Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren b) Verfahren vor dem örtlich unzuständigen Gericht und weiteres Verfahren vor dem örtlich zuständigen Gericht nach Verweisung c) Einstweilige Anordnung in Familiensachen und Hauptsacheverfahren d) Strafverfahren und anschließendes Bußgeldverfahren nach Einstellung des Strafverfahrens e) Mobiliarvollstreckung im Geschäftslokal und anschließende Mobiliarvollstreckung unter der Privatadresse f) Rechtstreit und Verfahren über die Ablehnung eines Richters g) Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und späteres Verfahren auf deren Abänderung
4 3. Aufgabe (7 Punkte) Nach Abschluss des Zivilprozesses (Abschluss des Verfahrens durch einen Vergleich mit Mehrwert) bezahlt der Mandant die Rechnung des Anwalts nicht. Welche Kostenpositionen kann der Anwalt gegen seinen Mandanten nach 11 RVG festsetzen lassen. a) Verfahrensgebühr b) Terminsgebühr c) Verfahrensdifferenzgebühr d) vorgelegte Gerichtskosten e) vorgerichtliche Geschäftsgebühr f) Kosten der Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer g) Aktenversendungspauschale für Akteneinsicht Ja Nein
5 4. Aufgabe (9 Punkte) Bestimmen Sie den Gegenstandswert für folgende Verfahren und geben Sie falls erforderlich den Rechenweg an. a) Klage des Eigentümers auf Räumung einer Mietwohnung. Die Miete beträgt 500,00 zuzüglich 150,00 Nebenkostenvorauszahlung. b) Klage auf Zahlung eines Betrags i.h.v. 4.000,00 und verzugsbedingter vorgerichtlicher Kosten daraus (Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer) i.h.v. 413,64. c) Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach 802c ZPO wegen einer Hauptforderung in Höhe von 1.800,00, Zinsen in Höhe von 300,00, Gerichtsvollzieherkosten in Höhe von 50,00 und 60,00 vorangegangener Vollstreckungskosten.
6 5. Aufgabe (7 Punkte) Der Anwalt erhebt für den in Köln ansässigen Mandanten Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf gegen den dort wohnenden Beklagten. Im gerichtlichen Verfahren wird ein Vergleich geschlossen mit folgender Kostenregelung: Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs tragen der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 %, die Kosten des Vergleich werden gegeneinander aufgehoben. Welche Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt des Klägers für seinen Mandanten zur Kostenfestsetzung bzw. zu Kostenausgleichung anmelden? Geben Sie nur die Gebühren und Auslagen gemäß dem Vergütungsverzeichnis zum RVG und dem Kostenverzeichnis zum GKG an.
7 II. Kostenberechnung Geben Sie nur die die Gebühren und Auslagen gem. VV RVG an. Zwischensumme, Umsatzsteuer und Gesamtsumme brauchen nicht berechnet zu werden. 6. Aufgabe (6 Punkte) Der Anwalt erhebt für den Kläger Klage in Höhe von 10.000,00. Der Anwalt des Beklagten beantragt schriftsätzlich Klageabweisung. Vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung wird die Klage in Höhe von 4.000,00 zurückgenommen. Im Termin beantragt der Anwalt des Klägers lediglich noch Zahlung in Höhe von 6.000,00. Der Anwalt des Beklagten beantragt Klageabweisung und beantragt, die Kosten dem Kläger aufzuerlegen, soweit er die Klage zurückgenommen hat. Berechnen Sie die Gebühren für beide Rechtsanwälte
8 7. Aufgabe (13 Punkte) Rechtsanwalt A erhebt für seinen Mandanten vor dem Landgericht Klage in Höhe von 10.000,00. Nach mündlicher Verhandlung war der Beklagte im Oktober 2014 verurteilt worden, 6.000,00 zu zahlen. Der Beklagte hatte gegen das Urteil in vollem Umfang Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht hat im Mai 2015 das landgerichtliche Urteil, soweit angefochten nach mündlicher Verhandlung, aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Vor dem Landgericht wird erneut verhandelt und ein Vergleich geschlossen. Berechnen Sie die Gebühren und Auslagen des Klägervertreters einschließlich Umsatzsteuer und Summe.
9 8. Aufgabe (7 Punkte) Nach Anklageerhebung vor dem Amtsgericht wird der Anwalt mit der Verteidigung des Beschuldigten beauftragt. Der Anwalt nimmt Akteneinsicht und fertigt einen Aktenauszug von 30 Blatt. Anschließend schickt er die Akte an das Gericht zurück und zahlt die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 an die Gerichtskasse. Er nimmt am ersten Hauptverhandlungstag teil. Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt, da zunächst noch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Nach Einholung des Sachverständigengutachtens wird das Verfahren ohne weitere Hauptverhandlung aufgrund der schriftlichen Einlassung des Verteidigers eingestellt. Berechnen Sie die Vergütung für den Anwalt (ohne Umsatzsteuer, Zwischen- und Gesamtsumme). Soweit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist, gehen Sie von der Mittelgebühr aus.
10 9. Aufgabe (18 Punkte) Anwalt A beantragt für seinen Mandanten den Erlass eines Mahnbescheids über 10.000,00, der auch antragsgemäß erlassen wird. Da der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt, ergeht antragsgemäß ein Vollstreckungsbescheid. Nunmehr beauftragt der Antragsgegner einen Anwalt, der Einspruch einlegt. Die Sache wird daraufhin an das Landgericht abgegeben. Der Anwalt des Klägers begründet die Klage und weist darauf hin, dass seinem Mandanten noch weitere 5.000,00 zustehen, die bislang nicht eingeklagt worden seien. Das Gericht unterbreitet daraufhin einen Vergleichsvorschlag, wonach zur Abgeltung der eingeklagten 10.000,00 sowie zur Abgeltung der noch nicht eingeklagten 5.000,00 vom Beklagten ein Betrag in Höhe von insgesamt 8.000,00 gezahlt werden soll. Beide Anwälte stimmen dem Vergleichsvorschlag schriftlich zu, so dass das Gericht das Zustandekommen des Vergleichs nach 278 Abs. 6 ZPO feststellt. Erstellen Sie für beide Anwälte die Vergütungsabrechnungen.
11 10. Aufgabe (12 Punkte) Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Scheidungsantrag ein. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag zu und leitet von Amts wegen das Verfahren über den Versorgungsausgleich ein. Im Verlaufe des Verfahrens macht der Ehemann noch die Folgesache Zugewinn anhängig und beantragt Zahlung in Höhe von 20.000,00 Zugewinnausgleich. Im Termin zur mündlichen Verhandlung einigen sich die Eheleute über den Zugewinnausgleich. Darüber hinaus einigen sich die Eheleute über den von der Ehefrau geforderten nachehelichen Unterhalt in Höhe von 500,00 monatlich und über die Überlassung der Ehewohnung an die Ehefrau nach der Scheidung. Unterhalt und Ehewohnung waren nicht gerichtlich anhängig. Den Wert des Verfahrens hat das Gericht bereits wie folgt festgesetzt: Ehesache 9.000,00 Versorgungsausgleich 1.800,00 Zugewinnausgleich 20.000,00 Gesamt 30.800,00 a) Auf welchen Betrag ist zutreffender Weise der Mehrwert des Vergleichs (über Unterhalt und Ehewohnung) festzusetzen? b) Berechnen Sie die Vergütung der beteiligten Anwälte ausgehend von dem zuvor errechneten Vergleichsmehrwert (ohne Zwischensumme, Umsatzsteuer und Endsumme).
12 11. Aufgabe (9 Punkte) Der Anwalt macht für seinen Mandaten eine Forderung i.h.v. 10.000,00 außergerichtlich geltend. Der Schuldner zahlt 4.000,00 und verweigert im Übrigen die Zahlung. Der Anwalt erhebt daraufhin Klage über die restlichen 6.000,00. Der Beklagte zeigt seine Verteidigungsbereitschaft nicht an, so dass gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht. Berechnen Sie die Vergütung des Anwalts. Gehen Sie dabei von einer Geschäftsgebühr i.h.v. 2,0 aus.