Noch nie habe ich einen Menschen erlebt, der im Angesicht des Todes beklagt hätte, zu viel Gutes getan zu haben. Don Bosco Don Bosco Mondo e.v., Stand Januar 2013 Bildnachweis: Don Bosco Archiv, A.Mesli, B. Doppelgatz, H. Erkeling Don Bosco International Ihr Vermächtnis für die Jugend. Weltweit. DON BOSCO MONDO JUGEND HILFE WELTWEIT Sträßchensweg 3 53113 Bonn E-Mail: c.heck@don-bosco-mondo.de Tel. 02 28-539 65 68 Fax 02 28-539 65 65 www.don-bosco-mondo.de Konto 30 40 50 60 70 BLZ 370 601 93 Pax-Bank IBAN DE10 3706 0193 3040 5060 70 BIC GENODED1PAX DON BOSCO MONDO JUGEND HILFE WELTWEIT
Wenn wir uns unserer eigenen Ehre wegen abmühen, haben unsere Gedanken und Werke keinen Wert. Don Bosco Liebe Freundinnen und Freunde von Don Bosco Mondo, es mag mit meinem zunehmenden Alter zusammenhängen: Immer häufiger treffe ich Menschen, die sich mit der Frage beschäftigen Was bleibt, wenn ich gehe? Wir wünschen uns, dass sich andere liebevoll an uns erinnern wer und was wir waren, an das, was uns wichtig war und woran wir geglaubt haben. Letztlich ist es eine Frage der Zuneigung, die wir geben und erhalten Mit einem Testament haben wir darüber hinaus die einmalige Chance, mehr als Geld und Immobilien zu hinterlassen für Menschen, die uns nahe stehen, aber auch für Kinder und Jugendliche in Not. Leider nutzen viele diese Chance nicht und überlassen ihren Nachlass dem Staat. Daher möchte ich Sie anregen, mit einer Testamentsspende, z.b. einem Vermächtnis für vernachlässigte Jugendliche, ein Zeichen im Sinne Don Boscos zu setzen: Verbinden Sie sein Werk der Nächstenliebe mit Ihrer Großherzigkeit und bahnen Sie jungen Menschen den Weg in ein Leben ohne Not. Herzlich, Ihr Christian Osterhaus Geschäftsführer
Warum ein Testament? In Deutschland regelt der Staat, wer wen beerbt. Wenn Sie jedoch selbst bestimmen möchten, wer einmal Ihren Nachlass bekommt, müssen Sie eine letztwillige Verfügung, ein Testament, aufsetzen. Wollen Sie Menschen bedenken, die nicht mit Ihnen verwandt sind oder eine Organisation wie Don Bosco Mondo müssen Sie selber ein Testament machen. Ein Testament ist Ihre Chance zu entscheiden bis zuletzt. Wenn Sie in die Stiftung Don Bosco Mondo zustiften oder gar eine eigene Stiftung gründen möchten, können Sie auch das mittels einer letztwilligen Verfügung tun. Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater. Die gesetzliche Erbfolge Nur Verwandte, Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und nicht eheliche oder adoptierte Kinder werden in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Für den Ehegatten gelten besondere Bestimmungen (Ehegatten-Erbrecht). Die Höhe des Erbteils richtet sich immer nach dem Verwandtschaftsgrad der Angehörigen zum Erblasser. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet nach Erben erster, zweiter und dritter Ordnung usw. Je näher die Erben mit dem Erblasser verwandt sind, desto eher werden sie in der Erbfolge bedacht. Die Erben erster Ordnung sind z.b. Kinder bzw. Enkel, sollten die Kinder des Erblassers nicht mehr leben. Die Erben der zweiten Ordnung sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Zu den Erben dritter Ordnung gehören die Großeltern, Tanten, Onkel und deren Kinder, usw. Sollten Sie keine Angehörigen haben oder können keine ausfindig gemacht werden, geht ihr Nachlass an den Staat. Der Pflichtteil Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge weitestgehend außer Kraft setzen. Sie können Ihren Ehepartner, die Kinder (Enkel) und Ihre Eltern jedoch nicht enterben. Diese haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Ein Pflichtteilsberechtigter wird nur mit Geld abgefunden.
Vererben oder Vermachen? Setzen Sie einen Erben ein, so benennen Sie Ihren Rechtsnachfolger. Er erbt Ihr Vermögen, aber auch Ihre Schulden und andere Verpflichtungen. Mit einem Vermächtnis können Sie Geld oder Gegenstände einem Menschen oder einer karitativen Einrichtung hinterlassen, ohne ihn oder sie weiter zu belasten. Ihre Erben sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen. Vererben von Immobilien Neben Ihrem Geldvermögen werden auch Ihr Haus oder Ihre Wohnung unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt, wenn Sie kein Testament aufsetzen. Wollen Sie Ihren Ehepartner besonders absichern, können Sie ihm lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch am Eigenheim oder der Eigentumswohnung zusprechen. Eine von Ihnen selbst bewohnte Immobilie wird unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit, wenn Ihre Erben diese mindestens 10 Jahre lang als ersten Wohnsitz nutzen. Ihr letzter Wille so verfassen Sie Ihr Testament Sie können Ihr Testament handschriftlich aufsetzen oder damit zu einem Notar gehen. Verfassen Sie ein handschriftliches Testament, so muss es von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben sein. Denken Sie an Namen, Datum und Unterschrift. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr letzter Wille rechtsgültig und einwandfrei formuliert ist, wenden Sie sich an einen Notar. Der Notar beurkundet das sogenannte notarielle Testament und gibt es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung. Er stellt damit sicher, dass es nach Ihrem Tod eröffnet wird. Ein handschriftliches Testament müssten Sie persönlich beim Amtsgericht hinterlegen, um dessen Eröffnung zu garantieren. Bitten Sie das Amtsgericht testamentarisch, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Dieser weiß, was zu tun ist und setzt Ihren letzten Willen um Buchstabe für Buchstabe.
Das gemeinsame Ehegattentestament Einen letzten Willen zu verfassen, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb dürfen nur Ehepaare ein gemeinsames Testament verfassen. Auch hierbei gelten die für Testamente üblichen Formalien. In einer Sonderform des Ehegattentestamentes dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Erst nach dem Tod des Überlebenden erben z.b. die Kinder oder andere Angehörige. Der Erbvertrag Eine andere Möglichkeit der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Bei einem Erbvertrag gibt es mindestens zwei Vertragsparteien. Unter Mitwirkung eines Notars wird hierbei ein Vertrag geschlossen und unterschrieben. Der Erbvertrag kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien geändert werden und bietet somit mehr Sicherheit als ein Testament. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Beim Ehegattentestament und Erbvertrag müssen jedoch alle Parteien zustimmen.
Die Erbschaftsteuer Rein rechtlich ist ererbtes Vermögen ein Gewinn von Todes wegen und muss versteuert werden, wenn es Freibeträge überschreitet. Es gelten die nebenstehenden Freibeträge und Steuerklassen (Stand Nov. 2012). Durch frühzeitige Schenkungen können Sie Ihren Erben eventuell Erbschaftsteuern ersparen. Vermächtnisse an Don Bosco Mondo e.v. oder an die Stiftung Don Bosco Mondo sind in jeder Höhe von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Nachlass kommt zu 100% benachteiligten Kindern und Jugendlichen zugute. Verwandtschaftsgrad Steuerklasse* Freibetrag Freibetrag Freibetrag Allgemein Hausrat Gegenstände Ehegatten I 500.000 E 41.000 E 12.000 E Kinder I 400.000 E 41.000 E 12.000 E Enkel I 200.000 E 41.000 E 12.000 E Geschwister, Nichten/Neffen II 20.000 E 12.000 E (wird kombiniert angerechnet) Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, eingetragene Lebenspartner III 500.000 E 41.000 E 12.000 E Alle anderen III 20.000 E 12.000 E (wird kombiniert angerechnet) *Nicht identisch mit Lohn- oder Einkommensteuerklassen! Steuerklasse I 7-30%, Steuerklasse II 15-43%, Steuerklasse III 30-50%, vgl. 19 ErbStG
Wer erfolgreich handeln will, muss die Liebe im Herzen tragen und mit Geduld arbeiten. Don Bosco Unser Ordensgründer, Don Bosco, war ein Mensch mit einem großen Herzen. Er konnte auf Menschen zugehen und sie für sich und über sich für den Glauben gewinnen. Für Don Bosco gab es keine hoffnungslosen Fälle. Für ihn gab es im Herzen eines jeden Kindes, jedes Jugendlichen einen Platz, der offen ist für das Gute und die Liebe. Vor über 150 Jahren gründete er den Orden der Salesianer Don Boscos, der sich bis heute um benachteiligte Jugendliche kümmert. Dieses Werk der Nächstenliebe wurde weltweit von Generation zu Generation weitergetragen und ist lebendiger denn je auch dank der Großzügigkeit zahlreicher Spenderinnen und Spender und den Visionen freigiebiger Stifter, die diese segensreiche Arbeit unterstützen. Die Salesianer Don Boscos weltweit und in Deutschland Don Bosco Mondo e.v. unterstützt die Werke des Ordens der Salesianer Don Boscos, die sich seit über 150 Jahren um benachteiligte Kinder und Jugendliche kümmern. Sie handeln und helfen nach folgenden Prinzipien: Jeder ist willkommen. Not verwandeln, nicht verwalten. Jeder hat das Recht auf einen Neuanfang. Vor Gott gibt es keine hoffnungslosen Fälle. Mit Liebe und Autorität helfen. Pater Clemens Schliermann SDB Mitglied des Vorstandes von Don Bosco Mondo
Die Salesianer Don Boscos, der zweitgrößte Orden weltweit, verstehen sich als Anwälte der Kinder und Jugendlichen auf der Welt. Rund 17.000 Salesianer und 148.000 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen weltweit 16 Millionen Mädchen und Jungen egal welcher Hautfarbe oder Religion. In 1.800 Orten in mehr als 130 Ländern bietet der Orden der Salesianer Don Boscos Obdach für Straßenkinder, Jugendsozialarbeit, Schulunterricht, Berufsbildung und Arbeitsvermittlung. Die Zentren der Salesianer sind dort, wo Armut und Not zu finden sind. Dadurch sind die Ordensleute in die örtlichen Strukturen eingebunden und helfen schnell und wirkungsvoll. In Deutschland betreuen 1.600 Mitarbeiter/innen und 300 Ordensleute in 35 Don Bosco-Zentren täglich 5.000 Kinder und Jugendliche. Helfen Sie, dieses Werk der Nächstenliebe zu bewahren. Mit ihrem Vermächtnis für die Jugend. Weltweit. Gerne stehe ich Ihnen jederzeit als Referentin für private Förderer für weitere Informationen zur Verfügung. Auf Wunsch kann ich Ihnen auf Erbrecht spezialisierte Anwälte vermitteln. Corinna Heck E-Mail: c.heck@don-bosco-mondo.de