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Transkript:

Ergebnis TV-L 2011 1

Arbeitsgruppe Bayern: Doreen Bogram, Martina Wimmer, Hans Kraft, Almut Büttner- Warga, Norbert Flach, Hartmut Veitengruber, Ulrich Gammel Darstellung basierend auf diversen Präsentationen Stand: Version 1.1, 31.03.2011 2

Ergebnis TV-L in der Übersicht Erhöhung der Tabellenentgelte Entgeltordnung Sonstige Regelungen FAQ s 3

Entgelt Erhöhung der Tabellenentgelte Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, PraktikantenInnen Einmalzahlung in 2011 Erhöhungen der Entgeltbestandteile Bewertung 4

Erhöhung der Tabellenentgelte Ab 1. April 2011 um 1,5% und ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 % und dann um weitere 17 als tabellenwirksamer Festbetrag Beispiel: 2011 Entgelt 2.000 + 1,5% (30 ) = 2.030 2012 Entgelt 2.030 +1,9% (38,57 ) + 17 = 2.085,57 5

Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, PraktikantenInnen Ab 1. April 2011 um 1,5% und ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 % und dann um weitere 6 als tabellenwirksamer Festbetrag 6

Einmalzahlung in 2011 Für alle die im April 2011 Bezüge erhalten wird spätestens im Mai 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 gezahlt. Wer erhält Bezüge? Beschäftigte in der ATZ, in der Lohnfortzahlung, mit Krankengeldzuschuss! Nicht: Rentner ab 1.4., ohne Bezüge im April Beurlaubte (z.b. auch Elternzeit) Für alle Auszubildende und Praktikanten/innen die im April 2011 Bezüge erhalten wird spätestens im Mai 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 120 gezahlt. Teilzeitbeschäftigten (es gilt die AZ im April 2011) wird die Einmalzahlung entsprechend anteilig gezahlt. 7

Entgeltbestandteile Weitere Entgeltbestandteile wie Garantiebeträge z. B. bei Höhergruppierungen ( 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L) Besitzstandszulagen wie z. B. Vergütungsgruppenzulagen oder auch kinderbezogenen Entgeltbestandteilen ( 9 und 11 TVÜ-L) werden auch ab 01.04.2011 um 1,5 % sowie ab 01.01.2012 um 1,9 % erhöht! 8

Bewertung Auf das Jahr bezogen bedeutet dieser Abschluss beim Entgelt (einschl. der Einmalzahlung) eine durchschnittliche Erhöhung in 2011von2,3%und in 2012 von 2,55% damit können wir in 2011 voraussichtlich die Reallöhne sichern. Für 2012 ist eine angemessene Erhöhung erreicht worden! 9

Sonstige Regelungen Erschwerniszuschläge im Straßenbau Altersteilzeit Maßregelungsklausel Übernahmeregelung für Auszubildende Laufzeit 10

Weitere Vereinbarungen Erschwerniszuschläge im Bereich Straßenbau (und Küstenschutz) Veränderung der Zuschlagszahlung und Erhöhung! 1. Die Spitzabrechungwird umgestellt auf Pauschalzahlung (sofern noch nicht in der Vergangenheit erfolgt). 2. Basis für die Ermittlung der Pauschalwerte sind die Zahlungen in 2010 (Grund: sind nicht mehr manipulierbar). 3. Die Pauschalierung erfolgt nach Beschäftigtengruppen und ohne Vorteile resp. Nachteile für die Arbeitgeber oder Beschäftigten (bedeutet aber auch: das Gesamtvolumen bleibt zunächst in diesem Schritt gleich kann aber bei einzelnen Beschäftigten variieren Aufmerksamkeit erforderlich! 11

4. Die Pauschalierung erfolgt im Rahmen der Redaktionsverhandlungen. 5. Einigen sich die Tarifvertragsparteien nicht auf eine Pauschalierung, so gelten auch in Zukunft die individuellen Spitzabrechnungen als Ausgangswert. 6. Auf die so ermittelten Beträge wird eine Pauschale in Höhe von 25 ab dem 1.1.2012 monatlich gezahlt. 7. Erfasst von dieser Regelung sind Beschäftigte in den genannten Bereichen, die gem. 38 TV-L eine ehemals arbeiterrentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. 8. Für Teilzeitbeschäftigte wird die neue Pauschale anteilmäßig entsprechend gezahlt. 12

Übernahme Auszubildende Übernahme der Auszubildenden Die Arbeitgeber verweigern weiterhin die verbindliche Übernahme nach der Ausbildung für 24 Monate. Die alte Regelung TVA-L, die bis zum 31.12.2010 befristet war, wird entfristet. Sehen wir es sportlich und bleiben am Ball. 13

Laufzeit Laufzeit 24 Monate -bis 31.12.2012 Ausnahme: Entgeltordnung längere Laufzeit (mit Ausnahme der LehrerInnenund der Tätigkeitskataloge Gesundheitsberufe, Rettungsdienst und Wirtschaftspersonal) 14

Altersteilzeit Im TV-L wird es keine Regelung zur Altersteilzeit geben Auf landesbezirklicher Ebene können Verhandlungen geführt werden In Bayern muss die bayerische Tarifkommission das Für und Wider diskutieren Weitergehender Ansatz (Demografie, Ausbildungsquote, Übernahme, alternsgerechte Arbeitszeiten) Arbeitgeber wollen keine ATZ 15

Maßregelungsklausel Wie immer wurde auch dieses Mal eine Maßregelungsklausel vereinbart. Diese dient dem Schutz unserer streikenden Kolleginnen und Kollegen und beinhaltet, dass von Maßregelungen (z.b. Abmahnungen etc.), die wegen der Arbeitsniederlegungen von Seiten der Arbeitgeber ausgesprochen wurden, abgesehen wird. 16

Entgeltordnung 17

Grundzüge I Bei der Einigung handelt es sich nicht um eine wirklich neue Entgeltordnung, sondern um eine pragmatische Lösung, der schleichenden Entwertung des Tarifrechts entgegenzuwirken Alle Neueingestellten seit 01.11.2006 hatten weder Anspruch auf Bewährungsaufstiege noch auf Vergütungsgruppenzulagen! Mit jedem Monat hat es mehr Beschäftigte in der jeweils unteren Entgeltgruppe ohne weitere Perspektiven gegeben. 18

Grundzüge II Die neue Entgeltordnung wird das alte Tarifrecht im Wesentlichen übernehmen. Die 12 und 13 TV-L werden weitestgehend mit den 22 und 23 BAT gefüllt. Das bedeutet auch: die Grundsätze der Eingruppierung, wie sie in der Vergangenheit für die Angestellten galten, finden weiterhin Anwendung und werden auf die ehemaligen ArbeiterInnen übertragen. 19

Grundzüge III Es wird allgemeine Tätigkeitsmerkmale und spezifische Tätigkeits- und Funktionsmerkmale geben. Bisherige spezifische Tätigkeitsmerkmale fallen nur dann weg, wenn sie a) nicht mehr relevant sind bzw. b) sichergestellt ist, dass das bisherige Eingruppierungsniveau für die Tätigkeit durch das allgemeine Merkmal gesichert ist- Die spezifischen Merkmale gehen den Allgemeinen vor die allgemeinen Merkmale haben eine verbesserte Auffangfunktion! Damit wird natürlich den gestiegenen Anforderungen in vielen Berufsbildern im Hinblick auf eine angemessene Eingruppierung nicht Rechnung getragen. 20

Grundzüge IV Ein diskriminierungsfreies, transparentes und den veränderten und in der Regel gestiegenen Anforderungen entsprechendes Eingruppierungsrecht kann erst mit der Erprobungsphase eines neuen Modells erreicht werden. Diese Erprobung des neuen (ver.di-) Modells ist mit der TdL vereinbart. 21

Voraussichtliche Struktur der neuen EGO TV-L I Teil I Teil II Allgemeiner Teil Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen 1. Archiv- und Bibliotheksdienst 2. Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte 3. Bäderbetriebe 4. Datenverarbeitung 5. Fernmeldetechnischer Dienst, Fernmeldebetriebsdienst 6. Forschung 7. Förster, Forstaufseher und Forstwarte 8. Fremdsprachendienst 9. Gartenbau, Landwirtschaft und Weinbau 10. Gesundheitsberufe 11. Justizdienst 12. Kanzleidienst 13. Kassendienst 22

Voraussichtliche Struktur der neuen EGO TV-L II 14. Meister, Grubenkontrolleure, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben 15. Registraturen 16. Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten 17. Rettungsdienst 18. Schifffahrt 19. Sozial- und Erziehungsdienst 20. Steuerverwaltung 21. Technische Berufe, Ingenieure 22. Technische Beschäftigte im Eichdienst 23. Theater und Bühnen 24. Wirtschaftspersonal 25. Sonstige Tätigkeitsmerkmale Teil III Beschäftigte mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten Teil IV Beschäftigte im Pflegedienst Teil V Lehrkräfte 23

Erhalt der Werteebenen I Alle Tätigkeiten in den E 2 bis E 8, für die im Altrecht nach einer Zeit von bis zu 6 Jahrenein Bewährungsaufstiegvorgesehen war, werden mit Inkrafttreten der EGO der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Das bedeutet der Entgeltgruppe, die der alten Aufstiegsgruppe entspricht. Damit werden Bewährungsaufstiege nachgezeichnet die Aufstiege selber gibt es nicht mehr die in Frage kommende Tätigkeit führt in Zukunft sofort zur höheren (Aufstiegs)entgeltgruppe! Alle Tätigkeiten (E 2 bis E 8) mit mehr als 6jährigenBewährungsaufstiegen verbleiben in den Einstiegsentgeltgruppen. Dies gilt für den Bereich der Angestellten. Bei der Schaffung des TV-L wurde bei den Arbeitertätigkeiten schon die Zuordnung zur höheren Entgeltgruppe vorgenommen. Das gilt auch für den Erwerb von Vergütungsgruppenzulagen im Rahmen der oben genannten Bedingungen. Sie werden abgezinst gezahlt! Was heißt das Folie 26? Mit der linearen Erhöhung ab dem 1.4.2011 wird die Vorarbeiterzulagezukünftig dynamisiert! Nochmals klarstellend: es gibt keine Bewährungsaufstiege mehr (nur noch zum Zeitpunkt der Überleitung schon begonnene Aufstiege werden weiter vollzogen TVÜ-L) sie werden nur im neuen Eingruppierungsrecht in der tatsächlichen Eingruppierung von Anfang an nachgezeichnet! 24

Erhalt der Werteebenen II Drittelaufstiege Bewährungsaufstiege für Tätigkeiten, die sich zu einem Drittel herausheben (bei mehr als 50 % erfolgte unmittelbar eine höhere Eingruppierung) werden nachgezeichnet. Unbestritten für Ingenieurtätigkeiten in EG 10 bis EG 12 Für weitere Tätigkeiten wünschenswert, ist aber jetzt mit der TdL nicht vereinbar gewesen 25

AbgezinsteVergütungsgruppenzulagen Bedeutet: Soweit eine Tätigkeit mit einer Vergütungsgruppenzulage versehen ist, steht diese nicht erst nach einer Wartezeit, sondern von Anfang an zu. Die Höhe der Vergütungsgruppenzulage ist dafür geringer = der fiktive Gesamtbetrag wird auf eine längere Laufzeit verteilt. Abstraktes Beispiel: insgesamt 20 Jahre Beschäftigungszeit nach 10 Jahren gab es bisher eine VG-Zulage in Höhe von 10.000 über den gesamten Zeitraum von 10 Jahren hinweg. In Zukunft gibt es diese Zulage ab dem 1. Monat aber für den gesamten Zeitraum von 20 Jahren auch nicht mehr als 10.000. Entsprechend niedriger ist der monatliche Betrag. Für die abgezinstenentgeltgruppenzulagen wird es Tabellen geben. 26

Erschwerniszuschläge Im Folgenden erste Eingruppierungsbeispiele weitere sollen im Vortrag folgen. In allen Beispielen erfolgt die genannte Eingruppierung nach dem Katalog TV-L unmittelbar mit der Übernahme der auszuübenden Tätigkeit. Zunächst kommt der/die Physiotherapeut/in staatliche anerkannt ohne Vorgesetztenfunktion oder Lehrtätigkeit Es folgt der/die Medizinisch-Technische AssistenIn, staatlich anerkannt ohne Vorgesetztenfunktion oder Lehrtätigkeit Anschließend noch der/die Ergotherapeutin, staatlich anerkannt ohne Vorgesetztenfunktion oder Lehrtätigkeit 27

Erschwerniszuschläge Beispiel PhysiotherapeutIn Altrecht BAT Physiotherapeutin den ersten 6 Monaten der Berufsausübung VG VII, FG 20 Physiotherapeutnach den ersten 6 Monaten Berufsausübung VG VI b, FG 20 Physiotherapeutmit in nicht unerheblichen Umfange ( = mehr als 25 %) schwieriger Tätigkeiten VG VI b, FG 19 Wievor, aber nach 2 Jahren Bewährungsaufstieg in VG V c, FG 17 Neu EGO TV-L EG 6 (entspricht der VG VI) EG 8 (entspricht der VG V c) Physiotherapeutmit überwiegend (= mehr als 50 %) schwieriger Tätigkeiten VG V c, FG 16 EG 9 Wie vor, aber nach 3 Jahren Bewährungsaufstieg in VG V b, FG 17 (kleineeg 9 ohne Stufen 5 u. 6 entspricht der VG V b) 28

Eingruppierung MTA mit staatlicher Anerkennung ohne Vorgesetztenfunktion oder Lehrtätigkeit Altrecht BAT MTAin den ersten 6 Monaten der Berufsausübung VG VII, FG 27 MTAnach den ersten 6 Monaten Berufsausübung VG VI b, FG 27 Wie vor,nach 6 Jahren Bewährung VG V c, FG 26 Neu EGO TV-L Vor den Verhandlungen zur Tarifrunde 2011 EG 6 entsprechend der VG VI b* MTAmit in nicht unerheblichen Umfange (= mehr als 25 %) schwieriger Tätigkeiten VG VI b, FG 26 EG 8, FG 17 Wievor, aber nach 2 Jahren Bewährungsaufstieg in VG V c, FG 25 (entspricht der VG V c) *Nachdem in den Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde jetzt auch die Nachzeichnung der 6jährigen Aufstiege vereinbart wurde, braucht es in den Redaktionsverhandlungen eine spezielle Klärung, da die Abgrenzung zum Tätigkeitsmerkmal mit in nicht unerheblichen Umfange schwierige Tätigkeiten nicht mehr funktioniert! Beide kämen jetztindemmodellindieeg8 29

Noch: Eingruppierung MTA mit staatlicher Anerkennung ohne Vorgesetztenfunktion oder Lehrtätigkeit Altrecht BAT MTAmit in nicht unerheblichen Umfang (= mehr als 25 %) besonders schwieriger Tätigkeiten VG V c, FG 24 Wie vor, aber nach 3 Jahren Bewährungsaufstieg in VG V b, FG 25 Neu EGO TV-L EG 9, FG 34 (kleineeg 9 ohne Stufen 5 u. 6 entspricht der VG V b) MTA als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben in VG V b, FG 27 EG 9, FG 11 Wie vor, aber nach3 Jahren Bewährungsaufstieg in VG IV b, FG 15 (normale EG 9) 30

Erschwerniszuschläge Beispiel PhysiotherapeutIn Altrecht BAT Ergotherapeutin den ersten 6 Monaten der Berufsausübung VG VII, FG 12 Ergotherapeut nach den ersten 6 Monaten Berufsausübung VG VI b, FG 7 Ergotherapeutmit in nicht unerheblichen Umfange ( = mehr als 25 %) schwieriger Tätigkeiten VG VI b, FG 6 Wievor, aber nach 2 Jahren Bewährungsaufstieg in VG V c, FG 4 Neu EGO TV-L EG 6, FG 3 (entspricht der VG VI) EG 8, FG 6 (entspricht der VG V c) Ergotherapeutmit überwiegend (= mehr als 50 %) schwieriger Tätigkeiten VG V c, FG 3 EG 9, FG 6 Wie vor, aber nach 3 Jahren Bewährungsaufstieg in VG V b, FG 5 (kleineeg 9 ohne Stufen 5 u. 6 entspricht der VG V b) 31

Frequently asked Questions (FAQ s) 32

Erschwerniszuschläge Diese Fragen werden hier zunächst gesammelt und Schritt für Schritt beantwortet im Rahmen der Fortschreibung dieser Präsentation Die Dynamisierung der Vorarbeiterzulage wird auf den Teil III der EGO begrenzt. Es ist allerdings fraglich, ob nicht auch in anderen Katalogen (z.b. Wirtschaftspersonal) einzugruppierende Kolleginnen und Kollegen eine Vorarbeiterzulage beanspruchen könnten. 33

Erschwerniszuschläge Wie ist die Laufzeit für die Erhöhung der Erschwerniszuschläge im Bereich des Straßenbetriebsdienstes geregelt? Wo ist der Regelungsort? Die (monatlich niedrigere) abgezinste Entgeltgruppenzulage steht in Konkurrenz zur höheren Besitzstandszulage. Der Beschäftigte hatte ja die Wartezeit zu erfüllen. Wie ist sichergestellt, dass der übergeleitete Beschäftigte nicht diese monatlich höhere Zulage zugunsten der neuen, abgezinsten Zulage verliert? 34

Erschwerniszuschläge Wie lauten die Oberbegriffe für die einzelnen Entgeltgruppen? Was ist mit Aufstiegen von übergeleiteten Beschäftigten, die im Jahr 2011 wegen Erfüllung der notwendigen Zeit vollzogen werden würden! Diese Aufstiege werden vollzogen - 8 Abs. 3 TVÜ-L muss nur in den Redaktionsverhandlungen angepasst werden (aktuell müssen die Aufstiegszeiten bis 31.12.2010 vollzogen sein neue EGO tritt aber erst am 1.1.2012 in Kraft). Was ist mit mehrstufigen Aufstiegen (erst über die Bewährung eine VG mehr) und dann nach weiteren Jahren z.b. eine weitere VG-Zulage, wenn die Warte zeiten jeweils unter 6 Jahren liegen? 35