LEBENSRAUMPOTENTIAL FÜR GESCHÜTZTE ARTEN AUF DER FLÄCHE DES BEBAUUNGSPLANS NEUHOFER WEG STADT ZOSSEN (OT WÜNSDORF), LANDKREIS TELTOW-FLÄMING Bewertung und Konfliktanalyse Auftraggeber: Dr.-Ing. Siegfried Bacher Landschaftsarchitekt Maaßenstr. 9 10777 Berlin Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft Freilandbiologie Dipl. Biol. Carsten Kallasch Odenwaldstraße 21 12161 Berlin 030/793 39 95 030/79 70 62 88 email Kallasch@bubo-online.de Berlin, Februar 2016
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 2 1 AUFGABENSTELLUNG UND METHODE In der Stadt Zossen, OT Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming), wird für eine Fläche von knapp 4 ha der Bebauungsplan Neuhofer Weg aufgestellt. Für die gegenwärtig ungenutzte Fläche ist das Konfliktpotential für geschützte Wirbeltierarten (Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechse, Amphibien) zu beschreiben. Dafür wurde bei einer Begehung Mitte Dezember geprüft, welche geschützten Arten die Fläche auf Grund der Gelände- und Vegetationsstruktur nutzen können. Es wurde bei der Begehung auf das potentielle Vorkommen von Brutvögeln, Fledermäusen, Zauneidechsen und Amphibien geachtet. An den Bäumen der Untersuchungsfläche wurde das Vorkommen von Höhlen und Stammrissen ermittelt, die regelmäßig wiederkehrend als Nistplätze von Vögeln oder als Verstecke von Fledermäusen genutzt werden können. Sie sind als dauerhaft geschützte Lebensstätte zu bewerten. Gleichzeitig wurde das Vorkommen von Eremit und Heldbock erfasst. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für eine Erstbewertung des Geländes und als Basis für vorläufige Kompensationsvorschläge. Neben der Potentialanalyse wurden im Februar 2016 die begehbaren Kellerbereiche des mittleren Abrissobjektes nach überwinternden Fledermäusen abgesucht. Die Fugen, Nischen und Spalten wurden am 4. Februar nach Perioden mit Frost unter -10 genauestens ausgeleuchtet. Das Untersuchungsgebiet Neuhofer Weg in der Stadt Zossen, OT Wünsdorf, Landkreis Teltow- Fläming, liegt am Südufer des Großen Wünsdorfer Sees.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 3 2 ERGEBNIS 2.1 Gebietsbeschreibung Das knapp 4 ha große Untersuchungsgebiet liegt am Südufer des Großen Wünsdorfer Sees. Es wird im Westen durch den in Nord-Südrichtung verlaufenden Neuhofer Weg begrenzt. Die südliche Grenze der künftigen Baufläche bildet eine Birkenallee mittleren Alters. Es schließt sich abermals im Süden eine offensichtlich feuchte Wiese mit vereinzeltem Gehölzaufwuchs an. Auf der Untersuchungsfläche selbst stehen drei Ruinen. Das mittlere Objekt hat einen quasi-unterirdischen Teil. Die Decke besteht aus Betonfertigteilen. Die Wände sind gemauert. Der gesamte kellerähnliche Raum ist feucht bis nass und hat eine Grundfläche von ca. 200 qm. Große Teile des Raums sind mit Sand aufgefüllt oder verschüttet. Die beiden weiteren Objekte sind ebenfalls stark verfallen, aber nicht unterkellert. Auf einer kleinen Anhöhe steht auf dem Untersuchungsgelände ein kleines Kiefernwäldchen mit einzelnen Eichen. Die tieferen und offensichtlich feuchteren Bereiche des Grundstücks sind mit jungen Erlen bewachsen. Nur am Seeufer sind auch ältere Erlen und Totholz zu finden. Das Ufer selbst ist unbefestigt. Es existiert nur ein stark verfallener Steg, der nicht mehr zu betreten ist. Neben unbewachsenen Uferabschnitten steht ein kleiner Röhrichtgürtel, der jedoch keine hohe Dichte aufweist. Das gesamte Gelände zeichnet sich durch einen Wechsel unterschiedlicher Lebensraumtypen auf kleiner Fläche aus. Das Untersuchungsgebiet liegt am unverbauten Südufer des Großen Wünsdorfer Sees (Landkreis Teltow-Fläming).
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 4 Im Untersuchungsgebiet Neuhofer Weg liegen auf kleiner Fläche verschiedene Lebensräume. Kiefernbestand im Untersuchungsgebiet Neuhofer Weg.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 5 2.2 Zu erwartende Brutvögel Auf der Untersuchungsfläche ist mit einem geringen Angebot an Baumhöhlen zu rechnen, wie bei der Geländebegehung zu erkennen war. Dementsprechend sind zumindest die allgemein häufigen Höhlenbrüter sicher zu erwarten: Blaumeise, Buntspecht, Garten-/Waldbaumläufer, Kleiber, Kohlmeise, Trauerschnäpper. Baumhöhlen in morschen Bäumen am Wasser könnten auch von weiteren Meisenarten (z.b. Sumpfoder Weidenmeise) genutzt werden. An den verfallenden Gebäuden können Bachstelze, Hausrotschwanz Feldsperling sowie vorkommen, ohne dass sie sicher zu erwarten wären. An Bäumen, im Unterholz sowie an Sträuchern sind die Bruten von Amsel, Buchfink, Grünling, Mönchsgrasmücke, Zaunkönig, Ringeltaube, Elster und Nebelkrähe. Rotkehlchen, wahrscheinlich. Darüber hinaus sind die am Boden brütenden Fitis Zilpzalp Waldlaubsänger und zu erwarten. Auch das Vorkommen weiterer Vogelarten ist möglich. Seltene Arten, die in einer Roten Liste (incl. Vorwarnliste) aufgeführt sind oder Arten mit einem hohen Schutzstatus (streng geschützt, Art des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie) können auch im Untersuchungsgebiet vorkommen. Zu diesen Arten, für die der Lebensraum grundsätzlich geeignet erscheint, gehört der Neuntöter. Für ihn könnte bereits die offene Wiese mit ihrem Gehölzaufwuchs als Lebensraum geeignet sein. Am Seeufer können Blässralle, Haubentaucher Rohrammer und Teichrohrsänger Stockente nisten.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 6 Das ungenutzte Ufer bietet Wasservögeln und auch Vögeln der Röhrichte Brutmöglichkeiten. 2.3 Fledermäuse Die Untersuchungsfläche bietet Fledermäusen einen abwechslungsreichen und sehr gut geeigneten Jagdlebensraum. Hervorzuheben sind die Gewässernähe und und das Fehlen insektenarmer Zierpflanzen. Daher sind ein hohes Insektenvorkommen und gutes Nahrungsangebot für Fledermäuse zu erwarten. Eine entsprechend intensive Nutzung der Untersuchungsfläche durch Fledermäuse ist zu erwarten. Mit Sicherheit jagen im Gebiet oder in der unmittelbaren Umgebung Zwerg-, Breitflügel- und Wasserfledermäuse sowie Große Abendsegler und Braune Langohren. Alle fünf Arten gehören in Brandenburg zu den häufigeren Fledermausarten. Zwergfledermäuse, Breitflügelfledermäuse und Braune Langohren nutzen an Gebäuden enge Spalten, die von außen zu erreichen sind. Bereits einfache Gehölzstrukturen werden zur Jagd angeflogen. An Randlinien von Wäldern, Hecken, Baumgruppen etc. sind sie regelmäßig zu beobachten. Die Quartiere liegen 1 km (Zwergfledermaus, Braunes Langohr) bis 4 km (Breitflügelfledermaus) von den Jagdgebieten entfernt. Große Abendsegler, Wasserfledermäuse, Rauhautfledermäuse und auch Braune Langohren nutzen Baumhöhlen als Sommerquartiere. Für Wochenstubenkolonien ist das Angebot an Höhlen wahrscheinlich unzureichend. Weder die Anzahl der vorhandenen Baumhöhlen noch ihre Qualität werden den Ansprüchen der Weibchengesellschaften genügen. Nicht vollständig ausgeschlossen ist die Nutzung einzelner Baumhöhlen oder Spalten an Gebäuden durch einzelne Männchen. Auch das Vorkommen jagender Rauhaut- und Mückenfledermäuse ist möglich, sofern geeignete Baumhöhlen oder spalten geeignete Quartiere bieten. Unter der Voraussetzung, dass geeignete Quartiere existieren ist auch mit Vorkommen von Fransenfledermäusen zu rechnen. Rauhautfledermäuse und Fransenfledermäuse gehören in Brandenburg zu den häufigeren Fledermausarten, deren Vorkommen nahezu flächendeckend belegt sind. Sie sind jedoch bei in der Regel kleinerem Aktionsradius enger an Wälder gebunden, so dass ihr Auftreten im Untersuchungsraum nicht sicher zu erwarten ist. Jagende
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 7 Abendsegler sind sicher über der Fläche zu erwarten. Ihre großräumige Jagd in großer Höhe hat jedoch keinen direkten Flächenbezug. Am Ufer des Großen Wünsdorfer Sees ist mit dicht über dem Gewässer jagenden Wasserfledermäusen zu rechnen. Dabei trägt die naturnahe Uferstruktur positiv zum Nahrungsangebot bei. Die Struktur der Fläche und ihre großräumige Umgebung lassen auch das Vorkommen weiterer, in Brandenburg seltenerer Arten möglich erscheinen. 2.3.1 Winterquartier Die unterirdischen Gebäudeteile der mittleren Ruine sind strukturell und klimatisch für die Überwinterung von Fledermäusen geeignet. Der zugängliche Teilbereich ist sehr feucht bis nass und an vielen Stellen frostfrei. Die Zugänglichkeit ist auf Grund der offensichtlichen Einsturzgefahr nur eingeschränkt möglich. Das Versteckangebot ist nicht optimal. Bei der Kontrolle des Kellers am 4. Februar 2016 war eine Fransenfledermaus zu finden. Es ist sicher davon auszugehen, dass nicht alle überwinternden Fledermäuse zu finden waren. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass im Winter 2016/17 die Witterung und andere Einflussfaktoren zu einem im Vergleich zu anderen Wintern niedrigen Bestand führten. Neben der Fransenfledermaus kann in dem untersuchten Fledermauswinterquartier mit der Überwinterung weiterer typischer Arten unterirdischer Höhlen gerechnet werden: Wasserfledermaus und Braunes Langohr. Die tatsächliche Gesamtzahl der überwinternden Fledermäuse wird insgesamt unter 20 Ex. liegen. Am 2. Februar 2016 war eine Fransenfledermaus im Keller der mittleren Ruine zu finden. Es ist mit Sicherheit ein versteckter Bestand zu erwarten.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 8 Art BB RL D FFH- Richtlinie BArtSchV potentielles Vorkommen im UG Konflikt und Maßnahmen Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 3 G IV s Jagd zu erwarten, regelmäßige Überflüge zu erwarten, kein Quartierpotential Jagdgebiets verlust; Kompensation von Sommerquartieren Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 4 IV s Jagd sicher zu erwarten, regelmäßige Überflüge sicher zu erwarten, geringes Quartierpotential Verlust v. Sommerquartieren, Jagdgebietsverlust; Kompensation von Sommerquartieren Braunes Langohr (Plecotus auritus) 4 IV s Jagd zu erwarten, geringes Quartierpotential Verlust v. Sommerquartieren, Jagdgebietsverlust; Kompensation von Sommerquartieren; Winterquartierverlust, Kompensation von Winterquartieren Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3 V IV s Überflüge sicher zu erwarten, keine Gebietsbezug Kein Konfliktpotential Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) 4 IV s Jagd über dem Großen Wünsdorfer See sicher zu erwarten, geringer Gebietsbezug; Überwinterung möglich Konfliktpotential bei Veränderung der Ufergestaltung; Winterquartierverlust, Kompensation von Winterquartieren Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 4 IV s Überflüge und Jagd möglich Jagdgebiets verlust Fransenfledermaus (Myotis daubentonii) 2 IV s Überflüge und Jagd möglich, Überwinterung möglich Jagdgebietsverlust; Winterquartierverlust, Kompensation von Winterquartieren Tab. 1: Gefährdung und Schutz zu erwartender Fledermausarten RL BB: Rote Liste Brandenburg DOLCH et al. (1992), RL D: Rote Liste Deutschland MEINIG et al. (2009) 1 vom Ausrotten bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 potentiell gefährdet D V G Daten defizität Art der Vorwarnliste Gefährdung unbekannten Ausmaßes ungefährdet IV Art des Anhang IV der FFH-Richtlinie s streng geschützte Art
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 9 Die Ruine ist in den Hang gebaut und bietet Fledermäusen einen unterirdischen Raum für die Überwinterung. Der Keller der mittleren Ruine ist in den Hang gebaut. Bei der Kontrolle war nur ein Teilbereich begehbar. Dort überwinterte eine Fransenfledermaus.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 10 2.4 Xylobionte Insekten Das Vorkommen von Heldbock oder Eremit ist auszuschließen. Auf der gesamten Untersuchungsfläche stehen keine Bäume mit ausreichend großen Höhlen für den Eremiten. Bohrlöcher, die auf das Vorkommen des Heldbocks hinweisen waren an den untersuchten Eichen nicht zu finden. Am Seeufer ist Totholz zu finden, so dass zumindest mit einem geringen Vorkommen xylobionter Insekten zu rechnen ist. Totholz bietet xylobionten Insekten erhaltenswerten Lebensraum. Höhlen in morschen Bäumen sind Brutplätze für Sumpf- und Weidenmeise. 2.5 Amphibien In den Neuhofer Weg sind Durchlässe für Amphibien sowie Leitwände für Amphibien eingebaut. Allein daraus lässt sich auf Amphibienvorkommen am Seeufer und auf dem Untersuchungsgrundstück schließen. Das unverbaute Seeufer ist als Laichgebiet für einzelne Amphibienarten geeignet. Das untersuchte Grundstück ist an mehreren Stellen als Landlebensraum geeignet. Lücken und Nischen in aus Feldsteinen gebauten Mauern, z.b. am ehemaligen Teich, bieten Überwinterungsplätze. Auch im Sommer ist das Gebiet für Amphibien geeignet. 2.6 Zauneidechse Lacerta agilis Im gesamten Untersuchungsgebiet sind keine geeigneten Freiflächen vorhanden, die miteinander vernetzt sind und auch für das Vorkommen von Zauneidechsen geeignet erscheinen. Die offenen Wiesenflächen im südlichen Teil des Untersuchungsgebiets erscheinen zu feucht und bereits zu dicht bewachsen für das Vorkommen von Zauneidechsen. Es existieren offenkundig zu wenige sonnenexponierte Stellen. Auch sind keine grabbaren Bereiche zu finden.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 11 3 BEWERTUNG UND KONFLIKTANALYSE Die untersuchte Fläche weist abwechslungsreiche Strukturen auf, die zahlreichen Arten einen Lebensraum bieten. Wertgebend sind die Gewässernähe und der Wechsel zwischen offenen und bewachsenen Flächen. Eine abschließende Bewertung des Vorkommens und des Konfliktpotentials ist nicht möglich. Insbesondere das Störungspotential durch eine dauerhafte Nutzung der Fläche auf die Brutvögel auf dem Gelände und am Seeufer ist erst nach einer vertiefenden Erfassung möglich. Auch das Vorkommen von Amphibien und Fledermäusen sollte entsprechend der üblichen Methodenstandards ermittelt werden. 3.1 Konflikte Durch die Bebauung und Nutzung einer Teilfläche des Untersuchungsgebietes können Lebensräume für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien verloren gehen. Darüber hinaus können Brutvögel des Uferbereichs (Rohrsänger u.a., Wasservögel) durch eine Nutzungsintensivierung des Ufers erheblich gestört werden. Fledermäuse können insbesondere durch den Abriss des unterirdischen Gebäudeteils der mittleren Ruine ein Winterquartier verlieren. Die Beseitigung des Winterquartiers ist gem. BNatSchG ( 44) ein Verbotstatbestand und angemessen zu kompensieren. Ein Abriss in der Nutzungszeit (Mitte August - Ende April) kann zu einer erheblichen Störung und direkten Schädigung einzelner Individuen führen. Der Rückbau der Ruine ist daher nur zwischen Mai und Mitte August konfliktfrei möglich. Zwischen August und Mai ist unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahm sicherzustellen, dass sich keine Fledermäuse in dem Abrissobjekt aufhalten. Amphibien können durch die Beseitigung der aus Feldsteinen bestehenden Mauern und Einfassungen Überwinterungsplätze verlieren. Auch diese Lebensräume können als Ruhestätten geschützter Arten bewertet werden. Ihr Verlust ist daher ebenfalls zu kompensieren. 3.2 Xylobionte Insekten Eine Nutzung einzelner Baumhöhlen durch Eremiten ist in höchstem Maße unwahrscheinlich. Für das Vorkommen von Eremiten geeignete Bäume mit entsprechend großen Höhlen und Mulmvolumen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Für das Vorkommen von Heldböcken ergaben sich keine Hinweise. An den untersuchten Eichen waren keine Bohrgänge zu finden. Ein Konflikt ist daher nicht erkennbar.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 12 4 EINGRIFFSMINIMIERUNG UND KOMPENSATION Der Verlust von Überwinterungsmöglichkeiten für Fledermäuse kann durch die Aufwertung bestehender Winterquartiere oder die Anlage eines neuen Quartiers kompensiert werden. Die Anbringung von Sommerquartierhilfen an Gebäuden kann als Kompensation für den wahrscheinlich eintretenden Jagdgebietsverlust dienen. Eine wichtige Kompensationsmöglichkeit ist die Verbesserung des Röhrichtgürtels. Geeignete Maßnahmen können den Röhrichtbestand weiter fördern und zu einer Vergrößerung seiner Fläche beitragen. Für Amphibien können Überwinterungsplätze geschaffen werden. Dafür sind die bei den Baumaßnahmen wahrscheinlich anfallenden Feldsteine als Lesesteinhaufen auf freien Flächen aufzuschichten. Zur Minimierung und Kompensation von Eingriffsauswirkungen können Maßnahmen nur vorläufig vorgeschlagen werden. In jedem Fall ist zu empfehlen, bei der Gestaltung der Außenflächen heimische Arten zu berücksichtigen. Durch die Pflanzung heimischer Sträucher und Hecken kann der Lebensraum für die in Gebüschen und Hecken lebenden Vogelarten (z.b. Grasmücken) verbessert werden. Von dieser Maßnahme profitieren ebenfalls Bodenbrüter, die im Schutz der Hecke ihre Nistplätze finden. Ebenso wird mit dieser Maßnahme die Verkleinerung möglicher Jagdgebiete für Fledermäuse verhindert. Bei der Bepflanzung der Planfläche sollte konsequent auf die Anpflanzung heimischer und insektenreicher Arten geachtet werden. Die Anpflanzung fremdländischer Gehölze ist für Vögel und Fledermäuse unattraktiv, da an diesen Arten kaum Insekten leben. Eiche Weide Birke 220 210 240 Waldkiefer 170 Wildapfel 118 Obstbäume 90 Buche Normannstanne Rosskastanie 9 20 60 Robinie 2 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 250 Baumarten und daran lebende Insektenarten (nach versch. Quellen)
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 13 Eberesche Schwarzer Holunder 63 62 Eingriffeliger Weißdornn 32 Europäisches Pfaffenhütchen Roter Hartriegel Wildbirne 24 24 24 Schlehe 20 0 20 40 60 Baumarten und deren Früchte essende Vogelarten (SENSTADTUM O.J.) Gehen einzelne Baumhöhlen verloren, so sind sie entsprechend ihrer Struktur zu kompensieren. Die Kompensation der Funktion Brutplatz für Höhlenbrüter ist durch die Aufhängung von Vogelnistkästen zu erreichen. Da grundsätzlich nicht zu erwarten ist, dass jeder neue Nistplatz besiedelt wird, ist ein Schlüssel von 1:1,5 angemessen. Dies bedeutet, dass für zwei beseitigte Baumhöhlen im Minimum drei Nistkästen aufzuhängen sind. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die unterschiedlichen Ansprüche der Vogelarten an ihre Nistplätze. Daher sind in jedem Fall Nistkästen verschiedener Gestaltung zu verwenden. Auch die Funktion als Fledermausversteck sollte berücksichtigt werden. Dies ist durch die Aufhängung von Fledermauskästen möglich. Auch durch den Abriss der Ruinen, insbesondere des zur Straße gelegenen Gebäudes, können Nistplätze für Gebäudebrüter verloren gehen. Auch diese Nistplätze sind durch die Anbringung geeigneter Nistkästen zu kompensieren. 4.1 Beispiele für geeignete Ersatzquartiere Nistkasten 3SV Ø 34 mm oval oder 32 x 45 mm für Kohl-, Blaumeise u.a. mit integriertem Marderschutz
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 14 Nisthöhle 2GR, Einflugöffnung oval, 30 x 45 mm oder Dreiloch, Ø 27 mm, mardersicher, mit Rückzugswinkel für Fledermäuse; für Kohl-, Blau- und Tannenmeise sowie Gartenrotschwanz, Kleiber, Trauerschnäpper und Feldsperling Kleiberhöhle 5KL mit großem Brutraum und besonders kleiner Einflugöffnung Fledermausuniversalhöhle 1FFH mit integriertem Höhlen- und Spaltenversteck Höhe 87,5 x Breite 24,5 x Tiefe 19 cm Gewicht ca. 14 kg.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 15 4.2 Quartierhilfen an Gebäuden Sperlingskolonie 1SP für Feld- und Haussperlinge Höhe 24,5 x Breite 43 x Tiefe 20 cm Gew.: 15 kg Halbhöhle 1HE für Hausrotschwanz, Bachstelze u.a. mit Bügel zur Aufhängung an der Fassade oder zur Integration in die Fassade Höhe 15 x Breite 29,5 x Tiefe 15 cm Gew.: ca. 2,8 kg Einzelquartier f. Fledermäuse Fledermaus- Wandschale der Fa. Schwegler zur Montage auf die Fassade H 30 x B 25 x T 3-5 cm Gew. ca. 2,5 kg.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 16 Fledermaus-Reihenquartier der Fa. Schwegler zur Integration in die Fassade H 47,5 x B 20 (Einzelelement) x T 12,5 cm Gew.: ca. 9,8 kg. Fledermaus-Einlaufblende mit Rückwand der Fa. Schwegler, zur Integration in die Fassade, Höhe 30 x Breite 30 x Tiefe 8 cm Gew.: ca. 8 kg 4.3 Fledermauswinterquartier Durch den Abriss der Ruinen geht auch ein von Fledermäusen genutzter Keller verloren. Dieser Quartierverlust ist zu kompensieren. Ein Erhalt des Kellers erscheint aus Gründen der Sicherungspflicht nicht möglich oder nicht angemessen. Ebenso erscheint eine Kompensation auf dem Grundstück kaum umsetzbar. Der mit der Umsetzung vor Ort einhergehende Aufwand oder die Nutzungseinschränkung auf dem Gelände wäre zu groß, nicht angemessen und nicht zumutbar. Daher wird vorgeschlagen, als Kompensation ein bestehendes Fledermauswinterquartier aufzuwerten und somit eine Bestandssteigerung zu fördern. Je nach ausgewähltem Winterquartier sind die Verstecktypen auszuwählen. Auch die Anzahl der anzubringenden Verstecke ist an das zu verbessernde Quartier anzupassen. Vorläufig wird vorgeschlagen, 10 Gewölbesteine und 10 Fledermauswandschalen in einem existierenden Fledermauswinterquartier mit Versteckmangel anzubringen.
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 17 4.3.1 Empfohlene Winterverstecke für Fledermäuse Gewölbestein 1GS H ca. 40 x B 50 x T 40 cm Empfohlene Anzahl: 10 Stück Fledermauswandschale 2FE H 30 x B 25 x T 3-5 cm Empfohlene Anzahl: 10 Stück Anbringungsbeispiel: Gewölbesteine und Fledermauswandschalen im Wasserwerk Friedrichshagen
Biotoppotential B-Plan Neuhofer Weg, Wünsdorf Seite 18 Annahmebeispiel: Fransen- und Wasserfledermäuse in einem Gewölbestein, Eiskeller Dahlem