was ist zu tun?
Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Sir Peter Ustinov) April 2008 2
Übersicht A. Zeitschiene B. Wesentliche Änderungen bei der Vermögensnachfolge C. Spezielle Änderungen bei der Unternehmensnachfolge April 2008 3
Zeitschiene Mai 05 25.10.06 07.11.06 11.12.07 01.07.08 31.12.08 Jobgipfel BVerfGE Inkrafttreten? Regierungsentwurf Regierungsentwurf Ablauf der Abschmelzungsmodell ErbStG/BewG vom BVerfG gesetzten Frist April 2008 4
Ziele Beschluss des BuTag v. 23.5.07, konkretisiert durch Eckpunktepapier v. 5.11.2007: Verfassungskonforme Bewertung; d.h. Orientierung der Bewertung von Grund-, Betriebs-, LuF-Vermögen sowie nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften am gemeinen Wert Steuerbegünstigter Unternehmensübergang abgesichert durch Lohnsummenklausel und Behaltensfristen Vermögensübertragung in gewissem Umfang steuerfrei ( Omas Häuschen ): Anhebung der Freibeträge für nahe Familienangehörige, Verbesserung für Lebenspartner Hohe Vermögensübertragungen entspr. Leistungsfähigkeit belasten => Beibehalten des progressiven Tarifs Mindestens gegenwärtiges Steueraufkommen sichern: Veränderung der Steuertarife in StKl. II und III April 2008 5
Anwendungsregeln Erbfall: Entstehung der Steuer mit dem Tod des Erblassers ( 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) auf Antrag neues Recht altes Recht 01.01.2007 voraussichtlich nicht vor 01.07.2008 Entstehung der Steuer April 2008 6
Steuerklassen und persönliche Freibeträge Steuerklasse Betroffene Ehegatte Freibetrag derzeit 307.000 Freibetrag künftig 500.000 I Kinder und Stiefkinder 205.000 400.000 Enkel, Urenkel 51.200 200.000 II Eltern und Großeltern (Erbfall) Eltern und Großeltern (Schenkung) Geschwister Nichten und Neffen Stiefeltern Schwiegerkinder Schwiegereltern geschiedener Ehegatte 51.200 10.300 100.000 20.000 III eingetragener Lebenspartner Sonstige 5.200 5.200 500.000 20.000 April 2008 7
Erbschaftsteuertarif Steuerklasse I II III bis einschließlich alt neu alt neu alt neu 75.000 bisher 52.000 300.000 bisher 256.000 600.000 bisher 512.000 6.000.000 bisher 5.113.000 13.000.000 bisher 12.783.000 26.000.000 bisher 25.565.000 über 26.000.000 über 25.565.000 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 12 % 17 % 22 % 27 % 32 % 37 % 40 % 50 % 50 % 50 % 17 % 23 % 29 % 35 % 41 % 47 % 50 % 50 % 50 % 50 % April 2008 8
Beispiel Übertragung von Wertpapieren im Wert von 5 Mio. Steuerkl. II Steuerklasse III derzeitiges Recht Wertpapiere abzgl. persönl. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb ErbSt-Satz ErbSt geplantes Recht Wertpapiere abzgl. persönl. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb ErbSt-Satz ErbSt Differenz Neffe/Nichte 5.000.000 10.300 4.989.700 27% 1.347.219 5.000.000 20.000 4.980.000 30% 1.494.000 146.781 April 2008 9 5.000.000 5.200 4.994.800 35% 1.748.180 5.000.000 20.000 4.980.000 30% 1.494.000-254.180 eingetragener Lebensgefährte 5.000.000 5.200 4.994.800 35% 1.748.180 5.000.000 500.000 4.500.000 30% 1.350.000-398.180
Nießbrauchsregelung Abschaffung der Stundung des Nießbrauchs Beispielsfall: Vorbehaltsnießbrauch Wert Nießbrauch: 5 Mio. Euro Schenker Ehepartner des Schenkers Übertragung Wert Immobilie: 12 Mio. Euro Erträge ErbSt? Sohn April 2008 10
Nießbrauchsregelung Lösung: derzeit ErbSt (12 Mio.) 2,76 Mio../. ErbSt (5 Mio.) 1,15 Mio. = fällige ErbSt 1,61 Mio. Sofort fällige Erbschaftsteuer Gestundete ErbSt 1,15 Mio. fällig bei Wegfall Nießbrauch oder mit Barwert bei Antrag auf Ablösung April 2008 11
Nießbrauchsregelung Lösung: geplant ErbSt (12 Mio.) 2,76 Mio../. ErbSt (5 Mio.) 1,15 Mio. = ErbSt 1,61 Mio. Sofort fällige Erbschaftsteuer April 2008 12
Immobilien Bewertung derzeit unbebaute Grundstücke 80 % des aktuellen Bodenrichtwerts x Fläche des Grundstücks bebaute Grundstücke 12,5 x Jahresnettokaltmiete abzgl. Alterswertabschlag zzgl. EFH/ZFH- Zuschlag Sonderfälle 70 % des Bodenrichtwerts x Fläche des Grundstücks zzgl. StB-Wert Gebäude April 2008 13
Immobilien Bewertung geplant unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke 100 % des aktuellen Bodenrichtwerts x Fläche des Grundstücks Ein- und Wohnungs- und Geschäftsgrund- Mietwohn- Zweifamilienhäuser Teileigentum stücke grundstücke Vergleichswert, hilfsweise Sachwert Ertragswert, wenn ortsübl., sonst Sachwert Ertragswert Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bleibt möglich April 2008 14
Immobilien Begünstigung 10 %-iger Bewertungsabschlag, wenn 1. fremdvermietete Wohnimmobilie, 2. die in Deutschland, EU oder EWR gelegen ist und 3. nicht zu einem begünstigten gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zählt Korrespondierend sind nur 90 % der zusammenhängenden Schulden und Lasten abziehbar April 2008 15
Immobilien Beispielsfall 1 Neffe erbt von Tante dt. Mietimmobilie mit Verkehrs wert von 12 Mio. und Steuerwert von 8 Mio.. derzeit geplant Differenz Steuerwert 8 Mio 12 Mio 4. Mio Verkehrswert 12 Mio 12 Mio Bew.abschlag 0-1.2 Mio Zwischen-summe 8 Mio 10.8 Mio./. Pers. FB -10.3 T -20 T Steuerpfl. Erwerb 7.99 Mio 10.78 Mio Steuer StKl II (32 % / 50 %) 2.56 Mio 5.39 Mio 2.8 Mio April 2008 16
Immobilien Beispielsfall 2 Mutter (60 J.) schenkt Sohn deutsche Mietimmobilie (Jahresnettokaltmiete: 400 T ) mit Verkehrswert von 12 Mio. und Steuerwert von 8 Mio.. Wie hoch ist die Schenkungsteuer ggf. unter Ausnutzung bestehender Gestaltungsmöglichkeiten? SchSt ohne Gestaltung SchSt bei Nießbrauchsvorbehalt SchSt nach Einbringung in GmbH & Co. KG derzeit 1.8 Mio 965 T 921 T geplant 2.4 Mio 1.06 Mio 2.4 Mio April 2008 17
Fazit Gewinner der Reform: Übertragungen von jetzt bereits mit dem gemeinem Wert bewerteten Vermögen in StKl I Verlierer der Reform: v. a. Übertragungen in StKl II, aber auch zumeist in StKl III Übertragung von derzeit günstig bewertetem Vermögen (z.b. 2/3 Bewertung für nicht fällige Lebensversicherungen, Immobilienvermögen, gewerblich geprägtem Vermögen) Þ ggf. noch Nutzung der Altregelungen für Übertragungen Þ künftig noch interessanter werden Nießbrauchslösungen und die Adoption Þ Güterstands- und Familienwohnheimschaukeln bleiben als Gestaltungsoptionen erhalten April 2008 18
Kontakt Dr. Tom Offerhaus Leiter Private Client Services/Nachfolgeberatung WTS AG Steuerberatungsgesellschaft Thomas-Wimmer-Ring 3 80539 München Tel.: 089 28646 148 Email: tom.offerhaus@wts.de April 2008 19