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Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline-Anfrage an die unten angegebene E-Mail-Adresse IPV Rundschreiben Angl.-TV Überleitung 2. Fassung Vermittlung (030) 90 139-0 Intern 9139-111 Fax (030) 9028-3534 E-Mail Adresse Ipv-hotline@lvwa.berlin.de (email-adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum 08.04.2011 Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines 4 1.1 Rechtliche Grundlage 4 1.2 Umsetzung im IPV-System 4 1.3 Personalmaßnahmen zur Überleitung von Bestandsfällen 4 1.4 Noch fehlende Systemeinstellungen 5 1.5 Vorbehalt der Rückforderung 5 2 Personal- und Tarifstruktur 5 2.1 Übergangs-TV Lehrkräfte ab 01.09.2008 5 2.2 Angleichungs-TV Land Berlin ab 01.11.2010 6 2.2.1 Lohnarten 7 3 Manuelle Überleitung 8 3.1 Aktivitäten VOR Start der Maßnahme M86 8 3.1.1 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) 8 3.1.2 Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) 8 3.2 Maßnahmenart Überleitung manuell (M86) 9 3.2.1 Infotyp Maßnahmen (IT 0000) 9 3.2.2 Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) 9 3.2.3 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) 9 3.2.3.1 Ehegattenbestandteil im Vergleichsentgelt bei Änderung der Arbeitszeit 11 3.2.3.2 Kinderbezogener Entgeltbestandteil bei Wegfall eines Kindes 11 3.2.3.3 Weitere Entgeltbestandteile 11 3.2.3.4 vorübergehende Lohnart zur Zahlung von Beträgen 12 3.2.3.5 Neues Feld Arg 12 3.2.3.5.1 Lehrkräfte (Mitarbeiterkreise 2A SR 44 Lehrkräfte und 2U Lehrkr. nicht SR 44) 12... Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: http://www.lvwa.verwalt-berlin.de Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer 58-100 9 919 260 800 0 990 007 600 10 001 520 Bankleitzahl 100 100 10 100 200 00 100 500 00 100 000 00

3.2.3.5.2 Personalfälle mit besonderer Stufenregelung bzw. abweichender Endstufe 12 3.2.3.6 Feld Beg.Stufe 13 3.2.3.7 Feld N.Vorrück 14 3.2.4 Neue Schaltflächen im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) 14 3.2.4.1 Schaltfläche Überleitung anlegen 14 3.2.4.2 Schaltfläche Überleitung ändern 14 3.2.4.3 Schaltfläche Überleitung ( SAP-Überleitungstabelle!) 15 3.2.5 Protokollierung der Überleitungstabelle 15 3.2.6 Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) 16 3.2.7 Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) 17 3.2.8 Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) 17 3.2.9 Jahressonderzahlung 2010 18 3.2.10 Infotyp ADT (IT 0783) 18 3.3 Vorgehen bei Versetzung eines übergeleiteten Beschäftigten 19 3.3.1 Eintritt mit den Strukturdaten altes Tarifrecht 19 3.3.2 Eintritt mit den Strukturdaten neues Tarifrecht 19 3.3.3 Hinweise zu Dateneingaben bei Versetzung nach Überleitung 19 3.4 Erneutes Durchführen der Maßnahmenart M86 20 3.5 Irrtümliche Überleitung 20 4 Maschinelle Überleitung 20 4.1 Wichtige Informationen 20 4.2 Infotyp Überleit. - Abweich. Informationen (IT 9002) 20 4.3 Report zur Stammdatenüberleitung 21 4.3.1 Bereichsmenü ZPER und ZABR 21 4.3.1.1 Testlauf 21 4.3.1.2 Echtlauf 22 4.3.2 Inhalt der Batch-Input-Mappe 23 4.3.3 Ermittlung des Vergleichsentgelts 23 4.3.4 Ermittlung der Entgeltgruppe / -stufe 24 4.3.5 Ermittlung der Sonderregel Lohnfortzahlung 24 4.3.6 Löschen der Lohnarten im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) 24 4.3.7 Ermittlung der für das Jahr 2010 gezahlten Zuwendung 24 4.3.8 Löschen vorhandener Datensätze im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) 24 5 Datennachpflege mit Maßnahme 25 5.1 Maßnahmenart Datennachpflege (M85) 25 6 Datennachpflege weiterer Infotypen (außerhalb Maßnahmen) 25 6.1 Infotyp Entgeltbelege (IT2010) 25 6.1.1 Lohnarten altes Tarifrecht 25 6.1.2 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit gemäß der 7 und 8 TV-L 26 6.2 Durchschnittsberechnung nach 21 TV-L 26 6.3 Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) 27 6.3.1 Zeitguthaben aus dem Arbeitszeitkonto (Anwendungs-TV) 27 6.3.2 Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif 27 6.3.3 Erkrankungen 28 6.3.3.1 Abwesenheitsart 0200 Krankheit mit Attest 28 6.3.3.2 Abwesenheitsart 9220 Heilkur 33 6.4 Infotyp Abwesenheitskontingente (IT 2006) 34 6.5 Einrichtung weiterer Lohnarten für Zulagen und Zuschläge 34 6.5.1 Erschwerniszuschläge für ehemalige Arbeiter 34 7 Lohnarten 35 7.1 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) 35 7.2 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) 35 7.3 Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) 36 7.4 Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) 36 8 Besondere Hinweise für einzelne Mitarbeiterkreise 37 8.1 Auszubildende 37 - Seite 2 -

8.2 Praktikanten 37 9 Maschinelle Zeitwirtschaft (Lohnartengenerierung) 38 10 Altersteilzeit 38 11 Stufensteigerung 38 12 Strukturausgleich 38 13 TV EntgeltU-L 39 14 Entgeltnachweis / Nachberechnungsbeleg 39 - Seite 3 -

1 Allgemeines 1.1 Rechtliche Grundlage Am 14.10.2010 wurde der Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) paraphiert. Mit diesem Tarifvertrag wurde im Wesentlichen die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vereinbart. Nach 68 Nr. 2 des Angleichungs-TV Land Berlin tritt mit Inkrafttreten dieses Tarifvertrages der Übergangs-Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes auf Lehrkräfte (Übergangs-TV Lehrkräfte) vom 29.04.2008 außer Kraft. Da damit auch für diesen Personenkreis die Regelungen des Angleichungs-TV ausnahmslos zutreffen, werden die Sonderrundschreiben zum Übergangs-TV nicht mehr aktualisiert. Allgemeingültige Regelungen wurden in dieses Rundschreiben übernommen. 1.2 Umsetzung im IPV-System Beschäftigte im Sinne des 1 des Tarifvertrages zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin), die am 31.10. / 01.11.2010 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen, sind überzuleiten. Für die Überleitung von Personalfällen in das neue Tarifrecht waren/sind umfassende Systemanpassungen im IPV - System notwendig. Die Systemeinstellungen werden daher sukzessiv (in Abhängigkeit von Abrechnungsrelevanz und betroffenen Fallzahlen) vorgenommen und in die produktiven Systeme transportiert. Achtung Aus IPV-Regelungen bzw. Systemeinstellungen sollte keine Ableitung auf das Tarifrecht erfolgen. 1.3 Personalmaßnahmen zur Überleitung von Bestandsfällen Die Überleitung der Bestandsfälle ab 01.11.2010 kann maschinell oder manuell vorgenommen werden: maschinelle Überleitung: Mittels Report (steht in den Bereichsmenüs ZPER und ZABR zur Verfügung) wird die Maßnahmenart M80 Überleitung in den TV-L/TVöD mit dem Maßnahmengrund 01 Überleitung TV-L/TVöD angelegt. Des Weiteren ist die Datennachpflege mit der Maßnah- - Seite 4 -

menart M85 Überl. TV-L/TVöD Datennachpfl. erforderlich! Zur Unterstützung der Datennachpflege wird maschinell eine Liste erzeugt. manuelle Überleitung: Im Bild Personalmaßnahmen (PA 40) steht die Maßnahmenart M86 Überleitung manuell zur Verfügung. Zu verwenden ist ebenfalls der Maßnahmengrund 01 Überleitung TVÜ-L. 1.4 Noch fehlende Systemeinstellungen Folgende Systemeinstellungen stehen am 07.04.2011 noch nicht zur Verfügung: Maschinelle Zeitwirtschaft zur Lohnartengenerierung ADT unter TV-L Funktionalitäten des Infotyps Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) unter TV-L (ausgenommen Beschäftige SR 44 Lehrkräfte) Berechnung des Krankengeldzuschusses Maschinelle Stufensteigerung Maschinelle Sonderzahlung Pauschale Entgelte nach 24 (6) TV-L Bereitschaftsdienstentgelt Altersteilzeit Freigabe weiterer Lohnarten im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014), im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) und im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Daraus folgt, dass Personalfälle mit diesen Sachverhalten noch nicht übergeleitet werden sollten. 1.5 Vorbehalt der Rückforderung S. Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport I Nr. 58/2010: Der Vorbehalt wird programmtechnisch nicht mehr auf dem Entgeltnachweis ausgegeben, wenn der Beschäftigte in die neue Personal- und Tarifstruktur übergeleitet wurde. 2 Personal- und Tarifstruktur 2.1 Übergangs-TV Lehrkräfte ab 01.09.2008 Folgende Werte wurden zur Verfügung gestellt: MAGr Bezeichnung MAKrs Bezeichnung Tarifart Bezeichnung L Tarifl. Besch. TV-L 2A SR 44 Lehrkräfte 02 TV-L Lehrkräfte - Seite 5 -

Tarifart Tarifgruppe 02 TV-L Lehrkräfte E1 E15; E2UE; E13UE; E15UE; E5 LEHR E13 LEHR 2.2 Angleichungs-TV Land Berlin ab 01.11.2010 Folgende Werte wurden ergänzt: MAGr Bezeichnung MAKrs Bezeichnung Tarifart Bezeichnung E Auszubildende 75 TVA-L BBiG 05 TV-L Azubi BBiG E Auszubildende 76 TVA-L Pflege 06 TV-L Azubi Pflege F Praktikanten 8E Sozialarb-brf.prakt. 10 TV-L Praktikanten F Praktikanten 8F Erzieher-brf.prakt 10 TV-L Praktikanten F Praktikanten 8H Rett.ass-brf.prakt. 10 TV-L Praktikanten L Tarifl. Besch. TV-L 2B TV-L Anl. 1a 38,5 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2C TV-L Anl. 1b 38,5 04 TV-L KR L Tarifl. Besch. TV-L 2D TV-L Arbeiter 38,5 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2G Obj.schutz/Gef.bew. 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2H SR 40 Hoch/Forsch 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2J SR 42 Ärzte 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2N SR 47 Justizvollz. 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2O SR 47 FW-techn D 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2Q SR 49 Landwirt. 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 2R Pausch.-Kraftfahrer 08 TV-L PauschkraftF L Tarifl. Besch. TV-L 2S Polizeikraftfahrer 09 TV-L PolizeikraftF L Tarifl. Besch. TV-L 2T PKW-Fahrer-TV-L 07 TV-L PKW-Fahrer L Tarifl. Besch. TV-L 2U Lehrkr. nicht SR 44 02 TV-L Lehrkräfte L Tarifl. Besch. TV-L 2V Besch Rettungsdienst 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 3A TV-L Anlage 1a BAT 03 TV-L L Tarifl. Besch. TV-L 3B TV-L Anlage 1b BAT 04 TV-L KR L Tarifl. Besch. TV-L 3C TV-L Arbeiter 03 TV-L M Bes. Regelungen 5C TV-L Festbetrag 11 TV-L Dienstverträge - Seite 6 -

Tarifart Tarifgruppe 03 TV-L E1 E15; E2UE; E13UE; E15UE 04 TV-L KR E3a; E4a; E7a; E8a; E9a; E9b; E9c; E9d; E10a; E11a; E11b; E12a 05 TV-L Azubi BBiG AUSBEG-1 bis AUSBEG-4 06 TV-L Azubi Pflege AUSBEG-1 bis AUSBEG-3 07 TV-L PKW-Fahrer E4 PGR. 1 E4 PGR. 4; E4 STPEF 08 TV-L PauschkraftF. 09 TV-L PolizeikraftF. E6 Pol.1, E6 Pol.2, Pol.3 E6 PGr.1, E6 PGr.2, E6 PGr.3, E6 PGr.4, E6 PGr.6, E6 PGr.7, E6 PGr.8 10 TV-L Praktikanten Prak-Soz, Prak-Erz, Prak-Ret 11 TV-L Dienstverträge AT Hinweis Für die Zahlbarmachung der Entgelte für Lehrkräfte nach 20 Satz 1 TVÜ-Länder stehen in der Tarifart 02 TV-L Lehrkräfte die Entgeltgruppen E5 LEHR E13 LEHR zur Verfügung. In den Tabellenwerten dieser Entgeltgruppen wird die Verminderung entsprechend berücksichtigt. s. dazu auch Ausführungen zu Tz. 3.2.3.5.1 2.2.1 Lohnarten s. dazu Ausführungen zu Tz. 7 Für die Tarifarten 08 TV-L PauschkraftF und die Tarifart 09 TV-L PolizeikraftF sind das Pauschalentgelt und die pauschalen Zeitzuschläge im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu den indirekt bewerteten Lohnarten hinterlegt: 1921 Pauschalentgelt 1922 Pauschal.Zuschlag abzfrei 1923 Pauschal.Zuschlag abzpfl. Für die Pflege von tariflich Beschäftigten mit Dienstverträgen in dem Mitarbeiterkreis 5C TV-L Festbetrag wird die neue Tarifart 11 TV-L Dienstverträge mit der Tarifgruppe AT zur Pflege der individuell vereinbarten Vergütung mit der Lohnart 1960 Vergütung im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zur Verfügung gestellt. - Seite 7 -

3 Manuelle Überleitung 3.1 Aktivitäten VOR Start der Maßnahme M86 3.1.1 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Evtl. vorhandene Folgedatensätze mit einem Beginndatum > 01.11.2010 werden beim Sichern des Datensatzes gelöscht! Daher wird empfohlen, Hardcopies von den vorhandenen Folgedatensätzen zu fertigen, wenn die Sachverhalte nach Überleitung wieder einzupflegen sind. 3.1.2 Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) Evtl. vorhandene Folgedatensätze mit einem Beginndatum 01.11.2010 sind zu löschen! Wird dies nicht beachtet, wird im Verlauf der Maßnahme M86 nach dem Sichern des Infotyps Sollarbeitszeit (IT 0007) folgender Laufzeitfehler produziert, der zum Abbruch der Maßnahme führt: Dieser Laufzeitfehler entsteht auch beim späteren Versuch, den Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) aufzurufen. Ursache dafür ist die Unstimmigkeit in den Strukturdaten im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) bzw. Basisbezüge (IT 0008) NEU - und Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) ALT -. Unterbleibt das Löschen vor der Überleitung, müssen die alten Strukturdaten vorübergehend wieder eingepflegt werden, damit dann das Löschen möglich ist. Hinweis Bei der maschinellen Überleitung mittels Report erfolgt das Löschen von Datensätzen im IT 0509 automatisch. Auf die gelöschten Datensätze wird in der Liste zur Datennachpflege hingewiesen. - Seite 8 -

3.2 Maßnahmenart Überleitung manuell (M86) Für Personalfälle, die manuell in das neue Tarifrecht übergeleitet werden sollen, wurde die o. g. Maßnahme eingerichtet. Die Beschreibung der Maßnahmenart ist vorab per Mail an die ASB versandt worden. Im Folgenden wird daher nur auf Sachverhalte eingegangen, die besonders zu beachten sind. Wird die Maßnahme M86 durchgeführt, ist keine Datennachpflege erforderlich. Die Überleitung wird manuell angelegt, ist als (Neu)Aufnahme der Bezügezahlung anzusehen und fällt damit zu 100% in die Stichprobenprüfung (Regelprüfung). Die Regelungen zur Stichprobenprüfung sind zu beachten. Bei Durchführung der Maßnahme M86 ist zu beachten, dass die Infotypen mit unterschiedlichen Funktionen (Kopieren, Ändern, Anlegen, Abgrenzen) angeboten werden. Hinweis Bei erneuter Durchführung der Maßnahme sind die Hinweise zu Tz. 3.4 zu beachten. 3.2.1 Infotyp Maßnahmen (IT 0000) Der Infotyp wird mit der Funktion Kopieren angeboten. Bei ggf. vorhandenen Folgedatensätzen mit einem Beginndatum > 01.11.2010 wird der (neu angelegte) Datensatz am Ende begrenzt, d. h. Folgedatensätze bleiben erhalten. 3.2.2 Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) Der Infotyp wird mit der Funktion Kopieren angeboten. Bei ggf. vorhandenen Folgedatensätzen mit einem Beginndatum > 01.11.2010 wird der (neu angelegte) Datensatz am Ende begrenzt, d. h. Folgedatensätze bleiben erhalten. Achtung Ggf. vorhandene Folgedatensätze mit einem Beginndatum > 01.11.2010 enthalten noch die Werte zur alten Personalstruktur und führen ohne Anpassung zum Abbruch der Personalabrechnung. Diese Datensätze sind daher jeweils mit der Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M20) anzupassen. 3.2.3 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Im ersten Schritt wird der Infotyp mit der Funktion Anlegen und dem Beginndatum der Maßnahme M86 und dem Endedatum 31.12.9999 angeboten. Im Block Tarif sind die Entgeltgruppe und die Stufe einzugeben. - Seite 9 -

Folgende Lohnarten werden im Regelfall angeboten: Lohnart Lohnarten-Langtext 1901 indiv. Vergleichsentgelt 1902 Besitzst Kinder 11 TVÜ-L 1903 Hilfs-LA OZ St. 2 ungek. 1907 dyn. Vergl.Entg. 5 TVÜ-L 1916 Sockelbetrag Das Vergleichsentgelt bemisst sich nach 5 TVÜ-Länder auf der Grundlage eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten. Der manuell ermittelte Betrag ist zur direkt bewerteten Lohnart 1907 dyn. Vergl.Entg. 5 TVÜ-L (100% ohne Sockelbetrag) einzugeben. Hinweis Der Sockelbetrag wird aus technischen Gründen weiterhin separat ausgewiesen. Wurde festgestellt, dass der Beschäftigte ab Überleitung ein Tabellenentgelt erhält, sind die Lohnarten entsprechend anzupassen. Bei Bestätigung der Betragseingabe werden die Beträge der indirekt bewerteten Lohnarten dem Beschäftigungsgrad entsprechend angezeigt: Lohnart 1901 indiv. Vergleichsentgelt, Lohnart 1916 Sockelbetrag, Lohnart 1903 Hilfs-LA OZ St. 2 ungek, sofern die Teilzeitkürzung des Ehegattenbestandteils im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) durch Setzen des Hakens im Feld keine Teilzeitkürzung deaktiviert ist, Lohnart 1902 Besitzst Kinder 11 TVÜ-L Ermittlung des Gesamtbetrages anhand der vorhandenen Datensätze im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) Subtyp 2 Kinderbestandteil und zuschläge; Achtung bei ehemaligen Arbeitern: Der indirekt bewertete Vorschlagswert ist zu prüfen. Ggf. ist der Betrag zu überschreiben. Mit Mail vom 23.03.2011 wurde folgende Information gegeben: aufgrund von Hotlinemeldungen, dass bei der manuellen Überleitung die Fehlermeldung Eintrag in Tabelle Ortszuschlagsklasse (T5D5L) ist nicht vorhanden ausgegeben wird, sollte auf folgendes Vorgehen geachtet werden: In Fällen, in denen Beschäftigte zum Stichtag der Überleitung kein Vergleichsentgelt der individuellen Zwischen- bzw. Endstufe erhalten, sondern das Tabellenentgelt einer Stufe gezahlt wird, sind die Vorschlagslohnarten 1901, 1903, 1907 und ggf. 1902 zu löschen und die Lohnart 1900 Tabellenentgelt auszuwählen und diese mit Enter zu bestätigen. Dann lässt sich der Datensatz ohne Fehlermeldung spei- - Seite 10 -

chern. Wird während des Löschens der einzelnen Lohnarten die Entertaste gedrückt, wird ggf. wieder die Fehlermeldung ausgegeben. Das ermittelte Vergleichsentgelt nach 5 TVÜ-Länder ist in der IPV-Überleitungstabelle in das Feld Vergleichsentgelt einzugeben. 3.2.3.1 Ehegattenbestandteil im Vergleichsentgelt bei Änderung der Arbeitszeit Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, I D, hat mit Schreiben vom 05.01.2011 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende Information gegeben: wurde die Arbeitszeit vermindert. Deshalb stand von diesem Zeitpunkt an das Entgelt aus der individuellen Zwischenstufe einschließlich des darin enthaltenen Ehegattenbestandsteils nur noch in dem Umfang zu, der dem Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter entspricht. Anders als z. B. der kinderbezogene Anteil im Ortszuschlag wird der ehegattenbezogene Anteil im Ortszuschlag gerade nicht als Besitzstand fortgezahlt, sondern fließt in das Vergleichsentgelt ein Daher ist vom Zeitpunkt der Änderung der Arbeitszeit an im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) der Haken im Feld Keine Teilzeitkürzung zu entfernen und die Lohnart 1903 Hilfs-LA OZ St. 2 ungek im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu löschen. 3.2.3.2 Kinderbezogener Entgeltbestandteil bei Wegfall eines Kindes Zur Höhe der Besitzstandszulage sind die Ausführungen im Arbeitsmaterial zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangrechts (TVÜ-Länder) zu beachten. Da sich beim Wegfall eines Kindes die Höhe der Besitzstandszulage für die weiter zu berücksichtigenden Kinder nicht verändert, ist das wegfallende Kind als Zählkind zu hinterlegen. 3.2.3.3 Weitere Entgeltbestandteile Stehen dem tariflich Beschäftigten weitere Entgeltbestandteile zu, sind die Lohnarten aus der Wertehilfe auszuwählen. Bei direkt bewerteten Lohnarten ist der Betrag zu hinterlegen. Für die neu eingerichteten Mitarbeiterkreise der Mitarbeitergruppe L Tarifl. Besch. TV-L wurden die relevanten Lohnarten des Infotypen Basisbezüge (IT 0008) zur Eingabe zulässig gemacht bzw. stehen bisherige Lohnarten unter neuer Lohnartennummer zur Verfügung. Generell wurden die Lohnartenbezeichnungen beibehalten. Hinweis Einige der Lohnarteneigenschaften haben sich geändert (z.b. kann eine vorher indirekt bewertete Lohnart jetzt direkt bewertet sein). Daher sind vor der Eingabe unbedingt die jeweiligen Hinweise in der Anlage 1 zu beachten. - Seite 11 -

3.2.3.4 vorübergehende Lohnart zur Zahlung von Beträgen Sind Beträge zahlbar zu machen, für die z. Zt. noch keine sachbezogene Lohnart vorhanden ist, ist bis zur Bereitstellung einer sachgerechten Lohnart die Lohnart 1999 Manuelle Zulage TV-L zu verwenden. Die sachbezogene Lohnart ist mit Angabe der Rechtsgrundlage (ggf. nach Klärung mit SenInnSport, I D) über die IPV-Hotline zu beantragen. 3.2.3.5 Neues Feld Arg Zur Differenzierung der Umstufungskriterien ist die Eingabe eines Arguments erforderlich. 3.2.3.5.1 Lehrkräfte (Mitarbeiterkreise 2A SR 44 Lehrkräfte und 2U Lehrkr. nicht SR 44) Für Lehrkräfte, für die 20 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder gilt, werden im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) die Entgeltgruppen E5 LEHR E13 LEHR verwendet. Bei diesen ist zusätzlich zur Entgeltgruppe mit dem Zusatz LEHR in das Feld Arg das variable Argument 1LK Lehrkraft einzufügen. In den Fällen, in denen ein Aufstieg aus der Entgeltgruppe E13 LEHR erfolgte, ist die Eingabe dieses Wertes auch bei den Entgeltgruppen E14 und E15 für Informationszwecke zulässig. 3.2.3.5.2 Personalfälle mit besonderer Stufenregelung bzw. abweichender Endstufe Eine für den einzelnen Personalfall maßgebende besondere Stufenregelung bzw. Endstufe nach dem Anhang zu 16 TV-L ist in dem Feld Arg. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit einem der folgenden entgeltgruppenabhängigen Sonderregeln zu kennzeichnen: Tarifart 02 TV-L Lehrkräfte 02 TV-L Lehrkräfte und 03 TV-L Entgeltgruppe Bemerkungen E9 LEHR Endstufe 4 Vgr. Vb nach Aufstieg aus VIb E2 Endstufe 5 Vgr. IXb nach Aufstieg aus X Vgr. X mit Aufstieg nach IXb Vgr. X Lgr. 1a MTArb/MTArb-O Lgr. 1 mit Aufstieg nach Lgr. 1a MTArb/MTArb-O E3 Endstufe 5 Vgr. VIII mit und ohne Aufstieg nach Variables Argument 2LK Anh. 16(I.a) Lehr 04L Anh. 16(I.c) 03L Anh. 16(I.b) - Seite 12 -

Tarifart Entgelt- Bemerkungen Variables Argument gruppe VII BAT sowie nach Aufstieg aus IXa/IXb Lgr. 3 nach Aufstieg aus Lgr. 2 und 2a MTArb/MTArb-O Lgr. 2a nach Aufstieg aus Lgr. 2 mit Aufstieg nach Lgr. 3 MTArb/MTArb-O Lgr. 2 mit Aufstiegen nach Lgr. 2a und 3 MTArb/MTArb-O 04 TV-L KR E9 Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 2 und die Endstufe 4 nach neun Jahren in Stufe 3 Vgr. Va ohne Aufstieg nach IVb Vgr. Vb ohne Aufstieg nach IVb Vgr. Vb nach Aufstieg aus Vc E9 Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 und die Endstufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3 Lgr. 9 MTArb/MTArb-O E13 UE Stufe 5A nach fünf Jahren in der Stufe 5 E7a Endstufe 5 Kr. IV mit Aufstieg nach V E9a Endstufe 4 Kr. VI ohne Aufstieg E9c Endstufe 6 KR. VII mit Aufstieg nach VIII 01L 02L 08L 05L 06L 07L Anh. 16(I.a) Vgr. Anh. 16(I.a) Lgr. 19(2) TVÜ Anh. 16(II.2e) Anh. 16(II.2d) Anh. 16(II.2b) Für die Entgeltgruppe E9d in der Tarifart 04 TV-L KR wurde die besondere Stufe 6 vorerst nicht eingerichtet, da diese betragsgleich zur Stufe 5 der Entgeltgruppe ist. Abweichende Eingangsstufen sind direkt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) vorzugeben. Hinweis Die Auswertung des Feldes Arg. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) erfolgt nur durch die maschinelle Stufensteigerung. Bei Eingaben im Feld Stufe im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) erfolgt keine Verprobung auf das variable Argument. Die zu der entsprechenden Entgeltgruppe zulässigen Auswahlmöglichkeiten im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) im Feld Arg. erscheinen jeweils erst, wenn zuvor der Eintrag im Feld Tarifgruppe mit Enter bestätigt wurde. 3.2.3.6 Feld Beg.Stufe In diesem Feld kann das Datum des Beginns der Laufzeit der aktuellen Tarifstufe eingetragen werden. Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe. Aus diesem Grund muss bei einer Höherstufung das - Seite 13 -

Beginndatum des neuen Basisbezugssatzes immer auf den Monatsbeginn fallen, auch wenn die Stufenlaufzeit untermonatig endet. Der Inhalt dieses Feldes dient zur Information und kann für die Bestimmung des Endes der Stufenlaufzeit verwendet werden. 3.2.3.7 Feld N.Vorrück Soll abweichend vom Regelfall eine maschinelle Stufensteigerung veranlasst werden, ist hierfür das Datum nächste Vorrückung zu setzen. Der Stufensteigerungsreport interpretiert dieses Datum vorrangig und löscht dieses Datum nach erfolgter Umstufung. Dieser Grundsatz ist auch ggf. bei einem Wiedereintritt zu beachten. Bei der maschinellen Stufensteigerung führt ein Tarifrechtskreiswechsel zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit. 3.2.4 Neue Schaltflächen im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Nach dem Sichern des Datensatzes wird der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern angeboten. Die Schaltfläche Überleitung anlegen ist vorhanden. 3.2.4.1 Schaltfläche Überleitung anlegen Bestimmte Werte der Überleitung sind in der IPV-Überleitungstabelle zu hinterlegen. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf den Stichtag der Überleitung (01.11.2010 Angleichungs- TV Land Berlin, 01.09.2008 Übergangs-TV Lehrkräfte SR 44 TV-L). Hinterlegt werden sowohl die am Stichtag gültigen Werte nach altem Tarifrecht als auch die am Stichtag gültigen Werte nach neuem Tarifrecht. Diese Werte werden für die indirekte Bewertung von Lohnarten (z.b. Strukturausgleich) benötigt. Im Block Infotyp 0016 im Feld Sonderregel zur Entgeltfortzahlung ist das bis zum Stichtag der Überleitung gültige Kennzeichen einzusetzen. Mit dem Sichern werden die Werte systemseitig in die SAP-Überleitungstabelle übertragen. Das Bild ist mit Zurück zu verlassen. 3.2.4.2 Schaltfläche Überleitung ändern Die Schaltfläche ist nur bei übergeleiteten Personalfällen sichtbar, unabhängig davon, ob die Überleitung maschinell oder manuell vorgenommen wurde. Die Schaltfläche steht nur zur Verfügung, wenn der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern aufgerufen wurde. Mit dem Anklicken dieser Schaltfläche gelangt man in das Bild Überleitung ändern. Hier können die für die Überleitung relevanten Werte ggf. angepasst werden. Die geänderten Werte sind in diesem Bild explizit zu sichern. - Seite 14 -

Achtung Zusätzlich sind die geänderten Werte ggf. auch in allen relevanten Datensätzen im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu hinterlegen. Eine irrtümlich angelegte Überleitung kann über das Anklicken der Schaltfläche entfernt werden. Weitere Hinweise s. Tz. 3.5 3.2.4.3 Schaltfläche Überleitung ( SAP-Überleitungstabelle!) Die Schaltfläche ist nur bei übergeleiteten Personalfällen sichtbar, auch wenn der Infotyp mit der Funktion Anzeigen aufgerufen wird. Beim Anklicken der Schaltfläche werden die für den Personalfall in o. g. Tabelle gespeicherten Daten in einem Fenster angezeigt. Achtung Dieses Fenster enthält die Schaltfläche Bewertung Strukturausgleich, wenn der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern oder Kopieren aufgerufen wurde. Diese Schaltfläche ist außer für Lehrkräfte - nicht zu benutzen! 3.2.5 Protokollierung der Überleitungstabelle Jede Eingabe in der Überleitungstabelle wird mit dem Sichern protokolliert. Die protokollierten Änderungen sind mit der R-Kennung aufrufbar: Im Block Zeitraum ist keine Eingabe erforderlich, im Block Selektion ist die Personalnummer einzugeben und im Block Ausgabe die Option Protokoll-Tabelle anzeigen auszuwählen. Der Haken im Feld alle Sätze anzeigen ist nicht zu entfernen. - Seite 15 -

3.2.6 Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) Mit Mail vom 23.02.2011 wurde folgende Information gegeben: da es bereits nach dem nächsten Transporttermin 04.03.2011 möglich sein wird, manuelle Überleitungen in den TV-L vorzunehmen, erhalten Sie nachfolgend einige Hinweise zur künftigen Verwendung von Arbeitszeitplänen im Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007). Allgemeines - Bitte unbedingt beachten!!! Diese Informationen erhalten Sie vorab, um gegebenenfalls schon etwaige Vorbereitungen für die tatsächliche Überleitung treffen zu können. Aus Gründen der Überleitung notwendige Änderungen an den AZPR dürfen auf keinen Fall bereits vor der tatsächlichen Überleitung im IPV - System erfolgen! Es muss im ersten Schritt immer erst die Überleitung (Wechsel der Mitarbeitergruppe im Zuge der jeweiligen Personalmaßnahme) erfolgen und erst in der Folge (zum Beispiel im Rahmen der Datennachpflege) darf die AZPR geändert werden! Weisen Sie Ihre Zeitwirtschaftssachbearbeitung, die i. d. R. die Pflege des Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) vornimmt, bitte explizit darauf hin. Überleitung von Angestellten Es stehen auch nach der Überleitung dieselben AZPR für die neuen Mitarbeitergruppen/-kreise zur Verfügung, so dass (vorausgesetzt es ändert sich im Einzelfall nichts an der individuellen Arbeitszeit) keinerlei Änderungen notwendig sind. Überleitung von Arbeitern Werden Beschäftigte der Mitarbeitergruppe C (Arbeiter) übergeleitet, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die bisher verwendete AZPR auch weiterhin den korrekten Arbeitszeitplan abbildet; gegebenenfalls ist eine andere AZPR auszuwählen. Um Sie bei der Umstellung zu unterstützen, wurden die zum Überleitungszeitpunkt derzeitig genutzten AZPR ausgewertet und geprüft, ob sie unverändert bestehen bleiben können. Dazu gibt es eine als Anlage beigefügte Übersicht, anhand derer erkennbar wird, bei welchen bisherigen AZPR etwaiger Handlungsbedarf besteht und welche die passende neue AZPR ist, die nun eingepflegt werden muss. Weitere Hinweise zu der beigefügten Übersicht Die Auswertung der verwendeten AZPR am 01.11.2010 wurde Anfang Februar 2011 vorgenommen. Es sind alle zu diesem Zeitpunkt für die Mitarbeitergruppe C verwendeten AZPR in der Übersicht aufgeführt. Ist bisher eine AZPR verwendet worden, die nicht in der Übersicht zu finden ist, so ist zuerst unter Zuhilfenahme der Wertehilfe (F4-Hilfe) zu prüfen, ob tatsächlich keine neue AZPR im IPV-System zur Verfügung steht. Ist das der Fall, so ist diese auf dem gewohnten Weg zu beantragen. Bis die neue AZPR im IPV-System zur Verfügung steht, muss hilfsweise eine Ähnliche eingepflegt werden. Die bisher verwendet AZPR kann nach der Überleitung unter Umständen zum Abbruch in der Personalabrechnung führen. Daher ist in diesen Fällen immer unter Verwendung der Wertehilfe eine tatsächlich verfügbare AZPR auszuwählen! Hinweis Die Übersicht wurde mit der Mail übersandt und ist diesem Rundschreiben nicht beigefügt. - Seite 16 -

3.2.7 Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) Mit der Änderung der Tarifart im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) erhalten die vorhandenen Werte des Feldes Sonderregel im Block Fristen des Infotyps Vertragsbestandteile (IT 0016) eine andere Bedeutung. Folgende Werte können im Feld Sonderregel aufgrund der Regelungen des 22 TV-L, in Verbindung mit 13 TVÜ-L, hinterlegt sein: Wert blank bzw. 0 Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, für die am 31.08.2008 (Lehrkräfte) bzw. am 31.10.2010 die tarifrechtlichen Regelungen des 37 BAT/BAT-O gegolten haben. Wert 01 Dieser Wert ist für Personalfälle nicht anzuwenden, die unter die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) fallen. Wert 02 Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, für die am 31.08.2008 (Lehrkräfte) bzw. am 31.10.2010 die tarifrechtlichen Regelungen des 71 BAT gegolten haben und die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wert 03 Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, für die am 31.08.2008 (Lehrkräfte) bzw. am 31.10.2010 die tarifrechtlichen Regelungen des 71 BAT gegolten haben, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und die bis zum 31.10.2008 (Lehrkräfte) bzw. bis zum 31.12.2010 eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten Krankenversicherung vorgelegt haben. Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die am 29.04.2008 (Lehrkräfte) bzw. am 14.09.2010 einen Anspruch auf Krankengeld erst ab der 27. Kalenderwoche der Arbeitsunfähigkeit hatten und bis zum 31.10.2008 (Lehrkräfte) bzw. bis zum 31.12.2010 den Antrag auf Entgeltfortzahlung bis zu 26 Kalenderwochen gestellt haben. 3.2.8 Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) Der zum Stichtag der Überleitung gültige Datensatz ist zu diesem Stichtag abzugrenzen. Tz. 3.1.2, 1.4 und 3.2.8 sind zu beachten. Die Besitzstandszulage nach 10 TVÜ-L ist im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) für ehemalige Angestellte mit der Lohnart 1961 Pers. Zulage 10 TVÜ-L Ang (Achtung! neuer Lohnartenna- - Seite 17 -

me), für ehemalige Arbeiter mit der Lohnart 1969 Pers. Zulage 10 TVÜ-L Arb zahlbar zu machen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Lohnart war notwendig, da für die Vertretungszulage nach dem fort geltenden BTV Nr. 1 3 ggf. eine stundenweise Teilmonatsberechnung erfolgen muss. 3.2.9 Jahressonderzahlung 2010 Beschäftigte ausgenommen Lehrkräfte haben 2010 noch Anspruch auf Zuwendung und Urlaubsgeld nach altem Tarifrecht. Da eine maschinelle Zahlbarmachung der alten Zuwendung nach Überleitung des Personalfalls in die neue Personal-/Tarifstruktur nicht mehr möglich ist, ist wie folgt vorzugehen: Der Infotyp Sonderegelungen (IT 0265) Subtyp 01 Sonderzuwendung ist mit einem Gültigkeitszeitraum 01.11.2010 bis 31.12.2010 und dem Haken im Feld Sonderzahlungsautomatik sperren anzulegen. Die Hinweismeldung ist zu bestätigen, der Datensatz zu sichern. Der an den Beschäftigten ausgezahlte Betrag der Zuwendung 2010 ist aus den Abrechnungsergebnissen, Tabelle RT, Lohnart 8022 Zuwendung (ZV-pflichtig) und ggf. 8023 Zuwendung (ZV-frei) zu ermitteln. Dabei ist darauf zu achten, dass das Abrechnungsergebnis 11.2010 das Aktualitätskennzeichen A hat: Die zu den Lohnarten 8022 und ggf. 8023 ermittelten Beträge sind im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) einzupflegen. Das Entstehungsdatum ist ggf. anzupassen. 3.2.10 Infotyp ADT (IT 0783) Mit Mail vom 17.03.2011 wurde folgende Information gegeben: nach ersten Ergebnissen im Test empfehlen wir, bei der Durchführung der Personalmaßnahme M86 Überleitung manuell - entgegen unseren bisherigen Pflegehinweisen - im Infotyp ADT (IT 0783) - ohne den ADT-Schlüssel zu löschen - einen Split zum 01.11.2010 anzulegen Weitere Hinweise werden bei Fortschreibung dieses Rundschreibens gegeben. - Seite 18 -

3.3 Vorgehen bei Versetzung eines übergeleiteten Beschäftigten 3.3.1 Eintritt mit den Strukturdaten altes Tarifrecht Die Maßnahmenart M86 Überleitung manuell ist grundsätzlich dann zu verwenden, wenn ein übergeleiteter Beschäftigter i. S. des 4 des Angleichungs-TV Land Berlin seine Tätigkeit nach dem 01.11.2010 in der Dienststelle aufnimmt und der Personalfall bei Eingabe des Eintritts mit den Strukturdaten altes Tarifrecht vorgenommen wurde. 3.3.2 Eintritt mit den Strukturdaten neues Tarifrecht Alternativ kann der Eintritt mit den Strukturdaten neues Tarifrecht vorgenommen werden. Besteht Anspruch auf den Besitzstand für Kinder (LA 1902), ist der Infotyp Familienzuschläge (IT 0595), Subtyp 2 Kinderbestandteil und zuschläge entsprechend anzulegen. Der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ist im ersten Schritt mit einer (fiktiven) Stufe und den vorgeschlagenen Lohnarten 1900 und 1916 zu sichern. Nach Beendigung der Eintrittsmaßnahme ist der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern aufzurufen und die IPV-Überleitungstabelle anzulegen. Nach dem Sichern der Überleitungstabelle sind im Ausgangsbild die Stufe anzupassen und die relevanten Lohnarten einzugeben: Lohnart Lohnarten-Langtext 1901 indiv. Vergleichsentgelt 1902 Besitzst Kinder 11 TVÜ-L 1907 dyn. Vergl.Entg. 5 TVÜ-L 1916 Sockelbetrag Hinweis War der Beschäftigte am 01.11.2010 teilzeitbeschäftigt und hatte er an diesem Tag Anspruch auf den hälftigen ungekürzten Ehegattenbestandteil, ist der Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) mit Subtyp 1 oder 3 anzulegen und die Lohnart 1903 einzupflegen. Die Hinweise zu Tz.3.2.3.1 sind zu beachten. 3.3.3 Hinweise zu Dateneingaben bei Versetzung nach Überleitung Mit Mail vom 04.04.2011 wurde folgende Information gegeben: anbei erhalten Sie Hinweise zu Dateneingaben in das IPV-System für Personalfälle, die nach dem 31.10.2010 versetzt wurden Die Hinweise sind als Anlage mit dieser Mail versandt worden. - Seite 19 -

3.4 Erneutes Durchführen der Maßnahmenart M86 Die Datensätze in den Infotypen Basisbezüge (IT 0008) und Vertragsbestandteile (IT 0016) werden mit der Funktion Anlegen angeboten auch wenn bereits ein Datensatz mit Beginndatum der Maßnahme vorhanden ist - und sind dann ggf. zu überblättern oder bei einer Änderung der Inhalte neu anzulegen. 3.5 Irrtümliche Überleitung Bei irrtümlicher Überleitung eines Personalfalls ist zuerst die IPV-Überleitungstabelle zu löschen. s. Ausführungen zu Tz. 3.2.4.2 4 Maschinelle Überleitung 4.1 Wichtige Informationen Der Report für die maschinelle Überleitung leitet Personalfälle nach folgender Systematik über: MAGr bisher MAKrs bisher Bezeichnung MAGr künftig MAKrs künftig Bezeichnung Tarifart künftig Bezeichnung A 7A Angest. BAT Anl. 1a L 3A TV-L Anlage 1a BAT 03 TV-L A 7B Angest. BAT Anl. 1b L 3B TV-L Anlage 1b BAT 04 TV-L KR A 7L Feuerwehrtechn. Ang. L 2O SR 47 FW-techn D 03 TV-L A 7M Erzieher Kita/Schule L 3A TV-L Anlage 1a BAT 03 TV-L A 7N Schulhausmeister L 3A TV-L Anlage 1a BAT 03 TV-L A 7Z Hausmeister L 3A TV-L Anlage 1a BAT 03 TV-L A 8M Rettungsassistenten L 3A TV-L Anlage 1a BAT 03 TV-L A 8T Musikschullehrer L 2U Lehrkr. nicht SR 44 02 TV-L Lehrkräfte A 8Z Ang. Rettungsdienst L 2V Besch Rettungsdienst 03 TV-L C 7Q Arbeiter BMT-G L 3C TV-L Arbeiter 03 TV-L C 7S Schulheizer L 3C TV-L Arbeiter 03 TV-L C 7U PauschKraftf. Sonst L 2R Pausch.-Kraftfahrer 08 TV-L PauschkraftF C 7T PauschKraftf. Poliz. L 2S Polizeikraftfahrer 09 TV-L PolizeikraftF C 7V Schulreiniger L 3C TV-L Arbeiter 03 TV-L C 7W Arb. VerwaltgsDruck. L 3C TV-L Arbeiter 03 TV-L 4.2 Infotyp Überleit. - Abweich. Informationen (IT 9002) Damit auch Personalfälle maschinell abweichend von o. g. Systematik übergeleitet werden können, ist der neue Infotyp mit dem Subtyp 0001 Überleitung in den Angl.-TV Berlin eingerichtet worden. - Seite 20 -

Die Beschreibung wurde mit Anlage 2 zum IPV-Rundschreiben 02.2011 veröffentlicht. 4.3 Report zur Stammdatenüberleitung 4.3.1 Bereichsmenü ZPER und ZABR In den Bereichsmenüs ZPER und ZABR wurde der Report zur maschinellen Überleitung zur Verfügung gestellt: Infosysteme Pflegereports Überleitungen Überleitung in den TV-L/TVöD Grundsätzliche Hinweise: Wird der Report im Echtlauf durchgeführt, wird eine Batch-Input-Mappe erzeugt. Erst mit Abspielen der Batch-Input-Mappe erfolgt die Stammdatenänderung. Wird der Report im Testlauf durchgeführt, wird keine Batch-Input-Mappe erzeugt. Im Block Selektion sind die Felder Buchungskreis und Abrechnungskreis Pflichtfelder. Im Block Batch-Input-Mappe erstellen ist im Feld Name der Batch-Input-Mappe bereits der Name ANGLTV vorgeblendet. Der Name ist zu ergänzen (6 Zeichen zulässig) Die vorgeblendete Anzahl pro Mappe sollte nicht geändert werden. Voraussetzungen für die maschinelle Überleitung: Umgesetzt werden nur Personalfälle, die die folgenden Bedingungen erfüllen: Der Personalfall hat am 31.10.2010 und am 01.11.2010 den Status 3 aktiv im Infotyp Maßnahmen (IT 0000) und der Personalfall fällt zum Überleitungstermin lt. der Einträge in den Feldern Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterkreis im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) (noch) nicht unter den TV-L und der Personalfall wurde im IPV-System noch nicht übergeleitet ( kein Eintrag zu diesem Personalfall in o. g. Tabelle). 4.3.1.1 Testlauf Der Testlauf für einzelne Personalfälle kann mit Ausführen (F8) gestartet werden. Soll der Testfall für eine große Anzahl von Personalfällen gestartet werden, ist dies im Hintergrund auszuführen ( Anwenderhandbuch; Kapitel 5; Seite AH-05). Beim Ausführen im Vordergrund werden die bearbeiteten Personalfälle mit entsprechenden Warnungen und Informationsnachrichten angezeigt. Für Personalfälle, die als fehlerhaft gekennzeichnet sind, erfolgt keine maschinelle Überleitung. - Seite 21 -

Bei Doppelklick auf Bearbeitete Personalnummern wird angezeigt, wie der Personalfall maschinell übergeleitet werden würde: 4.3.1.2 Echtlauf Folgendes ist zu beachten: Durch den Report wird anhand der Maßnahme M80 Überleitung in den TV-L/TVöD eine Batch-Input-Mappe mit den Überleitungsdaten erstellt. Zur Vermeidung von Datenschiefständen sollte die Batch-Input-Mappe zeitnah nach der Erstellung abgespielt werden. Vor dem Start des Reports zur Umsetzung eines großen Bereiches wird empfohlen, alle IPV-Anwender zu sperren. Der Report zur Erstellung der Batch-Input-Mappe sollte im Hintergrund ausgeführt werden, damit die Hinweisliste ausgedruckt werden kann ( Anwenderhandbuch, Kapitel 0, Seite AH08-0-1 ff.). - Seite 22 -

Achtung Z.Zt. löst das Abspielen der Batch-Input-Mappe mit der P-Kennung noch Stichproben aus. Die Korrektur erfolgt erst mit dem Transport der Systemeinstellungen in die produktiven Systeme am 05.05.2011. 4.3.2 Inhalt der Batch-Input-Mappe Abgrenzen und Löschen von Datensätzen im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) Maßnahme M80 Überleitung in den TV-L/TVöD: o IT 0001 Splitt zum 01.11.2010 mit geänderten Daten o IT 0007 Splitt zum 01.11.2010 ohne geänderte Daten o IT 0008 Splitt zum 01.11.2010 mit geänderten Daten o IT 0008 Füllen der SAP-Überleitungstabelle o IT 0016 Splitt zum 01.11.2010 mit geänderten Daten und Eintrag dieser Sonderregel in Folgedatensätze o IT 0041 Splitt zum 01.11.2010 ohne geänderte Daten o IT 0265 Anlage für Zeitraum 01.11.2010 bis 31.12.2010 (Sperre der Sonderzahlungsautomatik) im Subtyp 1 o IT 0015 Anlage zum 30.11.2010 mit den Lohnarten 8022 und ggf. 8023 mit der für das Jahr 2010 maschinell gezahlten Zuwendung Achtung Sind bereits Datensätze im Infotyp Maßnahmen (IT 0000), Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) bzw. Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit einem Beginndatum nach dem 01.11.2010 vorhanden, werden diese Datensätze nicht maschinell umgestellt. 4.3.3 Ermittlung des Vergleichsentgelts Folgende Lohnarten fließen in das Vergleichsentgelt ein: Lohnart 1400 Grundvergütung 1411 Ortszuschlag Stufe 1 1412 Ortszuschlag Stufe 2 1435 Allgemeine Zulage 1436 Allgemeine Zulage 1570 Lehrerzulage 1600 Monatstabellenlohn 1840 Sockelbetrag Lohnarten-Langtext - Seite 23 -

4.3.4 Ermittlung der Entgeltgruppe / -stufe In den Fällen, in denen keine Angaben zum Fallgruppenkatalog zum 01.11.2010 vorliegen, ermittelt der Report ohne Berücksichtigung eines ggf. bereits erfolgten bzw. noch ausstehenden Aufstiegs eine Entgeltgruppe nach Anlage 2 TVÜ-Länder. 4.3.5 Ermittlung der Sonderregel Lohnfortzahlung Die im Report ermittelte Sonderregel wird nicht nur in den ab 01.11.2010 geltenden Datensatz im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) eingetragen, sondern auch in ggf. bereits vorhandene Datensätze mit einem Beginndatum > 01.11.2010. Evt. im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) abweichend gepflegte Fristen für Lohnfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bleiben unverändert erhalten. Erst wenn die neue Personal- und Tarifstruktur in den Datensätzen mit einem Beginndatum > 01.11.2010 in den entsprechenden Infotypen hinterlegt ist, werden im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) die korrekten Fristen mit der entsprechenden Sonderregel angezeigt. 4.3.6 Löschen der Lohnarten im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Lohnarten, die nicht in das Vergleichsentgelt nach 5 TVÜ-Länder bzw. in den kinderbezogenen Entgeltbestandteil nach 11 TVÜ-Länder eingeflossen sind, wurden gelöscht und müssen ggf. bei der Datennachpflege hinterlegt werden, wenn sie weiterhin zu zahlen sind. 4.3.7 Ermittlung der für das Jahr 2010 gezahlten Zuwendung Aus dem aktuellen Abrechnungsergebnis der Für-Periode 11.2010 wird die gezahlte Zuwendung zu den Lohnarten 8022 Zuwendung zv-pfl und ggf. 8023 Zuwendung zv-frei ermittelt und ein Datensatz mit den entsprechenden Lohnarten und Beträgen im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) angelegt. 4.3.8 Löschen vorhandener Datensätze im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) Datensätze im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509), die ein Beginndatum 01.11.2010 haben, können nach Änderung der Personalstruktur nicht mehr bearbeitet werden. Am Überleitungstermin bestehende Datensätze werden zum 31.10.2010 begrenzt. Nachfolgende Datensätze werden komplett gelöscht. s. dazu Ausführungen zu Tz. 3.1.2 und 3.2.8 - Seite 24 -

5 Datennachpflege mit Maßnahme 5.1 Maßnahmenart Datennachpflege (M85) Nach der maschinellen Überleitung ist die Datenkontrolle und Datennachpflege mit der Maßnahmenart Datennachpflege (M85) durch den Personalservice erforderlich. Diese ist anhand der Hinweisliste aus der maschinellen Überleitung für jeden übergeleiteten Personalfall auszuführen. Datensätze zu Infotypen, die am Tag der Durchführung der Überleitung schon im IPV-System hinterlegt sind, die aber ein Gültigkeitsbeginn > 01.11.2010 haben, müssen ggf. manuell nachgepflegt werden. Darüber hinaus ist eine Einzeldatennachpflege von Infotypen bei den Geschäftsvorfällen erforderlich, die nicht Bestandteil der Personalmaßnahme M 85 Überl TV-L/TVöD Datennachpfl. sind. Die Personalmaßnahme ist in der Anlage 5 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung 2. Fassung beschrieben. 6 Datennachpflege weiterer Infotypen (außerhalb Maßnahmen) 6.1 Infotyp Entgeltbelege (IT2010) 6.1.1 Lohnarten altes Tarifrecht Mit Mail vom 13.12.2010 wurde folgende Information gegeben: Unständige Bezügebestandteile Sowohl die manuell eingepflegten als auch die maschinell generierten Lohnarten (4XXX bzw. 5XXX) mit einem Entstehungsdatum >= 31.10.2010 werden beim Anlegen der Personalmaßnahmenart 80 Überleitung in den TV-L/TVöD dem Zahlmonat 10.2010 zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu den Bedingungen des Auszahlungsmonats Diese Beschreibung gilt auch bei der Personalmaßnahmenart 86 Überleitung manuell. Achtung Entgegen der weiteren mit dieser Mail gegebenen Information Zeitlohnarten im IT 2010 ist wie folgt vorzugehen: Lohnarten, die mit einem Entstehungsdatum 01.11.2010 gepflegt sind, sind zu löschen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind nach neuem Tarifrecht zu prüfen und ggf. mit den neu eingerichteten Lohnarten (s. Tz. 6.1.2 und 7 ) einzupflegen. - Seite 25 -

6.1.2 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit gemäß der 7 und 8 TV-L Für Zahlungen zum Ausgleich von Sonderformen der Arbeit gemäß 7 und 8 TV-L wurden im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Lohnarten für die Bezahlung von Zeitzuschlägen (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit), für Überstunden sowie für Rufbereitschaft eingerichtet. Die unständigen Entgeltbestandteile sind gemäß 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L zwei Monate zeitversetzt zu zahlen (Fälligkeit). Diese Entgeltbestandteile werden nun aber im Erarbeitungsmonat bewertet und damit auch diesem Monat zugeordnet. Daher erfolgt der Andruck dieser Lohnarten künftig regelmäßig auf dem Nachberechnungsbeleg. Auf dem Entgeltnachweis - Originalmonat wird der Zusatz in der Regel aus dem Monat XXX nicht mehr ausgegeben. Hat die Zahlung zeitversetzt zu erfolgen, steht nur noch eine Lohnart 4xxx zur Verfügung (z.b. für Zeitzuschläge für Überstunden). Systemseitig wird erkannt, dass die Zahlung mit Zeitversatz zu erfolgen hat. Ansonsten wurde/wird eine Lohnart 5xxx (zum Beispiel für Mehrarbeit) im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) eingerichtet. Sowohl die Lohnarten 4xxx als auch die Lohnarten 5xxx sind mit der Angabe des Erarbeitungsmonats einzupflegen. Für die Bezahlung von Mehrarbeit gemäß 7 Abs. 6 i.v.m. 8 Abs. 4 TV-L wurde die vorhandene Lohnart 5490 umbenannt. Die Regelungen im Arbeitsmaterial der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Mehrarbeit sind zu beachten. 6.2 Durchschnittsberechnung nach 21 TV-L Die maschinelle Durchschnittsberechnung für den TV-L wurde im IPV-System aktiviert. Die über die maschinelle Zeitwirtschaft generierten bzw. im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) aufgegebenen Zeit- und Erschwerniszuschläge, Wechselschicht- und Schichtzulagen sowie die Bereitschaftsdienstentgelte, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, werden monatlich in der Personalabrechnung kumuliert und in den Abrechnungsergebnissen abgestellt. Für Zeiten, in denen folgende Abwesenheiten im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) gepflegt sind, 0100 Erholungsurlaub 0200 Krankheit mit Attest (während Entgeltfortzahlung) 0210 Krankheit ohne Attest (während Entgeltfortzahlung) 0215 Berufserkrankung (während Entgeltfortzahlung) 0270 Arbeitsunfall (während Entgeltfortzahlung) 0280 Wegeunfall (während Entgeltfortzahlung) 0290 Unfall privat (während Entgeltfortzahlung) 0392 Wehrübung Tarif > 3 Tage 8030 Betriebsstör. Tage BMTG 9100 Urlaub fwt. Dienst FW 9115 Urlaub fwt.dienst K.Tage - Seite 26 -

9220 Heilkur (während Entgeltfortzahlung) 9225 Krankheit PKV ohne KrKGld (während Entgeltfortzahlung) 9250 Krankh.m. Attest K.TageFw (während Entgeltfortzahlung) 9255 Krankh.o. Attest K.TageFw (während Entgeltfortzahlung) 9702 Schichtzusatzurlaub Pol 9765 Wegeunfall Pol wird der Tagesdurchschnitt der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile, die in mindestens einem vorangegangenen Kalendermonat erarbeitet wurden, maschinell ermittelt und zwei Monate zeitversetzt mit der Lohnart 4176 Durchschnitt 21 TV-L zahlbar gemacht. Für die manuelle Übersteuerung des maschinellen Durchschnittsbetrages ist der entsprechende Tagesdurchschnitt manuell zu ermitteln und der Betrag zu der Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu hinterlegen. Für die vollständige Unterdrückung der maschinellen Durchschnittsberechnung ist die Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) mit der Anzahl 1 Monat aufzugeben. 6.3 Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) 6.3.1 Zeitguthaben aus dem Arbeitszeitkonto (Anwendungs-TV) Mit Mail vom 04.11.2010 wurde folgende Information gegeben: bitte folgende Pflegehinweise beachten: Zeitguthaben aus dem Arbeitszeitkonto (Anwendungs-TV) Gemäß 63 Abs. 6 Angleichungs-TV Land Berlin ändert sich der finanzielle Ausgleich. Um Überzahlungen zu vermeiden, ist die Abwesenheit mit einer der Abwesenheitsarten mit dem Zusatz "o. Bezügeverrechnung" einzupflegen. Die finanzielle Abgeltung des Arbeitszeitkontos ist nicht über Infotyp Zeitkontingentabgeltungen (IT 0416) vorzunehmen. Die maschinelle Berechnung wird zu gegebener Zeit angepasst 6.3.2 Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif Für Personalfälle im Mutterschutz, bei denen die Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) über den 01.11.2010 andauert, kann der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Wechsel der Tarifart nicht mehr maschinell ermittelt werden. Es ist deshalb im Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015) zur Lohnart 3781 Glg.Zusch.MuschG der Bruttobetrag der Grundlagenberechnung vor der Mutterschutzfrist zum Entstehungsdatum 01.11.2010 bzw. für weitere Perioden des Mutterschutzes zu erfassen. Der Betrag ist aus den Abrechnungsergebnissen zu ermitteln. - Seite 27 -

Wird die Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif mit einem Beginndatum nach dem 01.11.2010 über den Infotyp Mutterschutz (IT 0080) erfasst, ist zu prüfen, ob zur neuen Tarifart schon drei Abrechnungsperioden seit Beginndatum der Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist die Berechnungsgrundlage wie zuvor beschrieben zur Lohnart 3781 Glg.Zusch.MuschG im Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015) zu erfassen. 6.3.3 Erkrankungen 6.3.3.1 Abwesenheitsart 0200 Krankheit mit Attest Die Bezugsfristen für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss werden in Abhängigkeit von den bis zum 31.10.2010 geltenden Regelungen festgelegt. Dabei ist nach folgenden Kriterien zu unterscheiden: Personalfall, für den bis zum 31.10.2010 die Regelung des 37 BAT/BAT-O galt (im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) bis 31.10.2010 Sonderregel 1, ab 01.11.2010 Sonderregel blank bzw. 0) Sind Personalfälle, für die bis zum 31.10.2010 die Regelungen des 37 BAT/BAT-O galten, vor dem 01.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt und diese Arbeitsunfähigkeit besteht auch am 01.11.2010 weiter fort, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal 6 Wochen und der Anspruch auf eine Krankengeldzuschusszahlung für maximal 39 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer sich anschließenden Krankheit infolge derselben Ursache (gleiche Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001)) werden die schon verbrauchten Fristen der Vorgängerkrankheiten angerechnet. Auch in diesem Fall werden maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung und maximal 39 Wochen Krankengeldzuschuss ab Beginn der (verknüpften) Krankheit gewährt. Eine eventuelle Fristenverlängerung durch eine Heilkur kommt nicht mehr zur Anwendung. Der Krankengeldzuschuss ist die Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Bruttokrankengeld. Beispiel 1: Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 37 BAT/BAT-O und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 28.11.2010. Fristen bis zum 31.10.2010: 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum 25.11.2010 20 Wochen Krankengeldzuschuss bis zum 14.04.2011 - Seite 28 -

Fristen ab 01.11.2010: 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum 25.11.2010 33 Wochen Krankengeldzuschuss bis zum 14.07.2011 Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datenkontrolle Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) Betrag zur Lohnart 3902 bzw. 3907 oder 3903 bzw. 3908 ist erfasst. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 ab 15.10.2010 bis 28.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen Gültigkeitsende auf den 31.10.2010 festsetzen Felder Verknüpfungen pflegen Datensatz sichern Neuen Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 01.11.2010 bis zu 28.11.2010 anlegen Felder Verknüpfungen pflegen (identisch mit Datensatz vom 15.10.2010 bis 31.10.2010) Datensatz sichern Hinweis Ist im Zeitraum vor dem 01.11.2010 im zu verknüpfenden Datensatz das Feld anrechenbare Tage gepflegt worden, ist die Anzahl der Tage auch im Datensatz ab 01.11.2010 zu hinterlegen. Personalfall, für den bis zum 31.10.2010 die Regelung des 71 BAT galt und der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) bis 31.10.2010 Sonderregel 0, ab 01.11.2010 Sonderregel 2) Sind Personalfälle, für die bis zum 31.10.2010 die Regelung des 71 BAT galt, vor dem 01.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt und diese Arbeitsunfähigkeit besteht auch am 01.11.2010 weiter fort, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal 26 Wochen und kein Anspruch auf eine Krankengeldzuschusszahlung für diesen Zeitraum. Bei einer sich anschließenden Krankheit infolge derselben Ursache (gleiche Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001)) werden die schon verbrauchten Fristen der Vorgängerkrankheiten angerechnet. In diesem Fall werden maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung und maximal 39 Wochen Krankengeldzuschuss ab Beginn der (verknüpften) Krankheit gewährt. Eine eventuelle Fristenverlängerung durch eine Heilkur kommt nicht mehr zur Anwendung. - Seite 29 -

Der Krankengeldzuschuss ist ab 01.11.2010 die Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Nettokrankengeld. Das Nettokrankengeld ist das tatsächlich von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld. Beispiel 2 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 und eine Krankheit besteht vom 15.12.2010 bis 25.12.2010. Fristen bis zum 28.11.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Fristen ab 15.12.2010: 42 Tage Entgeltfortzahlung bis zum 25.01.2011 231 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 30.07.2011 Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.12.2010 bis 25.12.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern. Beispiel 3 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 08.11.2010 und eine Krankheit infolge derselben Ursache besteht vom 15.11.2010 bis 25.11.2010. Fristen bis zum 08.11.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Fristen ab 15.11.2010: 17 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 01.12.2010 231 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 20.07.2011 Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 08.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.11.2010 bis 25.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. - Seite 30 -

Beispiel 4 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 08.11.2010 und eine Krankheit infolge derselben Ursache besteht vom 15.12.2010 bis 06.01.2011. Fristen bis zum 08.11.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Fristen ab 15.12.2010: 17 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 31.12.2010 231 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 19.08.2011 Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Nettokrankengeld im Infotypen Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zur Lohnart 3904 bzw. 3905 erfassen. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 08.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.12.2010 bis 06.01.2011 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. Personalfall, für den bis zum 31.10.2010 die Regelung des 71 BAT galt, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder privat versichert ist und zu den tariflich festgelegten Stichtagen die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat, dass Anspruch auf Krankengeld erst ab der 27. Woche besteht (im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) bis 31.10.2010 Sonderregel 0, ab 01.11.2010 Sonderregel 3) Sind Personalfälle, für die bis zum 31.10.2010 die Regelung des 71 BAT galt, vor dem 01.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt und diese Arbeitsunfähigkeit besteht auch am 01.11.2010 weiter fort, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal 26 Wochen und kein Anspruch auf eine Krankengeldzuschusszahlung. Bei einer sich anschließenden Krankheit infolge derselben Ursache (gleiche Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001)) werden die schon verbrauchten Fristen der Vorgängerkrankheiten angerechnet. In diesem Fall werden maximal 26 Wochen Entgeltfortzahlung gewährt. Ein Krankengeldzuschuss wird nicht gewährt. Eine eventuelle Fristenverlängerung durch eine Heilkur kommt nicht mehr zur Anwendung. - Seite 31 -

Beispiel 5 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 28.11.2010. Fristen bis zum 28.11.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 6 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 und eine Krankheit besteht vom 15.12.2010 bis zum 25.12.2010. Fristen bis zum 28.11.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Fristen ab 15.12.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.06.2011 Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.12.2010 bis 25.12.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 7 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 und eine Krankheit infolge der selben Ursache besteht vom 15.12.2010 bis zum 25.12.2010. Fristen bis zum 28.10.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Fristen ab 15.12.2010: - Seite 32 -

137 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 30.04.2011 Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.12.2010 bis 25.12.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 8 Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 und eine Krankheit infolge der selben Ursache besteht vom 15.01.2011 bis zum 06.02.2011. Fristen bis zum 28.11.2010: 182 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 14.04.2011 Fristen ab 15.01.2010: 137 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 31.05.2011 Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.10.2010 bis 28.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfung prüfen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 15.01.2010 bis 06.02.2011 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfung prüfen und Sichern 6.3.3.2 Abwesenheitsart 9220 Heilkur Die im Abschnitt Abwesenheitsart 0200 Krankheit mit Attest getätigten Ausführungen können auch für die Abwesenheitsart 9220 Heilkur übernommen werden. Mit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ab 01.11.2010 ist eine Fristenhemmung bei Auftreten einer Heilkur nicht mehr tariflich vereinbart worden. Beispiel 1: Am 31.10.2010 galten die Regelungen des 37 BAT/BAT-O und eine Krankheit besteht vom 01.08.2010 bis zum 31.08.2010, vom 01.09. 2010 bis zum 30.09.2010 eine Heilkur und vom 01.10.2010 bis zum 15.11.2010 wiederum eine Krankheit. Alle Abwesenheitsarten sind untereinander verknüpft. - Seite 33 -

Fristen bis zum 31.08.2010: 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 11.09.2010 140 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 29.01.2011 Fristen bis zum 30.09.2010: 11 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum 11.09.2010 165 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 12.02.2011 Fristen bis zum 31.10.2010: 135 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 10.02.2011 Fristen ab 01.11.2010: 180 Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum 30.04.2011 Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datenkontrolle Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015): Betrag zur Lohnart 3902 bzw. 3903 oder 3907 bzw. 3908 ist erfasst. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 01.10.2010 bis 15.11.2010 aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen Gültigkeitsende auf den 31.10.2010 festsetzen Felder Verknüpfungen pflegen Datensatz sichern Neuen Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom 01.11.2010 bis zu 15.11.2010 anlegen Felder Verknüpfungen pflegen (identisch mit Datensatz vom 01.10.2010 bis 31.10.2010) Datensatz sichern 6.4 Infotyp Abwesenheitskontingente (IT 2006) s. dazu Ausführungen in den IPV-Rundschreiben 11.2010 und 01.2011 6.5 Einrichtung weiterer Lohnarten für Zulagen und Zuschläge 6.5.1 Erschwerniszuschläge für ehemalige Arbeiter Gemäß 19 TV-L sind Erschwerniszuschläge für Arbeiten zu zahlen, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Die Höhe der Zuschlagszahlungen regelt im Grundsatz Absatz 4. Die konkreten Festlegungen sind gemäß Absatz 5 gesondert tarifvertraglich zu vereinbaren. Da bisher keine diesbezüglichen Regelungen existieren, gelten die Bisherigen fort. Somit ist ab dem 01.11.2010 grundsätzlich der Tarifvertrag über die Lohnzuschläge gemäß 29 MTL (TVZ zum MTL) anzuwenden. Für Arbeiter, die aus dem alten Tarifrecht übergeleitet wurden, gilt jedoch gemäß 60 Abs. 2 Nr. 1 Angleichungs-TV der Berliner Bezirkstarifvertrag - Seite 34 -

Nr. 3 zu 23 Absatz 3 BMT-G fort, sofern die Regelungen des TVZ zum MTL im Einzelfall nicht günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt nicht im IPV-System. Die bisher zur Verfügung stehenden Lohnarten zur Erfassung von Erschwerniszuschlägen können ab dem 01.11.2010 nicht mehr verwendet werden. Sie sind gegebenenfalls rückwirkend bis zum Überleitungszeitpunkt zu löschen. Es wurden entsprechende neue Lohnarten eingestellt. Sind diese Zuschläge in Monatsbeträgen festgelegt, so stehen Lohnarten im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zur Erfassung zur Verfügung. Handelt es sich um Entgeltbestandteile, die nur tage-, stunden- oder stückweise zu stehen, so sind sie im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) einzugeben. Diese Differenzierung ist unter anderem für korrekte Berechnung der Zahlbeträge in den Fällen der Entgeltfortzahlung gemäß 21 TV-L unabdingbar. 7 Lohnarten 7.1 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) werden Lohnarten eingestellt, die u. a. folgende Eigenschaften aufweisen: grundsätzlich dauerhaft bzw. über mehrere Monate zu zahlen in Monatsbeträgen festgelegt (Berücksichtigung bei der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung als Weiterzahlungstatbestand ( 21 Satz 1 TV-L)) Einfluss auf die Stundensatzberechnung Aliquotierung Einfluss auf die Vergleichsberechnung für höherwertige Tätigkeiten Die Beschreibung der Eigenschaften der zulässigen Lohnarten können der Anlage 1 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der entsprechenden Fassung entnommen werden. 7.2 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) Im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) werden Lohnarten eingestellt, die u. a. folgende Eigenschaften aufweisen: grundsätzlich nicht dauerhaft, aber u. U. über einen längeren Zeitraum zu zahlen in Monatsbeträgen festgelegt (Berücksichtigung bei der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung als Weiterzahlungstatbestand ( 21 Satz 1 TV-L)) keinen Einfluss auf die Stundensatzberechnung ggf. eine Aliquotierung erforderlich keinen Einfluss auf die Vergleichsberechnung für höherwertige Tätigkeit - Seite 35 -

Die Beschreibung der Eigenschaften der zulässigen Lohnarten können der Anlage 2 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der entsprechenden Fassung entnommen werden. 7.3 Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) Im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) werden Lohnarten eingestellt, die u. a. folgende Eigenschaften aufweisen: nicht in Monatsbeträgen festgelegt einmalig zu zahlen Die Beschreibung der Eigenschaften der zulässigen Lohnarten können der Anlage 3 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der entsprechenden Fassung entnommen werden. Achtung Zu den Lohnarten 3140 und 3141 Jahresprämie Kraftfahrer wurde mit Mail vom 14.03.2011 folgende Information gegeben: mit Rundschreiben I Nr. 28/2011 vom 08.03.2011 wurde bekannt gegeben, dass die Regelung zur Zahlung einer Jahresprämie für unfallfreies Fahren vom 01. Januar 2011 an aufgehoben wurde. Nach Information der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist es nicht mehr möglich, im Jahr 2011 diese Prämie auszuzahlen. Daher werden die vorhandenen Lohnarten 3140 und 3141 Jahresprämie Kraftfahrer begrenzt. Sollte diese Prämie im Jahr 2011 mit den genannten Lohnarten zahlbar gemacht worden sein, ist diese ggf. den Monaten 11/2010 oder 12/2010 zuzuordnen. Die Pflege muss bis zum Transport in das System Z01 am 07.04.2011abgeschlossen sein. 7.4 Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) werden Lohnarten eingestellt, die u. a. folgende Eigenschaften aufweisen: nicht in Monatsbeträgen festgelegt, sondern tage- oder stundenweiser Anspruch (unständige Entgeltbestandteile); ggf. Einfluss auf Tagesdurchschnitt nach 21 Satz 2 TV-L keine Aliquotierung erforderlich Die Beschreibung der Eigenschaften der zulässigen Lohnarten können der Anlage 4 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der entsprechenden Fassung entnommen werden. - Seite 36 -

8 Besondere Hinweise für einzelne Mitarbeiterkreise 8.1 Auszubildende Für diese Mitarbeiterkreise wurde die Bildsteuerung im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) angepasst. Die für Auszubildende nicht relevanten Felder Stufe und Kinder werden nicht mehr angezeigt. Für Auszubildende nach den Regelungen des TVA-L BBiG/Pflege erfolgt der Wechsel im jeweils aktiven Ausbildungsverhältnis nach jedem Ausbildungsjahr entsprechend der Pflege des Infotyp Basisbezüge (IT 0008) in die nächst höhere Ausbildungsvergütung durch die maschinelle Stufensteigerung. Bei dem Wechsel nach dem Angleichungs-TV in den TVA-L BBiG/Pflege ist der Beginn des nächsten Ausbildungsjahres und damit der Zeitpunkt der nächst höheren Ausbildungsvergütung in dem Feld N.Vorrück im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) für die erstmalige zukünftige maschinelle Stufensteigerung zu hinterlegen. Dies gilt bei einer abweichenden Dauer der Ausbildungsjahre analog. Sofern das neue Ausbildungsjahr nach dem 01.11.2010 bereits begonnen hat, muss der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab diesem Zeitpunkt kopiert werden und die entsprechende Tarifgruppe manuell angepasst werden. Hinweis Für die Umstufung in die nächst höhere Ausbildungsvergütung im TVA-L BBiG/Pflege ist die Datumsart V1 nicht relevant. 8.2 Praktikanten Für Praktikanten, für die der Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten gilt, wurden neue Mitarbeiterkreise eingerichtet: Derzeit beschäftigte Praktikanten sollten spätestens bis zur Entgeltanpassung ab 01.08.2011 in diese Mitarbeiterkreise eingepflegt werden. Dies kann rückwirkend ab 01.11.2010 mit der Maßnahme 20 Wechsel Arbeitsvertrag Tarif Maßnahmengrund 11 Angleichungs-TV Land Berlin erfolgen. Dazu steht die neue Tarifart 10 TV-L Praktikanten mit den entsprechenden Tarifgruppen zur Verfügung. Die neue Lohnart für das Praktikantenentgelt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) lautet: 1959 Praktikantenentgelt. Im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist das Feld Sonderregel leer zu lassen bzw. der Inhalt zu löschen. - Seite 37 -

Sofern Praktikantinnen/Praktikanten Zeitzuschläge oder eine Schichtzulage erhalten, ist für die korrekte Zahlung der rückwirkende Wechsel des Mitarbeiterkreises unbedingt erforderlich. In diesen Fällen ist für die korrekte Abrechnung der unständigen Bezüge gem. 22 TVÜ-L die Maßnahmenart Überleitung manuell mit dem Maßnahmengrund 01 Überleitung in den TVÜ-L zu verwenden. Es ist zu beachten, dass die maschinelle Zeitwirtschaft frühestens nach dem Transport am 05.05.2011 zur Verfügung stehen wird. Die Höhe der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung wurde angepasst. Hinweis Sollte Praktikantinnen/Praktikanten noch der Verheiratetenzuschlag zustehen, ist dieser mit der manuellen Lohnart 1999 Manuelle Zulage TV-L einzupflegen und bei Änderungen ggf. anzupassen. 9 Maschinelle Zeitwirtschaft (Lohnartengenerierung) Pflegehinweise werden bei Fortschreibung dieses Rundschreibens gegeben. 10 Altersteilzeit Pflegehinweise werden bei Fortschreibung dieses Rundschreibens gegeben. 11 Stufensteigerung Der Report für die maschinelle Stufensteigerung wird mit einem der nächsten Transporte von Systemeinstellungen in die produktiven Systeme bereitgestellt. Sofern im Einzelfall bereits eine Stufensteigerung erfolgen muss, ist diese im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem entsprechenden Zeitpunkt manuell zu pflegen. Pflegehinweisen werden in der Anlage 6 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung-2. Fassung gegeben. 12 Strukturausgleich Pflegehinweise werden bei Fortschreibung dieses Rundschreibens gegeben. - Seite 38 -

13 TV EntgeltU-L Mit Mail vom 20.12.2010 wurde folgende Information gegeben: Entgeltumwandlung wird im IPV-System im Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) mit dem Vertragsmodell OFL2 OED: ZV-Versicherung AN freiw.entgeltum monatl.bezüge hinterlegt. Die Einschränkung auf die Lehrkräfte wird mit Transport am 05.01.2011 entfernt, sodass dann Datensätze ab 01.01.2011 für Beschäftigte nach dem TV-L anlegbar sind. Die Beschreibung im Anwenderhandbuch ist zu beachten. Sie wird zum Ausgabetermin 03.2011 aktualisiert 14 Entgeltnachweis / Nachberechnungsbeleg Für Personalfälle, die unter das neue Tarifrecht fallen, sind der Entgeltnachweis und der Nachberechnungsbeleg angepasst worden: Auf dem Entgeltnachweis wurden Felder ausgeblendet (z.b. das Feld BDA) und Felder umbenannt (z.b. das Feld Vergütungsgruppe in Entgeltgruppe). Bei ggf. anfallenden Nachberechnungen werden Monate die nach altem Recht und Monate die nach neuem Recht überrechnet wurden, auf getrennten Seiten dargestellt. Das Gleiche gilt analog bei Soll und Ist für Monate, wenn das Soll nach neuem Recht und das Ist nach altem Recht überrechnet wurde. Die Gegenüberstellung findet nicht auf einer Seite statt, sondern es werden beim Nachberechnungsbeleg mehrere Seiten erzeugt. Im Auftrag Grams - Seite 39 -