1 Intention BUK REGIONALE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG IM FÖRDERSCHWERPUNKT KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG

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Transkript:

BUK REGIONALE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG IM FÖRDERSCHWERPUNKT KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein Grundlageninformation zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung für Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen, weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen und Förderzentren 1 Intention Dräger / Schubert 3/2011 1 Anliegen dieser kurzen Information ist es, die Schulleitungen der Grundschulen, weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen und der Förderzentren für Aspekte einer möglicherweise vorliegenden körperlichen und motorischen Beeinträchtigung oder Behinderung zu sensibilisieren. Nachfolgend können diese ggf. entsprechende Beratung und Unterstützung einholen auch dann, wenn die formale Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs unwahrscheinlich oder zunächst nicht gewünscht sein sollte (Aspekt der Prävention). Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen bewältigen die Lebensanforderungen während ihrer Schulzeit in individuell sehr unterschiedlichem Ausmaß, häufig unter erheblich erschwerten Bedingungen. Dabei können diese Bedingungen je nach individuell vorhandenen Lebens- und Lernsituationen kompensiert oder verstärkt werden. Das Ausmaß und der Verlauf der Körperbehinderung bzw. der motorischen Entwicklungserschwerung ist nicht ausschließlich unter den physiologischen, sondern auch unter den familiären, sozialen, medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Bedingungen zu betrachten. 2 Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass eine frühzeitige Beratung und Unterstützung aller am Erziehungs- und Lernprozess Beteiligten maßgeblich dazu beiträgt, die Lebens- und Lernsituation der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ihnen kann so zu einer ihren individuellen Möglichkeiten wirklich entsprechenden schulischen Bildung verholfen werden. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der Allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. 3 1 in Anlehnung an: Diederley, Hartmut & Gallinat, Hans-Jochen (2001). Handreichung zum Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung. Arbeitspapiere zur Unterrichtsfachberatung. Kronshagen: IPTS Leyendecker, Christoph (2005). Motorische Behinderungen. Grundlagen, Zusammenhänge und Förderungsmöglichkeiten. Stuttgart: Kohlhammer 2 Lehrplan Sonderpädagogische Förderung Schleswig-Holstein (2002), S. 116 3 Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung vom 20.03.1998

Grundlageninformation Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt kme 2 2 Motorische Behinderungen / Körperbehinderungen Unter motorischen Behinderungen werden alle Formen von (1) Beeinträchtigungen der Motorik sowie (2) körperliche Schädigungen oder Störungen verstanden. Die Ursachen einer motorischen Behinderung können unterschiedlicher Art sein, feststellbar oder unklar sein, in verschiedener Ausprägung des Schweregrades vorliegen und in der Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung und Schädigung im Einzelfall ineinander übergehen. (1) Die Beeinträchtigungen motorischer Funktionen beziehen sich auf - den Muskeltonus (Muskelspannung), der erhöht, verringert, schwankend oder schlaff sein kann, - die Bewegungskoordination, die im Bereich der Grobmotorik und / oder Feinmotorik gestört sein kann, - die veränderte Körperhaltung, z.b. durch nicht angeborene Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens, - die verringerte körperliche Belastbarkeit, z.b. durch Herz-Kreislauferkrankungen, - den notwendigen Gebrauch von Hilfsmitteln zur Fortbewegung sowie auf motorische Beeinträchtigungen in Verbindung mit dem sozial-emotionalen Entwicklungsbereich wie - stark gehemmte Motorik, - starke Bewegungsunruhe, - motorische Ticstörungen, - stereotype Bewegungsformen. Hier ist im Einzelfall die Abgrenzung zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu überprüfen, ggf. in Kooperation mit den beteiligten FachkollegInnen. (2) Die wichtigsten Erscheinungsformen körperlicher Schädigungen oder Störungen werden nach Orten der Schädigung systematisiert. Einen Überblick dazu gibt folgende Tabelle: Körpersysteme Zentrales Nervensystem, einschl. Wahrnehmungsund Bewegungssystem Formen von Handlungsbeeinträchtigungen im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung u Cerebrale Bewegungsstörungen Spastizität Athetose Ataxie Hypotonie Schwerst-Mehrfachbehinderung Minimale Cerebrale Dysfunktion / Bewegungsstörung u Cerebrale Anfallsleiden (Epilepsien) z.b. Generalisierte Anfälle Fokale Anfälle u Querschnittslähmung z.b. Spina bifida (Meningomyelocele) Poliomyelitis (spinale Kinderlähmung) u Erkrankungen des Nervensystems z.b. Cerebrale Erkrankungen (Gehirnentzündung, -blutungen) Degenerative Erkrankungen des Nervensystems Tumorerkrankungen

Grundlageninformation Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt kme 3 Muskelsystem Skelettsystem Inneres Organsystem, einschl. Atmungsund Herz-Kreislauf- System Hautsystem Blutsystem Stoffwechselsystem u Muskelerkrankungen z.b. Muskelatrophie Progressive Muskeldystrophie u Erkrankungen und Fehlbildungen des Skelettsystems z.b. Osteogenesis imperfecta (Glasknochenkrankheit) Juvenile Kyphose, Skoliose, Lordose Pes varus (Klumpfuß) Knochen- und Gelenkentzündungen (Osteomyelitis) Tumore des Haltungs- und Bewegungsapparates Dysmelien (Gliedmaßenfehlbildungen), Amputationen (-verlust) Wachstumsstörungen / Minderwuchs u Chronische Erkrankungen und Funktionsstörungen von Organen z.b. Rheumatismus Chronische Bronchitis / Asthma bronchiale Diabetes mellitus Erkrankungen von Herz, Kreislauf und Gefäßen Chronische Niereninsuffizienz Zustände nach Organtransplantationen u Chronische Hauterkrankungen z.b. schwere und schwerste Formen von Neurodermitis Ekzemen Schuppenflechte u Bluterkrankungen z.b. Hämophilie Leukämie u Stoffwechselanomalien z.b. Morbus Hurler/ Morbus Hunter Mukoviszidose / Cystische Fibrose Vegetatives System u Vegetative Störungen u Immunschwächen z.b. Immunsystem Aquired Immuno Deficiency Syndrome (AIDS) Genetische Syndrome u.a.: Prader-Willi-S., Williams-Beuren-S., Fragiles-X-S., Sotos-S., Apert-S., Cornelia-de-Lange-S., Cri-du-Chat-S., Rett-S., Angelman-S., Noonan-S., Rubinstein-Taybi-S., Lesch-Nyhan-S., Trisomie 18/13-S.... 3 Woraus können sich Hinweise auf eine motorische Behinderung bzw. eine Körperbehinderung ergeben? Hinweise auf eine möglicherweise bestehende motorische Behinderung (Körperbehinderung) können sich zu Beginn oder während der Schulzeit ergeben im Rahmen des Einschulungsverfahrens (Schulspiel, Elterngespräch, kinderund jugendärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt) durch Hinweise der Eltern oder des/der Schülers/Schülerin selbst (z.b. auf durchgemachte schwere Erkrankungen, erlittene Unfälle)

Grundlageninformation Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt kme 4 durch Beobachtungen der Lehrkräfte (verändertes Bewegungsverhalten, veränderte Belastbarkeit). Folgende Leitfragen können zur Früherkennung einer motorischen und körperlichen Behinderung hilfreich sein: Welche Aussagen machen die Eltern zur körperlich-motorischen Entwicklung ihres Kindes? Gibt es Hinweise oder Aussagen des Schülers/der Schülerin selbst, die auf eine körperlich-motorische Einschränkung schließen lassen? Gibt es bereits ärztliche Berichte? Gibt es Aussagen bzw. Berichte von Therapeuten (Ergotherapie, Physiotherapie)? Werden besondere Hilfsmittel benutzt, die auf eine Funktionsbeeinträchtigung hinweisen? Sind Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten in der körperlichen Belastbarkeit oder Befindlichkeit im Aussehen (z.b. Hautveränderungen, Durchblutung) zu beobachten? 4 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte haben im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein zur Beratung und Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (BUK) regionale Kreisfachrichtungsbeauftragte eingesetzt, die Sie und die Betroffenen selbst in den folgenden Tätigkeitsbereichen unterstützen: Abklärung, Abgrenzung und ggf. Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Suche eines geeigneten Förderortes: Einleitung einer zielgleichen oder zieldifferenten integrativen Maßnahme in der allgemein bildenden Schule Suche eines geeigneten Förderortes außerhalb der allgemein bildenden Schule (Förderzentren, ggf. Internatsbeschulung) Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und Lehrkräfte zur Sicherstellung eines erfolgreichen schulischen Lernens einschließlich der Beratung zu Differenzierungsmaßnahmen und zum Hilfsmitteleinsatz im Unterricht der Abklärung gezielter diagnostischer Fragestellungen der Beratung zu Fragen der Leistungsbewertung und eines schulischen Nachteilsausgleichs der Beratung und ggf. zeitlich begrenzten Durchführung spezifischer Fördermaßnahmen der Kooperation mit der beteiligten Schule, dem Schulamt, Schulträger, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen sowie den überregionalen Förderzentren

Grundlageninformation Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt kme 5 der Beratung und Unterstützung bei evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen und zusätzlichen Hilfsmittelversorgung (in Kooperation mit behandelnden Ärzten und Therapeuten) der kollegialen Fortbildung und der Sicherstellung eines thematischen Informationsaustauschs der Unterstützung bei einem ggf. zu erstellenden sonderpädagogischen Förderplan (in Abstimmung mit dem ggf. beteiligten Förderzentrum L) sowie der Unterstützung bei Anträgen (z.b. gegenüber Krankenkassen und Sozialhilfeträgern). Die Verantwortung für die Schülerin oder den Schüler verbleibt in jedem Fall bei der besuchten Schule. Sollten Sie eine Beratung oder weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich in Ihrer Region bitte direkt an eine/n der zuständigen regionalen Fachrichtungsbeauftragten (Anschriftenverzeichnis unter www.iqsh.de [Link unter Beratung ]).