Übung zur Kommunalökonomie

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Transkript:

Übung zur Kommunalökonomie 26. Januar 2010 Susie Lee Wintersemester 2009/10

Aufgabe 1 Als ökonomische Begründungen für staatliche Dezentralisierung werden zwei Argumentationslinien angeführt: das Dezentralisierungstheorem von Oates sowie das Modell von Tiebout. Stellen Sie beide Modelle in ihren Grundzügen dar und bewerten Sie diese.

Dezentralisierungstheorem von Oates p Staat besteht aus 2 lokalen Einheiten A und B Keine Spillover-Effekte zwischen Jurisdiktionen p GK D A : Nachfrage des repräsentativen Individuums von A D A D B : Nachfrage des repräsentativen Individuums von B Preis (p) für die Bereitstellung = GK = konst. D B Q B Q Z Q A Q Angebot von öffentlichem Gut durch Zentralregierung = einheitliche Angebotsmenge Q Z Q B < Q Z < Q A Unterversorgung in A Wohlfahrtsverlust Überversorgung in B Wohlfahrtsverlust

Je größer die Unterschiede der Präferenzen, desto größer die Wohlfahrtsverluste. Je unelastischer die Nachfrage, desto größer die Wohlfahrtsverluste. Vermeidung der Wohlfahrtsverluste durch die dezentrale Organisation des Angebots an öffentlichen Gütern gemäß den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen. Probleme: Größenvorteile (Economics of Scale) Interregionale Externalitäten: Eine lokale Regierung berücksichtigt keine Externalitäten, deshalb Unter- bzw. Überversorgung. Anreiz für eine Zentralregierung zur Bereitstellung einheitlichen Angebots.

Tiebout Modell Interkommunale Wettbewerb durch Abstimmung mit Füßen Ann.: 1. Heterogenen Präferenzen der Haushalte 2. Vollkommene und kostenlose Mobilität der Haushalte 3. Perfekte Information über Steuer- und Ausgabenpolitik 4. Atomistische Struktur (große Anzahl an Kommunen und Haushaltstypen) 5. Keine Externalitäten Idee: Wenn es eine große Zahl an Kommunen gibt, die unterschiedliche steuerfinanzierte lokale öffentliche Güterbündel bereitstellen, dann können die Haushalte aussuchen, welche öffentliche Güterbünde sie konsumieren wollen und ziehen in die entsprechende Kommune. Mobilität ermöglicht es den Haushalten, sich entsprechend ihrer Präferenzen zu sortieren. Effizienz auch bei öffentlichen Gütern erreichbar. Diskriminierende Belastungssystem aufgrund der Abwanderungsmöglichkeit nicht durchsetzbar

Testbare Hypothesen und Aussagen Je mehr konkurrierende Kommunen, umso größer ist die Zufriedenheit der Bürger mit der Versorgung an öffentlichen Gütern. Gemischte und marginale empirische Evidenz. Je größer die Anzahl der Jurisdiktionen in einem Ballungsgebiet, umso größer ist die Konkurrenz unter ihnen. Evidenz für einen negativen Zusammenhang zwischen der Anzahl von Jurisdiktionen und den öffentlichen Ausgaben Zusammenlegung von Kommunen ist nur bei subadditiven Kostenstrukturen gerechtfertigt. Ruinöser Wettbewerb zwischen Kommunen als Möglichkeit nicht berücksichtigt. Je größer die Anzahl von Kommunen, umso homogener sind die einzelnen Kommunen zusammengesetzt. Belegt Räumliche Segregation: The rich may band together... [to] avoid paying taxes for the poor. Belegt Ruinöser Wettbewerbs (race to the bottom)

Aufgabe 1 a Ein Argument für die Zusammenlegung von Gemeinden besteht in der Realisierung von Größenvorteilen. a. Welche Formen von Größenvorteilen sind im kommunalen Kontext zu erwarten? b. Inwiefern spricht das Dezentralisierungstheorem von Oates gegen Gemeindefusionen?

Aufgabe 2 Zur Finanzierung ihrer Aufgaben können Kommunen eine Gewerbesteuer erheben. a. Erläutern Sie kurz die Ausgestaltung der Gewerbesteuer und den ihr zugrundeliegenden Äquivalenzgedanken. b. Welche Gründe sprechen für und welche gegen einen bundesweit einheitlichen Hebesatz? c. Vergleichen Sie die ökonomischen Folgen einer Grundsteuer mit denen der Gewerbesteuer. Welche Steuer ist als Finanzierungsinstrument aus Effizienzgründen vorzuziehen? d. Die Kapitalisierungstheorie besagt, dass die Grundsteuer in den Bodenpreis einbezogen wird. Erläutern und begründen Sie dies.

2 a. Konzeption der Gewerbesteuer Idee: Gewerbesteuer als Entgelt für das Angebot öffentlicher Güter Äquivalenzgedanke: Der Leistung der Gemeinden soll eine Gegenleistung der Unternehmen gegenüber stehen. Gewerbebetrieb: selbständige und nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag (= Gewinn) Messzahl (vom Bund festgelegt) (Gewerbeertrag Freibetrag) * 0.035 * Hebesatz = Steuer Steuermessbetrag von Kommunen festgelegt (> 200)

2 b. Vor- und Nachteile des bundesweit einheitlichen Hebesatzes Vorteile: Verhinderung der Standortwettbewerbsverzerrung durch Steuersenkungswettbewerb Nachteile: Räumliche Verzerrung : Strukturelle Unterschiede der Kommunen werden nicht berücksichtigt. Kommunen, die profitable Industrien mit geringer Inanspruchnahme von öffentlichen Gütern aufnehmen, werden relativ gut gestellt, während die anderen übermäßig belastet werden. Regionale Ungleichheiten werden verstärkt. Die Kommunen haben ein reduziertes Interesse, den Unternehmen ein attraktives Steuer-/Leistungsverhältnis anzubieten.

2 c. Effizienzvergleich Grundsteuer vs. Gewerbesteuer Gewerbesteuer = Gewinnsteuer Ann.: Perfekter Kapitalmarkt G = dg dl dg dk ( pf ( L, K ) wl rk)(1 t) = (1 t)[ pf ' = (1 t)[ pf ' L K ( L, K ) w] = 0 ( L, K ) r ] = 0 pf ' pf ' L K ( L, K ) = w ( L, K ) = r keine Verzerrungen in der Faktorallokation

Aber: Ann.: G = 2 Gemeinden A und B Imperfekten Kapitalmarkt (K A +K B K) [ pf K ) rk ](1 t) + [ pf ( K K ) r( K K )] A( A A B A A dg dk A = (1 t) [ pf ' ( K ) r ] + [ pf ' ( K )( 1) + r ] = 0 (1 t) [ pf ' ( K ) r ] = [ pf ' ( K ) r ] A A B B A A B B [ ] [ ] Räumliche Unterschiede der Besteuerung Verzerrung der räumlichen Faktorallokation Wohlfahrtsverluste K B K A vor der Steuereinführung K B K A K A nach der Steuereinführung (= Kapitalabfluss in Gemeinde A)

Grundsteuer Bemessungsgrundlage: Quadratmeter Grund und Boden (Substanzbesteuerung) Grundsteuer A: Landwirtschaftliche Nutzflächen Grundsteuer B: Bebaute oder bebaubare Grundstücke Messzahl, abhängig vom Bebauungstyp (ca. 0.0035) Einheitswert * 0.035 * Hebesatz = Grundsteuer ca. 10 % vom Kaufwert von Kommunen festgelegt [ ] A Unelastisches Angebot (A) von Grundeigentum Die Steuerlast liegt beim Anbieter (Grundeigentümer) P 0 P 1 t Nf 0 Keine Zusatzlast durch Steuer Steuer spiegelt sich im Grundstückwert wider. Nf 1 Menge

2 d. Kapitalisierung der Grundsteuer Kapitalisierungstheorie: Ertragswert entspricht der kapitalisierten Bodenrente. Grundsteuer Kapitalisierung (Oates 1969) V = T v( t) t t= 0 (1 + r) Für v(t) = v und t gilt: V = v r Grundsteuer T = t A, V = T v( t) ta t t= 0 (1 + r) V = v r ta r Bei Bemessung A=βV ergibt sich: V = r v + β t

Aufgabe 3 Viele Gemeinden erhalten von Bund und Ländern Geld für Investitionen in Form von Zuweisungen mit Eigenbeteiligung. a. Stellen Sie diese Form der Finanzierung in den allgemeinen Zusammenhang kommunaler Finanzierung (grobe Skizzierung). b. Zeigen Sie in einem Diagramm mit Hilfe des mikroökonomischen Instrumentariums (Indifferenzkurven, Budgetlinien), wie sich eine allgemeine Zuweisung von einer anteiligen Zuweisung unterscheidet.

Zuweisungen Gebühren und sonstige Einnahmen Kommunale Einnahmen Steuern und Steuerähnliche Einahmen Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (Grants) Zweckzuweisung (conditional) Allgemeine Zuweisung (unconditional) Anteilszuweisung (matching)

Allgemeine Zuweisung Ausgangspunkt: Das Ausgabeverhalten der Kommune folgt dem Kalkül des repräsentativen (Median) Haushaltes. Priv. Güter Steuer E 0 E 1 Zuweisung wirkt wie ein Einkommenszuwachs: Angebot an öffentlichen Güter Steuerlast der Haushalte Q 0 Q 1 I 0 Lokales Öff.Gut Haushalte können mehr Privatgüter konsumieren. Fliegenpapiereffekt: Ein Großteil der zugewiesenen Gelder werden nicht in Form von Steuersenkung weitergegeben und bleibt in staatlichen Händen hängen.

Anteilsmäßige Zweckzuweisung Priv. Güter Steuer Um ein gleiches Angebot an öffentlichen Gütern zu versorgen, müsste die allgemeine Zuweisung in erheblichen Maßen erweitert werden E 0 I 0 Lokales Öff.Gut mit anteilsmäßiger Zuweisung kann eine bessere Versorgung mit öffentlichem Gut eher erreicht werden. Die Art der Zuweisung beeinflusst das Ausgabenverhalten lokaler Jurisdiktionen.