Gemeinde Schenefeld. Baugebiet Am Brook. Aktiv leben in Schenefeld

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1. Planungsrechtliche Festsetzungen

Transkript:

Gemeinde Schenefeld Baugebiet Am Brook Aktiv leben in Schenefeld

Inhaltsverzeichnis: Lage der Gemeinde Lage des Baugebietes Allgemein - Die Gemeinde Schenefeld - Freizeit und Erholung Öffentliche Versorgung - Infrastruktur und Sport - Kindergarten und Schulen Baugrundstücke - Lage der Grundstücke - Bebaubarkeit Kosten - Grundstücks- und Preisübersicht - Kaufpreis und Nebenkosten - Im Kaufpreis sind enthalten - Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten - Kosten pro Grundstück Ihre Ansprechpartner bei der TEG-Nord Grußworte des Bürgermeisters Anhang - Bebauungsplan Nr. 18

Lage der Gemeinde Schenefeld Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001

Lage des Baugebietes in der Gemeinde Schenefeld Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2001

Allgemein Die Gemeinde Schenefeld Die Gemeinde Schenefeld /Mittelholstein hat als ländlicher Zentralort eine besondere Aufgabe zu erfüllen. Die Grundversorgung der Einwohner des Amtes Schenefeld, das aus insgesamt 23 Gemeinden besteht, ist sicherzustellen. Insofern befinden sich eine Vielzahl öffentlicher Einrichtungen (Polizei, Verwaltung, Feuerwehr, Schulen, Kindergarten, Post, Alten- und Pflegeheime, Sozialstation, Banken und Sparkassen) vor Ort, wovon die ca. 2.500 Einwohner der Gemeinde Schenefeld profitieren. Schönes Feld bedeutet dieser Name, der sich über die Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat. Die Gemeinde, die auf dem schleswigholsteinischen Geestrücken liegt, hat mehrfach an dem Wettbewerb Unser Dorf soll schöner werden erfolgreich teilgenommen. Mittelpunkt der inmitten einer Geestlandschaft liegenden Gemeinde ist die Bonifatiuskiche. Sie wurde um das Jahr 825 erbaut und macht Schenefeld dadurch zu einer der ältesten Ansiedlungen in Schleswig-Holstein. Mittelpunkt der inmitten einer Geestlandschaft liegenden Gemeinde ist die Bonifatiuskiche. Sie wurde um das Jahr 825 erbaut und macht Schenefeld dadurch zu einer der ältesten Ansiedlungen in Schleswig-Holstein. Freizeit und Erholung Die hügelige Geestlandschaft und die Nähe zum Nord-Ostsee-Kanal laden zum Wandern und Radfahren oder zum Ausritt hoch zu Ross ein. Rund um Schenefeld gibt es jede Menge Gelegenheit, in freier Natur durchzuatmen und Kraft zu schöpfen. Mitten im Ort liegt der Hohenzollernpark und bietet Möglichkeiten zur Entspannung. Im Schatten des alten Baumbestandes findet man bei Spaziergängen entlang der Teichanlage und der gepflegten Rasenflächen schnell die gewünschte Erholung gemütliche Sitzecken laden zwischendurch zum Verweilen ein. Baden und Schwimmen im Louisenbad ist ein besonderes Vergnügen. Das Bad verfügt über einen schönen Sandstrand und steht unter Aufsicht der DLRG. Umkleideräume, Duschen und ein bewirtschafteter Pavillon mit Seeterrasse gehören selbstverständlich dazu. Rund um den 9 ha großen Mühlenteich, so wird das Bad im Volksmund genannt, befindet sich ein schöner Wanderweg.

Öffentliche Versorgung Infrastruktur und Sport Neben der Vielzahl der bereits angesprochenen Einrichtungen verfügt Schenefeld über leistungsfähige und vielfältige Handwerksbetriebe und Produktionsstätten sowie über ein lukratives Angebot an Einzel- und Fachhandelsgeschäften. Hotels, Gaststätten, Verbrauchermärkte, Rechtsanwälte und Notar, Banken Sparkassen und Versicherungen sowie ein gutes Angebot im medizinischen Bereich machen Schenefeld zu einem gut versorgten Zentralort ein Ort, in dem es sich gut leben lässt! Das Vereinsleben ist vielfältig, attraktiv und aktiv. Hier gibt es Möglichkeiten sich in sportlichen, kulturellen oder auch sozialen Verbänden und Vereinen zu engagieren. Die Sportstätten befinden sich in einem sehr gutem Erhaltungszustand und laden geradezu zum Mitmachen ein. Durch den eigenen Autobahnanschluss an die Autobahn A 23 ist die Anbindung zur Metropole Hamburg gegeben. Die Kreisstadt Itzehoe ist verkehrstechnisch ebenfalls gut erreichbar. Kindergarten und Schulen Mehrfach wurde der Ort bereits als kinderfreundliche Gemeinde ausgezeichnet. So ist es nicht verwunderlich, dass Schenefeld über einen Kindergarten in exzellenter Lage und Ausstattung verfügt und Spielplätze sowie das schon erwähnte Louisenbad mit dem Sandstrand das gute Angebot abrunden. Die im Ort befindlichen Grund-, Haupt- und Realschulen gewährleisten eine solide Ausbildung bis zur 10.ten Klasse weiterführende Schulen befinden sich in der benachbarten Kreisstadt Itzehoe und sind durch den öffentlichen Nahverkehr bequem erreichbar. Durch die Volkshochschule des Amtes werden durchschnittlich 120 Kurse pro Jahr angeboten. Aufgrund des vielseitigen Angebotes dürfte für jeden etwas dabei sein. Baugrundstücke Lage der Grundstücke Die voll erschlossenen Grundstücke liegen im Nordosten der Gemeinde am Brookweg, in sehr ruhiger Lage. Durch die unmittelbare Nähe des schon beschriebenen Hohenzollernparks wird die gute Lage nochmals begünstigt. Der Ortskern der Gemeinde ist mühelos zu Fuß zu erreichen der Hohenzollernpark macht es möglich. Bebaubarkeit Die Grundstücke sind nach den Richtlinien des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet Brookweg der Gemeinde Schenefeld bebaubar.

Kosten Grundstücks- und Preisübersicht Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Kosten Kaufpreis: - Voll erschlossene Grundstücke zw. ca. 600 und ca. 1.100 m² ab 64,50 /m² Nebenkosten: - Vermessungskosten 1.000,- (katastermäßige Vermessung des Grundstückes) - Wasseranschluss bis ca. 1 m auf dem Grundstück 1.750,- Im Kaufpreis sind enthalten: - Der Grunderwerb - Die Kosten der erstmaligen Herstellung von Straßen- und Wegen - Die Herstellungskosten der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanalisation - Die Kosten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung - Die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünanlagen einschließlich der Bepflanzung der Knicks und Pflanzstreifen, lt. B.-Planfestsetzung Allgemeine Kosten, die Sie berücksichtigen sollten: - Grunderwerbssteuer 6,5 % des Kaufpreises - Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5 % des Kaufpreises - Kosten für sonstige Versorgungsträger z.b. Strom, Wasser und Telefon (müssen direkt bei den Versorgern erfragt werden) Eine Maklercourtage wird seitens der TEG Nord nicht berechnet.

Kosten Kosten pro Grundstück Bauplatz Nr. Größe ca. Preis/m² Vermessung öffentlicher Wasseranschluss Summe ca. 42 796 m² 74,50 1.000,- 1.750,- 62.052,- 46 700 m² 69,50 1.000,- 1.750,- 51.400,- Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der TEG Nord gerne zur Verfügung. Wichtige Adressen: Verwaltung: Amt / Verwaltung Gemeinde Schenefeld Mühlenstraße 2 25560 Schenefeld Tel.: 04892/8089-0 Kreis Steinburg: Kreis-Bauamt Viktoriastr. 16 25524 Itzehoe Tel.: 04821-87-0 Wasser: Wasserwerk Schenefeld e.g. Zum Birkengrund 10, 25560 Schenefeld Marktstr. 9, 25560 Schenefeld Tel.: 04892/631 Strom u. Gas: E.ON Hanse AG Hauptverwaltung 25451 Quickborn Tel: 04106/629-0 Fax: 04106/629-3940 Abwasser: Gemeinde Schenefeld Mühlenstraße 2 25560 Schenefeld Tel.: 04892/8089-0

Ihr Ansprechpartner Manfred Voss Grossers Allee 19 25767 Albersdorf Telefon: 0 48 35 / 12 10 Fax: 0 48 35 / 1283 E-Mail: info@teg-nord.de Internet: www.teg-nord.de

GEMEINDE SCHENEFELD Der Bürgermeister 25560 Schenefeld Mühlenstraße 2 Telefon 04892/221 Sehr geehrte Bauinteressenten, als Bürgermeister der Gemeinde Schenefeld (Mittelholstein) bedanke ich mich für Ihr Interesse in der Gemeinde ein Wohnbaugrundstück zu erwerben. In Schenefeld lässt es sich sehr gut leben. Bereits 1982 wurden wir zum schönsten Dorf Schleswig-Holsteins gewählt. Wir sind ein ländlicher Zentralort und haben zur Zeit circa 2500 Einwohner. Direkt neben unserer Grund- Haupt- und Realschule liegt unser 1997 neu gebauter Kindergarten mit 6 Vormittags- und 3 Nachmittagsgruppen. Das Gymnasium ist nur 15 km entfernt (Itzehoe). Neben 2 vorhandenen Pflegeheimen ist auch betreutes Wohnen und altengerechtes Wohnen im Gespräch, unse-re Kirche ist bereits 826 erbaut worden und ist der Mittelpunkt unserer Gemeine (auch in unserem Wappen). Beim Einkaufen stehen Ihnen die Firmen Coop (früher Wandmaker), Penny, Aldi, Schlecker, der Baumarkt Stark, mehrere Autohändler und viele kleine Läden gerne zur Verfügung. Viele Vereine sorgen für ein gemeinschaftliches Dorfleben. Allein unser Sportverein hat circa 1500 Mitglieder. Außerdem haben wir noch mehrere Gesangsvereine, den Gewerbe und Bürgerverein, den Haus- und Grundeigentümerverein Schenefeld, einen Spielmannszug, den Sozialverband, den Schüt-zenverein, das DRK, den ADAC, den Bauernverband, die Landfrauen, die VHS, den BUND, den Tennisverein, die DLRG, die Feuerwehr und Diadem, die in Tansania eine Schule bauen. 200 Pfadfinder runden das positive Gesamtbild ab. Zum Freizeitangebot gehören noch 6 Kinderspielplätze, 2 Sportplätze mit Fluchtlichtanlagen, der Allzweckplatz für die Skater, eine Rodelbahn, 5 Tennisplätze, 1 Tennishalle (2 Plätze) und die große Sporthalle der Schule. Direkt in der Nähe zu Ihrem neuen Wohngebiet liegt unser wunderschöner Hohenzollernpark. Ein 9 ha großer Badeteich (unser Louisenbad) lädt im Sommer zum Baden und im Winter zum Schlittschuhlaufen ein. Trotz DLRG-Überwachung wird kein Eintritt erhoben. Rund um den Mühlenteich ist ein schöner Spazierweg (Länge circa 1,3 km). In der Dorfpolitik gibt es keinen Streit, wir ziehen alle an einem Strang und alle in die gleiche Richtung Zum Wohle unserer Mitbürger. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für uns entscheiden und ich stehe Ihnen gern zur Verfügung auch persönlich. Ihr Hans-Heinrich Barnick Bürgermeister

Text (Teil B) 1. Höhe der baulichen Anlagen ( 9 (1) Nr. 1 BauGB, 16 (2) BauNVO) Die Firsthöhe der Gebäude darf nicht mehr als 9,0 m über dem natürlichen Gelände (Höhenlinien in der Planzeichnung) liegen. Bezugspunkt ist der höchste Punkt innerhalb der Grundfläche des Gebäudes. 2. Beschränkung für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) ( 9 (1) Nr. 1 BauGB und 12 (6) BauNVO) Auf den Baugrundstücken ist zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) nicht zulässig. 3. Höchstzahl von Wohnungen ( 9 (1) Nr. 6 BauGB) Je Einzelhaus und je Doppelhaushälfte dürfen höchstens zwei Wohnungen errichtet werden. 4. Von Bebauung freizuhaltende Flächen Knickschutz- ( 9 (1) Nr. 10 BauGB) In einem Abstand von mindestens 2 m zu - den zu erhaltenden Knicks, - den neu anzulegenden Knicks und Hecken, - den privaten Grünflächen -Schutzgrün- sowie innerhalb der privaten Grünflächen -Schutzgrün- sind bauliche Anlagen und Nebenanlagen nach 14 (1) BauNVO sowie Stellplätze und Garagen nach 12 BauNVO auf den Baugrundstücken nicht zulässig. Höhenveränderungen wie Aufschüttungen oder Abgrabungen sind unzulässig. Die Festsetzungen gelten nicht für offene Einfriedigungen. 5.2 Neupflanzung von Obstbäumen Im Bereich der öffentlichen Grünfläche -Parkanlage- sind innerhalb der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen -Obstbäume- mindestens 8 heimische Obstbäume anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. 5.3 Neupflanzung einer Gehölzgruppe Im Bereich der öffentlichen Grünfläche -Parkanlage- ist innerhalb der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen -Gehölzgruppe- eine geschlossene Gehölzgruppe aus heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Je 100 m² Fläche sind mindestens 50 Gehölze anzupflanzen. 5.4 Neuanlage von Knicks und Hecken Auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen -Knick- bzw. -Hecke- sind Knicks bzw. Hecken anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Je laufender Meter Knick bzw. je laufender Meter Hecke sind mindestens 4 heimische und standortgerechte Gehölze zu pflanzen. 6. Erhaltung von Knicks ( 9 (6) BauGB i. V. m. 15 b LNatSchG; 9 (1) Nr. 25 a und b BauGB) Die vorhandenen und nachrichtlich übernommenen Knicks sind dauerhaft zu erhalten. Lücken im Bewuchs sind analog zu Ziffer 5.4 zu bepflanzen. Sonstige Pflegemaßnahmen sind nur im gesetzlichen Rahmen ( 15 b LNatSchG) zulässig. 5. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 (1) Nr. 25 a und b BauGB) 5.1 Neupflanzung von Straßenbäumen Im Bereich der Straßenverkehrsfläche sind mindestens 24 heimische und standortgerechte Laubbäume anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.