Konkurrentenstreitigkeiten Rechtsprechung des 2. Revisionssenat

Ähnliche Dokumente
Regionalplanung und Windenergie

Rechtsschutzfragen zum Windenergie-auf-See- Gesetz (WindSeeG) Rechtsanwalt Janko Geßner

14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten?

Straßen und straßenverkehrsrechtliche Herausforderungen beim Bau von WEA. 26. Windenergietage - Rostock

Windenergie - Rechtsfragen

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Die Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild: Ist Brandenburg mit seinem neuen Erlass auf dem Irrweg? Windenergietage Potsdam

Zielabweichungsverfahren sind keine Lösung! - Möglichkeiten für Gemeinden und Planer bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten

Konkurrentenstreitigkeiten

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Wind-Ausschlussplanung in FNP und Regionalplan alle unwirksam? - Rechtsprechung, Praxisbeispiele und Folg(erung)en für Windplaner -

Kommunales Störfeuer - zum Umgang mit Veränderungssperre, Zurückstellung u.a.

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Der Windenergie-Erlass vom

BWE-Forum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb. Repowering in der Regionalplanung

Regionaler Planungsverband Westmecklenburg Teil-Fortschreibung des RREP Kapitel 6.5 Energie informelle Vorabbeteiligung. Rechtsanwalt Dr.

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung

Typenoffene Genehmigungen Vorteile für die Ausschreibung? 26. Windenergietage Warnemünde 2017

Regierung von Niederbayern

Fortschreibung des Regionalplans zur Windenergienutzung: Sachstandsinformation sowie Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26.

Neues zur UVP und erweiterter. Konkurrentenstreitigkeiten

Die Situation der Windenergie in Sachsen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Leipzig. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig

Potenzialflächenermittlung für die Windenergie in Kranenburg 23. Januar

Dr. Andrea Chlench, MfIS, Ref. Landesplanung, Bauleitplanung

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

1. Wesentliche Inhalte des Urteil des OVG Schleswig zu den Teilfortschreibungen. der Regionalpläne der Planungsräume I und III vom

Beschlussfassung zur Streichung des Programmsatzes (9) abstandsbezogene Höhenregelung

Dombert Rechtsanwälte berät bundesweit in sämtlichen Fragen des Verwaltungs- und

in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012

Windenergie in der Regionalplanung - Aktuelle Entwicklungen im Vergleich der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft

Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung

Die Maßnahmen und ihre Konsequenzen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Rechtsrahmen und Vermarktungsmöglichkeiten für Energiespeicher nach dem EEG Windenergietage Warnemünde. Rechtsanwalt Dr.

Der Windenergie-Erlass vom

VORTRAG WINDENERGIE. Rechtliche Einordnung. Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

Ausschreibungsverfahren Windenergie an Land im Überblick. Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Windenergieplanung in Schleswig-Holstein ein Werkstattblick

Compliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG

Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene. Berlin am Manfred Friedrich

Wie funktioniert die Ausweisung von Windvorranggebieten in Thüringen?

Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde

Workshop der Regionalplanung der Länder Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern am 7. und 8. Dezember 2011 in Tangermünde

Kommunen und Windenergie: Planungsrecht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig.

Windenergie für Weinheim

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

Windkraft im Regierungsbezirk Freiburg

Forum Wind im Walde und auf Konversionsflächen

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Ausschreibungen nach dem EEG 2017: Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren

DOMBERTRECHTSANWÄLTE. Rechtsgutachten

Verträge mit Kommunen ein (das) Instrument zur lokalen Wertschöpfung?

Mit Bauleitplanung Leitplanken setzen

Tourismus in der Planungspraxis. Faktencheck Windenergie und Tourismus Bürgerforum Energieland Hessen

II. Teil Planungsrecht

außerordentliche 51. Verbandsversammlung

Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich

Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Windenergienutzung und Bergbau Ein unlösbarer Widerspruch? 21. Windenergietage

Rahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII

Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West

Die lokale Energiewende sinnvoll planen I Planungsrechtliche Aspekte

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde

Muster Antrag Normenkontrolle gem. 47 VwGO gegen einen Bebauungsplan. Muster: Normenkontrollantrag nach 47 VwGO gegen Bebauungsplan

20. Windenergietage. Forum 1. Planungshindernis Regionalplanverfahren: Plädoyer für eine Regionalplanung ohne Ausschlusswirkung

Telefon +49 (89) Unwirtschaftlichkeit und umzingelnde Wirkung von Windkraftanlagen; Abstände

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung

SVK Taxation & Recht. Novellierung des BauGB hier 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. 11. März 2014

Handlungsfeld Siedlungsklima Innerörtliche Ansätze Statement zur Überörtlichkeit der Regionalplanung. Frank Reitzig

Die Grenzen der kommunalen Planungshoheit am Beispiel der Neuen Messe in Stuttgart

Raumordnungsrecht. Rechtsquellen: BauGB 35 Abs. 3 ROG 3 Nr. 4; 4 Abs. 4 Satz 1

Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung. Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber

AKTUELLE GENEHMIGUNGSLAGE UND ERGEBNISSE AUS ZWEI JAHREN AUSSCHREIBUNGEN

Entwicklung der Rechtsprechung zur Raumordnung in Nordrhein-Westfalen. Sitzung des Arbeitskreises Steine und Erden am

Planung von Standorten für Windkraftanlagen

Gemeinde Ascheberg. 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Standortkonzept Windenergie. NWP Planungsgesellschaft mbh

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie

Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage Dr. Daniela Schäfrich

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

BWE Seminar Regional- und Bauleitplanung bei Windprojekten bis Berlin

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Zusammenfassende Erklärung

Transkript:

12.11.15 Regionalplanung Neues aus Konkurrentenstreitigkeiten in den der Ländern Rechtsprechung des 2. Revisionssenat Geßner Rechtsanwalt Janko Prof. Dr. Klaus Herrmann Mangerstraße 26 14467 Potsdam Tel.: 0331-62 04 270 Fax: 0331-62 04 271 post@dombert.de www.dombert.de sechs Partner, 17 angestellte Rechtsanwälte und -innen Prof. Dr. Matthias Dombert Janko Geßner Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) Dr. Helmar Hentschke Prof. Dr. Klaus Herrmann Dr. Daniela Schäfrich 1

12.11.15 Verfassungsrecht Umweltrecht Energiewirtschaft Recht der Erneuerbaren Energien Energiewirtschaftsrecht Abfallwirtschaftsrecht Agrar-, Forst- und Jagdrecht Emissionshandelsrecht Immissionsschutzgesetz Planen und Bauen Staat und Verwaltung Raumplanung, Bauleit- und und Fachplanungsrecht, Baurecht Öffentlicher Dienst Gesundheitsrecht Kommunalrecht Recht der Infrastruktur und der öffentl. Daseinsvorsorge Recht des öffentl. Dienstes Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht Verfassungsrecht Vergaberecht Genehmigungs- und Verfahrensmanagement Betreuung von Planverfahren (Regional- und Bauleitplanung) Betreuung von Genehmigungsverfahren für WEA und andere Anlagen 2

Gliederung 1. Einführung 2. Regionalplanung in (ausgewählten) Ländern a) Brandenburg b) Sachsen-Anhalt c) Schleswig-Holstein d) Mecklenburg-Vorpommern 3. Fehlerfolgen Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 5 Teil 1 Einführung Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 6 3

Regionalplan zur Steuerung schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept für Positiv- und Negativflächen: die von der Ausschlusswirkung betroffene Windenergie muss sich an anderer Stelle durchsetzen (Abwägung) Es muss deutlich werden, welche Gründe es gibt, den Planungsraum außerhalb der Konzentrationsgebiete frei zu halten (Dokumentation) Windenergie muss substanziell Raum verschafft werden (keine Verhinderung) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 7 Abschnittsweises Vorgehen 1. Schri- Tabuzonen ermi-eln (hart und weich) 2. Schri- Res@läche: Abwägung entgegenstehender Belange mit angestrebter Nutzung (RestrikHon). 3. Schri- Gegencheck: Wurde in substanheller Weise Raum geschaffen? Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 8 4

Harte Tabuzonen harte Tabuzonen: zur Kennzeichnung von Teilen des Planungsraums, die für die angestrebte Nutzung schlechthin ungeeignet sind kommen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in Betracht Flächen, deren Bereitstellung am Grund der Planerfordernis scheitert keiner Abwägung zugänglich Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 9 Weiche Tabuzonen Weiche Tabuzonen: Bereiche des Plangebietes, in denen nach dem Willen des Plangeber aus unterschiedlichen Gründen die betroffenen Vorhaben von vornherein ausgeschlossen werden sollen sind disponibel, gehören zur Abwägung Entscheidung für Tabuflächen muss gerechtfertigt sein -> Plangeber muss erkennen lassen, dass er anders als bei harten Tabukriterien einen Bewertungsspielraum hat und Gründe für seine Wertung offen legen Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 10 5

Teil 2 Regionalplanung in den Ländern Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 11 Brandenburg Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 12 6

Regionalplanung Brandenburg? Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 13 Regionalplanung Brandenburg Schicksal alter Pläne (3 von 5) Schicksal neuer Pläne (Planentwürfe) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 14 7

Alter Plan - Fehlende Differenzierung Regionalplan Prignitz-Oberhavel -> VG Potsdam, U. v. 27.11.2014 - VG 5 K 2378/13: dass der hier im Rahmen der Bescheidungsklage durch das Gericht inzident zu prüfende Regionalplan Prignitz- Oberhavel - Sachlicher Teilplan Windenergienutzung vom 5. März 2003 an beachtlichen Abwägungsmängeln leidet und deshalb unwirksam ist fehlerhaft, weil der Satzungsgeber nicht in nachvollziehbarer Weise zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden hat -> auf andere Planungsregionen (Uckermark-Barnim, Oderland-Spree) übertragbar Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 15 Entwürfe zur Fortschreibung unbeachtlich? Rechtsprechung zu Untersagungsverfügungen: unwirksamer Landesentwicklungsplan -> keine Rechtsgrundlage für Regionalpläne? rückwirkende Inkraftsetzung des Landesentwicklungsplans erfolgt -> zulässig? Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 16 8

Entwicklungsgebot 8 Abs. 2 ROG Die Regionalpläne sind aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln. Die Flächennutzungspläne und die Ergebnisse der von Gemeinden beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen sind entsprechend 1 Abs. 3 in der Abwägung nach 7 Abs. 2 zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 17 Rechtsprechung Regionalplan-Entwürfe Die Unwirksamkeit der Verordnung der Regierung des Landes Brandenburg über den Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg vom 31. März 2009 hat zur Folge, dass aus diesem Plan keine Regionalpläne gemäß 8 Abs. 2 Satz 1 ROG entwickelt werden können. -> keine Grundlage für landesplanerische Untersagungen (vgl. VG Cottbus, Urt. v. 05.03.2015 4 K 374/13; VG Potsdam, Urt. v. 11.09.2015 4 K 1988/13; VG Potsdam, Urt. v. 11.09.2015 4 K 2981/13) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 18 9

Sachsen-Anhalt Landesentwicklungsgesetz in Kraft ab 01.07.2015 Grundsatz: Entwicklung der Windenergie auf Erneuerung bestehender WEA konzentrieren -> eigener Repoweringbegriff: mindestens 2 WEA im selben LK abbauen, um 1 WEA zu bauen Verweis in BauO zur Abstandsflächenverkürzung betroffen gemeindliches Antragsrecht zur Umwidmung in Repow.-Gebiete RP A-B-W: unwirksam (21.10.15) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 19 Schleswig-Holstein Windenergieplanungssicherstellungsgesetz in Kraft seit 05.06.2015 Möglichkeit zur befristeten allgemeinen Untersagung von WEA in Planungsräumen Moratorium: bis 05.06.2017 alle WEA im gesamten Landesgebiet unzulässig Ausnahmen möglich (Katalog) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 20 10

Schleswig-Holstein Die Vorschrift zur vorläufigen Planungssicherung in 18 a Abs. 1 S. 2 LaPlaG begegnet auch in materieller Hinsicht keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. [ ] Das landesplanungsrechtliche Sicherungsmoratorium aus 18 a Abs. 2 LaPlaG lässt den Genehmigungsanspruch gem. 6 Abs. 1 BImSchG unberührt. VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10.09.2015, 6 A 190/13 juris, Rn 5 Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 21 Schleswig-Holstein: Genehmigungsverfahren Fortführung Genehmigungsverfahren trotz Moratorium? 18 a Abs. 1 S. 2 LaPlaG lässt Genehmigungsanspruch nicht untergehen LaPlaG ist keine entgegenstehende Vorschrift im Sinne des 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG nach Erlass v. 23.06.2015 sollen für Entscheidung über Ausnahme Ergebnisse der Beteiligung der TÖB s und Einschätzung der Bürger berücksichtigt werden -> setzt Behörden- und Öffentlichkeitsverfahren voraus (Teilschritte des Genehmigungsverfahrens) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 22 11

Mecklenburg-Vorpommern Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (E): Pflicht für Angebot zur wirtschaftlichen Beteiligung von Nachbarn und Gemeinde -> 20 % der Anteile an Projektgesellschaft Änderung des Landesplanungsgesetzes: Einfügung eines neuen Grundsatzes finanzielle Teilhabe Ergänzung des Landesraumentwicklungsprogrammes: Beteiligungspflicht als verbindliches Ziel der Raumordnung. Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 23 Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsprechung Raumentwicklungsprogramm ordnet als Ziel der Raumordnung an, dass die Errichtung von WEA ausschließlich in ausgewiesenen Eignungsgebieten für WEA zulässig sind. Einige Eignungsgebiete sind nach 1 Abs. 3 der Landesverordnung von der verbindlichen Wirkung des Raumentwicklungsprogramms ausgenommen. Eignungsgebiet P wurde nicht für verbindlich erklärt. Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 24 12

Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsprechung Konzentrations- und Ausschlussflächen stehen damit in einem komplementären Verhältnis dergestalt zueinander, dass die Erhöhung der Positivfläche ohne weiteres zu einer Reduzierung der Ausschlussflächen führt und umgekehrt. Der Geltungsbereich der Ausschlusswirkung des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB wird dabei negativ über die Konzentrationsflächen definiert. Jede Veränderung des Verhältnisses von Positiv- oder Negativflächen stört folglich das im Wege der Abwägung gefundene gesamträumliche Planungskonzept und macht eine erneute Abwägungsentscheidung erforderlich. -> Windteil des RREP Vorpommern unwirksam BVerwG, Urt. v. 18.08.2015, 4 CN 7/14 juris, Rn 8 Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 25 Teil 3 Fehlerfolgen Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 26 13

Rechtsschutz gegen Reg.Pläne Ausgangssituation Klage auf unmittelbare Klage: Normenkontrollverfahren (Teil-)Regionalplan für WEA tritt in Kraft Unwirksamkeit des Regionalplans Mittelbare Klage: Verpflichtungs-klage (Inzidentkontrolle) Genehmigungsantrag wegen entgegenstehendem Regionalplan abgelehnt Genehmigung Gericht 1. Instanz Oberverwaltungsgericht Prüfungsdichte umfassende Prüfung des Regionalplans und des Verfahrens von Amts wegen Verwaltungsgericht Prüfung des Regionalplans nur, soweit entgegenstehend (Vortrag des Klägers wichtig!) Folge bei Erfolg Frist allgemeinverbindlich: Plan ggü. jedermann unwirksam ein Jahr nach Inkrafttreten (Achtung: auch Fehlerrüge) Genehmigung, Urteilsbindung nur für Parteien, aber Anhaltspunkte für Unwirksamkeit ein Monat, aber RP kann älter sein (Prignitz-Oberhavel 2003) Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 27 Folgen eines Normenkontrollurteils Wiederaufleben eines alten Plans (wenn es überhaupt wirksamen alten Plan gibt) in der Regel aber anfälliger als aufgehobener Plan, d.h. auch unwirksam / angreifbar Darf bzw. muss Genehmigungsbehörde sich darüber hinweg setzen? Umstritten! OVG Lüneburg (1999): Behörden nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, die als unwirksam erkannte Norm nicht anzuwenden. Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 28 14

Nichtanwendung durch Genehmigungsbehörde Juristische Unterscheidung zwischen Verwerfungskompetenz: steht der Behörde nicht zu, sondern nur dem Gericht Nichtanwendungskompetenz: bei offensichtlich fehlerhaften Rechtsvorschriften Abstimmung mit Genehmigungsbehörde erforderlich Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 29 Chancen und Risiken unwirksame Pläne eröffnen Chancen für bisher unzulässige Projekte oder Bauleitplanungen sorgfältige Analyse erforderlich, welche Projekte beantragt werden Berücksichtigung aktueller Entwicklungen möglich Gefahr des ungesteuerten Ausbaus? Befürchtung ausräumbar Rechtsanwalt Janko Geßner Regionalplanung Neues aus den Ländern DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 30 15

12.11.15 Vielen Dank Ihre Vielen Dank für für Ihre Aufmerksamkeit! Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich an Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann Rechtsanwalt Janko Geßner Mangerstraße 26 14467 Potsdam Tel.: 0331-62 04 270 Fax: 0331-62 04 271 post@dombert.de www.dombert.de 16