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Transkript:

HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Schallschutzgutachten Berlin 21. Juli 2015

IMPRESSUM Titel...Schallschutzgutachten Auftraggeber...Gartencenter Schwanebeck GmbH Herr Theo Roelofs Dorfstraße 30 16341 Panketal, OT Schwanebeck Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee 13-14 10719 Berlin www.hoffmann-leichter.de Projektteam...Dipl.-Ing. Matthias Jakob (Projektmanager) Dipl.-Ing. Michael Palzkill B.Sc. Tom Malchow Ort Datum...Berlin 21. Juli 2015 Z:\1839_PANK-HOLL\01 Bericht\Lärm\Bericht-2015-07-21.indd

INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung...1 2 Rechtliche Grundlagen...2 2.1 TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm«... 2 2.2 DIN 18005 -»Schallschutz im Städtebau«... 3 2.3 DIN 4109 -»Schallschutz im Hochbau«... 3 3 Schalltechnische Grundlagen...5 3.1 Plangrundlagen... 5 3.2 Erkenntnisse aus Ortsbegehungen... 6 4 Emissionsberechnung...7 4.1 Anlagen... 7 4.1.1 Tankstelle...7 4.1.2 Lagerbereich Baustoffe...12 4.1.3 Holländischer Erlebnishof...13 4.2 Straßenverkehr...15 5 Immissionsberechnungen... 19 5.1 Anlagenlärmeinwirkungen nach TA Lärm...19 5.2 Verkehrslärmzunahme im Umfeld des Plangebiets...20 5.3 Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet nach DIN 18005...23 6 Zusammenfassung... 25 Inhaltsverzeichnis I

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1-1 B-Planvorentwurf mit Stand vom 20.05.2015...1 Abbildung 4-1 DTV und Schwerverkehrsanteil (> 2,8 t) im Bestand...17 Abbildung 4-2 DTV und Schwerverkehrsanteil (> 2,8 t) im Planfall...17 Abbildung 5-1 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, werktags 6:00-22:00 Uhr...19 Abbildung 5-2 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Bestand 06:00-22:00 Uhr...21 Abbildung 5-3 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 06:00-22:00 Uhr...22 Abbildung 5-4 Isophonendifferenzkarte in 2 m Höhe über Gelände, Planfall - Bestand, 06:00-22:00 Uhr...22 Abbildung 5-5 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach DIN 18005, tags 06:00-22:00 Uhr...23 Abbildung 5-6 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach DIN 18005, nachts 22:00-06:00 Uhr...24 Abbildungsverzeichnis II

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2-1 Tabelle 4-1 Tabelle 4-2 Tabelle 5-1 Tabelle 5-2 Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 (für Verkehrslärm)...3 DTV, Lkw-Anteil und Lärmemissionspegel der Straßen im Bestand...18 DTV, Lkw-Anteil und Lärmemissionspegel der Straßen im Planfall...18 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm...20 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets...21 Tabellenverzeichnis III

1 Aufgabenstellung Im Ortsteil Schwanebeck in Panketal ist an der Dorfstraße (ehemalige Bundesstraße B 2) die Errichtung eines Holländischen Erlebnishofs mit Gartencenter geplant (siehe Abbildung 1-1). Das bestehende Gartencenter wird dazu teilweise abgerissen. Es ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Zur Überprüfung der schalltechnischen Verträglichkeit sind in erster Linie die Geräuscheinwirkungen im Umfeld gemäß TA Lärm zu beurteilen. Diese ist gegeben, wenn die Immissionsrichtwerte der TA Lärm unter Berücksichtigung der schalltechnischen Vorbelastung an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten sind. Bei Überschreitungen sind geeignete aktive Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Des Weiteren ist gemäß DIN 18005 zu überprüfen, ob gesunde Arbeitsverhältnisse im Erlebnishof gegeben sind. Dazu sind auch die erforderlichen Schalldämm- Maße der Außenbauteile gemäß DIN 4109 zu bestimmen. Ein weiterer Untersuchungsschritt stellt eine Zuarbeit für den Umweltbericht zum Schutzgut Mensch dar. Dazu werden insbesondere die Verkehrsgeräusche vor und nach Realisierung des Vorhabens verglichen. Schwerpunkt der Untersuchung ist, ob erstmalige oder weitergehende Überschreitungen der gesundheitsrelevanten Schwellenwerte auftreten. Abbildung 1-1 B-Planvorentwurf mit Stand vom 20.05.2015 Aufgabenstellung 1

2 Rechtliche Grundlagen 2.1 TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm«Die»Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz«(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Untersuchungsgebiet. Dies betrifft den holländischen Erlebnishof und das Gartencenter im Plangebiet sowie die westlich des Plangebiets befindliche Tankstelle und die nordwestlich gelegenen Lagerflächen für Baustoffe. Für die städtebaulichen Abwägungen ist zu überprüfen, ob die Richtwerte der TA Lärm an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen unter Berücksichtigung der Vorbelastung eingehalten werden können. Die Richtwerte müssen dabei 50 cm vor dem geöffneten Fenster eingehalten werden, sodass Schallschutzfenster als alleinige Maßnahme nicht in Betracht kommen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm betragen für Mischgebiete 60 db(a) tags und 45 db(a) nachts. Die Vorbelastung ist gemäß Punkt 3.2 der TA Lärm nicht zu berücksichtigen, wenn die Immissionsrichtwerte durch die hier zu beurteilende Anlage um mindestens 6 db(a) unterschritten werden. Überschreitungen sind nur innerhalb der durch die TA Lärm selbst definierten Ausnahmen zulässig. Die Beurteilungszeit wird tags mit 16 Stunden angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Im Fall von Mischgebieten werden keine Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit berücksichtigt. Die Beurteilung an Sonntagen entspricht der Beurteilung von Werktagen. Bei der Beurteilung der Nacht ist die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel anzusetzen. Ein Vorhaben ist gemäß TA Lärm auch dann unzulässig, wenn vom Vorhaben kurzzeitige Geräuschspitzen ausgehen, die die Richtwerte um mehr als 30 db(a) tags oder 20 db(a) nachts überschreiten. Hinsichtlich der kurzzeitigen Geräuschspitzen ist die Vorbelastung nicht weiter zu berücksichtigen, da kurzzeitige Geräuschspitzen nicht akkumuliert werden. Die mögliche Lärmzunahme auf öffentlichen Verkehrsflächen wird getrennt von den Anlagenlärmquellen beurteilt. Diese Zunahme der Verkehrsgeräusche muss nach Punkt 7.4 der TA Lärm soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um rechnerisch mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und Rechtliche Grundlagen 2

die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten sind. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Dorfstraße, auf welcher eine vollständige Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt. Es wird daher im Folgenden davon ausgegangen, dass das zweite der o. g. Kriterien nicht erfüllt ist. Die beiden übrigen Kriterien werden dennoch rechnerisch überprüft, um quantitative Aussagen zum Schutzgut Mensch im Umweltbericht zu ermöglichen. 2.2 DIN 18005 -»Schallschutz im Städtebau«Die DIN 18005 -»Schallschutz im Städtebau«enthält schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (hier Verkehr und Gewerbe) sollen nach DIN 18005 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Im vorliegenden Fall sind die Immissionen des Verkehrslärms maßgebend, da die Anforderungen an den Schutz vor Gewerbelärm bereits durch die TA Lärm erfüllt werden. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der Tabelle 2-1 dargestellt. Im vorliegenden Fall werden für das Plangebiet die Orientierungswerte für Gewerbegebiete zugrundegelegt. Es wird eine Beurteilungszeit von 16 Stunden am Tag und 8 Stunden in der Nacht angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Tabelle 2-1 Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 (für Verkehrslärm) Gebietsnutzung tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) 45 db(a) Mischgebiet (MI) 60 db(a) 50 db(a) Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) 55 db(a) 2.3 DIN 4109 -»Schallschutz im Hochbau«Die DIN 4109»Schallschutz im Hochbau«enthält Verfahren zur Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dieser wird aus einer Addition der einzelnen Lärmarten, hier also aus dem Verkehrslärm und dem Gewerbelärm gebildet. Der Verkehrslärm wird entsprechend der DIN 18005 (vgl. Kapitel 2.3) ermittelt und der Beurteilungspegel tags entsprechend DIN 4109, Punkt 5.5.2 und Punkt 5.5.3 mit einem Zuschlag von 3 db(a) belegt. Anhand der ermittelten Lärmpegelbereiche erfolgt eine Zuordnung der erfor- Rechtliche Grundlagen 3

derlichen Schalldämm-Maße in Abhängigkeit der möglichen Raumarten nach der Tabelle 8 der DIN 4109. Im vorliegenden Fall ist die Raumart»Büroräume«anzusetzen. Rechtliche Grundlagen 4

3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Plangrundlagen Als Grundlage für die Erstellung des Rechenmodells werden die folgenden Plangrundlagen verwendet: Der B-Planvorentwurf»Holländischer Erlebnishof«im DXF-Format (Stand: 20.05.2015) Ein ALK-Auszug des Untersuchungsgebiets mit Gebäudegrundflächen und Grundstücksgrenzen Das Flurstück 225, Flur 6 (Dorfstraße 31) befindet sich im Plangebiet und ist nicht Eigentum des Vorhabensträgers Höhenpunkte im 1 m x 1 m Raster für das Untersuchungsgebiet Das Konzept»Holländsicher Erlebnishof«(Stand 11.11.2014) Der Kunden- und Mitarbeiterparkplatz weist 300 Stellplätze auf. Das Verkehrsgutachten zum Neubau eines Holländischen Erlebnishofs in Panketal, Ortsteil Schwanebeck von HOFFMANN-LEICHTER mit Stand vom 06.07.2015 Das maximale Verkehrsaufkommen wird samstags erwartet und beträgt 2.582 Kfz-Fahrten durch Kunden und Beschäftigte und 40 Kfz-Fahrten durch den Wirtschaftsverkehr. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf der Dorfstraße nimmt im Planfall gegenüber dem Bestand leicht zu (siehe Abbildung 4-1 und Abbildung 4-2). Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Panketal für den Ortsteil Schwanebeck mit Stand vom 15.03.2000 Das Untersuchungsgebiet befindet sich in einer gemischten Baufläche. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Gemeinde Panketal wurde der Schutzanspruch eines Mischgebiets für die Umgebung festgelegt. Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 der Gemeinde Panketal von HOFFMANN- LEICHTER mit Stand vom 17.10.2014 Auf der Dorfstraße soll möglicherweise eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden. Schalltechnische Grundlagen 5

3.2 Erkenntnisse aus Ortsbegehungen Am 10.06.2015 wurde in der Zeit von 08:00 bis 11:00 Uhr eine Ortsbegehung im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Dabei wurden die Höhen der Gebäude und Immissionsorte ermittelt sowie die Gebietsnutzung eines Mischgebiets bestätigt. Bezüglich der Tankstelle auf dem Flurstück 16/1 (Flur 6) wurden folgende schalltechnisch relevanten Erkenntnisse gesammelt: Öffnungszeiten: Mo - So 05:00 bis 23:00 Uhr Die Fahrgassen auf dem Betriebsgrund sind mit Fugen 3 mm gepflastert. Die Erschließung erfolgt über die Dorfstraße. 14 Zapfsäulen (davon zwölf für Pkw und zwei für Lkw) Drei Saugstationen mit jeweils zwei Münzsaugern Ein Mattenklopfer Drei überdachte Waschstationen mit Hochdruckreinigern Es befindet sich eine Waschanlage auf dem Gelände. Die Ausrichtung der Tore ist nach Norden und Süden. Es gibt eine Abschirmung der Zu- und Ausfahrt durch Glaswände. Die Zufahrt aus Norden kommend ist zudem überdacht. Auf dem Gelände befindet sich eine Kfz-Werkstatt mit Zufahrt aus Süden sowie eine Motorradwerkstatt mit Zufahrt aus Norden Zudem befindet sich auf dem Gelände ein Motorradgeschäft Öffnungszeiten Mo - Fr 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Auf dem Flurstück 236 (Flur 6) werden Baustoffe gelagert. Die Zufahrt erfolgt ebenfalls von der Dorfstraße. Der Warenumschlag erfolgt durch einen Gabelstapler. Die Anlage ist aus schalltechnischer Sicht von untergeordneter Bedeutung. Schalltechnische Grundlagen 6

4 Emissionsberechnung 4.1 Anlagen 4.1.1 Tankstelle Fahrzeuggeräusche an den Zapfsäulen (Pkw) Die Fahrzeuggeräusche werden entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Das Verkehrsaufkommen wird entsprechend der Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatz lärmstudie angesetzt. Für Tankstellen gilt demnach tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) ein Pkw-Aufkommen von 40 Fahrten je Stunde. Der Nachtzeitraum wird nicht betrachtet, da das hier zu untersuchende Vorhaben nachts ohnehin irrelevant ist. Bei zwölf Zapfsäulen ergeben sich je Zapfsäule circa 3,3 Fahrten pro Stunde am Tag. In die Berechnung des Parkplatzes gehen gemäß Formel 11 a folgende Rechenparameter ein: Berechnungsverfahren: getrennt Parkplatztyp: Diskothek, Stellplätze: 12 (Bezugsgröße), Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 81,79 db(a) Zur Berechnung der Fahrgassen gehen gemäß Formel 4 folgende Parameter ein Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h Oberfläche: Pflaster eben Schallleistungspegel der Fahrgassen L w = 49,5 db(a)/m Fahrzeuggeräusche an den Zapfsäulen (Lkw) Die Fahrzeuggeräusche der Lkw werden analog zu den Fahrzeuggeräuschen der Pkw berücksichtigt. Gemäß Tabelle 33 ergeben sich tags zehn Lkw-Fahrten pro Stunde. In die Berechnung des Parkplatzlärms gehen folgende Parameter ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Autohöfe für Lkw Emissionsberechnung 7

Stellplätze: 2 (Bezugsgröße) Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 83,01 db(a). Für die Berechnung der Fahrgassen ergibt sich ein Schallleistungspegel von 62,5 db(a)/m. Fahrzeuggeräusche an der Waschanlage Auf dem Gelände der Tankstelle befindet sich eine Waschanlage. Es wird davon ausgegangen, dass 15 % der Tankkunden im Tageszeitbereich die Waschanlage anfahren. Dadurch ergeben sich zusätzliche Parkplatzgeräusche auf dem Betriebsgrundstück. Es wird allerdings vereinfachend angenommen, dass es sich um zusätzliche Fahrten zum und vom Betriebsgelände handelt. Zum Erreichen und Verlassen der Waschanlagenzufahrt wird jeweils eine Linienschallquelle nach Formel 4 berücksichtigt. Vor der Einfahrt wird ein Parkplatz nach Formel 11a berücksichtigt, um die Anfahr- und Haltevorgänge vor der Einfahrt sowie den Rückstau von wartenden Fahrzeugen zu berücksichtigen. Für die Linienschallquelle wird ein linienbezogener Schallleistungspegel von 49,5 db(a)/m vergeben. Es ergeben sich (40 15 % =) 6 Fahrten pro Stunde zwischen 06:00 und 22:00 Uhr, d. h. jeweils drei Ein- und Ausfahrten pro Stunde. Unter der Annahme, dass jedes wartende Fahrzeug im Durchschnitt drei Mal anfahren und wieder anhalten muss, um schließlich in die Waschanlage einfahren zu können, ergeben sich hier zwölf Bewegungen pro Stunde. Für die Berechnung des Parkplatzes gehen folgende Rechenparameter ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Besucher und Mitarbeiter Stellplätze: 2 (Bezugsgröße) Schallleistungspegel des Parkplatzes L WA = 70,01 db(a). Fahrzeuggeräusche an der Kfz-Werkstatt Auf dem Tankstellengelände befindet sich eine separate Kfz-Werkstatt. Es wird davon ausgegangen, dass vier Kunden pro Stunde (06:00 bis 20:00 Uhr) die Kfz-Werkstatt aufsuchen. Zum Erreichen und Verlassen der Werkstattzufahrt wird eine Linienschallquelle nach Formel 4 berücksichtigt. Vor der Einfahrt wird ein Parkplatz nach Formel 11a berücksichtigt, um die Vorgänge vor der Einfahrt sowie das Abstellen von Fahrzeugen vor der Werkstatt zu berücksichtigen. Für die Linienschallquelle wird ein linienbezogener Schallleistungspegel von 49,5 db(a)/m vergeben. Für die Berechnung des Parkplatzes gehen folgende Rechenparameter ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Emissionsberechnung 8

Parkplatztyp: Diskothek Stellplätze: 4 (Bezugsgröße) Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 77,02 db(a). Fahrzeuggeräusche an der Motorrad-Werkstatt Auf dem Tankstellengelände befindet sich ebenfalls eine separate Motorrad-Werkstatt. Es wird davon ausgegangen, dass vier Kunden pro Stunde (6:00 bis 20:00 Uhr) diese Werkstatt aufsuchen. Zum Erreichen und Verlassen der Werkstattzufahrt wird eine Linienschallquelle nach Formel 4 berücksichtigt. Dabei werden die Motorräder vereinfachend als Lkw, anstatt als Pkw nach strikter Anwendung der RLS-90, berücksichtigt. Für die Linienschallquelle wird ein linienbezogener Schallleistungspegel von 62,5 db(a)/m vergeben. Auf Grundlage der Ortsbegehung wird davon ausgegangen, dass keine Parkvorgänge vor der Zufahrt der Motorrad-Werkstatt stattfinden. Die Kunden haben direkte Einfahrt in die Werkstatt. Fahrzeuggeräusche an der Saugstation Auf dem Gelände der Tankstelle befindet sich ebenfalls eine Saugstation mit vier Münzsaugern. Es wird analog zur Waschanlage davon ausgegangen, dass 15 % der Tankkunden die Saugstation anfahren. Für das Anfahren und Verlassen der Saugstation wird eine Linienschallquelle mit 49,5 db(a)/m berücksichtigt. Es ergeben sich je drei Zu- und drei Abfahrten pro Stunde zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Für das Abstellen und Anfahren der Fahrzeuge vor den Münzsaugern wird ein Parkplatz mit vier Stellplätzen und jeweils 1,5 Bewegungen pro Stunde und Stellplatz angesetzt. Es gehen folgende Parameter in die Berechnung ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Diskothek, Stellplätze: 4 (Bezugsgröße), Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 77,02 db(a). Fahrzeuggeräusche an den Hochdruckreinigern Auf dem Gelände der Tankstelle befinden sich weiterhin drei Stationen mit Hochdruckreinigern zur manuellen Reinigung von Pkw. Es wird analog zu den Saugern und der Waschanlage davon ausgegangen, dass 15 % der Tankstellenkunden die Selbstreinigungsstationen nutzen. Für die An- und Abfahrt wurde eine Linienschallquelle so angelegt, dass die Fahrt über das gesamte Emissionsberechnung 9

Tankstellengelände erfolgt und die Fahrzeuge somit im Norden auf das Tankstellengrundstück einfahren, entlang der Hochdruckstationen geführt werden und das Gelände im Süden verlassen. Somit ergeben sich drei Fahrten (entspricht 3 Kunden) auf der mit 49,5 db(a)/m angesetzten Linienschallquelle zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Für das Abstellen und Anfahren der Fahrzeuge an den Reinigungsstationen wird an jeder der drei Hochdruckstationen jeweils ein Parkplatz mit einem Stellplatz und jeweils zwei Bewegungen pro Stunde und Stellplatz angesetzt. Es gehen folgende Paramater in die Berechnung ein: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Diskothek, Stellplätze: 1 (Bezugsgröße), Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 71,00 db(a). Schallabstrahlung der Waschanlage Es wird davon ausgegangen, dass die wesentlichen Geräusche durch die beiden Tore der Waschanlage nach außen dringen. Diese werden in Form von zwei senkrechten Flächenschallquellen an den entsprechenden Fassaden berücksichtigt. Gemäß der Hessischen Tankstellen-Studie ergibt sich bei einem kompletten Waschzyklus ein gemittelter Schallleistungspegel von 82,3 db(a). Als Annahme zur sicheren Seite wird von einer Waschdauer von 20 Minuten pro Fahrzeug ausgegangen. Es werden daher 60 Minuten Einwirkzeit pro Stunde zwischen 06:00 und 22:00 Uhr angesetzt. Schallabstrahlung Werkstatttor Kfz-Werkstatt Für die Kfz-Werkstatt wird von jeweils vier Kunden pro Stunde ausgegangen. Zur Abschätzung der nach außen dringenden Emissionen wird für das Tor vereinfachend ein Radwechsel entsprechend der Hessischen Tankstellenstudie mit einem Schallleistungspegel von 101,8 db(a) angesetzt. Die Einwirkzeit je Kunde wird mit Hilfe der folgenden Annahmen hergeleitet: 4 Kunden 1 Kfz/Kunde 4 Räder/Kfz 4 Muttern/Rad 2 (Lösen und Festziehen) 5 Sekunden/Mutter = 640 Sekunden. Es ergibt sich für die Kfz-Werkstatt eine Einwirkzeit von 640 s/h zwischen 6:00-20:00 Uhr. Emissionsberechnung 10

Schallabstrahlung Werkstatttor Motorrad-Werkstatt Für die Motorrad-Werkstatt wird ebenfalls von vier Kunden pro Stunde ausgegangen. Im Sinne einer Abschätzung zur sicheren Seite wird die Motorradwerkstatt analog zur Kfz-Werkstatt mit einem Schallleistungspegel von 101,8 db(a) und einer Einwirkzeit von 640 s/h berücksichtigt. Münzsauger Zur Abschätzung der Schallemissionen von den auf der Tankstelle vorhandenen Münzsaugern wird ebenfalls auf die Angaben der Hessischen Tankstellenstudie zurückgegriffen. Für die vier Münzsauger auf dem Tankstellengelände wird jeweils eine Punktschallquelle in 1 m Höhe über Gelände mit einem Schallleistungspegel im Betrieb von 82,7 db(a) angesetzt. Es wird angenommen, dass 15 % der Tankstellenkunden ihr Auto durchschnittlich 20 Minuten lang saugen und sich dabei gleichmäßig auf die vier Münzsauger verteilen. Mit 20 Kunden je Stunde ergibt sich somit eine Benutzung von insgesamt fünf Kunden pro Stunde. Daraus folgt eine Schallemissionsdauer von 15 Minuten pro Stunde und Staubsauger zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Mattenklopfer Zur Abschätzung der Schallemissionen des auf der Tankstelle vorhandenen Mattenklopfers wird ebenfalls auf die Angaben der Hessischen Tankstellenstudie zurückgegriffen. Er wird als Punktschallquelle in 1 m Höhe über Gelände berücksichtigt. Beim Ausklopfen der Fußmatten ergibt sich ein Schallleistungspegel von 97,5 db(a) zuzüglich eines 3 db(a)- Zuschlags für Impulshaltigkeit. Es wird angenommen, dass jeder Kunde, der einen Münzsauger nutzt, anschließend auch die Fußmatten seines Fahrzeugs ausklopft. Es wird weiterhin angenommen, dass je Kunde vier Fußmatten ausgeklopft werden und je Gummimatte drei Schläge getätigt werden. Bei einem Taktmaximalpegel von 5 Sekunden ergeben sich drei Minuten Einwirkzeit pro Stunde zwischen 06:00 und 22:00 Uhr gemäß folgender Berechnung: 5 Kunden/Stunde 4 Matten/Kunde 3 Schläge/Matte 5 Sekunden/Schlag = 300 Sekunden/Stunde Emissionsberechnung 11

Kraftstoff-Anlieferung Die Berechnung zur Ermittlung des Emissionspegels für den Anliefervorgang von Kraftstoffen wurde dem Technischen Bericht Nr. L 4054«, Kapitel 5.2.6 sowie Tabelle 8 entnommen. Demnach erfolgt die Anlieferung von Benzin zwei- bis dreimal in der Woche. Um auf der sicheren Seite zu liegen, wird in diesem Fall von einer Anlieferung pro Tag ausgegangen. Für den Anlieferungsbereich wird eine Flächenschallquelle mit einem Schallleistungspegel von 94,6 db(a) (über eine Stunde gemittelt) angesetzt. Die Zu- und Abfahrt zum Anlieferungsbereich der Tankstelle wird als Linienschallquelle in 0,5 m Höhe über Gelände entsprechend der Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Der Schallleistungspegel der Linienschallquelle beträgt demnach 62,5 db(a)/m. 4.1.2 Lagerbereich Baustoffe Lkw-Anlieferung Die Fahrzeuggeräusche werden entsprechend der Formel 11 a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berechnet. Der Parkplatz wird auf der befahrbaren Fläche des Betriebsgrundstück angesetzt. Es wird von zwei Lkw-Anlieferungen pro Stunde (vier Lkw-Fahrten pro Stunde) zwischen 06:00 und 22:00 Uhr ausgegangen. Dazu werden folgende Rechenparameter gewählt: Berechnungsverfahren: zusammengefasst, Fahrgassen: Betonsteinpflaster mit Fugen 3 mm Parkplatztyp: Autohöfe für Lkw, Stellplätze: 1 (Bezugsgröße), Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 80,5 db(a). Warenumschlag Zur Berücksichtigung des Warenumschlags auf dem Gelände wird der durchgängige Betrieb eines Gabelstaplers in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr angenommen. Dazu wird eine Flächenschallquelle in einem Meter Höhe über Gelände mit einem Schallleistungspegel von 99,0 db(a) über dem gesamten Betriebsgelände angesetzt. Emissionsberechnung 12

4.1.3 Holländischer Erlebnishof Kundenparkplatz Die Fahrzeuggeräusche werden entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Das Verkehrsaufkommen wird entsprechend des Verkehrsgutachtens zum Vorhaben mit maximal 2.582 Kunden- Beschäftigtenfahrten pro Tag angesetzt. Da keine Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Umfeld bestehen, wird das Verkehrsaufkommen gleichmäßig im Tageszeitbereich verteilt. Für den Parkplatz des Erlebnishofs, welcher im Planfall 300 Stellplätze aufweisen soll, ergibt sich demnach eine Bewegungshäufigkeit von 0,54 Kfz-Bewegungen pro Stunde und Stellplatz zwischen 6:00-22:00 Uhr. Der Parkplatz wird entsprechend der Planungen westlich der geplanten Bebauung angesetzt. Das Flurstück 225 wird nicht als Parkplatz angesetzt, da auf diesem Grundstück möglicherweise eine Wohnnutzung erhalten bleibt. Für den Parkplatz wurden folgenden Rechenparameter gewählt: Berechnungsverfahren: zusammengefasst, Parkplatztyp: Bau- und Möbelfachmarkt, Stellplätze: 300 (Bezugsgröße), Fahrgassen: Betonsteinpflaster mit Fugen 3 mm, keine lärmarmen Einkaufswagen, Maßgebliches Ereignis für kurzzeitige Geräuschspitzen: Zuschlagen der Kofferraumtür mit 99,5 db(a), Schallleistungspegel des Parkplatzes L W = 102,93 db(a). Durch das pauschale Vergeben des Parkplatztyps»Bau- und Möbelfachmarkt«wird impliziert, dass auch alle Besucher des Erlebnishofs einen Einkaufswagen nutzen und mit diesem bis zu ihrem geparkten Fahrzeug fahren. Es handelt sich somit um eine leichte Überschätzung der tatsächlichen Parkplatzgeräusche. Lkw-Anlieferungen Die Fahrzeuggeräusche werden entsprechend der Formel 11 a der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berechnet. Es wird entsprechend des Verkehrsgutachtens von 20 Lkw-Anlieferungen pro Tag (40 Lkw-Bewegungen pro Tag) zwischen 07:00 und 18:00 Uhr ausgegangen. Emissionsberechnung 13

In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird davon ausgegangen, dass 50 % der Anlieferung für das Gartencenter bestimmt sind und im südlichen Bereich des Plangebiets auf Höhe der Dorfstraße 31 abgewickelt werden. Die verbleibenden Anlieferungen für die Gastronomie und den Bauernmarkt werden im nördlichen Bereich abgewickelt. Da die Lage der Fahrgassen noch nicht konkret geplant wurde, wird angenommen, dass die Lkw zunächst frontal auf das Gebäude zufahren, am Gebäude links zur Gastronomie bzw. rechts zum Gartencenter abbiegen, anliefern und anschließend das Gelände in einer Rundfahrt über den Parkplatz verlassen. Die Zu- und Abfahrten zum Anlieferungsbereich des Erlebnishofs werden als Linienschallquelle in 0,5 m Höhe über Gelände entsprechend der Formel 4 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Der Schallleistungspegel der Linienschallquelle beträgt demnach 62,5 db(a)/m. Es werden folgende Rechenparameter für die Parkplätze des Anlieferungsbereichs gewählt: Berechnungsverfahren: getrennt, Parkplatztyp: Autohöfe, Stellplätze: jeweils 1 (Bezugsgröße), Schallleistungspegel der Parkplätze L W = 80,0 db(a). Warenumschlag Die Art und Weise des Warenumschlags ist nicht abschließend geklärt. Aus schalltechnischer Sicht sind Innenrampen mit Torrandabdichtung von Vorteil. Im Sinne einer Abschätzung zur sicheren Seite wird jedoch von gewöhnlichen Laderampen ausgegangen. Es wird eine Entladung mit Palettenhubwagen gemäß Hessischer Lkw-Geräuschestudie angesetzt. Dazu wird an beiden Lieferzonen jeweils eine Punktschallquelle in 1,5 m Höhe angesetzt. Es entstehen Emissionen beim Bewegen des vollen Hubwagens vom Lkw von 84,0 db(a) und beim Bewegen des leeren Hubwagens zum Lkw von 85,2 db(a) bei einer Einwirkzeit von jeweils fünf Sekunden. Es sei angenommen, dass durchschnittlich jeweils zehn der genannten Bewegungen je Ladevorgang stattfinden. Es ergibt sich ein über eine Stunde gemittelter Schallleistungspegel je Anlieferung von: Voll von Lkw: Leer auf Lkw: Gesamt: 84,0 + 10 log(10) = 94,0 db(a) 85,2 + 10 log(10) = 95,2 db(a) 97,7 db(a). Der Punktschallquelle wird ein Schallleistungspegel von 97,7 db(a) je Anlieferung zugewiesen. An beiden Lieferzonen wird von zehn Anlieferungen pro Tag ausgegangen. Es wird ein Maximalpegel von 121,0 db(a) vergeben. Emissionsberechnung 14

Lkw-Kühlung An der nördlichen Lieferzone werden auch Lebensmittel angeliefert, sodass auch mögliche Kühlaggregate der Lkw angesetzt werden. Diese werden als Punktschallquelle in 3,0 m Höhe berücksichtigt. Für eine Abschätzung zur sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass die Kühlanlagen auch während des Anliefervorgangs in Betrieb sind und während des gesamten Entladevorgangs laufen, obwohl u. a. der Hersteller Thermo King Corporation aus Gründen einer besseren Kühlung sowie aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ein Abschalten der Kühlanlage während des Be- und Entladens empfiehlt. Der Emissionspegel der Kühlanlagen von L W = 99,0 db(a) wird als maximal gemessener Wert nach den Angaben des Herstellers Thermo King Corporation übernommen. Die Pegelspitzen für die genannte Anlage liegen bei L W,max = 103,0 db(a). Es wird von zehn Kühl-Lkw pro Tag ausgegangen. Als Zeitdauer für die Entladung und somit für die Laufzeit der Kühlanlage werden 30 Minuten angesetzt, sodass sich insgesamt eine Einwirkzeit von fünf Stunden pro Tag ergibt. Freisitzfläche östlich der geplanten Bebauung Die zu erwartenden Schallereignisse des Erlebnishofs stehen noch nicht im Detail fest. Die entsprechenden Schallquellen sollen östlich der Bebauung angeordnet werden. Es wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die menschliche Stimme die wesentliche Lärmquelle darstellt. Dazu wird von 3.000 Besuchern ausgegangen. Dies entspricht der maximalen Anzahl an prognostizierten Besuchern für das Vorhaben. Als Annahme zur sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass sich alle Besucher während der gesamten Öffnungszeit auf dem Gelände befinden und dabei Schall emitieren. Die geplante Bebauung wird mit einer Höhe von 9 m als Abschirmung berücksichtigt. Die Berechnung der damit verbundenen Geräuschemissionen wird anhand der VDI-Richtlinie 3770 durchgeführt. Es wird dazu angenommen, dass, wie bei einem Dialog üblich, maximal die Hälfte der anwesenden Personen gleichzeitig spricht. Es wird»rufen normal«entsprechend der Tabelle 1 der VDI 3770 mit einem Schallleistungspegel von 80 db(a) als durchschnittliche Lautstärke angesetzt. Die Schallemission wird als Flächenschallquelle in 1,5 m Höhe berücksichtigt. Es ergibt sich ein Schallleistungspegel von L w,1h = 80 db(a) + 10 log (3000/2) =111,8 db(a)/h. 4.2 Straßenverkehr Die Berechnungen der Emissionen für den Straßenverkehrslärm werden entsprechend den RLS- 90 1 vorgenommen. Der errechnete Emissionspegel L m,e entspricht dem Mittelungspegel in einem Abstand von 25 m zur Straßenachse. Dieser berechnet sich aus: 1 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), berichtigter Nachdruck 1992, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung»Straßenbau«, Wiesbaden, 1990 Emissionsberechnung 15

Dem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV), Dem Lkw-Anteil (>2,8 t), Einer festzulegenden Tag-Nacht-Aufteilung des Verkehrs, Der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Der Straßenoberfläche und Der Steigung der Straße. Das Verkehrsaufkommen der Dorfstraße für den Bestand sowie für den Planfall wird dem Verkehrsgutachten von HOFFMANN-LEICHTER entnommen. Dieses ist als durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) mit einem Schwerverkehrsanteil (Lkw > 3,5 t) angegeben. Für die immissionsschutztechnische Untersuchung ist der Lkw-Anteil, welcher Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 2,8 t einschließt, relevant. Dieser Lkw-Anteil lässt sich mit dem ortsüblichen Faktor 1,25 aus dem Lkw-Anteil der Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t ermitteln. Es ergibt sich der DTV und Lkw-Anteil entsprechend der Abbildung 4-1 und Abbildung 4-2. Es wird die Tag-Nacht-Aufteilung des DTV entsprechend der Tabelle 3 der RLS-90 für die Straßenkategorie»Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen«gewählt. Die Dorfstraße ist asphaltiert und weist eine Steigung < 5 % auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt ab dem Ortseingang, welcher sich unmittelbar südlich der Mittelinsel befindet, 50 km/h. Südlich des Ortseingangs beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Die daraus folgenden verkehrlichen Eingangswerte und berechneten Emissionspegel sind in der Tabelle 4-1 und Tabelle 4-2 enthalten. Emissionsberechnung 16

12.055 7,0 Holländischer Erlebnishof Dorfstraße Legende 500 2,1 Schwerverkehrsanteil > 2,8 t [%] durchschnittlicher täglicher Verkehr [Kfz/24 h] 11.714 7,3 nicht maßstäblich Abbildung 4-1 DTV und Schwerverkehrsanteil (> 2,8 t) im Bestand 12.250 6,9 Holländischer Erlebnishof Dorfstraße Legende 500 2,1 Schwerverkehrsanteil > 2,8 t [%] durchschnittlicher täglicher Verkehr [Kfz/24 h] 12.256 6,8 nicht maßstäblich Abbildung 4-2 DTV und Schwerverkehrsanteil (> 2,8 t) im Planfall Emissionsberechnung 17

Tabelle 4-1 DTV, Lkw-Anteil und Lärmemissionspegel der Straßen im Bestand DTV Lkw-Anteil (>2,8 t) M tags M nachts Lm,E tags Lm,E nachts Kfz/24h % Pkw/h Lkw/h Pkw/h Lkw/h db(a) db(a) Dorfstraße (innerorts) nördlich der Zufahrt Dorfstraße (innerorts) südlich der Zufahrt Dorfstraße (außerorts) südlich der Zufahrt 12.055 7,0 671,1 52,2 93,0 3,5 63,43 53,09 11.714 7,3 650,2 52,7 90,2 3,5 63,41 53,04 11.714 7,3 650,2 52,7 90,2 3,5 67,79 58,12 Tabelle 4-2 Straßenabschnitt Straßenabschnitt DTV, Lkw-Anteil und Lärmemissionspegel der Straßen im Planfall DTV Lkw-Anteil (>2,8 t) M tags M nachts Lm,E tags Lm,E nachts Kfz/24h % Pkw/h Lkw/h Pkw/h Lkw/h db(a) db(a) Dorfstraße (innerorts) nördlich der Zufahrt Dorfstraße (innerorts) südlich der Zufahrt Dorfstraße (außerorts) südlich der Zufahrt 12.250 6,9 682,9 52,1 94,5 3,5 63,46 53,13 12.556 6,8 684,0 51,3 94,6 3,4 63,42 53,10 12.556 6,8 684,0 51,3 94,6 3,4 67,87 58,25 Emissionsberechnung 18

5 Immissionsberechnungen 5.1 Anlagenlärmeinwirkungen nach TA Lärm Die Abbildung 5-1 veranschaulicht die Lärmausbreitung tags auf einer Höhe von 2 m über dem Gelände. Zudem ist die Lage und Bezeichnung der gewählten Immissionsorte zu sehen. Die Tabelle 5-1 zeigt die berechneten Beurteilungspegel und kurzzeitigen Geräuschspitzen. Es ist zu sehen, dass es tags nicht zu Richtwertüberschreitungen kommt. Im Nachtzeitbereich sind zwar Überschreitungen durch den Betrieb der Tankstelle zu erwarten, dieser mögliche Konflikt ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplans, da im Vorhabengebiet nachts keine relevanten Schallquellen betrieben werden sollen. Zeichenerklärung 60,0 60,0 1 60,0 60,0 60,0 Immissionsort Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Pkw-Parkplatz Lkw-Parkplatz Kraftstoffanlieferung Freisitzfläche Gabelstapler Punktquelle Linienquelle 60,0 Pegelwerte LrT in db(a) 60,0 31 60,0 60,0 60,0 <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 52,5 60,052,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 62,5 62,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < <= 72,5 72,5 < <= 75,0 75,0 < <= 77,5 77,5 < <= 80,0 80,0 < Abbildung 5-1 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach TA Lärm, werktags 6:00-22:00 Uhr Immissionsberechnungen 19

Tabelle 5-1 Beurteilungspegel und Geräuschspitzen nach TA Lärm Immissionsort Nutzung Stockwerk Himmelsrichtung RW,T db(a) LrT db(a) LrT,diff db(a) RW,T,max db(a) LT,max db(a) LT,max,diff db(a) Dorfstraße 1 MI EG S 60,0 53,2 --- 90,0 72,4 --- Dorfstraße 1 MI 1.OG S 60,0 54,5 --- 90,0 72,7 --- Dorfstraße 31 MI EG O 60,0 56,1 --- 90,0 76,2 --- Dorfstraße 31 MI EG S 60,0 54,6 --- 90,0 69,6 --- Dorfstraße 31 MI 1.OG S 60,0 55,5 --- 90,0 71,7 --- Dorfstraße 31 MI EG W 60,0 52,3 --- 90,0 67,6 --- Dorfstraße 31 MI EG N 60,0 55,6 --- 90,0 76,3 --- 5.2 Verkehrslärmzunahme im Umfeld des Plangebiets Nachts ergeben sich im Bestand Beurteilungspegel von bis zu 59,6 db(a) an der Dorfstraße 27. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Nachtzeitbereich unverändert bleiben, da keine schutzbedürftige Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden ist, an der sich zusätzliche Reflexionen ergeben und kein zusätzliches Verkehrsaufkommen in relevanter Größenordnung nachts erwartet werden muss. Die Abbildung 5-2 und Abbildung 5-3 zeigen die Beurteilungspegel tags im Bestand und im Planfall. Die Abbildung 5-4 zeigt die Pegeldifferenzen. Zudem geht die Lage und Bezeichnung der gewählten Immissionspunkte daraus hervor. Die Tabelle 5-1 zeigt die Beurteilungspegel tags und Pegelzunahmen an diesen Immissionspunkten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind überschritten. Das dritte Kriterium von Punkt 7.4 der TA Lärm ist somit erfüllt. Eine Pegelzunahme von mindestens 3 db(a) tags oder nachts ergibt sich jedoch nicht. Das erste Kriterium ist damit nicht erfüllt. Die Verkehrsgeräusche außerhalb des Betriebsgrundstücks sind daher gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm zulässig. Die Beurteilungspegel werden aufgrund der hohen Vorbelastung rechnerisch nicht erhöht. Die in der Rechtsprechung gefestigte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts wird nicht erreicht. Immissionsberechnungen 20

Sofern tatsächlich, wie im Entwurf des Lärmaktionsplans angedacht, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet wird, ist eine rechnerische Pegelminderung von 2,4 db(a) zu erwarten. Tabelle 5-2 Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Umfeld des Plangebiets Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T db(a) LrT db(a) Bestand Planfall Differenz Dorfstraße 27 MI EG W 64 69,9 69,9 0,0 Dorfstraße 31 MI EG W 64 68,1 68,1 0,0 Zeichenerklärung 27 Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Immissionsort Emissionslinie LrT in db(a) 31 <= 45 45 < <= 47 47 < <= 49 49 < <= 51 51 < <= 53 53 < <= 55 55 < <= 57 57 < <= 59 59 < <= 61 61 < <= 63 63 < <= 65 65 < <= 67 67 < <= 69 69 < <= 71 71 < <= 73 73 < Abbildung 5-2 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Bestand 06:00-22:00 Uhr Immissionsberechnungen 21

Zeichenerklärung 27 Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Immissionsort Emissionslinie LrT in db(a) 31 <= 45 45 < <= 47 47 < <= 49 49 < <= 51 51 < <= 53 53 < <= 55 55 < <= 57 57 < <= 59 59 < <= 61 61 < <= 63 63 < <= 65 65 < <= 67 67 < <= 69 69 < <= 71 71 < <= 73 73 < Abbildung 5-3 Isophonenkarte in 2 m Höhe über Gelände, Verkehrslärm Planfall, 06:00-22:00 Uhr Zeichenerklärung 27 Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Immissionsort Emissionslinie LrTLrT_diff in db(a) 31 <= -3,0-3,0 < <= -2,5-2,5 < <= -2,0-2,0 < <= -1,5-1,5 < <= -1,0-1,0 < <= -0,5-0,5 < <= 0,5 0,5 < <= 1,0 1,0 < Abbildung 5-4 Isophonendifferenzkarte in 2 m Höhe über Gelände, Planfall - Bestand, 06:00-22:00 Uhr Immissionsberechnungen 22

5.3 Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet nach DIN 18005 Die Abbildung 5-5 und die Abbildung 5-6 zeigen die Beurteilungspegel durch Verkehrsgeräusche im Plangebiet tags und nachts in 5 m über Gelände. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Gewerbegebiete von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts werden deutlich unterschritten. Es lässt sich wie folgt herleiten, dass keine Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 bestehen. Die Lärmpegelbereiche I,II,III und IV in Büroräumen sind bereits mit der aktuellen Energieeinsparverordnung erfüllt 2. Der Lärmpegelbereich IV gilt für maßgebliche Außenlärmpegel von bis zu 70 db(a). Der maximal zu erwartende Anteil des Gewerbelärms beträgt 65 db(a), da es andernfalls zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete käme. Der maßgebliche Verkehrslärmpegel (einschließlich 3 db(a) Zuschlag gemäß DIN 4109) könnte demnach noch 68 db(a) betragen 3. Der tatsächliche Beurteilungspegel tags liegt deutlich unter 65 db(a). Der Lärmpegelbereich IV wird demnach nicht überschritten. Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Immissionsort Emissionslinie Plangebiet Baugrenze LrT in db(a) <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < <= 75 75 < Abbildung 5-5 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach DIN 18005, tags 06:00-22:00 Uhr 2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Rundschreiben-Nr. 1/2014 Änderung zur Berücksichtigung der DIN 4109 in der Bauleitplanung, Berlin, 26. März 2014 3 65 db(a) + 68 db(a) = 10*log10(10^(65 / 10) + 10^(68/ 10)) < 70 db(a) Immissionsberechnungen 23

Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schirmfläche Immissionsort Emissionslinie Plangebiet Baugrenze LrN in db(a) <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < <= 75 75 < Abbildung 5-6 Isophonenkarte in 5 m Höhe über Gelände, Beurteilung nach DIN 18005, nachts 22:00-06:00 Uhr Immissionsberechnungen 24

6 Zusammenfassung Im Ortsteil Schwanebeck in Panketal ist die Errichtung eines Holländischen Erlebnishofs mit Gartencenter an der Dorfstraße (ehemalige Bundesstraße B 2) geplant. Die umliegenden Nutzungen haben den Schutzstatus eines Mischgebiets. Es ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Zur Überprüfung der schalltechnischen Verträglichkeit wurden Die Schallimmissionen durch Anlagengeräusche im Umfeld gemäß TA Lärm, Die Zunahme von Verkehrsgeräuschen im Umfeld und Die Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr im Plangebiet in einem Schallausbreitungsmodell ermittelt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Geräuscheinwirkungen gemäß TA Lärm Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden tags eingehalten. Im Nachtzeitbereich werden keine relevanten Geräusche im Plangebiet verursacht. Es sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zunahme von Verkehrsgeräuschen Die Beurteilungspegel werden aufgrund der hohen Vorbelastung rechnerisch nicht erhöht. Eine erstmalige oder weitergehende Überschreitung der in der Rechtsprechung gefestigten Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts erfolgt nicht. Die Grenzwerte der 16. BImSchV sind überschritten. Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Dorfstraße könnte eine Pegelminderung um ca. 2,4 db(a) erzielt werden. Lärmeinwirkung im Plangebiet gemäß DIN 18005 Die Schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete werden eingehalten. Es ergeben sich keine Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109, die über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Fazit: Der Bebauungsplanentwurf zur Realisierung eines Holländischen Erlebnishofs in Schwanebeck ist schalltechnisch verträglich und genehmigungsfähig. Zusammenfassung 25