Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Ähnliche Dokumente
Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Unterrichtsreihen: Studieren in Deutschland Lehrerkommentar

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen

Wiederholung der Modalverben. NIVEAU NUMMER SPRACHE Anfänger A2_1067G_DE Deutsch

Baustelle Demokratie

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt

ON! Reihe Deutschland politisch Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Das Grundgesetz

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen

Unterrichtsreihe: Studieren in Deutschland Lehrerkommentar

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler

Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Modul 2 Baustein 1: Demokratie in der Schule Was ist das eigentlich? Informationen für Lehrerinnen und Lehrer

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Der "soziale Bundesstaat" Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt Bürgermeister & Co. Das komplette Material finden Sie hier:

Einführung ins Recht. Skript: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit im Überblick

Unterrichtsreihe: Recht und Ordnung

Die Modalverben sollen und dürfen. NIVEAU NUMMER SPRACHE Anfänger A1_2037G_DE Deutsch

Die Modalverben sollen und dürfen. NIVEAU NUMMER SPRACHE Anfänger A1_2037G_DE Deutsch

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7

Das Politische System Deutschlands

Rechtsgrundlagen GG (1)

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr

Einführung in die. 9. Vorlesung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Nicos Weg A2. Lehrerhandreichung und Übungen. (11) Früher und heute Frauensache?

Das allgemeine Gesetz i.s.v. Art. 5 I, II GG BVerfGE 124, 300 Wunsiedel

xxx Zwecks Dringlichkeit, per und FAX.

A.1.3 HIER STEHE ICH!

Das Zusammenleben in Deutschland

Kongress "Ungarns neues Grundgesetz" Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung. am 19. Oktober 2012 in München

Nicola Lindner. Recht, verständlich. Eine etwas andere Einführung. Bundeszentrale für politische Bildung

1. Kapitel Recht Was ist das?

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

Unterrichtsreihe: Freizeit und Unterhaltung

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern

Datenschutz und Geodaten

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Sachunterricht. Thema: Medien 3. Klasse. Dauer der Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Aufgabe Form Ablauf im Kurs Material

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (5)

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Gesetz über die jüdischen Kultusgemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen Vom (GV. NW. S. 424)

Allerdings hat das BVerfG die Nichtigkeit der Regelung lediglich für den Fall des 13 Nr. 3 BWahlG angeordnet. Für die Betreuung in allen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Unterrichtsreihe: Studieren in Deutschland Lehrerkommentar

Gesetze. Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze

Die Modalverben. a) Vollverben: singen, spielen Die Vollverben können alleine ein Prädikat bilden. Beispiel: Ich spiele jeden Donnerstag Volleyball.

Meet the Germans. Landeskundliche Materialien für den Deutschunterricht. Die Deutschen und Fußball A2. Handreichungen für die Kursleitung

Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaft

Grundzüge politischer Systeme der Gegenwart

Staat und Politik

Gerechtigkeit, Recht, Staat

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I

können ich kann du kannst er / sie / es kann wir können ihr könnt sie können Sie können. Vokalwechsel: ö -> a

Verfassungsbeschwerde

Klassenarbeit - Kinderrechte

Meet the Germans. Landeskundliche Materialien für den Deutschunterricht. Die Deutschen und das Radfahren A2. Handreichungen für die Kursleitung

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Abschlusstest. Pluspunkt Deutsch. Der Orientierungskurs. Modul 1: Vielfalt in Deutschland Ergänzen Sie. 1. Stuttgart ist die Hauptstadt von.

Unterrichtsreihe: Liebe und Partnerschaft

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Aufgaben. 45 Minuten.

Friedrich Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame (ab Klasse 8) Reihe 10 S 6. Verlauf Material LEK Glossar Literatur

Unterrichtsreihe: Studieren in Deutschland Lehrerkommentar

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Datenschutz und Datensicherheit der egk

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)

Deutsch Dexway Kommunizieren - Niveau 11. Descripción

(Christian Schmaus - Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM))

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 2. Veranstaltungstag ( ): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:

Art 56 GG Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:

Protokoll der Parlamentssitzung vom Freitag,

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 107, 339 NPD-Verbot

DURACIÓN MODALIDAD DESCRIPCIÓN CONTENIDOS. 40 horas. E-learning

Deutschlands Verfassung

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen

2) Welche Sprache sprecht Ihr normalerweise zu Hause? deutsch 103 (88,03%) eine andere Sprache: 14 (11,97%)

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).

Meet the Germans. Landeskundliche Materialien für den Deutschunterricht. Die Deutschen und das Radfahren B1. Handreichungen für die Kursleitung

Folge 13 Magdeburg. Handreichungen für Lehrkräfte

LEBENSMITTEL: ICH MAG BANANEN SEHR GERN. UND DU?

Sanktionsmöglichkeiten gegen politische Parteien in Deutschland

1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Transkript:

01 Woran erkennt man Regeln? Lehrerkommentar Zeit: Ziele: Inhalte: Grammatik: 45 Minuten Überblick über Regeln und Gesetze, Kenntnis des Grundgesetzes, Hinweise auf Vorschriften und Gesetze kennen, sich eine Welt ohne Regeln vorstellen, Wortschatzerweiterung, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben Vorschriften, Regeln, Gesetze, das Grundgesetz Sätze mit den Modalverben können, dürfen, sollen, müssen Arbeitsform: Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Arbeit im Plenum Medien: Materialien: (mehrere) Würfel Anmerkungen: Aufgabe 1 Diese Aufgabe dient als Einstieg in das Thema. Sie aktiviert Vorwissen der Teilnehmer (TN) und sorgt dafür, dass den TN bewusst wird, dass es überall Regeln gibt. In Einzelarbeit ordnen die TN den Angaben die passenden Bilder zu. Beim Vergleich der Ergebnisse im Plenum nennen die TN Beispiele für eine Regel aus dem betreffenden Bereich. Bitten Sie die TN, weitere Beispiele für Regeln aus den vorgegebenen oder aus anderen Bereichen (z. B. Arbeitsplatz) zu nennen. (Einzelarbeit, Arbeit im Plenum) Aufgabe 2 Diese Aufgabe macht die TN mit dem Grundgesetz bekannt. In a) versuchen sie zu zweit die durcheinandergeratenen Wörter in die richtige Reihenfolge zu bringen. Die Reihenfolge von "schützen und achten" soll hierbei keine Rolle spielen. Die Ergebnisse werden im Plenum verglichen. In b) ordnen die TN in Einzelarbeit den Aussagen des Grundgesetzes die passenden Begriffe zu. Die TN vergleichen ihre Ergebnisse im Plenum. Zum Schluss sollen die TN berichten, welche der genannten Werte bei ihnen in der Verfassung verankert sind. (Aufgabenteil c). (Partnerarbeit, Einzelarbeit, Arbeit im Plenum) Seite 1 von 10

Aufgabe 3 Mit dieser Aufgabe werden wichtige Begriffe aus dem Themenkomplex "Recht und Ordnung" eingeübt und der Blick für Hinweise auf Vorschriften, Verbote und Erlaubnisse geschärft. Lassen Sie die TN die Aufgabe zu zweit bearbeiten. Die Ergebnisse werden im Plenum verglichen. (Partnerarbeit) Aufgabe 4 Diese Aufgabe stellt einen persönlichen Bezug zum Thema her und gibt den TN Gelegenheit, die Bildung von Modalverbsätzen zu wiederholen. Teilen Sie Ihren Kurs in Gruppen mit 4 bis 6 Personen und geben Sie jeder Gruppe einen Würfel. Machen Sie die TN darauf aufmerksam, dass die Modalverben im Präsens stehen können (z. B. "Ich darf nicht / kein ") oder im Präteritum ("Als ich ein Kind war, / Als Kind durfte ich nicht / kein "). (Gruppenarbeit) Aufgabe 5 Die TN äußern und begründen ihre Meinung über die Notwendigkeit von Regeln. Als Hausaufgabe bringen die TN ihre Vorstellung von einer Welt oder Gesellschaft ohne Regeln schriftlich zum Ausdruck. Die TN können einen Essay schreiben oder aber eine Geschichte oder einen Bericht aus einem fiktiven Land ("Utopia" / "Atlantis"), in dem es keine Regeln gibt. (Partnerarbeit, Einzelarbeit) Seite 2 von 10

Glossar Absatz, der hier: ein nummerierter Teil eines Artikels Antrag, der hier: eine schriftlich an eine Behörde gerichtete Bitte um eine Genehmigung oder Gewährung Artikel, der hier: ein nummerierter Abschnitt in Gesetzbüchern; ein Paragraph BGB, das Abkürzung für: Bürgerliches Gesetzbuch; im BGB ist das Privatrecht der Bürger der Bundesrepublik Deutschland geregelt (Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Verträge, Schuldverhältnisse, Besitz, Familienrecht, Erbrecht usw.) Bundesgrenzschutz, der heute: die Bundespolizei Entfaltung, die hier: die Entwicklung Gartenamt, das eine städtische Behörde, die sich um die Straßenbäume und die öffentlichen Rasenflächen und Parks kümmert; auch: Grünflächenamt Genehmigung, die hier: die Erlaubnis einer Behörde Gesetz, das eine vom Staat festgelegte Regel oder Vorschrift, die alle Bürger beachten müssen etwas gewährleisten etwas garantieren; etwas sichern Paragraph, der ein nummerierter Abschnitt in Gesetzbüchern (Symbol: ); ein Artikel Regel, die eine Vorschrift, die sagt, wie man sich verhalten soll Schritt fahren sehr langsam fahren Sittengesetz, das die Moral; ethische Grundsätze; die Normen, die in einer Gesellschaft bestimmen, was gut und richtig ist Streitkräfte, die die Armee; die Bundeswehr StVO, die Abkürzung für: Straßenverkehrsordnung unantastbar so, dass etwas nicht verletzt oder angegriffen werden darf unentbehrlich unbedingt nötig; sehr wichtig Verbot, das eine Vorschrift oder ein Befehl, etwas nicht zu tun Seite 3 von 10

Verfassung, die hier: ein Gesetzestext, der die Form eines Staates sowie die Rechte und Pflichten des Staates und seiner Bürger bestimmt verfassungsmäßig durch die Verfassung festgelegt Verordnung, die eine Vorschrift oder Maßnahme, die der Staat festgelegt hat Verstoß, der eine Handlung, mit der man ein Gesetz, eine Regel oder eine Vorschrift verletzt verstoßen gegen etwas nicht so handeln, wie es eine Regel oder ein Gesetz verlangt vollendet abgeschlossen Vorschrift, die eine Anweisung, die sagt, was man in einem bestimmten Fall tun muss Würde des Menschen, die der Wert, den jeder Mensch hat und der von allen anderen Menschen respektiert werden muss Zivilschutzverband, der eine Organisation, die im Verteidigungsfall für den Schutz der Bevölkerung sorgt Seite 4 von 10

Lösungen Aufgabe 1 6 in der Schule Beispiel: Wenn Schüler im Unterricht etwas sagen möchten, müssen sie sich (durch Handheben) melden. 1 im Gericht Beispiel: Im Gericht wird entschieden, ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat. / Wenn der Richter den Gerichtssaal betritt oder das Urteil verkündet, müssen alle Anwesenden aufstehen. 4 im Sport Beispiel: Die Abseitsregel beim Fußball / Die Regel der Fairness 3 auf der Straße Beispiel: Bei Rot muss man stehen bleiben. 5 zuhause in der Familie Beispiel: Vor dem Essen wäscht sich jeder die Hände. / Man spricht nicht mit vollem Mund. 2 beim Spielen Beispiel: Der jüngste Spieler beginnt. Aufgabe 2 a) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art.1 Abs. 1 GG) b) A das Persönlichkeitsrecht B die Gleichberechtigung C die Religionsfreiheit D die Meinungsfreiheit Aufgabe 3 Vorschrift, Verordnung Erlaubnis Verbot Der Spieler mit der höchsten Zahl beginnt. Regel Seite 5 von 10

Du bist bei Rot über die Straße gegangen! Vorschrift, Verbot Verstoß Verordnung Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art.1 Abs.1 GG Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung Gesetz, Recht BAUAMT BONN - - - - - - - - - - - - - - - - - DATUM 15.03.2011 SACHARBEITER Peter Klein Sehr geehrter Herr Erhardt, mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag auf den Bau eines zweistöckigen Hauses genehmigt ist. Mit freundlichen Grüßen Peter Klein Genehmigung, Erlaubnis HUNDE an der Leine führen Gartenamt Vorschrift, Verordnung BGB Gesetz, Recht Seite 6 von 10

Aufgabe 4 Lösungsbeispiele: Ich kann draußen vor dem Haus rauchen. An meinem Arbeitsplatz darf ich private Telefongespräche führen. / Als Kind durfte ich lange aufbleiben. Ich soll nicht mit dem Finger auf andere Menschen zeigen. / Ich soll nicht lügen. Ich darf nicht bei Rot über die Straße gehen. / Als Autofahrer darf ich keinen Alkohol trinken. Ich soll den Müll trennen. In meinem Wohnhaus muss ich regelmäßig das Treppenhaus reinigen. / Als Kind musste ich immer früh zu Bett gehen. Seite 7 von 10

Literaturhinweise 1. Das Grundgesetz, 42. Auflage, München 2010. 2. Niclauß, Karlheinz, Das Grundgesetz. Eine kleine Einführung, Stuttgart 2009. 3. Möllers, Christoph, Das Grundgesetz. Geschichte und Inhalt, München 2009. 4. Mann, Golo, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2009, S. 986 989. Links 1. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html 2. http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html Infobox 1: Das Grundgesetz Das Grundgesetz ist seit Mai 1949 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Angesichts der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Grundgesetz 1948/49 als Übergangsverfassung geschaffen. Die Bezeichnung "Grundgesetz" statt "Verfassung" sollte den provisorischen Charakter des Grundgesetzes andeuten. Bei der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten (DDR und BRD) verzichtete man darauf, das bewährte Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. Im Grundgesetz sind nicht nur die Rechte und Pflichten des Staates und seiner Bürger festgelegt, sondern auch die Prinzipien des Staates (Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat). Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht. Seite 8 von 10

Phasen/Lernziele Aufgabe 1: Einstieg, Überblick über Regeln und Gesetze Aufgabe 2: TN kennen das Grundgesetz; Leseverstehen und Sprechen Aufgabe 3: TN kennen Hinweise auf Vorschriften und Gesetze Aufgabe 4: TN bilden Modalverbsätze (können, dürfen, sollen, müssen) Aufgabe 5: Meinung über die Notwendigkeit von Regeln äußern und begründen, Schreibtraining Aktivitäten der Teilnehmer (TN)/ des Kursleiters (KL) TN ordnen zu und sprechen, Ergebnisvergleich im Plenum TN: a) bringen Wörter in die richtige Reihenfolge, b) lesen und ordnen zu, c) sprechen, Ergebnisvergleich im Plenum TN ordnen zu, Ergebnisvergleich im Plenum TN würfeln in Kleingruppen und bilden Modalverbsätze (im Präsens und Präteritum) TN äußern und begründen mündlich ihre Meinung über die Notwendigkeit von Regeln. Hausaufgabe: TN schreiben einen Text über ein fiktives Land ohne Regeln. Arbeitsform Einzelarbeit, dann Plenum Partnerarbeit, dann Einzelarbeit und Plenum Partnerarbeit, dann Plenum Gruppenarbeit Partnerarbeit (Hausaufgabe: Einzelarbeit) Materialien/ Medien (mehrere) Würfel Anmerkungen Vorwissen der TN wird aktiviert. Auflockerung des Unterrichts. Es wird ein persönlicher Bezug zum Thema hergestellt. Mündliche Vorbereitung auf die Schreibaufgabe (Geschichte, Essay, Bericht oder Dialog), Schreibaufgabe als Hausaufgabe 10 10 10 10 5 Zeit Aufgabe gesamt 10 20 30 40 45 Seite 9 von 10

Datum: Kurs: Phasen/Lernziele Aktivitäten der Teilnehmer/ des Kursleiters (KL) Arbeitsform Materialien/ Medien Anmerkungen Zeit Aufgabe gesamt Seite 10 von 10