INFORMATIONEN der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA-Freiburg Sprecher Georg Grädler, Odenwaldstr. 68, 69124 Heidelberg Tel: 06221 78 40 64, Telefax: 06221 78 40 41 Mobilfunk: 0175 1821429 E-Mail: Georg.Graedler@koda-mas-freiburg.de Freiburg, 21.09.2011 Ausgabe 2011 II a Überleitungszulage für am 01.11.2008 in die AVO übergeleite Beschäftigte Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Juli haben wir Sie bereits allgemein darüber informiert, dass die am 1. November 2008 von der AVVO in die AVO übergeleiteten Beschäftigten unter gewissen Voraussetzungen eine Überleitungszulage für mögliche Verluste (sog. Expektanzverluste von lat. expectare = erwarten) erhalten. Hierüber wollen wir Sie nun detaillierter informieren. Überleitungszulage was ist das? Die AVO ist im Hinblick auf die Vergütungsstruktur eng an das System des TVöD angelehnt. Im öffentlichen Dienst wird für die Überleitungsbedingten Expektanzverluste, die je nach Alter, Familienstand und Eingruppierung zum Zeitpunkt der Überleitung vom BAT-System ins TVöD- System ein so genannter Strukturausgleich gezahlt. Die Höhe der Strukturausgleichszahlungen im öffentlichen Dienst folgt keiner logisch nachvollziehbaren Methode. Darüber hinaus sind einige spezifisch kirchliche Berufsgruppen nicht im öffentlichen Dienst vertreten bzw. vergleichbar. Die KODA hat daher ein eigenes gerechteres und nachvollziehbareres System geschaffen, um die überleitungsbedingten Expektanzverluste abzumildern. Teil des Verhandlungskompromisses ist der fünfjährige Verzicht (2011 bis einschließlich 2015) auf die Gegenfinanzierung der Kinderzulage durch die Beschäftigten. Wer erhält eine Überleitungszulage? Beschäftigte in den EG 2 8, die am 01.11.2008 in die AVO übergeleitet wurden, erhalten in den in Anlage 4 zur AVO ÜVO (siehe Anhang) aufgeführten Fällen neben ihrem Tabellenentgelt eine Überleitungszulage, wenn die Voraussetzungen (insbes. ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis beim selben Dienstgeber) weiter vorliegen - bis zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente. Keine Überleitungszulage erhalten: Beschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst, die unter Teil C Ziffer 8.1 der Anlage 1 zur AVO fallen ( 11 Abs. 5 AVO-ÜberleitungsVO), weil sie infolge der Überleitung zur 1
AVO SuE in eine neues Entgeltsystem transferiert wurden. In diesem Zusammenhang wurden Verbesserungen umgesetzt, die Verluste weitgehende ausgleichen. Dies deckt sich mit der Situation im öffentlichen Dienst. Beschäftigte in den EG 9 15, weil im Zuge der Berechnungen deutlich wurde, dass in diesen Entgeltgruppen etwaige Verluste relativ gering sind. Ab wann erfolgt die Zahlung? Die Zahlung der Überleitungszulage erfolgt rückwirkend ab November 2010. Sie wird bei Vorliegen der Voraussetzungen dauerhaft gezahlt; dabei bedeutet dauerhaft die Zahlung während der Zeit des Arbeitsverhältnisses, längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat. Welchen Betrag erhalten Teilzeitbeschäftigte? Teilzeitbeschäftigten steht die Überleitungszulage anteilig zu ( 30 Absatz 2 AVO). Bei späteren Veränderungen der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der/des Beschäftigten ändert sich die Überleitungszulage entsprechend. Was passiert bei Höhergruppierung und Besitzstandszahlungen? Bei Höhergruppierungen wird der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt auf die Überleitungszulage angerechnet. Besitzstandszahlungen gem. 7 AVO-ÜberleitungsVO werden aber nicht angerechnet. Dies ist eine wesentliche Abweichung zu den Regelung des TV-L, weil dort nämlich Besitzstandsaufstiege mit Erreichen einer höheren TV-L-Entgeltgruppe (möglich nur in EG 3, 5, 6 oder 8) sowie die anschließenden Stufensteigerungen in der höheren EG auf die monatliche Strukturausgleichszahlung anzurechnen sind. Wie hoch ist die Überleitungszulage? Dies ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 4 zur AVO Überleitungsverordnung. Die Höhe entspricht etwa einem Verlustausgleich von 85 %. Nimmt die Überleitungszulage an Tariferhöhungen teil? Nein. Die Ausgleichsbeträge sind nicht dynamisch. Verringert sich die Überleitungszulage durch Tariferhöhungen? Nein. Allgemeine Entgeltanpassungen sind nicht auf die Überleitungszulage Strukturausgleich anzurechnen. Wirkt sich die Überleitungszulage auf meine Betriebsrente / Zusatzversorgung aus? 2
Ja. Die Überleitungszulage ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Insofern fallen hierfür auch Umlagebeträge an. Kann sich die Überleitungszulage im Laufe der Zeit verändern? Die Überleitungszulage kann sich bei einer Änderung der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, bei der Anrechnung in Folge von Höhergruppierung bei einer vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Herabgruppierung nachträglich ändern bzw. entfallen. Wo ist die Überleitungszulage geregelt? In 11 der AVO Überleitungsverordnung und der Anlage 4 zur AVO Überleitungs-verordnung. Mit freundlichen Grüßen Georg Grädler Sprecher der Mitarbeiterseite 3
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