Staatsrecht I (Gruppe 1, Gächter) Übersicht 4.10. und 7.10.2016 I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft II. Staat Recht Gerechtigkeit III. Der Staat im Spektrum der Wissenschaft Seite 1 I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft Seite 2
Ausgangslage Globalisierung zahlreicher Lebensbereiche, v.a. Wirtschaft Globale Problemstellungen, z.b. Klima Einbettung in die EU Wachsende Bedeutung internationaler Organisationen Druck auf typisch schweizerisches Institutionen (Demokratie, Föderalismus) Seite 3 Einbettung in Europa und in der Welt Europa Europarat, v.a auch EMRK EU, bilaterale Beziehungen Global Vereinte Nationen (UNO) GATT/WTO und Bretton Woods-Institutionen Internationales Genf Seite 4
Herausforderungen für das Staatsrecht Relativierung der Souveränität Zunehmende Bedeutung des Völkerrechts Einfluss auf den Föderalismus Auswirkungen auf die demokratische Mitwirkung Cluster-Referenden Konflikte zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlich garantierten Menschenrechten Seite 5 II. Staat Recht Gerechtigkeit Seite 6
Grundüberlegungen Staat als Herrschaftsverband des Rechts; und nicht bloss der lokal begrenzten Willensdurchsetzung einer herrschenden Schicht Recht des Stärkeren greift zu kurz Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde als Fundamente moderner Staatlichkeit Seite 7 Rechtsstaatlichkeit Rechtsstaat formelle Elemente materielle Elemente Legalitätsprinzip Gewaltenteilung Verfassungsgerichtsbarkeit Grundrechte sozialer Ausgleich Verwaltungsgerichtsbarkeit Seite 8
Gerechtigkeitstheorie von John Rawls Modifizierte Gesellschaftsvertragstheorie (Hobbes, Locke, Rousseau, Kant etc.) Gesellschaftsvertrag als Denkmodell zur Ermittlung von a priori geltenden Gerechtigkeitsgehalten Entscheidung der Menschen im fiktiven Urzustand hinter einem Schleier des Nichtwissens über eigene Ausgangslage Daraus folgt die weitestgehende Freiheit für alle, die mit der Freiheit der anderen vereinbar ist Soziale und ökonomische Ungleichheiten sollen so eingerichtet sein, dass sie zum Vorteil aller sind. Die mit den Ungleichheiten verbundenen Positionen und Ämter sollen allen offenstehen. Seite 9 Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht I Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheitdürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen;... Seite 10
Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht II... eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur unrichtiges Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen. Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht (1946) Seite 11 Recht und Gerechtigkeit im Einzelfall 1. Beispiel Mauerschützen 2. Beispiel Fall Spring (von der CH abgewiesener Flüchtling im 2. Weltkrieg) Siehe Dokument 1 des Begleitbandes Seite 12
III. Der Staat im Spektrum der Wissenschaft Seite 13 Perspektiven auf den Staat Staat als normative Ordnung Staat als material richtige Ordnung (Legitimität des Staates) Staat als Produkt der Geschichte Staat als Gegenstand der Politik Staat als soziales Faktum Staat als Element der Wirtschaft Seite 14