Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
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- Theodor Engel
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1 Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
2 Programm für das Semester 1. Einführung I 2. Einführung II 3. Strukturprinzipien des deutschen Staates 4. Subjektive Rechte und ihre Durchsetzung 5. Allgemeines Verwaltungsrecht Ablauf und Prinzipien des Verwaltungsverfahrens, Handlungsformen der Verwaltung 6. Grundzüge des Gewerberechts Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Gaststättenrecht 7. Deutschland in der Europäischen Union 2
3 Programm für heute a) Begriff und Funktionen des Rechts b) Trennung von Recht und Moral c) Unterschied von Recht und Gerechtigkeit d) Trennung von Staat und Gesellschaft 3
4 a) Begriff und Funktionen des Rechts Definition abhängig von Kulturkreis und historischem Kontext eine davon unabhängige Definition ist (wohl) nichtssagend ein Vorschlag für eine moderne Definition: - staatlich gesetztes Recht und staatlich anerkanntes Recht - Recht: Verhaltensregeln, die mit Befehl und Zwang durchgesetzt werden können (dürfen) 4
5 b) Trennung von Recht und Moral Recht als Fremdgesetzgebung, Moral als Selbstgesetzgebung à Funktion des Rechts: Frieden/Ordnung stiften und bewahren... aber: kulturell verschieden (vgl. Theokratie) à Funktion der Moral: Verbesserung des Menschen, Optimierung der Gesellschaft, Verwirklichung von Wertvorstellungen à Kritik: eine eindeutige Unterscheidung ist kaum durchführbar 5
6 b) Trennung von Recht und Moral es gibt zumindest eine Schnittmenge zwischen Recht und Moral Schutz von Rechtsgütern (Eigentum, Leben, Gesundheit, Ehre) teilweise nimmt das Recht auf moralische Vorstellungen Bezug Ordnung als moralischer Faktor 6
7 b) Trennung von Recht und Moral teilweise nimmt das Recht auf moralische Vorstellungen Bezug Beispiel 1 I Hessisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG): Die Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden, Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden haben die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr)... 7
8 b) Trennung von Recht und Moral Definition der öffentlichen Ordnung im Polizei- und Ordnungsrecht (nach BVerfG): Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln [...], deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird. 8
9 b) Trennung von Recht und Moral teilweise nimmt das Recht auf moralische Vorstellungen Bezug Beispiel 118 I OWiG: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen... 9
10 b) Trennung von Recht und Moral Anhaltspunkte (im Recht) für die Trennung Neutralitätsgebot für den Staat (folgt aus Grundgesetz) in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten Demokratie (Pluralistische Gesellschaft) Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat (u.a. das Recht, in Ruhe gelassen zu werden) 10
11 c) Unterschied von Recht und Gerechtigkeit Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat. Bärbel Bohley, Bürgerrechtlerin in der DDR Vor Gericht und auf Hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Sprichwort Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene Dinge. Redensart 11
12 c) Unterschied von Recht und Gerechtigkeit Gerechtigkeit als optimale Verteilung, Verhältnismäßigkeit, Zuordnung ist eine ethisch-moralische Vorstellung (evtl. eine Utopie) Gerechtigkeit als Ziel/Inhalt des Rechts (im Hintergrund der Normen, Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 III GG) 12
13 c) Unterschied von Recht und Gerechtigkeit Möglichkeiten einer Synthese 1. Grundrechte als Ausdruck einer objektiven Wertordnung 2. Radbruch sche Formel 3. Die These von der einzig richtigen Entscheidung 13
14 c) Unterschied von Recht und Gerechtigkeit Möglichkeiten einer Synthese 1. Grundrechte als Ausdruck einer objektiven Wertordnung Beispielsfall: Der Inhaber eines Kaufhauses G kündigt der Verkäuferin K aus wichtigem Grund, nachdem K zum Islam konvertiert ist und während der Arbeit ein Kopftuch trägt. Eine vorherige Aufforderung, das Kopftuch während der Arbeitszeit abzulegen, hat K kategorisch abgelehnt. Ist die Kündigung wirksam? 14
15 2. Radbruch sche Formel Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des ungerechten Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als 'unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur 'unrichtiges Recht', vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. 15
16 2. Radbruch sche Formel Beispielsfall der DDR-Mauerschützen: Ein Grenzsoldat hat einen Republikflüchtling an der innerdeutschen Grenze erschossen. Nach der Wiedervereinigung (1990) muss ein deutsches Strafgericht entscheiden. Totschlag war auch nach dem DDR-Strafrecht strafbar. Strittig ist die Rechtsfrage, ob in der Staatspraxis ein Rechtfertigungsgrund anerkannt war. 16
17 d) Trennung von Staat und Gesellschaft Grundrechte des Grundgesetze (vgl. Art GG) als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat Der Staat übt Hoheitsgewalt aus und muss sich für Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigen Die Amtsträger werden in Ausübung von Hoheitsgewalt nicht als Grundrechtsträger tätig 17
18 d) Trennung von Staat und Gesellschaft? Verschränkung beider Geltung der Grundrechte für Amtsträger gegenüber dem Staat Beispielsfall: Ein Bundeswehroffizier erhält den Befehl, an der Herstellung eines Computerprogramms für einen Kampfeinsatz im Irak mitzuwirken. Er verweigert den Gehorsam unter Berufung auf sein Gewissen. 18
19 d) Trennung von Staat und Gesellschaft? Verschränkung beider Recht der Bürger auf Partizipation an Politik und Staat zb das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen und gewählt zu werden (Art. 38 I GG) zb die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, um gegen unerwünschte Politik zu demonstrieren) 19
20 d) Trennung von Staat und Gesellschaft? Verschränkung beider ehrenamtliche Tätigkeit von Bürgern für den Staat zb 11 I 2 Bundeswahlgesetz: Zu dem Wahlehrenamt des Wahlhelfers darf jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden. an den Gerichten: Schöffen am Strafgericht, beisitzende Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten und an den Kammern für Handelssachen 20
21 d) Trennung von Staat und Gesellschaft? Verschränkung beider Der Staatsbürger in Uniform, Wehrpflichtigenarmee (also keine Berufsarmee) zur Wehrpflicht vgl. Art. 12 a I GG, seit dem ist die Wehrpflicht suspendiert 21
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