Geschäftszeichen Amtsgericht Günzburg: M / Antrag auf Kontofreigabe Datum: ( 850 l Zivilprozessordnung) An das Amtsgericht Günzburg -Vollstreckungsgericht- Schlossplatz 3 89312 Günzburg Antragsteller/in (Schuldner/in) Name, Vorname Telefon: Im Zwangsvollstreckungsverfahren Gläubiger/in Name oder Firma des Gläubigers gegen mich. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom (Geschäftszeichen bitte oben eintragen) wurde mein Girokonto bei der Bank/Sparkasse (Drittschuldnerin) Bezeichnung (Name) der Bank/Sparkasse mit der Konto-Nummer gepfändet und dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen.
Es handelt sich nicht um ein Pfändungsschutzkonto nach 850 k Abs. 7 ZPO. Ich führe auch kein anderes Konto als Pfändungsschutzkonto im Sinne von 850 k Abs. 7 ZPO. Auf dieses Konto fließen meine wiederkehrenden Einkünfte. Diese bestehen aus Arbeitseinkommen Arbeitslosengeld Krankengeld Als Nachweis habe ich beigefügt: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate bzw. Bescheid über Sozialleistungen Kontoauszüge, aus denen sich ergibt, dass meine wiederkehrenden Einkünfte aus den letzten 3 Monaten dort gebucht wurden und dass ich Kontoinhaber bin. Weitere Einkünfte habe ich keine. Mein momentanes Kontoguthaben ergibt sich aus dem neuesten Kontoauszug (bitte auch beifügen). Falls ja, bitte ankreuzen: Mein Arbeitseinkommen bzw. meine Lohnersatzleistung ist bereits gepfändet, für folgende/n Gläubiger/in: Name oder Firma des Gläubigers mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Günzburg vom (Geschäftszeichen M / ). Somit fließt auf mein Konto nur der Anteil meiner Einkünfte, der nach dem Gesetz ( 850c Zivilprozessordnung) unpfändbar ist. Ansonsten (falls Arbeitseinkommen nicht gepfändet ist): Somit fließen auf mein Konto nur meine wiederkehrenden Einkünfte, die nach den gesetzlichen Bestimmungen ( 850c Zivilprozessordnung) gepfändet werden können. Nach 850 l Zivilprozessordnung sind die Pfändungsfreigrenzen auf das Kontoguthaben anzuwenden. Ich habe folgenden Personen Unterhalt zu leisten: Ehegatte (Name: ; eigenes Einkommen EUR/Monat) Kinder (Name und Alter, evtl. eigenes Einkommen): (wenn Platz nicht ausreicht, auf Beiblatt angeben) sonstige Personen:.
Ich beantrage: 1. die Aufhebung der Kontopfändung gemäß 850 l Zivilprozessordnung, soweit das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte (nach den Freigrenzen des 850c Zivilprozessordnung unter Berücksichtigung meiner Unterhaltsverpflichtungen) für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht; entsprechend für künftige Einkommenszahlungen monatlich. 2. die Vorabfreigabe gemäß 850 l Absatz 2 Zivilprozessordnung eines in das Ermessen des Vollstreckungsgerichts gestellten Betrages für meinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt meiner Familie für die nächsten zwei Wochen. Nachweise über die in den nächsten zwei Wochen fälligen Zahlungen liegen bei. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Unterschrift (Vor- und Nachname)
AMTSGERICHT GÜNZBURG -Vollstreckungsgericht- 89312 Günzburg, Schloßplatz 3 Telefon (08221) 908-224 - Fax (08221) 908-215 Merkblatt zum Ausfüllen des Antrags: Diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen! 1. Falls Ihr Konto für mehrere Gläubiger gepfändet ist, ist für jedes Verfahren ein eigener Antrag erforderlich. Sie können hiermit diesen Antrag für alle Verfahren auf einmal stellen. Bitte füllen Sie dazu für jedes Pfändungsverfahren die Seite 1 des Formulars extra aus. 2. Notwendig ist, dass Sie folgende Unterlagen dem Antrag beifügen: - Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate bzw. Bescheid über Sozialleistungen - - Kontoauszüge aus denen sich die Überweisungen der Lohn oder Gehaltszahlungen oder Sozialleistungen der letzten drei Monate ergeben und aus denen sich ergibt, dass Sie Kontoinhaber sind - Neuester Kontoauszug, aus dem sich der jetzige Kontostand ergibt - Wenn Sie die Vorabfreigabe eines Betrages beantragen, den Sie für die nächsten zwei Wochen benötigen: Belege aus denen sich ergibt, welche Zahlungen Sie in den nächsten zwei Wochen zu leisten haben (z. B. Kontoauszüge über die letzten Mietzahlungen) 3. Angaben zu Kindern und anderen Unterhaltsberechtigten: Bitte geben Sie bei jedem Unterhaltsberechtigten an, ob er eigenes Einkommen hat (nicht Kindergeld) Falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. 4. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Nur dann kann er schnell bearbeitet werden. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts Zimmer Nr. 224 im II. Stock, Amtsgerichtsgebäude Schlossplatz 3 in Günzburg, Telefon 08221/908-224.