Gläsern und schutzlos Die Kehrseite der Datentransparenz

Ähnliche Dokumente
TK-eGA Elektronische Gesundheits- akte (ega)

Das Projekt Elektronische Gesundheitsakte (ega)

BAnz AT B2. Beschluss

Inhaltsverzeichnrs. V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis...XVII

Start der elektronischen Gesundheitskarte: Was bleibt? - Was ist neu? Rainer Höfer Abteilungsleiter IT-Systemfragen

E-Health-Gesetz. Maßnahmen und Perspektiven. QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015

Rahmenbedingungen für Telematik-Strukturen im Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt. 14. Juni 2017 Frau Lange

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

Digitale Agenda für Schleswig-Holstein

Wo steht die gematik heute?

BIG FAX-Nr.: 0231/ oder BIG direkt gesund Rheinische Straße Dortmund

Die elektronische Gesundheitskarte (egk)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Die elektronische Gesundheitskarte - Risiken und Nebenwirkungen

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

Gesundheit 4.0 Wie Ärzte die digitale Zukunft sehen

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

Was braucht ein gut vernetztes Gesundheitssystem in Deutschland? 01. Juni 2016, Berlin Prof. Dr. Arno Elmer (IHP)

Signaturen im Gesundheitswesen. Workflow und Verfahren

Sicher vernetzt für Ihre Gesundheit. Das Wichtigste rund um die elektronische Gesundheitskarte

Projekt Status: elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Rolle der Körperschaften und Aktivitäten der KBV

Potentiale und Perspektiven von E-Health in der Gesundheitsversorgung

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Klinische Krebsregister

Big Data in der Gesundheitswirtschaft und GKV Möglichkeiten und Realität

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014

Elektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen

Telemedizin in der vertragsärztlichen Versorgung

CONHIT 21. APRIL 2016 Das E-Health-Gesetz im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Risiken im Krankenhaus

Was brauchen Pa0enten?

Ergänzungsvereinbarung

5. EVR-Forum: Qualität im Krankenhaus Fluch und Wirklichkeit?!

Der Beitrag der DRV Bund als ein Träger der medizinischen Rehabilitation bei der Gestaltung der intersektoralen Kommunikation im Gesundheitswesen

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Die Gesundheitsversorgung von morgen Chancen und Risiken aus Sicht der Krankenversicherung

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung

Glossar. Glossar Seite 1 / 5

Presseseminar gematik Gesundheitskarte

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte

Connected Health - Der Weg zur Bereitstellung integrierter Dienstleistungen im Gesundheitswesen

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

zum Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i.v.m. 73c SGB V über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens zwischen der

7. QS-Konferenz des G-BA

Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

Digitale und sektorenübergreifende Kooperationen ein Ausblick

Stationsäquivalente Behandlung nach 115 d SGB V

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Kodieren nach ICD-10-GM

Datenkategorien nach 4 e BDSG

Flächendeckende Versorgung und vernetzte Medizin mit Hilfe von Telemedizin. 4. Nationaler Fachkongress Telemedizin Dr. Thomas Reuhl - KBV

Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen

Datenschutz für Patienten

Interoperabilität und Versorgungsziele bei ehealth- Methoden in der Patientenversorgung

Einführung der Telematikinfrastruktur. an Hersteller und Teilnehmer. April 2017, Dr. Tino Großmann

Krankenversicherung 3.0 ehealth, Social Media, Workflow

Scheitert die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen am Datenschutz?

Rahmenbedingungen der Diagnosenverschlüsselung im vertragsärztlichen Bereich in Deutschland

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

TrustCenter HealthData. Anja Scherff, Wolfgang Rogalski Berlin, 3. Juni 2016

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht

Datenschutz im vernetzten Gesundheitswesen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die elektronische Gesundheitskarte aus Patientensicht

3M Health Information Systems. 3M QS-MED Suite. Perkutane Koronarintervention (PCI)

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

DIGITALISIERUNG DER GESUNDHEITSWIRTSCHAFT. Eckpunktepapier

3. Bayerische Tag der Telemedizin, Universität Erlangen Forum 3: Wissen & Handeln

zwischen dem GKV-Spitzenverband, (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin und

SELTENE ERKRANKUNGEN SICHT DER KRANKENKASSEN

25 Jahre Medizinischer Dienst

cirs-nrw.de 2016: Alles gesagt alles verstanden?

Zukunft der Gesundheitsversorgung. Ergebnisse der Befragung Juni 2017

Datenverarbeitung - Inhalt

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Sektorenübergreifendes. Arzneimitteltherapie-Management

Die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft. Können die Erwartungen erfüllt werden? Ministerialdirektor Harald Kuhne 19.

Einstellungen der Bevölkerung zum Thema GKV-Finanzierung und -Versorgung

Krankenkasse Kassen-Nr. Versicherungsnummer. Sachkostenabrechnung mit Kopie der Originalrechnungen. MICADO HEALTH CARE GmbH

Öffentliches Verfahrensverzeichnis. BKK VerbundPlus

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2015

Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß 295 Abs.

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016

Rahmenbedingungen für Telemedizin

nachfolgende Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

Qualitätssicherung. am Beispiel des Gesundheitsnetzes solimed. Vortrag im Rahmen der 18. Netzkonferenz Hr. Dipl.-Ges.oec.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Versicherteninformation. Versicherteninformation. Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) BC72IV028 / DA003

ehealth für die Praxis Chancen und Hürden der Online-Kommunikation

Transkript:

Gläsern und schutzlos Die Kehrseite der Datentransparenz Welche Risiken birgt die Nutzung hochsensibler Gesundheitsdaten? Sven Auerswald, Hauptgeschäftsführer Kassenärztliche Vereinigung Thüringen E-Mail: sven.auerswald@kvt.de

Auskunftsanfragen Der SPIEGEL 50/2015 2

Daten im Gesundheitssystem 1. Datenfluss im ambulanten kollektivvertraglichen System hochkomplexer Datenfluss mit Vielfalt an erhobenen Daten Bei Aufnahme einer Person in die GKV Erfassung von sog. Stammdaten, z.b.: Familienstatus, Angehörige, Arbeitgeber, Einkommen, Wohnort, Alter, Geschlecht Versicherte erhält elektronische Gesundheitskarte, welche als Eintrittskarte für Sachleistungsprinzip dient Versicherte wendet sich im Falle eines Unfalls, einer Erkrankung oder zu Präventions- und Impfzwecken bzw. wegen medizinischer Beratung an Arzt

Daten im Gesundheitssystem 2. Daten in der Arztpraxis Arztbesuch: Daten werden durch Lesegerät elektronisch erfasst und im PVS-System aufgenommen PVS-System: medizinische Befunde, Diagnosen, erbrachte Leistungen des Arztes Zusätzlich: Überweisung, Labor, Untersuchungsergebnisse, Therapieempfehlung Daten Abrechnung an zuständige KV (KVDT-Datensatz) zur Abrechnungsinformation übermittelt Arzt weitere Daten, z.b.: DMP, Qualitätssicherungsdokumentation, Einweisung, Rezept

Daten im Gesundheitssystem und wo noch? Daten im Krankenhaus Daten in der Apotheke und den Apothekenrechenzentren Daten bei der KV Daten bei der KBV Daten beim Institut des Bewertungsausschusses Daten bei den Krankenkassen Daten beim Bundesversicherungsamt Daten beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Weitere: Heil- und Hilfsmittelversorger, Hebammen, Zahnärzte, Physiotherapeuten, D- und H-Ärzte, Ambulante Pflege usw.

Daten im Gesundheitssystem Übersicht zum Versorgungsprozess der Vertragsärzte

Daten im Gesundheitssystem 3. Daten in der KV und KBV KV prüft quartalsweise Abrechnungen der Ärzte für alle behandelten Versicherten auf formale und inhaltliche Richtigkeit Prüfung, ob Arzt Regelleistungsvolumen, Labor- und Arzneimittelverordnungen eingehalten hat Einzelfallnachweise an die Krankenkasse (FKZ) KV übermittelt quartalsweise pseudonymisierte Abrechnungsdaten (einschließlich erbrachter Leistungen und Diagnosen) an KBV z.b. in Thüringen: 16 Mill. Behandlungsfälle pro Jahr, Bund: rund 580 Mill. Behandlungsfälle pro Jahr

Daten im Gesundheitssystem Einzelfallnachweis Rechtsgrundlage Vertrag zwischen KBV und GKV- Spitzenverband über den Datenaustausch auf Datenträgern Inhalt z.b. Institutionskennzeichen KK, Versichertennummer, Arztnummer, Behandlungsart (ambulant/stationär), Art der Inanspruchnahme (direkt/ Überweisung/Notfall), abgerechnete Gebührennummern, Fallwert in Punkten und Euro, Diagnose verschlüsselt, Angabe OPS-Schlüssel

Daten im Gesundheitssystem 4. Verwendung der Daten Daten des Gesundheitssystems werden mit verschiedenen Zielen erhoben und analysiert, z. B.: flüssige und korrekte Bewältigung des Abrechnungsvorgangs, Rezeptdatenverarbeitung, Qualitätskontrolle, Versorgungssteuerung Mittelumverteilung im Rahmen des Morbi-RSA (seit 2009) Abschätzung der Morbiditäts- und Demografieentwicklung Versorgungsforschung und langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Sozialsystems z.b.: ZI-Versorgungsatlas: öffentlich zugängliche Informationsquelle zur medizinischen Versorgung (Online-Plattform)

Datenschutz und Datensicherheit Vorgaben aus dem SGB V Gesetzgeber und KBV haben hohe Anforderungen an den Schutz der personenbezogenen Daten gestellt Vorgaben unter anderem aus dem SGB V Grundlage für die Bemühungen, den Datenschutz für die zu verarbeitenden Daten zu gewährleisten und für maximale Datensicherheit zu sorgen Umgang mit Versicherungs- und Leistungsdaten sowie Datenschutz- und Datentransparenz im 10. Kapitel des SGB V, u.a. Vorgaben hinsichtlich Pseudonymisierung personenbezogener Daten

Datenschutz und Datensicherheit Gesetze aus dem SGB V zu Daten im ambulanten Gesundheitswesen SGB V Regelungsinhalt 284 Definition der Sozialdaten der Krankenkassen 285 Definition der personenbezogenen Daten der KVen 286 Übermittlung einer datenübersicht an die Aufsichtsbehörde 288 Versichertenverzeichnis der Krankenkassen 290 Krankenversichertennummer 291 Krankenversichertenkarte 293 Kennzeichnung für Leistungsträger und Leistungserbringer 294 Dokumentationspflicht der Leistungserbringer 295 Abrechnung der ärztlichen Leistungen; Abrechnung zwischen KK und KVen 296 Auffälligkeitsprüfung (in Verbindung mit 106 SGB V) 297 Zufälligkeitsprüfung

Datenschutz und Datensicherheit Gesetze aus dem SGB V zu Daten im ambulanten Gesundheitswesen SGB V Regelungsinhalt 303a Datentransparenz im System der GKV; Gestaltung des Datenaustausches über Sektorengrenzen hinweg 303c Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung der Daten 303d Datenaufbereitungsstelle 303e Übermittlung von Daten durch Krankenkassen und KBV 303f Datenverarbeitung und Datennutzung 304 Aufbewahrung von Daten, Fristen 305 Auskünfte an die Versicherten, Patientenquittung 305a Beratung von Vertragsärzten bei Fragen der Wirtschaftlichkeit

Datenschutz und Datensicherheit Sicherheit bei Datenerhebung, Datenhaltung, Datenübertragung Definition von Schnittstellen Zertifizierung von Praxissoftware Bereitstellung von Softwarekomponenten zur Datenverarbeitung innerhalb der KVen Datenübertragung im Rahmen des KV-SafeNet Data-Warehouse Pseudonymisierung Informationssicherheit durch ISO/IEC 27001 und ISMS

Fazit: Gläsern und schutzlos? Risiko oder Nutzen für den Patienten?

Fazit: Gläsern und schutzlos? Auskünfte an Versicherte 305 Abs. 1 SGB V Versicherter fragt über Krankenkasse bei KV an Information des Versicherten über Behandlungstage und Leistungen innerhalb der letzten 18 Monate Auskunftsanfragen KVT: 2014 20, 2015 25, 2016 bisher 1 83 SGB X Versichertenanfragen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder Unfallversicherung Information über Behandlungstage, Leistungen und Diagnosen Auskunftsanfragen KVT: 2014 88, 2015 120, 2016 bisher 68 (Thüringen: 1.973.000 GKV-Versicherte)

Fazit: Gläsern und schutzlos?

Fazit: Gläsern und schutzlos? E-Health-Gesetz (seit 29.12.2015) Gesetz soll die sektorenübergreifende digitale Vernetzung im Gesundheitswesen vorantreiben und den flächendeckenden Aufbau der dafür erforderlichen Telematikinfrastruktur für den Austausch patientenbezogener Daten absichern und zukunftsfest gestalten U.a.: Medikationsplan, Elektronischer Arztbrief, Aufbau Notfalldatenmanagement, elektronische Patientenakte, Telemedizin Internet- und Telemedizin als Lösung in Zeiten demographischen Wandels, Nutzen für Versorgung im ländlichen Raum Moderne Informationstechnologie wird medizinische Praxis verändern und Patientenversorgung verbessern

Fazit: Gläsern und schutzlos? Versorgungsforschung 2015: Gesetzesinitiative der KVen zur Änderung von 285 SGB V Forderung nach Klarstellung im Gesetz, dass KVen Daten für Versorgungsforschung nutzen können Bundesrat hat Handlungsbedarf erkannt, Bundesregierung nicht und Klärung auf späteres Gesetzgebungsverfahren verschoben Aber: Digitalisierung wird die Verfügbarkeit, Menge und Aussagefähigkeit von Daten schnell verändern Deutschland benötigt eine neue Forschungsdatengrundlage, um nicht den Anschluss an internationale Entwicklung zu verlieren

Fazit: Gläsern und schutzlos? Versorgungsforschung Gesetzesinitiative des ZI mit dem Ziel, in einem Gesamtdatennetz systematisch alle gesundheitsrelevanten Daten zu erfassen ZI spricht vom Trias der Versorgungsforschung Forderung nach einem pseudonymisierten Abgleich von Routinedaten, klinischen Daten und unstrukturierten Alltagsdaten, um Effektivität und Effizienz der Versorgung besser verstehen zu können Ziel muss es sein: rechtliche Grundlagen für Datenschutz zu schaffen, die Patienten schützt, aber der Forschung nützt!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!