Europäische Fiskalpakt

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Transkript:

1 Europäische Fiskalpakt ( Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion / SKS-Vertrag ) - 1. Abstimmung / Verabschiedung: Einigung: 9.12.2011 (alle 17 EURO-Länder + alle Nicht-EURO-Länder (Ausnahme GB / Cameron) Unterzeichnung: 2.3.2012 (Ausnahme: GB / Tschechien) Keine Änderung des Vertrags über die Europäische Union ( Lissabon-Vertrag ) Nur: neuer zwischenstaatlicher Vertrag (Völkerrechtlicher Vertrag!) Nationalstaatliche Ratifizierung: Bisher: - Griechisches Parlament: 28.3.12 (194 Ja-/59 Nein-Stimmen/47 Enthaltungen) - Portugiesisches Parlament: 13.04.12 (204 Ja-/24 Nein-Stimmen/ 2 Enthaltungen) - Slowenisches Parlament: 19.04.12 (74 Ja-Stimmen/Nein 0/2 Enthaltungen) - Referendum Irland: 31.05.12 (positiv: ca. 60% Zustimmung) - Zypern - BRD: 29.06.2012 (Bundestag/Bundesrat: 2/3 Mehrheit, Fiskalpakt + ESM, i.v.m. BVerfG-Urteil vom 12.9.2012)

2 Beachten: Fiskalpakt kann erst dann in Kraft treten, wenn 12 der 17 Euro- Staaten zustimmen. 2. Inhalte: Der allgemeine Staatshaushalt muss ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen. Gilt als erreicht, wenn der Saldo p.a. a) nicht höher als 0,5% / BIP liegt (also: nicht Neuverschuldung = Null, sondern max. 0,5%) b) max. 1%/BIP, wenn der Schuldenstand erheblich unter 60%/BIP liegt (Art. 3/1) (äußerst schwammige Formulierungen in den Ausführungsbestimmungen, z.b. rasche Annäherung und/oder außergewöhnliche Umstände mit zahlreichen Interpretationsspielräumen) Verankerung in der nationalen Verfassung (Voraussetzung) automatische Korrekturmechanismus bei Abweichung Nationale Anerkennung der Zuständigkeiten des EuGH, der die Umsetzung auf nationaler Ebene überprüft (Art. 8) Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich = - ihre Ausgaben und Schulden zu verringern, bis die individuell von der EU- Kommission vorgeschlagenen Grenzen erreicht sind (Art. 4) -> Nationale Schuldenbremse

3 - Nationaler Vorschlag zum Abbau der Schulden -> Prüfung und Genehmigung durch Kommission/Europ. Rat (Problem: Veto gegen Haushalts- und Finanzpolitik der nationalen Parlamente möglich; damit u.u. Verletzung des Haushaltsrechts der nationalen Parlamente - bei Regelverletzung der EU-Kommission/EU-Rat Bericht zu erstatten (Maßnahmen-Vorschlag) (Art. 5) - neue Schulden vorab zu melden Sobald ein Mitgliedsstaat Gefahr läuft, die Defizit-Obergrenze von 3% zu verletzten, treten automatische Konsequenzen in Kraft, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten des Euro-Raums spricht sich dagegen aus (!) -> Opting-out-Klausel Sanktionen durch EuGH möglich (äußerst flexible Formulierungen!): Pauschalbetrag oder Zwangsgeld (max. 0,1%/BIP's)

4 3. Kritik: Eine ganze Reihe äußerst schwammiger Formulierungen! (Ausnahme-Regelungen/Interpretationsspielräume) Letztlich können damit zentrale Artikel/Bestimmungen des Vertrags außer Kraft gesetzt werden! Für die BRD ferner ungeklärt: - Hoheitsrechte Bundestag/Bundesrat (insbes. Budgetrecht, Übertragungsmöglichkeit an überstaatliche Organisationen) ungeklärt (Verfassungsklage: BVerfG-Urteil (vorläufig) 12.09.2012 - Volksabstimmung notwendig? (Übertragung von nationalen Souveränitätsrechten an EU-Institutionen nur über Volksentscheid) Verschiedene, umfangreiche Bündnisse gegen den Fiskalpakt, u.a. auch = -> Bündnis Fiskalpakt stoppen (Attac/Naturfreunde/Gewerkschaftsgliederungen /Entwicklungs- und sozialistische Organisationen und Parteijugendverbände) (www.fiskalpakt-stoppen.de) -> auch: SPD/Friedr.-Ebert-Stiftung

5 Kritik Ebert-Stiftung/SPD Ergänzung: ESM/Fiskalpakt um ein Protokoll für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Kohäsion -> Elemente: -> Implementierung EU-Schuldentilgungsfonds -> Einführung Eurobonds -> European New Deal für Wirtschaftswachstum -> sozialer Stabilitätspakt -> Einrichtung eines gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsund Finanzausschuss mit entsendeten Abgeordneten der nationalen Parlamente und des Europ. Parlaments Grundsätzliche Kritik Attac u.a. Verbände/Organisationen: ESM/Fiskalpakt: ein von EU-SteuerzahlerInnen finanziertes Instrument zur Absicherung von: -> Renditen der Gläubiger hoch verschuldeter EU-Staaten (i.d.r. große Banken, Vermögensbesitzer und Konzerne) -> Minimierung des Verlustrisikos!) -> Entmündigung nationaler Parlamente -> letztlich: nur ein kleiner Kreis von Regierungsvertretern und EU- Technokraten abseits demokratischer Kontrolle bekommen die Verfügungsgewalt über riesige Finanzmittel, um eine neoliberale Wirtschaftsdiktatur in der EU zu festigen und zu vertiefen Zur Verknüpfung von Fiskalpakt und ESM (insbes. d. Bundesregierung)

6 -> Nur diejenigen Länder sollen künftig Kredite aus dem ESM erhalten, die den Fiskalpakt ratifiziert und die Schuldenbremse fristgerecht eingeführt haben ( Disziplinierungsfunktion )