Nachhaltigkeit, Transfer und Verstetigung von ESF-Projekten

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Transkript:

Initiative Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit sichern: Transfer und Verstetigung der Projektergebnisse strategisch planen Nachhaltigkeit, Transfer und Verstetigung von ESF-Projekten Renate Wielpütz 17.11.2016

Nachhaltigkeit (NH), Transfer und Verstetigung im ESF Definitionen und Bedeutungen von NH Vorgaben zu Nachhaltigkeit im ESF NH in der Sozialpartnerrichtlinie NH und Transfer in ESF-Projekten Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 2

Definitionen und Bedeutungen von NH Ursprüngliche Bedeutung längere Zeit anhaltende Wirkung (Duden) nachhaltig hatte bis in die 80er Jahre die alltagssprachliche Bedeutung von dauerhaft Ursprung des heute geläufigen NH-Gedankens: Hans Carl von Carlowitz (1645 1714) er übertrug NH auf die Waldwirtschaft: Es sollte nur soviel abgeholzt werden, wie der Wald auf natürliche Weise regenerieren kann. http://www.zeit.de/1999/48/der_erfinder_der_nachhaltigkeit Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 3

Definitionen und Bedeutungen von NH Häufig genutzte NH-Definitionen: Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung die gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig lebende. (Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen von 1987, frei übersetzt) Bewährte Handlungsansätze, Methoden, Erkenntnisse oder Produkte werden während und nach der Programm-/Projektlaufzeit in den beteiligten Einrichtungen (Verstetigung) und darüber hinaus in weiteren Kontexten genutzt (Transfer). http://www.xenos-panorama-bund.de/index.php/newsletter-artikel-offshore/931-definitionennachhaltigkeit-und-transfer Ein Ansatz von Nachhaltigkeit/Verstetigung im ESF: Transfer von Modellprojekten in die Regelsysteme ; in den diversen Förderperioden mit verschiedenen Begrifflichkeiten verbunden: Mainstreaming (GI EQUAL), Verstetigung, Nachhaltigkeit Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 4

Nachhaltige Entwicklung Umwelt Nachhaltige Entwicklung Soziales/ Gesellschaft Wirtschaft Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 5

Nachhaltige Entwicklung zielt auf das gleichberechtigte Zusammenspiel von sozialer, ökonomischer und ökologischer Entwicklung bedeutet, dass Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten berücksichtigt werden trägt zur globalen, Generationen- und zur Geschlechtergerechtigkeit bei http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 6

Vorgaben zu nachhaltiger Entwicklung/ ökologischer Nachhaltigkeit im ESF Nachhaltige Entwicklung = im EU-Vertrag verankertes Ziel und verbindlich für alle EU-Politikbereiche, auch für die Kohäsionspolitik: Vertrag von Lissabon (Art. 3), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 191), 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten, 2013 = Grundlage für Umweltgesetzgebung i. d. EU ESIF-VO: Ökologische Nachhaltigkeit ist Querschnittsaufgabe aller Strukturfonds. Themen wie Klima, Ressourcenschonung und -effizienz, erneuerbare Energien, grüne Wirtschaft oder biologische Vielfalt = Teil des Kernziels Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft der Strategie Europa 2020; ESIF-Verordnung (Art. 8): enthält ökologische Themen, z.b. Umweltschutz, Klimawandel, biologische Vielfalt ESF-VO (ESF-Verordnung, Art. 3 Abs. 2): Unterstützung des Umstiegs auf eine CO2- arme, dem Klimawandel standhaltende, ressourceneffiziente und umweltverträgliche Wirtschaft durch die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Anpassung von Kompetenzen und Qualifikationen, die Höherqualifizierung der Arbeitskräfte und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Umwelt und Energie notwendig ist" Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 7

Vorgaben zu Nachhaltigkeit im Sinne von Verstetigung und Transfer im ESF Beispiele aus dem Operationellen Programm des Bundes ESF Prioritätsachse A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (S. 26) Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen (S. 26) sowie. Förderung nachhaltiger Unternehmensgründungen auch von Frauen. Prioritätsachse B Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (S. 26) Nachhaltige Vermittlung von Migranten/-innen in Arbeit und Ausbildung (S. 26) Prioritätsachse C Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung und Erhalt der Ausbildungsbereitschaft von KMU Entwicklung und praxisorientierte Erprobung von Modulen zur nachhaltigen Entwicklung in der Berufsbildung http://www.esf.de/portal/shareddocs/pdfs/de/aktuelles/2014/2014_10_21_op.pdf;jsessionid=95ff2e3ec2e576b3d581d587cf5d5676? blob=publicationfile& v=2 Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 8

Nachhaltigkeit in der Sozialpartnerrichtlinie Aufbau von nachhaltigen Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen durch systematische Personalentwicklung und Weiterbildungsstrategien mit dem Ziel, den demografischen Wandel zu gestalten. Hierbei sollen insbesondere - Beschäftigtengruppen wie Ältere, Frauen, An- und Ungelernte, zugewanderte Fachkräfte sowie Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, die unterdurchschnittlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Deutliche Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen. Stärkere Verankerung einer Weiterbildungskultur in Branchen Verbesserung der Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen in Unternehmen durch gezielte individuelle Förderung sowie durch die nachhaltige Veränderung von Unternehmensstrukturen und -prozessen Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 9

Nachhaltigkeit und Transfer in ESF-Projekten Nachhaltigkeitsstrategie Um Nachhaltigkeit von Modellprojekten zu gewährleisten, muss ein möglicher Transfer und die Verstetigung bereits in der Startphase von Projekten geplant, dann immer wieder reflektiert und langfristig erarbeitet werden. In allen Phasen des Projektzyklus umfassen wiederkehrende Aufgaben zur Sicherung der Nachhaltigkeit folgende Strategien: Vernetzung: Durch gezielte Einbindung von operativen und strategischen Partner/inn/en von Beginn an können Validierung und Verbreitung der Ergebnisse erfolgen und die Wirksamkeit verstärkt werden. Validierung: die beschriebenen Prozesse und Ergebnisse werden von den Projektbeteiligten, den Betroffenen (z.b. Mitarbeitende in Unternehmen) und den peers /Transfernehmer/inn/en überprüft bzw. bewertet. Verwertbarkeit: Projektprozesse und -ergebnisse müssen für die Verstetigung und den Transfer speziell aufbereitet werden, da sie kontextbezogen entwickelt wurden. Verbreitung oder Dissemination: Ergebnisse werden dokumentiert und zielgruppenadäquat aufbereitet und möglichen Abnehmern/-innen gezielt nahegebracht. Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 10

Nachhaltigkeit und Transfer in ESF-Projekten Verstetigung Verstetigung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ansätze, Prozesse, Methoden und Ergebnisse, die sich während der Projektlaufzeit als sinnvoll und wirkungsvoll erwiesen haben, in den beteiligten Einrichtungen auch nach Projektende weiterhin genutzt werden ( ). Dies bedeutet auch, dass das Projekt im Vergleich zum Anfangszeitpunkt einen für die Beteiligten deutlich erkennbaren Mehrwert erzeugt hat. Transfer Mit Transfer ist in diesem Zusammenhang die Übertragung von Projektergebnissen in einen anderen Kontext, z.b. auf einen anderen Lernort, eine andere Institution oder eine andere Region gemeint. Dabei kann es sowohl um einen Import andernorts vorhandener Ansätze, Produkte etc. gehen, als auch um einen "Export", der gezielt eingeleitet und/oder begleitet werden sollte. Die personellen, finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für eine Verstetigung/einen Transfer von Projektergebnissen müssen frühzeitig geklärt/geschaffen werden. http://www.xenos-panorama-bund.de/index.php/newsletter-artikel-offshore/931-definitionen-nachhaltigkeit-und-transfer Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 11

Nachhaltigkeit und Transfer in ESF-Projekten Phasen der NH-Strategie/des NH-Zyklus NH in der Projektplanungs- und Antragsstrategie - entlang der Problemanalyse, Zielsetzung und Umsetzungsaktivitäten Verstetigung und Transfer denken - Identifikation der Akteur/inn/en und Institutionen/Organisationen für die Verstetigung und den Transfer, deren möglichst frühe Einbindung in das Projekt (z.b. durch Partizipation der Mitarbeitenden eines Unternehmens an OE-/PE-Maßnahmen oder als strategische Partner/inn/en, Beteiligte in Steuerungsgremien, um Mitarbeit an den NH-Entwicklungen zu gewährleisten) - erste gemeinsame Einschätzungen, welche Projekt-Prozesse/Ergebnisse/Produkte für wen interessant sein können Aufbereitung von Projektprozessen und Ergebnissen für Verstetigung und Transfer - Projektprozesse und Ergebnisse unter Berücksichtigung eines anderen/neuen Kontextes aufbereiten/adaptieren - Bei Verstetigungs- und Transfer-Aktivitäten relevante Partner/inn/en bzw. Mitarbeitende einbeziehen ( peer review ) - Zukünftige Anwender/inn/en hinsichtlich der zu verstetigenden Prozesse/Produkte identifizieren/beraten/trainieren Dimensionen der Verstetigung und des Transfers von Prozessen und Ergebnissen - unternehmens-/organisationsintern, unternehmensübergreifend/unternehmensnetzwerke/-verbünde, Sozialpartner, branchenintern, branchenübergreifend, fachlich zuständige Institutionen für Weiterbildung, demographischen Wandel oder Gleichstellung und Diversity, je nach Dimension EU-, nationale oder regionale Politik Evaluation und ggfs. Modifikation von Verstetigung und Transfer - Monitoring, Evaluation und Unterstützung von evtl. notwendiger Modifikation von zu verstetigenden/zu transferierenden Projektprozessen und -ergebnissen durch Modellprojektträger können erfolgen, falls Ressourcen durch das Programm zur Verfügung gestellt werden und die Laufzeit des Projektes dies erlaubt. - Alternative: Evaluation/Modifikation sind Gegenstand der Verstetigung und des Transfers, und die potentiellen neuen Nutzer/inn/en werden mit den dazu notwendigen Ansätzen, Methoden und Instrumenten vertraut gemacht. Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 12

Vielen Dank für Ihr Interesse! Agentur für Querschnittsziele im ESF www.esf-querschnittsziele.de wielpuetz@querschnittsziele.de Sozialpartnerrichtlinie - Reflektionsworkshop Nachhaltigkeit 17.11.2016 Seite 13

Mainstreaming im Projektzyklus