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Transkript:

Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 29. März 2007 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. nteil: 40,5 2. nteil: 47,0 3. nteil: 12,5 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

1. nteil (40,5 Punkte) Allgemeine Angaben Marie Marx (M. M.) hat sich selbstständig gemacht und ein kleines Einzelhandelsgeschäft mit Holzfiguren aller Art in Ahaus übernommen. Im Rahmen der Vorgespräche mit M. M. stellt sich heraus, dass sie ihren Gewinn aus dem Betrieb des Einzelhandelsgeschäftes gem. 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder freiwillig gem. 5 EStG i. V. m. 4 Abs. 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich (BV) ermitteln kann. M. M. hat ihre Umsätze gem. 20 Abs. 1 UStG versteuert, ist voll zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Bei der Entscheidung, welche Gewinnermittlungsmethode (EÜR oder BV) demnächst bei M. M. angewandt werden soll, hat M. M. die nachfolgend genannten Vorgänge/Geschäftsfälle ausgewählt, um erklärt zu bekommen, in welcher Höhe und in welchem Jahr sich diese Vorgänge/Geschäftsfälle gewinnmäßig auswirken. Sachverhalt 1 (4,0 Punkte) 1. Ausgangsrechnung Nr. 14 für Warenverkäufe (Rechnungsdatum 12.12.2006) über 1.000,00 zuzüglich 160,00 Umsatzsteuer 2. Zahlungseingang in Höhe von 1.160,00 für Ausgangsrechnung Nr. 14 auf dem betrieblichen Bankkonto am 16.01.2007 a) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral) für das Jahr 2007 bei BV! b) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Betriebseinnahmen (BE) im Jahre 2007 bei EÜR! Lösung: zu 1a) Betriebsvermögensvergleich 2007: zu 2a) Betriebsvermögensvergleich 2007: zu 1b) Einnahmeüberschussrechnung 2007: zu 2b) Einnahmeüberschussrechnung 2007:

Sachverhalt 2 (13,5 Punkte) Auf dem betrieblichen Bankkonto wurden in der Zeit vom 01.01. 31.12.2006 u.a. die nachfolgend genannten Lastschriften bzw. Gutschrift erfasst: Buchung Wert Text Betrag/ 30.09. 01.10. Kfz-Steuer (betrieblich) 01.10.06 30.09.07 420,00 S 10.10. 10.10. Umsatzsteuer-Vorauszahlung August 2006 4.500,00 S 15.12. 15.12. Einkommensteuervorauszahlung IV/06 6.422,00 S 29.12. 03.01. Scheck (Ausgangsrechnung Nr. 151 v. 10.12.06, -bei BV bereits als Forderung gebucht- 8.500,00 zzgl. 1.360,00 USt) 9.860,00 H n Stellen Sie fest, ob und ggf. in welcher Höhe ( -Angabe) und in welchem Jahr -2006 und/oder 2007- sich aus den o. g. Zahlungsvorgängen gewinnerhöhende bzw. gewinnmindernde Auswirkungen ergeben. Falls sich keine Auswirkungen auf den Gewinn ergeben, ist lediglich das Wort neutral in das Lösungsfeld einzutragen. EÜR Kfz-Steuer BV EÜR Umsatzsteuer-Vorauszahlung BV EÜR Einkommensteuervorauszahlung BV EÜR Scheck BV

Sachverhalt 3 (5,0 Punkte) Im Mai 2006 wurde auf der Fahrt zu einer Baustelle das betriebliche Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall stark beschädigt. Das Fahrzeug wurde zwar in einer Fachwerkstatt ordnungsgemäß repariert, jedoch ist wegen der Tatsache, dass es sich nunmehr um ein sog. Unfallfahrzeug handelt, davon auszugehen, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung in Höhe von 3.000,00 an diesem Fahrzeug eingetreten ist. Entscheiden und begründen Sie, in welcher Weise dieser Sachverhalt bei der Gewinnermittlung für das Jahr 2006 im Rahmen der EÜR bzw. BV berücksichtigt werden kann bzw. berücksichtigt werden muss! Lösung: EÜR: BV:

Sachverhalt 4 (6,0 Punkte) Ein Mitarbeiter, der im November 2006 fristlos entlassen worden war, hat vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht mit dem Begehren, die fristlose Kündigung möge in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt werden. Es ist mit 6.000,00 Gehaltsnachzahlungen und Prozesskosten zu rechnen, falls M. M. den Prozess im April 2007 verlieren sollte. Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen, wann, in welcher Weise und in welcher Höhe ( -Betrag) dieser Sachverhalt bei einem BV bzw. bei einer EÜR zu berücksichtigen ist! Lösung: BV EÜR

Sachverhalt 5 (12,0 Punkte) Für den Umbau und die Einrichtung der neuen Geschäftsräume muss M. M. ein betriebliches Darlehen in Höhe von 40.000,00 aufnehmen. Die Bank zahlte ihr 38.400,00 am 01.12.2006 aus. Die Rückzahlung erfolgt nach 5 Jahren in einer Summe (Fälligkeitsdarlehen), der Zinssatz beträgt 6 % p. a. Die Zinsen werden jeweils nachschüssig zum Jahresende vom betrieblichen Bankkonto abgebucht. Bearbeitungshinweis: Der Zinszahlungszeitraum beträgt ebenfalls 5 Jahre. Entscheiden und begründen Sie, in welcher Weise und in welcher Höhe ( -Betrag) dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr 2006 bei einem BV bzw. bei einer EÜR zu berücksichtigen ist! Begründen Sie insbesondere, ob und gegebenenfalls wie die Darlehensaufnahme sich steuerlich bei der EÜR auswirkt. Lösung: BV EÜR

2. nteil (47,0 Punkte) Allgemeine Angaben Der Einzelunternehmer Hans Heitzer (H. H.) betreibt in Bochum, Kruppstr. 7, einen Handel mit Baustoffen und Mineralölprodukten und ist seit 1988 im Handelsregister eingetragen. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß 5 EStG i. V. m. 4 Abs. 1 EStG und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist voll zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Bilanz des Jahres 2006 wird heute, am 29. März 2007, erstellt. H. H. wünscht, dass für das Wirtschaftsjahr 2006 der niedrigst mögliche steuerliche Gewinn ausgewiesen werden soll.

Sachverhalt 1 (11,0 Punkte) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2006 am 29. März 2007 sind im Forderungsbestand der Einzelunternehmung des H. H. zum 31.12.2006 (Bilanzstichtag) u.a. die zwei nachfolgend genannten Forderungen enthalten: Forderung 1 H. H. hatte am 19. Dezember 2006 an die Feuerwerkfabrik Zisch & Knall GmbH in Köln Heizöl im Wert von 50.000,00 zzgl. 8.000,00 Umsatzsteuer geliefert. Am 30. Dezember 2006 brannte die Feuerwerksfabrik nach einer Explosion bis auf die Grundmauern nieder, wodurch die Zisch & Knall GmbH zahlungsunfähig wurde. H. H. erfuhr von dieser Tatsache erst im Februar 2007. a) Entscheiden und begründen Sie, in welcher Höhe die Forderung an die Zisch & Knall GmbH im Jahresabschluss 2006 anzusetzen ist! b) Nennen Sie die entsprechende Vorschrift aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)! c) Nehmen Sie falls erforderlich die entsprechende Umbuchung vor! d) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral)! Forderung 2 H. H. hatte am 20. Dezember 2006 an die Bauunternehmung Hoch, Breit & Tief GmbH in Marl Baustoffe im Wert von 100.000,00 zzgl. 16.000,00 Umsatzsteuer geliefert. Entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen hatte die GmbH fristgerecht zum 15. Januar, 15. Februar und 15. März 2007 jeweils 23.200,00 überwiesen. Am 25. März 2007 meldet die GmbH überraschenderweise beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz an. Es ist davon auszugehen, dass die restliche Forderung in Höhe von insgesamt 46.400,00 (fällig zum 15. April und 15. Mai 2007) uneinbringlich geworden ist. Entscheiden und begründen Sie unter Angabe der entsprechenden Rechtsvorschrift des HGB, in welcher Höhe die Forderung an die Hoch, Breit &Tief GmbH im Jahresabschluss 2006 anzusetzen ist!

Lösung Forderung 1: zu a) zu b) zu c) zu d) Lösung Forderung 2:

Sachverhalt 2 (11,0 Punkte) H. H. hatte im Mai 2003 ein Aktienpaket von der Olefin AG erworben. Die Aktien wurde mit den Anschaffungskosten in Höhe von 50.000,00 aktiviert und in der Bilanz der Einzelunternehmung zum 31.12.2003 als Umlaufvermögen ausgewiesen. H. H. entschloss sich im Oktober 2006 diese Aktien zum Preis von 60.000,00 zu verkaufen. Für den Verkauf sind Bankkosten in Höhe von 800,00 angefallen. Außerdem sind Depotkosten in Höhe von 60,00 vom betrieblichen Bankkonto abgebucht worden. H. H. hat den gesamten Vorgang bisher buchhalterisch nicht erfasst, da sowohl die Gutschrift über 60.000,00 als auch die Lastschrift für die Spesenrechnung der Bank im November 2006 auf dem privaten Bankkonto des H. H. erfolgt sind. Bearbeitungshinweis: Dividenden sind nicht gezahlt worden. n a) Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen vor! b) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus den Buchungen zu a) ergibt! c) Nennen Sie - unter Angabe der Rechtsvorschriften des EStG - die Höhe ( -Angabe) der im Rahmen des 60 Abs. 2 EStDV vorzunehmenden Anpassung des steuerlichen Gewinns! Lösungen: zu a) zu b) zu c)

Sachverhalt 3 (25,0 Punkte) Zusammen mit anderen diversen Unterlagen für die Bilanzerstellung 2006 reichte H. H. Ihnen im Februar 2007 Belege über Aufwendungen anlässlich einer Geschäftsreise zu einer Fachmesse in Leipzig im November 2006 ein. Bezahlt hat H. H. alles aus seinem privaten Portemonnaie. Folgende ordnungsmäßige Belege liegen Ihnen vor: 1) Bahnfahrkarte für die Strecke Bochum Leipzig und zurück 196,00 2) Beleg über die Sitzplatzreservierung 5,00 3) 2 Eintrittskarten (je am 21. bzw. am 22.11.) für die Fachmesse (einschließlich 16 % USt) 30,00 4) Taxirechnungen (Stadtfahrten): Fahrt von der Wohnung zum Bahnhof und zurück je 11,00 Fahrt vom Bahnhof Leipzig zum Hotel und zurück je 11,00 Fahrten vom Hotel zur Messe und zurück zweimal je 8,00 5) Hotelrechnung Leipzig: 2 x Übernachtung (ohne Frühstück) 20.11.2006-22.11.2006 je 75,00 150,00 1x Telefon (10 Einheiten à 0,40 ) 4,00 154,00 zuzüglich 16 % USt 24,64 Gesamt 178,64 6) Bewirtungsbeleg: Abendessen im Hotel am 21.11.2006 Teilnehmer H. H. und 3 befreundete Geschäftspartner zwecks Erfahrungsaustausch 160,00 7) Für sonstige Verpflegungsaufwendungen liegen keine Belege von H. H. vor. H. H. fährt am 20.11.2006 um 10:00 Uhr in Bochum ab und kommt am 22.11.2006 um 21:00 Uhr wieder zu Hause an. Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen anlässlich der Geschäftreise in 2006 vor. Soweit nichts anders vermerkt ist handelt es sich immer um Bruttobeträge, wobei die USt jeweils ordnungsgemäß ausgewiesen ist. 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG findet keine Anwendung.

Lösung: 1) Bahnfahrkarte: 2) Sitzplatzreservierung: 3) Eintrittskarten 4) Taxirechnungen 5) Hotelrechnung

6) Bewirtungsbeleg Begründen Sie Ihre Buchung unter Angabe der gesetzlichen Bestimmung! 7) Sonstige Verpflegungsaufwendungen Begründen Sie Ihre Buchung unter Angabe der gesetzlichen Bestimmung und geben Sie bei der Berechnung den Rechenweg an!

3. nteil (12,5 Punkte) Tim Thaler (T. T.) betreibt in Münster ein Unternehmen, das u.a. für Banken, Juweliere, Supermärkte, Warenhäuser und Museen den Transport von Bargeld und Wertgegenständen übernimmt. Am 19. März 2007 erhält T. T. vom Finanzamt Münster-Innenstadt die Mitteilung, dass ein Teil seiner Einkommensteuer-Erstattung für den Veranlagungszeitraum 2005 in Höhe von 19.800,00 wie folgt umgebucht worden ist: Umsatzsteuer Januar 2007 1.200,00 Säumniszuschlag zur Umsatzsteuer Januar 2007 36,00 Grunderwerbsteuer für ein im Betriebsvermögen befindliches unbebautes Grundstück 12.000,00 Einkommensteuer-Vorauszahlung I/2007 1.500,00 Kirchensteuer-Vorauszahlung I/2007 135,00 Solidaritätszuschlag-Vorauszahlung I/2007 82,00 Säumniszuschlag zur Einkommensteuer 30,00 Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für Arbeitnehmer 2.500,00 Säumniszuschlag zur Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für Arbeitnehmer 50,00 Erbschaftsteuer 512,00 Kfz-Steuer für ein Betriebsfahrzeug 740,00 Der Restbetrag wurde am 25. März 2007 dem betrieblichen Bankkonto des T. T. gutgeschrieben. 1. Führen Sie die erforderlichen Buchungen für T. T. durch, die sich aus der Umbuchungsmitteilung des Finanzamtes ergeben. Lösungen:

2. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral)! Lösung: