1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Energieeffizient Bauen Gebäudebestand auch als Zuschuss-Variante KfW-Wohneigentumsprogramm Altersgerecht Umbauen auch als Zuschuss-Variante
Energieeffizient Bauen und Sanieren der Förderstandard Die Marke KfW-Effizienzhaus der Förderstandard. F Reduzierung der komplexen ordnungsrechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz auf zwei Werte: Der KfW-Effizienzhaus-Standard gibt den Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) an. Nebenbedingung: Baulicher Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust) ebenfalls im Verhältnis zum Referenzgebäude. F Einheitlicher Standard für Neubau und Sanierung! F Je kleiner die Zahl desto höher die Energieeffizienz und die Förderung! Mit dem KfW-Effizienzhaus hat sich ein bundesweit einheitlicher Standard für energieeffiziente Wohngebäude etabliert, es ist wichtigster Maßstab für Energieeffizienz am Markt. 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Energieeffizient Bauen Gebäudebestand Altersgerecht Umbauen KfW-Wohneigentumsprogramm
Programmstruktur Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus Bauantrag/-anzeige vor dem 01.01.1995 Förderstufen nach EnEV Tilgungszuschuss 7,5 % 10,0 % T i l g u n g s z u s c h u s s zwischen 7,5 % und 22,5 % 12,5 % 17,5 % 75.000 je Wohneinheit 22,5 % Programmstruktur Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus Bauantrag/-anzeige vor dem 01.01.1995 Einzelmaßnahmen Bauantrag/-anzeige vor dem 01.01.1995 T i l g u n g s z u s c h u s s zwischen 7,5 % und 22,5 % Wärmedämmung Fenstererneuerung Einbau Lüftungsanlage Heizungsaustausch Optimierung der Wärmeverteilung 75.000 je Wohneinheit 50.000 je Wohneinheit
Aktuelle Konditionen - Stand 22.05.2015 - Zinsfestschreibung: 10 Jahre Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision erst nach 12 Monaten Laufzeit 10 Jahre endfällig Laufzeit 10 Jahre Laufzeit 20 Jahre Laufzeit 30 Jahre Zinssatz effektiv für Endkreditnehmer 0,75 % 0,75 % 0,75 % 0,75 % F Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW. F Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 bis 22,5 % des Zusagebetrages gewährt. Bestätigungen bei Antragstellung nach Durchführung
Qualifizierte Energieeffizienz-Experten Um Bauherren die Suche nach geeigneten Energieberatern und Sachverständigen zu erleichtern, hat die KfW mit dem BAFA und den Bundesministerien BMWi sowie BMVBS Mitte Dezember 2011 eine bundesweite Expertenliste eingeführt. F Es sind nur qualifizierte, nach strengen Vorgaben zertifizierte Berater gelistet. F Verbindliche Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste in den Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren (EBS-Programme der KfW und L-Bank) seit dem 1. Juni 2014. F www.energie-effizienz-experten.de 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der seit KfW 1. April 2012 Neubau Energieeffizienzfinanzierung Energieeffizient Bauen Bauen Gebäudebestand Energieeffizienzfinanzierung Sanieren F Die KfW-Programme werden durch die L-Bank zusätzlich verbilligt bzw. mit erhöhten Tilgungszuschüssen ausgereicht. F der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen F (teilweise) eigengenutzte Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen
Förderprogramme der KfW und L-Bank Allgemeine Fördergrundsätze Antragstellung vor Vorhabensbeginn! Zinsfestschreibung am Zusagetag kein Rechtsanspruch Förderprogramme der KfW und L-Bank Wie bzw. wo wird die Förderung beantragt? Die KfW stellt die Darlehen nicht unmittelbar dem Darlehensnehmer, sondern im Wege der Refinanzierung der Hausbank zur Verfügung. Hausbankprinzip Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei Ihrer Sparkasse bzw. Hausbank zu stellen. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein!
Investitionszuschuss Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms des Bundes - Investitionszuschuss Wer kann Anträge stellen? Eigentümer (natürliche Personen) von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften * Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) Wohnungseigentümergemeinschaften * (mit natürlichen Personen als Wohneigentümer) * Bei gemeinschaftlichen Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. Hausverwalter oder Vertretungsberechtigten) möglich.
- Investitionszuschuss Wie erfolgt die Antragstellung? 1. vor Beginn des Vorhabens online direkt bei der KfW c Programm-Nummer 430 c Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. 2. Zuschuss-Zusage nach Prüfung des Antrages Wir beraten Sie gerne!