Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

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Transkript:

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str. 74 76185 Karlsruhe (0721) 5985-636 Zweigstelle Stuttgart Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart (0711) 2583-575 Homepage: www.kvbw.de (mit Renten-Förderrechner) e-mail: zvk@kvbw.de

Allgemeines über die ZVK Zweitgrößte kommunale Zusatzversorgungskasse der Bundesrepublik Betriebliche Altersversorgung für über 420.000 Versicherte und Rentenleistungen von ca. 650 Mio. Mehr als 65 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung

Versicherungen unter dem Dach der ZVK ZVK als betriebliche Altersversorgung Pflichtversicherung + Freiwillige Versicherung Abrechnungsverband I Umlage + Zusatzbeitrag Abrechnungsverband II Kapitaldeckung (Gruppen-) Versicherungsvertrag zwischen ZVK und Versicherungsnehmer Unabhängig von der weiteren Entwicklung in der Pflichtversicherung Kapitaldeckung staatliche Förderung

Systematik der Finanzierung Abrechnungsverband I Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % Umlage Arbeitnehmeranteil 0,15 % Die Informationen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht in dieser Präsentation sind unverbindlich.

Versteuerung der Umlagen (bis 31.12.2007) Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % Umlage 1. bis 1.073,76 im Jahr (89,48 monatlich) vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern 2. darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell versteuert (Zahlung aus dem Netto-Entgelt)

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen für Zahlungen an eine umlagefinanzierte Pensionskasse nur im 1. Dienstverhältnis bei Arbeitgeberwechsel kann jeder Arbeitgeber den Jahresfreibetrag (derzeit 636 ) voll ausschöpfen gilt auch bei teilweiser Beschäftigung während eines Kalenderjahrs Schrittweiser Übergang in die teilweise nachgelagerte Besteuerung für die Leistungen aus der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen 2.544 E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E 1.908 ab 01.01.2025 bis zu 4 % 636 ab 01.01.2008 bis zu 1 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) 1.272 ab 01.01.2014 bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) ab 01.01.2020 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West)

Änderungen durch das Jahressteuergesetz (ab 01.01.2008) Sanierungsgeld Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 1. Neu ab 01.01.2008: Umlagen bis 636 / Jahr steuerfrei* 1. 2. bis 1.073,76 im Jahr vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern 2. 3. darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell versteuert * Steuerfreie Beiträge des Arbeitgebers in die Pflichtversicherung bzw. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind anzurechnen.

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (Vergleich 2007 / 2008) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 40.000 Sanierungsgeld 2.140 Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2007 2008 --- steuerfrei (AG) 636,00 1.073,76 pauschal (AG) 1.073,76 1.066,24 individuell (AN) 430,24 60 Arbeitnehmeranteil 0,15 % 60 individuell (AN) 60

Auf einen Blick: Steuerliche Vorteile durch das Jahressteuergesetz Jahresentgelt ab ~ 32.000 bis ~ 20.000 -> Entspricht AG-Umlage (5,35 %) von 1.073,76 (89,48 mtl.), die vom AG wie bisher pauschal zu versteuern ist V E R L A G E R U N G Nur Arbeitnehmer profitiert durch das Jahressteuergesetz Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren anteilig Nur Arbeitgeber nutzt die Ersparnisse des Jahressteuergesetzes

Zusammenwirken von Jahressteuergesetz / Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag zeitliche Entwicklung Juli 2007 8.11.2007 20.11.2007 Gutachten Büro Heubeck: Berechnung möglicher Entlastungen durch das Jahressteuergesetz danach könnte Zusatzbeitrag zwischen 0,22 % und 0,4 % betragen weitgehend kostenneutraler Zusatzbeitrag: 0,22 % Beschluss Bundestag: Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlagen sind ab 1.1.2008: bis zu einem Schwellenwert von 100 monatlich teilweise darüber hinaus voll sozialversicherungspflichtig. Beschluss Zusatzbeitrag: Erneute Berechnung Büro Heubeck unter Berücksichtigung aktueller Rechtslage: Bestätigung der Ergebnisse vom Juli 2007 Beschluss Verwaltungsausschuss: Zusatzbeitrag ab 1.1.2008: 0,22 % (unteres Belastungsspektrum)

Erhebung eines Zusatzbeitrags ab 01.01.2008 Zusatzbeitrag Aufbau eines Kapitalstocks mit zusätzlichen kollektiven Sanierungsgeld Zahlungen Umlage sukzessive Kapitalisierung keine Erhöhung der Anwartschaften (keine Extra-Versorgungspunkte!)

Sie erinnern sich? Stufenweise Steuerfreistellung der Umlagen 2.544 E N T L A S T U N G D E R P E R S O N A L H A U S H A L T E 1.908 ab 01.01.2025 bis zu 4 % 636 ab 01.01.2008 bis zu 1 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) 1.272 ab 01.01.2014 bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) ab 01.01.2020 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG West)

Stufenweise Anpassung des Zusatzbeitrags ausgerichtet an den Entlastungen durch das Jahressteuergesetz und vorbehaltlich der Festsetzung im jeweiligen Wirtschaftsplan ab 01.01.2025 ab 01.01.2020 0,65 % ab 01.01.2014 0,54 % ab 01.01.2008 0,40 % 0,22 %

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Zusatzbeitrag) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 40.000 Zusatzbeitrag = 40.000 x 0,22 % = 88 Zusatzbeitrag Sanierungsgeld 2.140 Umlage Arbeitgeberanteil 5,35 % 2008 steuerfrei (AG) (636-88 ) = 548 pauschal (AG) 1.073,76 individuell (AN) 518,24 60 Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell (AN) 60

Zusammenwirken von Jahressteuergesetz / Zusatzbeitrag / Entgeltumwandlung

Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Steuerfreiheit der Umlagen Rechtslage bis 31.12.2007 STEUERFREIHEIT der für eine Entgeltumwandlung (EU) genutzten Entgeltbestandteile bis zu einem jährlichen Grenzbetrag i.h.v. 2.520 (+ 1.800 für ab dem 01.01.2005 vereinbarte Entgeltumwandlungen) Rechtslage ab 01.01.2008 STEUERFREIHEIT der für eine Entgeltumwandlung (EU) genutzten Entgeltbestandteile bis zu einem jährlichen Grenzbetrag i.h.v. 2.544 (+ 1.800 für ab dem 01.01.2005 vereinbarte Entgeltumwandlungen) Anrechnung der steuerfreien Entgeltbestandteile der EU auf den Steuerfreibeitrag der Umlagezahlungen ABER Zusatzbeitrag: VORRANG der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit Verminderung des förderfähigen Höchstbetrages, der im Rahmen der EU steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden kann

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Entgeltumwandlung) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 40.000 Zusatzbeitrag (40.000 x 0,22 %) = 88 Entgeltumwandlung im Jahr = 600 Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.140 Umlage 2007 2008 --- steuerfrei (AG) (636-88 - 600 )= 0 1.073,76 pauschal (AG) 1.073,76 1.066,24 individuell (AN) 1.066,24 60 Arbeitnehmeranteil 0,15 % 60 individuell (AN) 60

Fazit Zusatzbeitrag Vermindert den steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbetrag von 2.544 für eine Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung vermindert vermindert Steuerfreie Umlage

Auswirkungen auf die Meldungen an die ZVK

Verteil- / Aufzehrmodell Aufteilung des jährlichen Steuerfreibetrages Verteilmodell gleichmäßige Verteilung des Freibetrages auf das gesamte Kalenderjahr Aufzehrmodell Steuerfreistellung der Umlagen bis zur vollständigen Aufzehrung des Freibetrags 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Meldeverkehr (bis 31.12.2007) einschließlich Jahresabrechnung 2007: Zeitraum BuSl Entgelt Umlage (5,5 %) 01.01. 31.12.2007 01 10 10 25.000,00 1.375,00

Meldeverkehr (ab 01.01.2008) neu: 1. Aufteilung der Entgeltmeldung (nach der steuerlichen Behandlung der zugrunde liegenden Umlage) Wichtig für zutreffende Besteuerung der Betriebsrente! 2. Meldung Zusatzbeitrag

Ermittlung der steuerfreien Umlage Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt = 25.000 Arbeitgeber-Anteil an der Umlage (5,35 %) = 1.337,50 Arbeitnehmer-Anteil an der Umlage (0,15 %) = 37,50 Zusatzbeitrag (0,22 %) = 55,00 davon steuerfrei (636 abzgl. 55 ) 581 (sofern keine Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG, z.b. aufgrund Entgeltumwandlung, geleistet werden) davon steuerfrei (581 abzgl. 500 ) 81 (wenn z.b. Beiträge in eine Entgeltumwandlung in Höhe von 500 geleistet werden)

Ermittlung der steuerpflichtigen Umlage Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt = 25.000 Arbeitgeber-Anteil an der Umlage (5,35 %) = 1.337,50 Arbeitnehmer-Anteil an der Umlage (0,15 %) = 37,50 Zusatzbeitrag (0,22 %) = 55,00 davon steuerfrei (636 abzgl. 55 ) 581,00 (sofern keine Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG, z.b. aufgrund Entgeltumwandlung, geleistet werden) davon steuerpflichtig 794,00 (1.337,50 abzgl. 581 + 37,50 Arbeitnehmeranteil)

Meldeverkehr Beispiel Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt: 25.000,00 Umlage in Höhe von 5,5 % 1.375,00 - Arbeitgeberanteil 5,35 % 1.337,50 davon maximal steuerfrei 636,00 - Arbeitnehmeranteil 0,15 % 37,50 Zusatzbeitrag in Höhe von 0,22 % 55,00 Beispiel Berechnung steuerfreier Anteil: 581 : 5,5% = 10.563,64 steuerpflichtiger Anteil: 25.000 10.563,64 = 14.436,36 1. Aufteilung Entgelt 2. Zusatzbeitrag Zeitraum BuSl Entgelt Umlage 01.01. 31.12.2008 01 10 10 14.436,36 794 01.01. 31.12.2008 01 10 01 10.563,64 581 01.01. 31.12.2008 01 20 01 25.000,00 ----

Änderungen bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Umlage Umlage bis 636,00 Euro S T E U E R F R E I SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT der steuerfreien und pauschalversteuerten Umlagezahlungen bis zu einem Schwellenwert von 100,00 mit dem bisherigen Hinzurechnungsbetrag darüber hinaus individuelle Verbeitragung (in vollem Umfang)

Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bei einem niedrigen Einkommen zv-pflichtiges Monatsentgelt 1.500,00 Zusatzbeitrag (0,22%) 3,30 AG-Anteil an Umlage (5,35%): 80,25 davon steuerfrei 49,70 pauschalversteuert 30,55 individuell versteuert 0,00 Rechtslage bis 31.12.2007 Hinzurechnungsbetrag (gem. 2 Abs. 1 ArEV ) 80,25 : 5,35 x 100 = 1.500,00 1.500,00 x 2,5 %= 37,50./. 13,30 24,20 Rechtslage ab 01.01.2008 Summe der steuerfreien und 49,70 pauschalversteuerten Aufwendungen + 30,55 80,25 Begrenzung der Pauschalverbeitragung auf 100,00 individuell zu verbeitragender Teil der Umlage entfällt Individuelle Verbeitragung beitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag entfällt 80,25 : 5,35 x 100 = 1.500,00 1.500,00 x 2,5 % = 37,50 37,50-13,30 = 24,20 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 1.524,20 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 1.524,20

Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bei einem mittleren Einkommen zv-pflichtiges Monatsentgelt 2.500,00 Zusatzbeitrag (0,22%) 5,50 AG-Anteil an Umlage (5,35%): 133,75 davon steuerfrei 47,50 pauschalversteuert 86,25 individuell versteuert 0,00 Rechtslage bis 31.12.2007 Hinzurechnungsbetrag (gem. 2 Abs. 1 ArEV ) 89,48 : 5,35 x 100 = 1.672,52 1.672,52 x 2,5 %= 41,81./. 13,30 28,51 individuell zu verbeitragender Teil der Umlage 133,75./. 89,48 44,27 Rechtslage ab 01.01.2008 Summe der steuerfreien und 47,50 pauschalversteuerten Aufwendungen + 86,25 beitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 133,75 Begrenzung der Pauschalverbeitragung auf 100,00 Individuelle Verbeitragung 33,75 100,00 : 5,35 x 100 = 1.869,16 1.869,16 x 2,5 % = 46,73 46,73-13,30 = 33,43 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 2.572,78 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 2.567,18

Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bei einem gehobenen Einkommen zv-pflichtiges Monatsentgelt 5.000,00 Zusatzbeitrag (0,22%) 11,00 AG-Anteil an Umlage (5,35%): 267,50 davon steuerfrei 42,00 pauschalversteuert 89,48 individuell versteuert 136,02 Rechtslage bis 31.12.2007 Hinzurechnungsbetrag (gem. 2 Abs. 1 ArEV ) 89,48 : 5,35 x 100 = 1.672,52 1.672,52 x 2,5 %= 41,81./. 13,30 28,51 individuell zu verbeitragender Teil der Umlage 267,50./. 89,48 178,02 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.206,53 Rechtslage ab 01.01.2008 Summe der steuerfreien und 42,00 pauschalversteuerten Aufwendungen + 89,48 Begrenzung der Pauschalverbeitragung auf 100,00 Individuelle Verbeitragung 31,48 beitragspflichtiger Hinzurechnungsbetrag 131,48 100,00 : 5,35 x 100 = 1.869,16 1.869,16 x 2,5 % = 46,73 46,73-13,30 = 33,43 individuell zu versteuern und zu verbeitragen 136,02 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 5.200,93

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!