Spranger und Kollegen Steuerliche Grundsatzfragen zur Rechnungsschreibung Birgit Hopf, StB 30.06.2007 1
Bedeutung der korrekten Rechnung i.s.d USt-Rechts: Eingangsrechnung Voraussetzung für den Vorsteuer- Erstattungsanspruch: lfd. Ausgaben Investitionen Vorsicht bei künftigen Betriebsprüfungen Unternehmer i.s.d. UStG Besonderheiten: Kleinunternehmer 19 UStG (17.500/ 50.000 Euro) Nur steuerfreie Umsätze (Ärzte etc.) Privatpersonen Ausgangsrechnung Anspruch des Kunden auf korrekte Abrechnung 14/2 UStG Birgit Hopf, StB 2
Mindestinhalt einer Rechnung gem. 14ff UStG (Regelfall): Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) des leistenden Unternehmers. Ausstellungsdatum. Fortlaufende Rechnungsnummer. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) des gelieferten Gegenstandes bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. der Vereinnahmung des Entgelts (Anzahlung) Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ( 10 UStG) sowie im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt sind. Steuersatz und Steuerbetrag / Hinweis auf Steuerbefreiung In den Fällen des 14b Abs. 1 Satz 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers. Birgit Hopf, StB 3
Sonderfall: Kleinbetragsrechnungen bis max. 150 Euro Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) des gelieferten Gegenstandes bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe. Im Fall der Steuerbefreiung ist stattdessen ein Hinweis erforderlich, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Anzuwendender Steuersatz (entfällt bei der Abrechnung einer steuerfreien Leistung). Wird das Entgelt zzgl. Steuerbetrag maschinell ermittelt, dürfen Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe angegeben werden, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben wird ( 33 Satz 2 UStDV) Birgit Hopf, StB 4
Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers Fachbuchhandlung Steuernummer: 124/123/45678 Max Mustermann Teststr. 8 85049 Ingolstadt Herrn Dr. Mittermeier Alfred Teststr. 2 85055 Ingolstadt Angabe der Steuernummer oder Angabe der USt-IdNr. fortlaufende Rechnungsnummer Rechnungsnummer 123 15. Jan. 07 Ausstellungsdatum der Rechnung Zeitpunkt der sonstigen Leistung oder (bei Anzahlungen (Vorschuss) der Zeitpunkt der Anzahlung) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände Anzuwendender Steuersatz jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts z.b. Skonto Lieferung vom 10. Januar 2007 7% 19% 1 Textsammlung Steuergesetze Verlag C.H.Beck, 2006 30,00 Euro 1 Steuerprogramm auf CD, 2006 150,00 Euro Summe Waren 7% 30,00 Euro Summe Waren 19% 150,00 Euro Umsatzsteuer 7% 2,10 Euro Umsatzsteuer 19% Rechnungsbetrag gesamt Bitte überweisen Sie den Betrag bis 30. Januar 2007 auf das Konto Nr. 28,50 Euro 210,60 Euro Aufschlüsselung nach Steuersätzen Ausweis des Nettoentgelts Auf Entgelt entfallender Steuerbetrag Im Fall der Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Birgit Hopf, StB 5
Sonderfälle: Fahrausweise Gutschriften Endrechnung/Restrechnung Abschlags-/Vorauszahlungen Innergemeinschaftliche Leistungen (Hinweis auf Steuerfreiheit) Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Leistungsempfänger schuldet die Steuer) Reiseleistungen 25 UStG Differenzbesteuerung 25a UStG Birgit Hopf, StB 6
Fehlerhafte Rechnungen: Was tun? (Vorschlag: nur Nettobetrag bezahlen) Gesetzlicher Anspruch auf korrekte Rechnung (zivilrechtlich einklagbar) Berichtigung ohne weiteres möglich Ergänzen (fehlerhafte Angaben) Falscher Steuersatz/Steuerbetrag: berichtigbar; evtl. Zustimmung des Finanzamts, wenn nicht zum Steuerausweis berechtigt war ( 14c/2 UStG) Birgit Hopf, StB 7
Sonstiges: Zeitbombe Aufbewahrung des Rechnungsdoppels i.d.r. 10 Jahre 14b/1 UStG (2 Jahre privat; Grundstücke 14b/1 S.5 UStG) Häufige Rechtsänderungen, Fortbildung Elektronische Rechnungen qualifizierte elektronische Signatur Birgit Hopf, StB 8
Rechnungen als erforderliche Nachweise/Ertragsteuern Kinderbetreuungskosten Haushaltsnahe Dienstleistungen Betriebsausgabenabzug generell Birgit Hopf, StB 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Birgit Hopf, StB 10