Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan

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Transkript:

Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland Zusammenfassende Erklärung zur Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans für das Saarland nach 14l UVPG sowie Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach 14m UVPG

Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) für das Saarland Zusammenfassende Erklärung zur Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans für das Saarland nach 14l UVPG sowie Darstellung der Überwachungsmaßnahmen nach 14m UVPG Seitenzahl : 14 Aufgestellt : Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes Auftragnehmer : EEPI Luxembourg S.à r.l. & OBERMEYER Planen und Beraten GmbH Bearbeitung: : IFÖNA - Privates Institut für Ökologie, Natur- und Artenschutz GmbH Saarbrücken, Dezember 2015 Der Bericht darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Die Vervielfältigung und eine Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des MUV Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Postfach 10 24 61 66024 Saarbrücken; MUV_Abteilung_E_Poststelle@umwelt.saarland.de Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.b. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. 2

INHALT 1 EINLEITUNG 4 2 EINBEZIEHUNG DER UMWELTERWÄGUNGEN UND BERÜCKSICHTIGUNG DES UMWELTBERICHTES 5 3 BERÜCKSICHTIGUNG VON STELLUNGNAHMEN UND ÄUßERUNGEN 6 4 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ANNAHME DES HWRMP FÜR DAS SAARLAND NACH ABWÄGUNG MIT DEN ALTERNATIVEN 13 5 ÜBERWACHUNG 14 TABELLENVERZEICHNIS TABELLE 1: STELLUNGNAHMEN DER TÖB (TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE) MIT DARSTELLUNG DER BERÜCKSICHTIGUNG IM UMWELTBERICHT 6 TABELLE 3: STELLUNGNAHMEN AUS DER BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT MIT DARSTELLUNG DER BERÜCKSICHTIGUNG IM UMWELTBERICHT 11 3

1 EINLEITUNG Im Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland werden zur Verringerung von nachteiligen Hochwasserfolgen angemessene Ziele festgelegt und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Umgang mit Hochwasserereignissen vorgeschlagen und bewertet. Von den insgesamt 89 Maßnahmen, die im Rahmen des HWRM-Planes betrachtet und im Umweltbericht auf ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht wurden, sind fünf Maßnahmen dem Aspekt der Vermeidung, 40 Maßnahmen dem Aspekt Schutz, 35 Maßnahmen dem Aspekt Vorsorge und drei Maßnahmen dem Aspekt Wiederherstellung/Regeneration und Überprüfung zuzuordnen. Schwerpunkte liegen insbesondere in den Handlungsbereichen technischer Hochwasserschutz (29 Maßnahmen), Verhaltensvorsorge (17 Maßnahmen), Gewässerentwicklung/Auenrenaturierung (8 Maßnahmen) und Gefahrenabwehr (8 Maßnahmen). Weitere sechs Maßnahmen sind rein konzeptioneller Art, die im Allgemeinen von der Bewertung ausgenommen wurden, da sie keine direkten Umweltauswirkungen haben. Nach 14l des UVPG ist bei Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans eine zusammenfassende Erklärung auszulegen. Dort ist darzustellen wie Umwelterwägungen in den HWRMP einbezogen wurden und Ergebnisse des Umweltberichtes berücksichtigt wurden, wie Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit und Behörden nach 14h bis 14j des UVPG berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Hochwasserrisikomanagementplan nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde. 4

2 EINBEZIEHUNG DER UMWELTERWÄGUNGEN UND BERÜCKSICHTIGUNG DES UMWELTBE- RICHTES Durch Umsetzung des HWRMP für das Saarland sollen hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten vermindert werden. Ein verbesserter Hochwasserschutz bzw. Hochwasservorsorge dient damit auch den im UVPG genannten Schutzgütern Menschen, Kulturgüter sowie der Umwelt im Allgemeinen. Der HWRM-Plan wurde mit den Maßnahmen in den Bewirtschaftungsgebieten nach WRRL abgestimmt. Entsprechend Art. 9 HWRM-RL wurden beide Richtlinien besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch und gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der WRRL (Art. 4) koordiniert (siehe LAWA-Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG-WRRL). Umwelterwägungen waren bereits bei der Auswahl von Maßnahmen von großer Bedeutung und wurden bereits im Rahmen des HWRMP berücksichtigt. Es wurden überwiegend Maßnahmen mit geringem Konfliktpotential hinsichtlich von Umweltbelangen vorgeschlagen. Die weiterführenden Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes bergen aus naturschutzfachlichen Überlegungen heraus ein hohes Konfliktpotential. Voruntersuchungen weisen im Einzugsgebiet zudem nur auf eine geringe Wirksamkeit dieser Maßnahmen hin. Im Umweltbericht wurden für 7 Maßnahmengruppen des gültigen Maßnahmenkatalogs jeweils Umweltsteckbriefe erstellt in denen die Umweltauswirkungen der im HWRMP vorgesehenen Maßnahmen im Sinne einer worst case Betrachtung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. In Hinblick auf den Menschen und die menschliche Gesundheit überwiegen positive bis sehr positive Umweltauswirkungen. Dies gilt in gewissem Maße auch für die Schutzgüter Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter. Dagegen sind negative Umweltauswirkungen am ehesten bei den Maßnahmengruppen des technischen Hochwasserschutzes zu erwarten. Hier können negative Umweltauswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Landschaft auftreten. Bei diesen beiden Maßnahmengruppen ist daher besonderes Augenmerk auf Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu legen. Wegen der geringen Planungstiefe der im Rahmen des HWRMP an den Brennpunkten vorgeschlagenen weitergehenden Maßnahmen werden die meisten Bewertungen in weiterführenden Planungen und Detailuntersuchungen zu konkretisieren sein. So lassen sich vielfach auch die Umweltwirkungen erst im Rahmen nachfolgender Planungsebenen bzw. möglicher Genehmigungsverfahren bei Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und Kenntnis genauerer Planungsunterlagen abschließend ermitteln. In den Umweltsteckbriefen sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher negativer Umweltauswirkungen dargestellt worden, die bei den nachfolgenden Planungsebenen bzw. Genehmigungsverfahren vertiefend auf ihre Umweltrelevanz zu prüfen sind. 5

3 BERÜCKSICHTIGUNG VON STELLUNGNAHMEN UND ÄUßERUNGEN Am 26.02.2015 fand unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der nach Naturschutzgesetz anerkannten Verbände der Scoping-Termin zur SUP für den HWRMP statt. Dabei wurde das vorab zur Verfügung gestellte Scoping-Papier vorgestellt. Die an diesem Termin geäußerten Stellungnahmen wurden protokolliert und in den weiteren Untersuchungen berücksichtigt. Die Auslegung des Umweltberichts erfolgte vom 09.10.2015 bis zum 09.11.2015. Der Umweltbericht wurde zusammen mit dem HWRMP und einer Auflistung der einzelnen Maßnahmen im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Einsichtnahme ausgelegt und im Internet zum Download zur Verfügung gestellt. Die Behörden und Verbände deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich berührt war sowie die Öffentlichkeit wurden über die Offenlegung informiert und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Stellungnahmen und Äußerungen konnten bis zum 23.11.2015 eingereicht werden. Zum Umweltbericht gingen 12 Stellungnahmen und ein separates Schreiben des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz ein. Die Stellungnahmen wurden von sechs Städten bzw. Gemeinden, dem Regionalverband Saarbrücken, dem Ministerium für Inneres und Sport, Abt. E, dem LV Saarwald- Verein, dem NABU Saarland e.v., dem BUND Saar e.v. und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingereicht. Sie bezogen sich hauptsächlich auf den HWRMP selbst und betrafen nur selten Umweltbelange. Die Stellungnahmen beinhalteten Hinweise auf zusätzlich durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen, Hinweise für fehlerhafte Darstellungen in Hochwassergefahren und risikokarten, Kritik an einzelnen Bewertungen bzw. Kritik an mangelnder Tiefe einzelner Maßnahmengruppen. In den folgenden zusammenfassenden Tabellen (s. Tabelle 1-3) sind alle Stellungnahmen, Argumente und entsprechenden Kommentierungen bzw. Erwiderungen einschließlich der getroffenen Berücksichtigungsentscheidung aufgeführt. Tabelle 1: Stellungnahmen der TÖB (Träger öffentlicher Belange) mit Darstellung der Berücksichtigung im Umweltbericht Nr. Stellungnahme TöB Auswertung der Stellungnahme 1 Stadt Lebach Die Stadt Lebach sieht sich durch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten mit einem HQ100 in ihren Entwicklungsmöglichkeiten (insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Bauleitplänen) eingeschränkt und regt an, dass für innerstädtische Einzelhandelsbereiche Erleichterungen zur Durchführung von Bauleitplanverfahren in Überschwemmungsgebieten geschaffen werden, wenn diese der Entwicklung und Stärkung des Gebietes dienen. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 6

Nr. Stellungnahme TöB Auswertung der Stellungnahme Die Bewertung der Maßnahmen 301-303 im Zuge der vereinfachten Umwelterheblichkeitsbetrachtung wird aufgrund der oben aufgeführten Gründe seitens der Stadt Lebach nicht vollumfänglich geteilt. Die Bewertung der Maßnahmen wurde aufgrund der Stellungnahme überprüft. Die Bewertung wird beibehalten, da durch planerische Festlegungen erheblich negative Umweltauswirkungen durch Hochwasser vermieden werden können, so dass positive Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, menschliche Gesundheit, Wasser sowie die Kultur- und sonstigen Sachgüter bestehen. Eine fortschreitende Bebauung innerhalb von Überschwemmungsbereichen wird nicht als zielführend hinsichtlich der gesteckten Ziele der Vermeidung und Bewältigung von Hochwasserereignissen gesehen. 2 Regionalverband Saarbrücken Der Regionalverband erhebt keine Bedenken, weist jedoch auf folgende Punkte hin: - Im Bereich der Informationsweitergabe und des austausches erhofft sich der Regionalverband eine schnelle Umsetzung der in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen, insbesondere der Nr. 70 (Einbinden der Hochwasserinformationen in das System Zora). Dadurch können zahlreiche Behördenmitarbeiter erreicht und somit auch eine informationelle Multiplikatorwirkung erreicht werden. - Die Maßnahme Nr. 75 (Aufklärung von Industrie- und Gewerbebetrieben mittels Workshops) wird als prioritär betrachtet, da angenommen wird, dass insbesondere kleinere oder neu angesiedelte Betriebe keine historischen Hochwasserkenntnisse vorweisen können. - Der Regionalverband bietet weiterhin die aktive Unterstützung der Informationsoffensive durch die Mitarbeit an landesweiten Infoflyern und die Hilfestellung bei der Erstellung gemeindespezifischer Infoflyer für die Mitgliedsgemeinden an. Aus der Stellungnahme ergibt sich kein Änderungsbedarf der Unterlagen. Sie bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst, die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 7

Nr. Stellungnahme TöB Auswertung der Stellungnahme 3 4 5 6 Stadt St. Ingbert Die Stadt St. Ingbert weist darauf hin, dass die Darstellung der Gewässer einschließlich der Überschwemmungsgebiete in den Karten nicht korrekt ist und dass die Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet von St. Ingbert daher falsch zugeordnet worden sind. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt keine Bedenken Gemeinde Marpingen Die Gemeinde Marpingen kritisiert, dass Schutz- und Vorsorgemaßnahmen, die von der Gemeinde in den letzten Jahren durchgeführt wurden, bei der Untersuchung keine Berücksichtigung gefunden haben. Sie regt an, dass bei möglichen Maßnahmen grundsätzlich keine Stellungnahme abgegeben werden sollte, die allein auf den Darstellungen des Hochwasserrisikomanagementplans beruhen, sondern ggf. konkrete Überprüfungen stattfinden. Stadt Saarbrücken Die Stadt Saarbrücken weist auf die unterschiedliche Bewertung der Maßnahmen in den Kapiteln 8.1 und 8.2 hin. Die Sohlenaufhöhung (im weitesten Sinne) wird bei der Nennung der möglichen Maßnahmen bei den Maßnahmennummern 311 und 314 vermisst. Die Kläranlage Eschringen ist nicht nur als betroffenes Schutzgut zu bewerten, sondern auch als Einleitstelle im Staubereich mit ne- Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die unterschiedliche Bewertung innerhalb der Kapitel 8.1 und 8.2 begründet sich durch die angewandte Methodik. Durch die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie durch die detaillierte Betrachtung der geplanten Einzelmaßnahmen kann sich im Rahmen der Umweltsteckbriefe eine abweichende Bewertung gegenüber der vereinfachten Umwelterheblichkeitsbetrachtung ergeben. Die angewandte Methodik wird im Text verständlicher dargestellt. Maßnahmen der Maßnahmengruppe 314 wurden im Verlauf des Verfahrens gestrichen und werden daher auch nicht mehr bewertet. Für die Maßnahmengruppe 311 wird die mögliche Maßnahme ergänzt. Der Hinweis wird übernommen. 8

Nr. Stellungnahme TöB Auswertung der Stellungnahme 7 gativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Gemeinde Nohfelden keine Bedenken Ministerium für Inneres und Sport Abt. E Landesentwicklung und Bauaufsicht Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Maßnahme P7 in Eppelborn aufgenommen wurde. Gemäß Tabelle 8 handelt es sich nicht um eine am meisten betroffene Gemarkung. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 8 9 Zu den Maßnahmen P1, P2, P3, P4 und P6 wird die Betroffenheit von Vorranggebieten seitens der Landesplanung genannt, teilweise korrigiert und planerischen Restriktionen werden erläutert. Es werden textliche Anpassungen für das Kapitel 5.3.1.1 (Angepasste Raumordnungs- und Regionalplanung) des HWRMP genannt. Kreisstadt Saarlouis, Dezernat für Bauen, Umwelt und Immobilien Zum Schutz der betroffenen Bevölkerung der hochwassergefährdeten Gebiete verfügt die Kreisstadt Saarlouis über einen Hochwasserschutzdamm sowie über einen Hochwassereinsatzplan, in dem die Daten zum HW 100 und HW 200 verankert sind. Darüber hinaus sind jeweils 4 Hochwasserpumpstationen der Kreisstadt Saarlouis und des EVS zur Entwässerung des Binnenlandes vorhanden. An der Peter-Neis-Brücke ist ein Bezugs-Pegel installiert. Alle saartangierten Stadtteile sind bei HW 100 und HW 200 durch Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt. Sofern im Text noch nicht erläutert, werden die vorhandenen Vorranggebiete genannt und Hinweise auf planerische Restriktionen ergänzt. Die fehlerhaften Angaben zum Vorranggebiet für Freiraumschutz (VFS) werden korrigiert. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 9

Nr. Stellungnahme TöB Auswertung der Stellungnahme 10 Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, Geschäftsbereich 2: Wasser Am 24.09.2015 wurde an das LUA, Geschäftsbereich 2, eine Anfrage zur Prüfung von Maßnahmen des HWRM-Plans hinsichtlich deren Auswirkungen auf die Maßnahmen und Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie gesendet. Die Antwort hat keinen direkten Bezug auf das Beteiligungsverfahren, wird aber aus Gründen der Transparenz und der Vollständigkeit an dieser Stelle wiedergegeben. Die Antwort auf die Anfrage gibt mehrere Hinweise hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten weiterführenden Maßnahmen auf die Ziele und Maßnahmen, die im 2, Bewirtschaftungsplan der EG-WRRL geplant sind: - Grundsätzliche Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsverbotes gemäß der EG-WRRL, insbesondere im Hinblick auf die Gewässerentwicklungsfähigkeit, die Durchgängigkeit und Migrationsmöglichkeiten aquatischer Organismen sowie den Sedimenttransport. - Nennung der im Maßnahmenprogramm des 2. Bewirtschaftungsplans für das Saarland genannten hydromorphologischen Maßnahmen. - Hinweis auf Prüfung der Verträglichkeit mit bestehenden Wasserrechten. - Hinweis, dass die Maßnahmen bei konkreter Planungsvorlage auf die Ziele und Maßnahmen der EG-WRRL fallbezogen überprüft werden müssen. Die Hinweise beziehen sich überwiegend auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst. Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Angaben mit Bezug auf den Umweltbericht wurden soweit nicht vorhanden im Text ergänzt.. 10

Tabelle 2: Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit mit Darstellung der Berücksichtigung im Umweltbericht Nr. Stellungnahme Auswertung der Stellungnahme 11 12 Landesverband Saarwald-Verein e.v. Keine Bedenken; stimmt dem Vorhaben zu. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gibt grundsätzliche Anregungen auf die im Anhang zum Hochwasserrisikomanagementplan aufgeführten Maßnahmen und kritisiert, dass die Bemühungen die Hochwassergefahren im Entstehungsgebiet zu reduzieren viel zu wenig in Betracht bezogen wurden. Der Aspekt Reduzierung der Hochwassergefahren im Entstehungsgebiet wird als grundsätzliche Empfehlung in der Umweltprüfung vertieft. Zu Poldern: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gibt zu bedenken, dass Polder in ihrer Umsetzung aus Umwelt- und WRRL- Gesichtspunkten nicht unbedenklich sind und gibt Hinweise zu deren Ausführung und zur Entschädigung von überfluteten landwirtschaftlichen Flächen. Die Anlage von Kleinrückhalten wird im Rahmen der strategischen Umweltprüfung im Umweltbericht umfänglich untersucht. Die damit verbundenen Risiken werden aufgeführt und der weiterführende Untersuchungsbedarf genannt. Der Hinweis bezüglich der Entschädigung von überfluteten landwirtschaftlichen Flächen wird ergänzt. Nutzung von Fischteichen (Maßnahme 39 des HWRM-Planes): Die Nutzung von Fischteichen im Zusammenhang mit der Hochwasserreduktion bedarf nach Auffassung des BUND Saar langer Ableitkanäle im Sinne von Umflutkanälen. Hierbei ist zu beachten, dass lang andauernde Hochwässer im Hauptgerinne nicht bereits über die Flutung mittels Bodenpassage die Teichanlagen füllen und diese dann nicht mehr als Stauraum zur Verfügung stehen. Es sollte geklärt werden, ob nicht weitreichende Umflutgerinne einen kalkulierbaren Effekt bringen und somit umweltverträglicher wären. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und als Anregung aufgegriffen. Zur Prüfung dieser Punkte wird auf die nachfolgenden Planungsphasen mit Variantenstudien und umweltfachlichen Detailuntersuchungen verwiesen. 11

Nr. Stellungnahme Auswertung der Stellungnahme 13 NABU Saarland e.v. Der NABU Saarland gibt grundsätzliche Anregungen zum HWRMP: - Hochwasseralarmpläne sollen für alle Gemeinden verbindlich sind, - Verschärfung der Vorgaben für den Bereich wassergefährdender Stoffe, - Alle betroffenen Bürger und Unternehmen sollten Angaben über ihre Heizungsart bzw. Lagerung von wassergefährdenden Stoffen machen müssen. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Hochwasserrisikomanagementplan für das Saarland selbst und betrifft keine Umweltbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und als Anregung aufgegriffen. Der Hinweis wird übernommen. 12

4 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ANNAHME DES HWRMP FÜR DAS SAARLAND NACH ABWÄGUNG MIT DEN ALTERNATIVEN Im HWRMP werden die bestehenden hochwasserbedingten Defizite bzgl. des Hochwasserrisikos analysiert. Bei vorliegenden Defiziten werden Maßnahmen vorgeschlagen und bereits vorgesehene Maßnahmen aufgeführt und hinsichtlich ihrer Wirkung sowie des Aufwands und Vorteils qualitativ grob bewertet. Wegen der geringen Planungstiefe der im Rahmen des HWRMP an den Brennpunkten vorgeschlagenen weitergehenden Maßnahmen werden die meisten Bewertungen in weiterführenden Planungen und Detailuntersuchungen zu konkretisieren sein. Der HWRM-Plan enthält idealtypische Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele für das HWRM in den Risikogebieten. In welcher Form diese schließlich unter Auswahl möglicher Umsetzungsalternativen konkretisiert werden, ist den weiteren konkreten Planungsschritten vorbehalten. In den Umweltberichten zu HWRM-Plänen sind rahmensetzende Aussagen zur Bewertung der Umweltfolgen und hinsichtlich zu beachtender Aspekte darzulegen. Diese sind bei der abschließenden Standort- und Maßnahmenwahl zu berücksichtigen. Die lokalen Umweltauswirkungen lassen sich in der Regel nur unter Berücksichtigung detaillierter Daten mit räumlichem Bezug und nach Kenntnis von genauen Planunterlagen abschließend bestimmen. Sofern sich erhebliche negative Umweltauswirkungen ergeben, sind in den nachgeordneten Genehmigungsverfahren Alternativen zu prüfen. 13

5 ÜBERWACHUNG Der Planungsträger hat die bei der Durchführung des Plans auftretenden erheblichen Umweltauswirkungen zu überwachen. Damit sollen unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen ermittelt werden, damit frühzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen des HWRM-Plans ist dadurch sichergestellt, dass die HWRM-RL und das WHG eine regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung des HWRM-Plans vorsehen. 75 Abs. 6 WHG legt fest, dass alle Pläne bis zum 22. Dezember 2021 und danach alle sechs Jahre unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren sind. Die Erarbeitung der Unterlagen, Karten und Pläne ist somit ein fortlaufender, anpassungsfähiger Prozess. Weitere Überwachungsmaßnahmen bestehen angesichts der vorhandenen Monitoringprogramme im Rahmen der Umsetzung der WRRL. Zusätzlicher Bedarf an Überwachungsmaßnahmen kann insbesondere bei der Maßnahmenumsetzung in nachgeordneten Verfahren entstehen. Darüber hinaus stehen Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung die ohnehin regelmäßig durchgeführt werden. Hier sind u.a. das Monitoring der Natura 2000 Gebiete, die Zustandserhebungen des Forstes sowie die Biotoptypenkartierung zu nennen. 14