Im Moerser Feld 1 47441 Moers Aktuelle steuerliche Entwicklungen Rückschau und Perspektiven
Aktuelle Gesetzesänderungen
Verabschiedete Gesetze Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Änderungen (Zollkodexanpassungsgesetz) Bilanzrichtlinien- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Änderung der Betriebsprüfungsordnung (BpO) Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) Steueränderungsgesetz 2015
Um das Gute vorwegzunehmen Mehr Brutto vom Netto!!!
Es bleibt mehr Netto vom Brutto Familie Kindergeld + 2 Freibetrag + 96 Alleinerziehende Entlastungsbetrag + 600 Unterhaltspflichtige Höchstbetrag Unterhalt + 180 Grundfreibetrag: + 180 p.p. Bei Zahlung kurzfristiger Betreuung durch Arbeitgeber: 600 p.a. steuerfrei
Auch bei Vorsorgeaufwendungen wird der abzugsfähige Satz erhöht Bis 2005: max. 7.000-8.000 Aktuell: 20.000 Neu: 22.172 Aber: Besteuerung früher heute 2040 Rente BMG Rente BMG Rente = BMG
Mit Erhöhungen nimmt auch Formalzwang zu Unterhalt Kindergeld Abgabe der Steueridentifikationsnummer
Klarstellung bei Berufsausbildungskosten Alt Neu Berufsausbildung Fortbildung Berufsausbildung Fortbildung Sonderausgaben Werbungskosten Sonderausgaben Werbungskosten Bis 6.000 Bei positiven Einkünften unbeschränkt immer Bis 6.000 Bei positiven Einkünften unbeschränkt immer
Prüfungserfordernisse mindern sich sowohl handels-. klein mittel groß Bilanzsumme alt (in Mio. ) > 0,35-4,84 > 4,84-19,25 > 19,25 Neu (in Mio. ) > 0,35-6,0 > 6-20 > 20 Umsatz Alt (in Mio. ) > 6,7-9,68 > 9,68-38,5 > 38,5 Neu (in Mio. ) > 0,7-12,0 > 12,0-40 > 40 Mitarbeiter Prüfungspflicht verringert sich oder entfällt Offenlegung von G+V und Bilanz (Rest entfällt) Größenabhängige Erleichterungen alt 50 250 > 250 neu 50 250 > 250
als auch steuerrechtlich! Betriebsart Betriebsmerkmale (in ) groß mittel klein über Handel Fertigung Freie Berufe Fälle mit bedeutenden Einkünften Umsatz steuerliche r Gewinn Umsatz Steuerlicher Gewinn Umsatz Steuerlicher Gewinn 8 Mio 1 Mio. 190.000 310.000 62.000 40.000 4,8 Mio 560.000 190.000 280.000 62.000 40.000 5,2 Mio 560.000 190.000 650.000 150.000 40.000 Positive Einkünfte über 500.000
Bürokratieentlastung deutlich spürbar Beginn der Bilanzierungspflicht: Neu Alt Bilanzierung ab (Gewerbe) Gewinn ab (Gewerbe) Land- und Forstwirtschaft 600.000 Umsatz 500.000 Umsatz 60.000 Gewinn 50.000 Gewinn 60.000 Gewinn 50.000 Gewinn
Und noch eine Runde Entlastung! Pauschalbesteuerung bei kurzfristigen Arbeitnehmern ( 18 Tage) bisher: 62 je Arbeitstag neu: 68 je Arbeitstag Pro Arbeitstag im Durchschnitt Der Faktor für die Steuerklasse 4 gilt für 2 Jahre (ab wann: fraglich)
Darf es etwas mehr Entlastung sein? Vorschläge im Rahmen des Gesetzesverfahrens: GwG - Grenze Kleinbeitragsgrenze für Quittungen Fazit: Entlastung des Mittelstandes geht anders!!!
Bildung eines Investitionsabzugsbetrages wird vereinfacht Bisher Neu Wirtschaftsgut benennen Kostenvoranschlag Keine Formalia Problem: 233a AO Verzinsung
Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
BFH: Umsatzrealisierung bei Anzahlungen Werkleistungen Abschlagsrechnung Anzahlung USt bei Zahlung des Kunden Leistung nach HOAI Keine Anzahlungen; Teilleistungen! USt bei Rechnungsstellungen
BMF: Umsatzrealisierungen bei Anzahlungen Der Unternehmer kann von dem Besteller ( ) eine Abschlagsleistung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erhalten hat ( ) 632a Widerspruch zur Gewinnrealisierung Gewinn ist realisiert, wenn eine eigenständige Teilleistung fertiggestellt ist Vermeidung Zahlungen vor Fertigstellung Teilleistung Zahlung nach zeitlichem Raster
Rückstellungsdokumentation A Bilanz P BP- Rückstellung Bisher Neu Interne Kosten Externe Kosten Interne Kosten Externe Kosten Aber: Hohe Dokumentationserfordernis
BFH: Gewerbliche Infektionstheorie Freiberufler GbR (Zahnärzte) Handel Gewerblich infizierte GbR BFH: Max. 3 % der Umsätze UND nicht mehr als 24.500 Umsatz
StB: Gestaltung gewerbliche Infektion Da bisher lediglich Umsatzgrenze von 1,25 % ohne absolute Grenze bestand, existiert für dargestellte Gesellschaften erhöhter Handlungsbedarf!!! Freiberufler GbR Freiberufler GbR Gewerbliche GbR Identität zulässig Keine Nutzungsüberlassung wichtiger Geräte (Betriebsgrundlagen)
Umsatzsteuer bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern Erbaut in 2015 Unternehmeranteil Privat Zuordnung muss erkennbar sein Durch Zuordnung in USt-Voranmeldung oder in USt-Erklärung FRIST: 31. Mai 2016 Versagen des Vorsteuerabzugs droht!!!
Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung Teil 1 GmbH meldet Insolvenz an K tritt als Geschäftsführer auf und treibt offene Posten ein K G Zahlung auf Konto des K 40 % 60 % GbR GmbH 100 % Würdigung BFH VGA der GmbH an den K über die GbR Keine VGA an die G VGA setzt Kenntnis und Wollen des Gesellschafters voraus
Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung Teil 2 verwandt Geschäftsführerin erhält überhöhtes Gehalt (Festgehalt und Tantieme) K (Lebensgefährte) entschied über Gehalt alleine Finanzamt: VGA an alle Gesellschafter K 45 % 55 % FG Berlin-Brandenburg (Revision) Zuwendung nur an die Person, die mit Entscheidung betraut ist Berücksichtigung ausschließlich bei Zufluss Geschäftsführerin GmbH
Finanzamtszinsen sind steuerpflichtig! 2 Jahre Erstattung mit Zinsertrag Steuerpflichtig nach 20 Abs. 1 EStG Nachzahlung mit Zinsaufwand Steuerlich nicht abzugsfähig Zinssatz verfassungsgemäß, deshalb stets Aussetzung der Vollziehung überprüfen (auch Altfälle)
Wertpapierforderungsausfall AUSFALL Kein Barausgleich Vermögensschaden Steuerlicher Schaden 20 Abs. 2 EStG 20 Abs. 2 EStG REVISION
Ein bisschen Spaß muss sein..
Phobien gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund! Verspäteter Einspruch Wiedereinsetzung beantragt Grund: Phobie vor amtlichen Schreiben Antrag abgelehnt Klage Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Abgelehnt
Toilette kein Arbeitszimmer! Betriebsprüfer Erst renoviert, dann als Arbeitszimmer für seine Tätigkeit als Betriebsprüfer genutzt, obwohl eigenes Büro im Finanzamt
Toilette kein Arbeitszimmer! Mein liebes Tagebuch! Heute habe ich mal wieder zu Hause gearbeitet, da es mir im Finanzamt zu laut war. Du weißt ja, mein Kollege telefoniert immer so laut. Da ich wieder zu Hause war, musste ich auch meine eigenen sanitären Anlagen benutzen. Ich habe heute insgesamt 10 Mal den Raum genutzt, davon 8 Mal für das Finanzamt. Damit erhöht sich meine Quote der betrieblichen Nutzung dieses Raumes in diesem Jahr auf 73,58%. Denen bei Gericht werde ich es zeigen!!! Mai 15 29
Noch Fragen zum Vortrag??? Gerne!!!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Im Moerser Feld 1 47441 Moers Tel.: 0 28 41/90 80 66 info@wolfarth-willems.de www.wolfarth-willems.de