Fälle. Fall 1. Fall 2. Abwandlung

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Fälle Fall 1 Jura-Studentin Eva (E) sucht schon seit einiger Zeit eine bestimmte seltene Live-DVD ihrer favorisierten Schlagerband Die Delphine. Als sie eines Tages durch Frankfurt läuft, sieht sie im Schaufenster eines Plattenladens die gesuchte DVD mit dem Hinweis Einzelstück zu einem Vorzugspreis von lediglich 100 liegen. Sie betritt eiligst den Plattenladen, in der Hoffnung, dass ihr kein anderer Kunde die seltene DVD vor der Nase wegschnappt und bittet sogleich den Inhaber Roy (R), ihr die DVD zum Preis von 100 zu verkaufen. Tatsächlich erklärt sich R begeistert einverstanden. Kann R von E Zahlung des Kaufpreises verlangen? Fall 2 Alexander (A) füllt eine Bestellkarte des Winzers Wunderwein (W) über zwanzig Flaschen besten Rheingauer Riesling aus. Er lässt die Karte aber noch auf dem Wohnzimmertisch liegen, weil er sich das Ganze noch einmal überlegen möchte, da er nicht sicher ist, ob sich diese Investition auch wirklich lohnt. Er verlässt das Haus, um sich mit Freunden zu treffen. Bei diesem Treffen in einer Vodkabar kommt A aber zu der Erkenntnis, dass es sich viel eher auszahlen würde, in besten russischen Vodka zu investieren; deshalb nimmt er von seinem Vorhaben des Weinkaufs Abstand. Als er später nach Hause kommt, vergisst er jedoch, die Bestellkarte zu vernichten. Am nächsten Morgen findet seine Ehefrau Marta (M) die Bestellkarte. Sie geht davon aus, dass A diese abschicken wollte und es nur vergessen hat und gibt die Karte bei der Post auf. Wenig später wird der Wein durch W angeliefert. Kann W Abnahme und Zahlung verlangen? Abwandlung W bietet A schriftlich 20 Flaschen seines mehrfach prämierten Eisweines zu einem Preis von 500 pro Flasche an. Weil es sich dabei um ein ausgezeichnetes Angebot handelt, setzt er A allerdings eine knappe Annahmefrist bis zum 3.5. A ist von diesem Angebot angetan und verfasst ein Antwortschreiben an W, in welchem er dessen Angebot annimmt. Dieses verschickt er nach reiflicher Überlegung am 3.5. um 23:45 Uhr per E-Mail an die private E- Mail-Adresse des W. Dieser hatte sowohl seine geschäftlichen als auch privaten Kontaktdaten, 1

einschließlich der E-Mail-Adressen, auf seinem Angebot vermerkt. W sitzt währenddessen daheim am Schreibtisch und beantwortet E-Mails; dabei ruft er auch die E-Mail von A ab und liest diese auch. Da W mittlerweile aber von einem Dritten ein besseres Kaufangebot für seinen Eiswein erhalten hat, ist er der Meinung, die Annahme des A sei verspätet. Man könne doch nicht erwarten, geschweige denn verlangen, dass so spät noch E-Mails gelesen werden. Kann A trotzdem Lieferung des Weines verlangen? Bearbeiterhinweis: Vorschriften des Verbraucherschutzrechts sollen hier außer Betracht bleiben. Fall 3 Studentin Karlotta (K) leidet schon seit längerer Zeit darunter, dass sie als einzige ihrer Jura- Clique keinen Laptop besitzt. Aus diesem Grunde möchte sie sich nun endlich einen gebrauchten Laptop anschaffen. Am nächsten Tag bietet ihr zufällig ihre Bekannte Valerie (V) ein Gerät für 600 an. Karlotta ist über dieses günstige Angebot hoch erfreut und schreibt Valerie am 09.05.2016 einen Brief, in welchem sie deren Angebot annimmt. Noch am gleichen Tag wirft sie diesen Brief auf der nächstgelegenen Post in den Postbriefkasten. Am Nachmittag telefoniert Karlotta dann mit ihrem schwerreichen Patenonkel, welcher ihr mitteilt, dass er sich nun endlich einen neuen leistungsstärkeren Computer gekauft habe und dass er Karlotta seinen alten Laptop schenken wolle. Karlotta ist zunächst freudig überrascht, erinnert sich dann aber an ihre Erklärung an Valerie, welche sie sofort widerrufen will. Da sie Valerie telefonisch jedoch nicht erreicht, fertigt sie ein Widerrufsschreiben an, welches sie Valerie sofort selbst überbringen möchte. Leider ist Valerie nicht zu Hause anzutreffen; lediglich die 80-jährige Nachbarin Nora (N) mäht im Vorgarten des großen Mietkomplexes den Rasen. Nora teilt Karlotta mit, dass Valerie sicher nur kurz mit Freunden ausgegangen und bald zurück sei. Sie bietet Karlotta an, den Brief selbst in Empfang zu nehmen und ihn der Valerie noch am gleichen Abend persönlich zu übergeben. Nach kurzem Zögern gibt Karlotta Nora den Brief. Da Valerie in Wirklichkeit jedoch kurzfristig für drei Tage zu ihren Eltern gefahren ist, kann Nora Valerie das wichtige Schreiben der Karlotta erst bei ihrer Rückkehr am Abend des 12.05.2016 aushändigen. Neugierig öffnet Valerie den Brief der Karlotta, liest den Widerruf und geht enttäuscht zu ihrem Briefkasten. Dort findet sie den ersten Brief der Karlotta, welcher bereits am 10.05.2016 vom Postboten eingeworfen worden ist. Da ansonsten keine Briefe von weiteren Interessenten eingegangen sind und Valerie den Laptop endlich loswerden möchte, verlangt sie nunmehr von Karlotta Abnahme des Laptops und Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht? 2

Fall 4 Der vom Pech verfolgte Anton (A) erleidet kurz vor Beginn seines Urlaubes einen Autounfall mit Totalschaden. Er bringt in Erfahrung, dass die Miete eines PKW für die Zeit seines Urlaubes 1.500 beträgt. Sein Freund Basti (B) bietet ihm an, seinen mit Klimaanlage ausgestatteten Kombi für den Urlaub auszuleihen. Hocherfreut erklärt sich Anton damit einverstanden. Vor der Abreise spricht Basti seinen Freund auf die Vergütung der Überlassung des Fahrzeuges an; erst jetzt stellt sich heraus, dass Basti das Auto nur gegen Entgelt zur Verfügung stellen wollte und dabei wie umgangssprachlich nicht unüblich anstatt des Begriffs Miete den Ausdruck Leihe verwendet hat. Anton selbst hat unmittelbar vor der Abreise den Wagen gründlich gereinigt, dabei sind ihm Kosten in Höhe von 100 entstanden; er besteht auf unentgeltliche Überlassung des PKW. Basti wendet ein, dass er sich unter diesen Umständen nicht an den Vertrag gebunden fühlt, denn er war sich über die Bedeutung des Begriffs Leihe nicht im Klaren. Hat A gegen B einen Anspruch auf unentgeltliche Überlassung des PKW? Falls nein, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten? Fall 5 A möchte nach einigen Jahren mal wieder seine Wohnung tapezieren und streichen lassen. Er erkundigt sich daher im Internet bei mehreren Handwerksunternehmen und holt Angebote ein. Variante 1: Der Handwerker H sendet A nach Aufforderung ein Angebot zu, nach welchem er die Renovierungsarbeiten für 250 Euro erledigen würde. Tatsächlich hatte er sich jedoch vertippt und wollte die Renovierungsarbeiten für 2500 Euro anbieten. Variante 2: H bittet seine Sekretärin G, A ein Angebot zu schicken. Er sagt ihr, sie solle 2500 Euro als Preis angeben. Da G aber gerade an das romantische Abendessen mit ihrem Verlobten am Vorabend denkt und daher nicht richtig zuhört, erstellt sie ein Angebot für 250 Euro und sendet dieses an A. Variante 3: H bedient sich diesmal zur Bearbeitung seiner Anfragen einer Software. Er gibt zwar ein, dass er Renovierungsarbeiten für 2500 Euro erledigen möchte, jedoch wird aufgrund eines Softwarefehlers ein Angebot an A gesendet, nach welchem die Renovierungsarbeiten für 250 Euro erfolgen sollen. Variante 4: H signalisiert A in einem Vorgespräch, die Renovierungsarbeiten für einen Betrag von 25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erledigen zu können. A gibt daraufhin an, seine 3

Wohnung habe eine Wohnfläche von 75 Quadratmetern. H sendet A daraufhin ein Angebot mit dem folgendem Inhalt: 75 Quadratmeter zu je 25 Euro = 1750 Euro! Kann A jeweils die Erledigung der Renovierungsarbeiten zu dem in dem Angebot genannten Preis verlangen, wenn er dieses Angebot fristgerecht angenommen hat, H sich jedoch vom Vertrag lösen möchte, nachdem er den Fehler erkannt hat? Variante 5: A beauftragt H mit den Renovierungsarbeiten in der Annahme, H sei Handwerksmeister. Nach Abschluss des Vertrages stellt sich heraus, dass H bei der Meisterprüfung durchgefallen ist und sich einen gefälschten Meisterbrief auf dem Schwarzmarkt besorgt hat. A möchte jetzt wissen, ob und gegebenenfalls wie er sich vom Vertrag lösen kann! Fall 6 Der 17 Jahre alte Schüler Kristian (K) erfährt über Freunde, dass der 19-jährige Student Viktor (V) seinen gebrauchten ipod zum Verkauf anbietet. Das Gebrauchtgerät hat einen Wert von 100. Viktor bietet Kristian das Gerät für 80 an; Kristian stimmt zu. Er erhält sogleich den ipod; am nächsten Tag soll er den Kaufpreis an Viktor zahlen. Die Geldsumme, mit welcher der Kaufpreis beglichen werden soll, stammt aus Kristians angespartem Taschengeld. Tags darauf, während sich Kristian auf dem Weg zu Viktor befindet, wird der ipod durch einen von Kristian nicht vermeidbaren Sturz völlig zerstört. Bei Viktor angekommen, erzählt Kristian von diesem Vorfall. Als Viktor trotzdem Kaufpreiszahlung fordert, lehnt Kristian dies mit Hinweis auf seine Minderjährigkeit ab. Viktor ruft umgehend Kristians Eltern an und fordert sie auf, den Kauf des ipod zu genehmigen. Da das Gerät nicht mehr vorhanden ist, verweigern die Eltern allerdings ihre Genehmigung. Was kann Viktor von Kristian verlangen? Fall 7 Der 16-jährige Schüler Konstantin (K) sucht schon seit einiger Zeit eine bestimmte seltene Live- DVD seiner favorisierten Rockband. Als er eines Tages durch Frankfurt läuft, sieht er im Schaufenster seines Stamm-Plattenladens die gesuchte DVD mit dem Hinweis Einzelstück liegen. Er betritt eiligst den Plattenladen, in der Hoffnung, dass ihm kein anderer Kunde die seltene DVD vor der Nase wegschnappt. Tatsächlich bietet ihm der Inhaber Valentin (V), welcher das Alter des K kennt, die DVD zum Preis von 75 an. K erklärt sich begeistert einverstanden. Die beiden vereinbaren, dass K die DVD sofort erhält, jedoch zunächst nur 15 anzahlt und den restlichen Kaufpreis erst im Laufe der nächsten vier Wochen entrichten soll. Fünf Tage später wird V von seinem besten Kumpel Rudi (R), welcher 4

als Rechtsanwalt tätig ist, darauf hingewiesen, dass er beim Vertragsabschluss möglicherweise etwas falsch gemacht habe. R rät V daher, die seiner Ansicht nach erforderliche Zustimmung zum Kauf schnellstmöglich vom gesetzlichen Vertreter des K einzuholen. Daraufhin wendet sich V am nächsten Tage schriftlich an die Eltern E des K als dessen gesetzliche Vertreter und fordert diese freundlich zur Genehmigung auf. Während V auf die Genehmigung wartet, bietet ein weiterer interessierter Kunde spontan 100 für die seltene DVD. Nach Rücksprache mit R, welcher V nun rät, den Vertrag doch einfach zu widerrufen und die DVD von K zurückzufordern, erklärt V dem K gegenüber den Widerruf. 13 Tage nach der Aufforderung durch V erteilen die Eltern E dann ihre Genehmigung hinsichtlich des Vertragsabschlusses. Die Eltern E wenden sich mit der Frage an Sie, ob der Kaufvertrag im Verhältnis K V wirksam ist. Fall 8 Veronica (V) hat mit der Organisation ihrer Hochzeit alle Hände voll zu tun. Sie bittet daher ihre Freundin Sabrina (S), sich um die Getränkeversorgung, insbesondere um den Champagner für ihren Junggesellinnenabschied zu kümmern. S fährt daraufhin am nächsten Tag zu Getränkehändler Dieter (D) und erklärt diesem, sie nehme drei Flaschen Champagner der Marke VC für 25 pro Flasche. S nimmt den Champagner sofort mit. Bezahlen könne S innerhalb von drei Wochen. Als S vier Wochen später erneut bei D vorbeikommt, verlangt dieser Bezahlung des Champagners von S. Diese weigert sich jedoch zu zahlen, da V Vertragspartei sei. Es sei doch klar gewesen, dass sie den Champagner für V gekauft habe. Schließlich werde V und nicht sie alsbald heiraten, und dementsprechend habe V den Champagner für ihren Junggesellinnenabschied benötigt. Kann D von V und/oder S Bezahlung des Champagners verlangen? Fall 9 A befindet sich auf einem 5-wöchigen Road Trip durch die USA und Kanada. Während der Rundreise überlegt sie sich, dass sie auch nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr auf die Vorzüge eines Autos verzichten möchte. Daher beauftragt sie zur Vorbereitung ihrer Rückkehr nach Frankfurt telefonisch ihre beste Freundin S, ihr dort einen Gebrauchtwagen zu besorgen, allerdings keinesfalls für mehr als 15.000 Euro. S kauft daraufhin im Namen der A einen Wagen von V zum Preis von 14.000 Euro. Als S dies A mitteilt, ist diese entsetzt und erklärt umgehend S und V, dass ein Vertrag wohl nicht zustande gekommen sei, immerhin habe sie sich versprochen. Sie habe eigentlich 5.000 Euro als Limit vorgeben wollen, habe aber am Telefon versehentlich einen Höchstbetrag von 15.000 Euro genannt. V weist den Einwand 5

der A zurück und verlangt Zahlung, zumal er zwischenzeitlich den Wagen (Verkehrswert 13.000 Euro) für 16.000 Euro an einen Dritten hätte verkaufen können. Welche Ansprüche hat V gegen A und S? Bearbeiterhinweis: Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) sind nicht zu prüfen. 6