SEO UND RECHT HEUTE UND IN ZUKUNFT Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 16. März 2014 im Rahmen der SEO Campixx 2014
Überblick IM ANGEBOT SEO und Recht Heute: Linkkauf SEO und Recht in Zukunft: Content SEO und Recht in Zukunft: SERPs Verträge zwischen Kunden und Agenturen Heute und in Zukunft
SEO und Recht Heute: Linkkauf
Linkkauf PROBLEM: GEKAUFTE LINKS Problem: Verbot der Schleichwerbung = Gebot der Trennung von Redaktionellen und werbenden Inhalten Unbedenklich: Kauf von gekennzeichneten Links (Werbung) Klarer Verst0ß: Gekaufte Blogbeiträge Auch UWG-Verstoß: Linkkauf im redaktionellem Umfeld 6 TMG: Kommerzielle Kommunikation ist als solche zu kennzeichnen 4 Nr. 3 UWG: Verbot der Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen Gegenargumente denkbar Wo kein Kläger, da kein Richter Problem: Überblick über Links und Linkherkunft
SEO und Recht in Zukunft: Content
Content URHEBERRECHTSSCHUTZ Urheberschutz von schöpferischen Werken Fotos/Videos unabhängig von Schöpfungshöhe stets geschützt Schutz des Quellcodes? OLG Rostock: Gestaltung der Website kann Schutz zukommen, wenn Schöpfungshöhe erreicht ist LG Köln: Suchmaschinenoptimierte Texte können Schutz genießen Toppthema: Rechteeinräumung Storytelling/Viral Marketing Rechtliche Grauzonen testen
SEO und Recht in Zukunft: SERPs
SERPs TOPPTHEMEN IN ZUKUNFT Neues Problem: Universal Search und Veränderung der SERPs Verantwortlichkeit für Google Vergleich mit SEA Wettbewerbsrecht Wahrheit der Aussagen Beispiel: Preise in Google-Shopping Markenrecht in SERPs: strenge Rechtsprechung Datenschutz bei Verschmelzung von persönlicher Suche und Inhalten der Unternehmen bei Auswertung von Werbenetzwerken
Verträge zwischen Agentur und Kunde - Heute
Vertragsgestaltung zwischen Agentur und Kunde VERTRÄGE ZWISCHEN SEO-AGENTUR UND KUNDE - HEUTE AGB vs. Individualvertrag Warum der Unterschied wichtig ist Entscheidend ist die Leistungsbeschreibung Einhaltung der Google-Richtlinien Vereinbarung über zulässige SEO-Methoden Links und Advertorials? Content-Lieferung Was stellt eine mangelhafte SEO-Leistung dar? Erfolgsoses SEO Verstoß gegen rechtliche Vorschriften Verstoß gegen Google-Richtlinien Werkvertrag oder Dienstvertrag? Schadensersatzanspruch des Kunden Bei Abmahnung wegen rechtswidriger Werbung Bei Abstrafung wegen Verstoß gegen Google-Richtlinie
Vertragsgestaltung zwischen Agentur und Kunde VERTRÄGE ZWISCHEN SEO-AGENTUR UND KUNDE - HEUTE Mindestvertragsinhalt Leistungsbeschreibung Vergütungs- und Zahlungsbedingung Nebenpflichten des Kunden Vertragslaufzeit und Kündigung Gewährleistung und Haftung Vergütungsmodelle in SEO-Verträgen Pauschal: Leistungsumfang und Kündigungsregal Aufwandsbezogen: Modus der Einzelauftragserteilung, Leistungsumfang Erfolgsbezogen: Definition des Erfolges, Reporting, Einsichtsrechte, Verpflichtung zum effektiven Betrieb der Zielseite
Verträge zwischen Agentur und Kunde in Zukunft
Vertragsgestaltung zwischen Agentur und Kunde VERTRÄGE ZWISCHEN (SEO-)AGENTUR UND KUNDE IN ZUKUNFT Durchgängige Professionalisierung Vernünftige Verträge werden Standard Kunden bringen eigene Verträge mit Abgrenzung von Verantwortlichkeiten Leistungsbeschreibung wird noch wichtiger Was ist alles (konkret) geschuldet? Wo kommt der Content her? Vergütung immer häufiger erfolgsbezogen? Internationalisierung Andere Länder, andere Sitten (und Rechtsordnungen)
Vertragsgestaltung zwischen Agentur und Kunde VERTRÄGE ZWISCHEN (SEO-)AGENTUR UND KUNDE IN ZUKUNFT Full-Service-Gedanke Weiterreichende Verantwortlichkeit der Agentur Verschmelzung der Disziplinen, keine Verschmelzung der rechtlichen Vorgaben Einbeziehung von Subdienstleistern Hat Folgen für alle drei: Kunde, Leadagentur und Sub-Agentur Fazit: Es wird komplexer
Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht http://twittter.com/mschirmbacher www.online-marketing-recht.de HÄRTING Rechtsanwälte www.haerting.de Chausseestraße 13, 10115 Berlin Tel. +49 30 28 30 57 40 Fax. +49 30 28 30 57 44